Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2952 28.05.2018 (Ausgegeben am 29.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Einsatz von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1705 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß § 83 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nehmen die Schulbehörden die Aufgaben der schulpsychologischen Beratung wahr. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wie viele Personalstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte geben Sie die Daten in Vollzeitäquivalenten und für die Jahre 2013 bis 2018 an. Antwort: In den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 waren in den Haushaltsplänen für das jeweilige Haushaltsjahr jährlich 26 Planstellen/Stellen ausgebracht. Dieses entspricht dem Umfang von 26 Vollzeitäquivalenten. Frage 2 Wie viele unbesetzte Personalstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt es zum Stand 1. März 2018 in Sachsen-Anhalt? Antwort: Mit Stand zum 1. März 2018 gab es keine unbesetzte Planstelle/Stelle für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. 2 Frage 3 Welche Voraussetzungen müssen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erfüllen, um für die Einstellung in den schulpsychologischen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt infrage zu kommen? Über welche darüber hinausgehenden Qualifikationen und fachlichen Vertiefungen verfügen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Sachsen-Anhalt? Antwort: Folgende fachliche Voraussetzungen für die Ausübung der schulpsychologischen Tätigkeit werden gefordert: Obligatorisch: Wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Diplom-Psychologe /Diplom-Psychologin oder dem Master of Science in Psychologie Darüber hinaus sind vertiefende Ausbildungen/Fortbildungen wünschenswert: o Supervision/Coaching und/oder o Systemische Beratung und/oder o Mediation und/oder o Notfallpsychologie/Krisenintervention. Die vertiefenden Aus-/Fortbildungen werden zum Teil von Bewerberinnen und Bewerbern bereits mitgebracht, in vielen Fällen findet jedoch eine berufsbegleitende Vertiefung und Ausbildung statt. Hintergrund ist die Bewerberlage: Insbesondere auf die befristet ausgeschriebenen Stellen bewerben sich Absolventen, die noch keine vertiefenden Aus- und Fortbildungen besuchen konnten. Bei unbefristet ausgeschriebenen Stellen wurden i. d. R zusätzliche Qualifikationen im Anforderungskatalog benannt. Frage 4 Für wie viele Schülerinnen und Schüler ist eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe aktuell durchschnittlich zuständig? Bitte setzen Sie die Angaben mit dem bundesweiten Durchschnitt ins Verhältnis. Antwort: Für den bundesweiten Vergleich wurden die Zahlen der Sektion Schulpsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) aus dem Jahre 2016 zugrunde gelegt: Das durchschnittliche Verhältnis Schulpsychologe /Schüler lag in 2016 bundesweit bei 1:8.892. Sachsen-Anhalt verfügte über einen Schlüssel von 1:9.892. Frage 5 Für wie viele Schulen ist eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe aktuell durchschnittlich verantwortlich? Bitte setzen Sie die Angaben mit dem bundesweiten Durchschnitt ins Verhältnis. Antwort: Im Durchschnitt betreut eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe in Sachsen -Anhalt 52 Schulen, auch hier bestehen regional bedingt Abweichungen. Daten für einen bundesweiten Vergleich liegen nicht vor. 3 Frage 6 Verfolgt die Landesregierung die Absicht einer Aufstockung der Planstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen? Wenn ja: a. Wann sollen diese Planstellen bereitgestellt werden? b. Wie viele Planstellen sind zusätzlich vorgesehen? c. Welchem Haushaltstitel werden die Planstellen zugeordnet? Antwort: Im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Haushaltsjahr 2019 wurde eine Aufstockung um 3 Planstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen angemeldet . Die Zuordnung erfolgt im Kapitel 07 06 (Landesschulamt) im Titel 422 01. Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2019 können diese Planstellen zur Verfügung stehen.