Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2965 06.06.2018 (Ausgegeben am 06.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Sichau Kleine Anfrage - KA 7/1622 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Sichau Nachfragen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Sichau und seit wann ist er im Betrieb? Betreiber WEA Inbetriebnahme Windkonzept Energieanlagen GmbH & Co. KG, Dresden, 8 WEA Typ Vestas V 80 2002/2003 BV GmbH & Co. Sichau KG, Varel, 1 WEA Typ Enercon E-82 2015 2 2. Gibt es für den Windpark Sichau Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Nein. 3. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 4. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert - Das heißt: In welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele Windenergieanlagen (WEA) abgeschaltet? Abschaltzeiten sind für 1 WEA (Enercon E-82) festgelegt für den Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober in der Nachtzeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang bei geringen Windgeschwindigkeiten (< 6 m/s) in Gondelhöhe und Temperaturen > 10 °C, ohne Regen. 5. Aus wie vielen WEA besteht der WP Sichau und für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten? Bitte Typen und Baujahr mit angeben. Siehe Antwort zu Frage 1 und 4. 6. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Sichau? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 95,40 m. 7. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Sichau dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 8. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Altmarkkreis Salzwedel als zuständige Überwachungsbehörde. 9. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsystem ? Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen. 3 10. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 11. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 12. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 10 und 11. 13. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 10 und 11. 14. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 15. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Sichau vor? Laut vorliegendem Gutachten - Landschaftspflegerischer Begleitplan der Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH vom 01.07.2014 - kommt nur vereinzelte Nutzung des Untersuchungsgebietes durch Rauhautfledermaus vor. 16. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten erfasst? Erfassung erfolgt durch Fachgutachter mittels Standardmethoden (Detektorbegehungen , Horchboxen). 4 17. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Sichau? Laut vorliegendem Gutachten - Landschaftspflegerischer Begleitplan der Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH vom 01.07.2014 - liegen dafür keine Hinweise vor. 18. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windpark Sichau vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet kommen folgende Fledermausarten vor: Große Bartfledermaus , Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus , Mopsfledermaus. 19. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Sichau durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Ein Schlagopfer-Monitoring wird nicht durchgeführt. 20. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Antwort bitte bezogen auf die Monitoring-Jahre, die WEA und die entsprechenden Schlagopfer. Entfällt, siehe Antwort zu Frage 19.