Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2961 05.06.2018 (Ausgegeben am 05.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Berücksichtigung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) durch das Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger (II) Kleine Anfrage - KA 7/1739 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Berücksichtigung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) durch das Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger“ vom 18. Oktober 2017 (Drs. 7/1987). Nachdem vor einem Jahr das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in seinem Berufungsurteil vom 27. April 2017 (Az.: L 1 RS 3/15) festgestellt hatte, dass das an die Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld ein festzustellendes Arbeitsentgelt nach §§ 6, 8 AAÜG und sich das Ermessen des Versorgungsträgers zur Korrektur eines Feststellungsbescheids im Rahmen von § 44 SGB X auch für den Zeitraum vor dem Antrag nach § 44 SGB X regelmäßig auf Null reduziere, erklärte die Landesregierung in ihrer Antwort, dass sie von etwa 12.000 Überprüfungsanträgen ausgehe und kündigte eine Aufstockung des Personals zu deren Bearbeitung bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord an. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Überprüfungsanträge, auf welche die Entscheidung des Landessozialgerichts Auswirkungen haben kann, wurden bislang beim Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger gestellt? 2 Seit Ende des Jahres 2007 bis zum 30. April 2018 wurden insgesamt 4.603 Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X gestellt. 2. Wie viele Überprüfungsanträge, auf welche die Entscheidung des Landessozialgerichts Auswirkungen hatte, wurden bislang vom Land Sachsen- Anhalt als Sonderversorgungsträger beschieden? Vom 1. November 2017 bis zum 30. April 2018 wurden insgesamt 431 Änderungsbescheide erstellt. Diese Anzahl umfasst die Überprüfungsanträge der Geburtsjahrgänge 1920 bis 1929 der Antragsjahre 2007 bis 2018, der Geburtsjahrgänge 1930 bis 1939 der Antragsjahre 2007 und 2008 und der Witwen bzw. Witwer.