Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2953 28.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Bildungs- und Betreuungsangebote in den öffentlichen Ganztagsschulen in kommunaler Trägerschaft Kleine Anfrage - KA 7/1706 Vorbemerkung des Fragestellenden: Von der Schulbehörde genehmigte Ganztagsschulen müssen gemäß § 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) ihre ganztägige Erziehungs- und Bildungsarbeit auf der Grundlage eines von der Gesamtkonferenz beschlossenen pädagogischen Konzepts gestalten. Auf diese Weise erfüllen sie in spezifischer Form den Erziehungs- und Bildungsauftrag nach § 1 SchulG LSA. Der Runderlass des Kultusministeriums vom 4. April 2007 „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und Gymnasium“ in seiner derzeit gültigen Fassung regelt in Ziffer 4.11 und 4.12 die personelle Ausstattung mit Landespersonal an Ganztagsschulen in kommunaler Trägerschaft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung der Landesregierung: Gemäß § 5b SchulG LSA können bestehende Schulen der Schulformen Sekundarschule , Gesamtschule und Gymnasium in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden . Die ersten Sekundarschulen wurden zum Schuljahr 2013/2014 umgewandelt. Durch die überwiegende Umwandlung von Sekundarschulen in Gemeinschaftsschu- 2 len ist von einer getrennten Ausweisung abgesehen worden, weil dies in der summarischen Darstellung dieser Schulformen ein fehlerhaftes Bild ergeben hätte. Aus diesem Grund sind die Schulformen Sekundarschule und Gemeinschaftsschule für die erbetene summarische Ausweisung zusammengefasst worden. Frage 1: Wie viele Lehrerwochenstunden standen bzw. stehen öffentlichen Ganztagsschulen in kommunaler Trägerschaft zur Umsetzung des Ganztagsangebotes in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 zur Verfügung? Wie viele waren bzw. sind davon in den genannten Schuljahren zum Tag der Erhebung der Unterrichtsversorgung besetzt? Wie viele Lehrerwochenstunden wurden entsprechend eines Äquivalents in den genannten Schuljahren davon durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgesichert ? Bitte getrennt in Jahresscheiben auflisten sowie nach Schulformen und nach Angebotsformen (offen, vollständig gebunden, teilweise gebunden) gliedern. Antwort: In der anliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die Angaben zu den zugewiesenen Lehrerwochenstunden (LWS) als SOLL-Angabe sowie die tatsächlich eingesetzten LWS als IST-Angabe getrennt nach Schuljahren, Schulform und Angebotsform zusammengestellt . In keinem der Schuljahre wurde den Ganztagsschulen zusätzliche Arbeitszeit von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (PM) als Äquivalent für Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt. Die Regelung des letzten Satzes von Ziffer 4.11 des RdErl. des MK vom 4. April 2007 in der derzeit gültigen Fassung führt dazu, dass die mit einem schülerzahlbezogenen Faktor berechnete Anzahl von Lehrerwochenstunden je tatsächlich an der Schule eingesetzter PM um fünf Stunden gemindert wird. Die Höhe dieses Abzuges ist dadurch begründet, dass eine PM an jedem der Angebotstage ein bis zwei Angebote gestalten kann, für die dann keine Lehrkräfte benötigt werden. Seit dem Schuljahr 2016/2017 wurde mit der Einführung des Ganztagsbudgets die Regelung zur Berechnung des Ganztagszuschlages verändert und die Zuweisung der LWS und die Arbeitszeit von PM voneinander entkoppelt. Frage 2: Wie viele Stunden für den Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen standen bzw. stehen öffentlichen Ganztagsschulen in kommunaler Trägerschaft zur Umsetzung des Ganztagsangebotes in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 zur Verfügung? Wie viele waren bzw. sind davon in den genannten Schuljahren zum Tag der Erhebung der Unterrichtsversorgung besetzt? Bitte getrennt in Jahresscheiben auflisten sowie nach Schulformen und nach Angebotsformen (offen, vollständig gebunden, teilweise gebunden) gliedern. Antwort: In der anliegenden Übersicht (Anlage 2) sind die Angaben zu den zugewiesenen Stunden für PM als SOLL-Angabe sowie zu dem eingesetzten Arbeitsvermögen der 3 PM in Stunden als IST-Angabe getrennt nach Schuljahren, Schulform und Angebotsform zusammengestellt. Frage 3: Landesmittel in welcher Höhe standen für Personalkosten für externes Personal zur Gestaltung des Ganztagsbereichs in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 insgesamt im Landeshaushalt zur Verfügung? Wie viel Landesmittel sind davon abgeflossen? Bitte getrennt in Jahresscheiben auflisten sowie nach Schulformen und nach Angebotsformen (offen, vollständig gebunden, teilweise gebunden) gliedern. Antwort: Für die Gestaltung des Ganztagsbereiches standen keine gesonderten Landesmittel für Personalkosten für externes Personal zur Verfügung. Die Veranschlagung von Landesmitteln erfolgt in Form von „Zuschüssen für laufende Zwecke“, hier: für Ganztagsbudgets. Das Ganztagsbudget wird von den Schulen u. a. für außerunterrichtliche schulische Projekte und für den ergänzenden Einsatz von Experten verwendet und kann u. a. Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten beinhalten. In der anliegenden Übersicht (Anlage 3) sind die Angaben zum zugewiesenen Ganztagsbudget als SOLL-Angabe sowie zum Mittelabfluss als IST-Angabe getrennt nach Schuljahren, Schulform und Angebotsform zusammengestellt. Schuljahr Angebotsformen Schulformen Grundschule (LWS) Sekundarschule/ Gemeinschaftsschule (LWS) Gesamtschule (LWS) Gymnasium (LWS) Soll 40 877 150 549 Ist 40 833 130 523 Soll 0 626 108 256 Ist 0 597 108 256 Soll 150 636 107 72 Ist 150 592 107 63 Soll 45 858 41 249 Ist 45 726 66 241 Soll 0 710 34 189 Ist 0 628 49 204 Soll 151 587 43 27 Ist 151 489 50 32 Soll 47 847 64 276 Ist 47 747 63 257 Soll 0 709 48 194 Ist 0 624 48 194 Soll 167 611 50 33 Ist 167 538 41 32 Soll 49 836 93 279 Ist 39 653 85 244 Soll 0 616 59 192 Ist 0 524 52 187 Soll 170 578 56 36 Ist 123 528 56 36 Soll 59 575 91 269 Ist 57 493 70 244 Soll 0 491 60 189 Ist 0 421 60 188 Soll 175 496 55 34 Ist 130 413 51 24 * gerundet auf volle LWS 2017/2018 offen teilweise gebunden vollständig gebunden Lehrerwochenstunden (LWS)* 2016/2017 offen teilweise gebunden vollständig gebunden Anlage 1 zu Frage 1 vollständig gebunden 2015/2016 offen teilweise gebunden vollständig gebunden 2014/2015 offen teilweise gebunden 2013/2014 offen teilweise gebunden vollständig gebunden Schuljahr Angebotsformen Schulformen Grundschule (in h) Sekundarschule/ Gemeinschaftsschule (in h) Gesamtschule (in h) Gymnasium (in h) Soll 95 3844 572 1800 Ist 105 1797 420 276 Soll 0 1576 240 532 Ist 0 805 210 210 Soll 213 1440 180 120 Ist 367 1050 105 70 Soll 106 4256 592 1712 Ist 125 1776 420 308 Soll 0 1888 244 872 Ist 0 804 210 207 Soll 215 1444 180 116 Ist 367 1045 105 70 Soll 106 4308 596 1744 Ist 100 2084 515 351 Soll 0 2264 236 868 Ist 0 1050 240 235 Soll 228 1508 180 116 Ist 385 1149 112 70 Soll 109 1832 300 899 Ist 100 1931 475 320 Soll 0 1388 197 637 Ist 0 861 199 227 Soll 226 1327 187 120 Ist 357 1114 112 70 Soll 91 1876 294 867 Ist 80 1840 515 320 Soll 0 1435 200 624 Ist 0 829 199 229 Soll 235 1372 184 113 Ist 357 1044 112 70 * gerundet auf volle Stunden 2017/2018 offen teilweise gebunden vollständig gebunden Anlage 2 zu Frage 2 2015/2016 offen teilweise gebunden vollständig gebunden 2016/2017 offen teilweise gebunden vollständig gebunden Pädagogische Mitarbeiter (PM in h)* 2013/2014 offen teilweise gebunden vollständig gebunden 2014/2015 offen teilweise gebunden vollständig gebunden Anlage 3 zu Frage 3 Ganztagsbudget ( in Euro)* Schuljahr Angebotsformen Schulformen Grundschule (in €) Sekundarschule/ Gemeinschaftsschule (in €) Gesamtschule (in €) Gymnasium (in €) Soll - 184.866 39.590 124.413 Ist - 63.283 1.320 35.863 Soll - 146.983 27.399 61.032 Ist - 40.999 6.950 16.957 Soll - 259.500 25.049 16.835 Ist - 59.019 2.800 1.650 Soll - 296.587 89.381 328.581 Ist - 135.892 11.473 99.688 Soll - 213.298 63.828 226.717 Ist - 94.872 7.720 54.208 Soll - 209.208 63.216 41.114 Ist - 127.149 9.465 8.345 Soll - 358.428 136.260 537.675 Ist - 192.309 50.208 209.591 Soll - 274.574 96.820 403.925 Ist - 136.324 23.864 151.254 Soll - 241.584 100.600 63.270 Ist - 150.950 28.220 29.803 Soll - 330.425 146.455 564.556 Ist - 226.305 78.755 289.503 Soll - 393.300 95.715 385.240 Ist - 195.310 39.336 212.301 Soll - 247.699 99.070 64.290 Ist - 181.473 55.383 36.265 Soll - 842.020 243.923 720.145 Ist - 405.434 86.793 419.267 Soll - 617.783 242.105 547.535 Ist - 280.157 37.255 211.702 Soll - 514.180 178.930 90.320 Ist - 266.955 68.516 36.703 * gerundet auf volle Euro 2017/2018 offen teilweise gebunden vollständig gebunden 2015/2016 offen teilweise gebunden vollständig gebunden 2016/2017 offen teilweise gebunden vollständig gebunden teilweise gebunden vollständig gebunden 2014/2015 offen teilweise gebunden vollständig gebunden 2013/2014 offen d2953anlage.pdf 1Anlagen.pdf 2Anlagen 3Anlagen