Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2966 06.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Jübar Kleine Anfrage - KA 7/1624 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark (WP) Jübar Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Unter welcher Bezeichnung wird der benannte WP Jübar offiziell geführt - „Jübar“ oder „Drebenstedt“ oder „Jübar-Drebenstedt“? Windpark Jübar. 2. Ist der Betreiber weiterhin die Bremer „Windpark Jübar-Drebenstedt GmbH & Co. KG“ und wie viele Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N117-2400 oder WEA von anderen Typen wurden errichtet? Ja. Der WP besteht aus 6 WEA vom Typ Nordex N117/2400. 2 3. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der WP Jübar und welche Fläche umfasst er? Vorranggebiet V - Jübar, Fläche 34 ha. 4. Welche Fläche hat das Windvorranggebiet? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wer hat jeweils das Fledermaus- und Vogelgutachten für den WP Jübar erstellt und wo sind diese Gutachten einsehbar? Die Gutachten wurden erstellt durch plan Natura - Ingenieurbüro für Landschaftsentwicklung . Beim Altmarkkreis Salzwedel kann ein Antrag auf Einsichtnahme nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt werden. 6. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 7. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert? Das heißt: In welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele WEA abgeschaltet? Abschaltzeiten sind für die 6 WEA festgelegt im Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober in der Nachtzeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang bei geringen Windgeschwindigkeiten (< 6 m/s) in Gondelhöhe , Temperaturen > 8 °C, ohne Regen. 8. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Jübar dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 9. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Altmarkkreis Salzwedel als zuständige Überwachungsbehörde. 10. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsystem ? Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen. 3 11. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 12. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten im WP Jübar nicht eingehalten wurden? Nein. 13. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11 und 12. 14. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten - seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden - festgelegt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11 und 12. 15. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 16. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Jübar vor? Nach vorliegendem Fledermaus-Gutachten von plan Natura vom 11.03.2013 liegen keine Erkenntnisse zum Zugverhalten vor. 17. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten erfasst? Die Erfassung erfolgt durch Fachgutachter mittels Standardmethoden (Detektorbegehungen , Horchboxen). 4 18. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Jübar? Nach vorliegendem Fledermaus-Gutachten von plan Natura vom 11.03.2013 gibt es dafür keine Hinweise. 19. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des WP Jübar vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsbereich kommen folgende Fledermausarten vor: Mopsfledermaus , Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus , Große und Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus. 20. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Jübar durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Wenn nicht durchgeführt, bitte begründen. Es wird kein Schlagopfermonitoring durchgeführt. 21. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 20. 22. Welche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung der Fläche durch den Windpark wurden insgesamt durchgeführt? Bitte Maßnahmen und Kosten je Jahr auflisten. Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen: - Aktiver Nestschutz für Wiesenweihe in den Gemarkungen Jübar und Lüdelen, - Anlage einer Streuobstwiese in der Gemarkung Bornsen, - Anlage einer artenreichen Blühfläche in der Gemarkung Abbendorf. Die Kosten sind nicht bekannt. 23. Wann hat sich der Heimatverein Drebenstedt-Bornsen gegründet und wie viele Mitglieder hat er bis jetzt? Dazu liegen keine Angaben vor. 24. Wann gab es aktuelle Messungen zur Schallerzeugung einzelner WEA des WP Jübar in den anliegenden Ortschaften? Es wurden keine Messungen an WEA im WP Jübar durchgeführt. 25. Wer hat wann zu welchen Zeitpunkten welche Messdaten (Schallpegel) ermittelt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 24. 5 26. Ab welchem Datum wurden die Abschaltzeiten, aufgrund von Schattenwurf , bindend eingeführt? Mit Bescheiden vom 07.09.2015 und vom 18.07.2016. 27. Wie sind die Abschaltzeiten genau definiert? Das heißt: In welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele WEA abgeschaltet? Die Abschaltung der verursachenden WEA erfolgt bei Erreichen der zulässigen Belastungszeiten unabhängig von Jahreszeiten oder Uhrzeiten. 28. Wie werden die, aufgrund von Schattenwurf, festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Jübar dokumentiert? Siehe Antwort zu Frage 8. 29. Wie werden die - aufgrund von Schattenwurf - festgelegten Abschaltzeiten kontrolliert? Eine Kontrolle erfolgt anhand der Dokumentation, siehe Antwort zu Frage 8. 30. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung dieser Abschaltzeiten ? Siehe Antwort zu Frage 9. 31. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen und nach welchem Kontrollsystem ? Siehe Antwort zu Frage 10. 32. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die, aufgrund von Schattenwurf, festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden? Nein. 33. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass im WP Jübar die, aufgrund von Schattenwurf, festgelegten Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein.