Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2958 30.05.2018 (Ausgegeben am 30.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Holger Hövelmann (SPD) Fördermittelübergabe für die Sekundarschule „An der Biethe“ in Roßlau Kleine Anfrage - KA 7/1640 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Gebäude Haus II des ehemaligen Goethegymnasiums in Roßlau - heute Sekundarschule „An der Biethe“ - wurde bereits mit Stark-III-Mitteln saniert und es werden dort die Klassen 5 bis 7 unterrichtet. Ab Klassenstufe 8 müssen die Schülerinnen und Schüler zurück in das alte Schulgebäude in der Mitschurinstraße. Das hat zur Folge, dass die Lehrerinnen und Lehrer zwischen beiden Standorten pendeln müssen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage: Wann findet die Fördermittelübergabe aus dem Stark-III-Programm zur Sanierung des Gebäudekomplexes Haus I des ehem. Goethegymnasiums in Roßlau statt? Antwort: Das Bauvorhaben „Energetische und Allgemeine Sanierung der Sekundarschule ‚An der Biethe‘ Haus 1 in Dessau“ befindet sich derzeit in der baufachlichen Prüfung beim Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen- Anhalt (LB BLSA). Der LB BLSA geht davon aus, dass die baufachliche Prüfung in der 19. Kalenderwoche 2018 abgeschlossen werden kann. Die zuständige Antragsund Bewilligungsbehörde, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), hat den Antrag bereits unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Nach Eingang der baufachlich geprüften Unterlagen in der IB werden diese gesichtet und in Form einer Anhörung an den Antragsteller schnellstmöglich weitergeleitet. 2 Dieser hat damit die Gelegenheit, sich im Falle von Einwänden zum baufachlichen Prüfergebnis zu äußern. Zur Prüfung der Unterlagen und einer entsprechenden Rückmeldung zum Prüfergebnis erhält der Antragsteller eine Frist von vier Wochen. Es folgt im Anschluss daran, vorausgesetzt die Stadt Dessau-Roßlau hat gegen das Prüfergebnis keine Einwände und es ergeben sich keine Sachverhalte, die die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich machen oder die einer Förderung entgegenstehen , die Erteilung der Zuwendungsbescheide. Hierfür wird eine Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen veranschlagt. Demnach erscheint eine Erteilung der Zuwendungsbescheide frühestens Anfang Juli 2018 möglich. Dieser Verfahrensablauf sowie die Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns ist Vertretern der Stadt Dessau-Roßlau am 27. März 2018 in einem persönlichen Gespräch gemeinsam mit der IB erläutert worden.