Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2967 06.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz und Schallmessungen im Windpark (WP) Jeggeleben-Liesten Kleine Anfrage - KA 7/1625 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. In Drs. 7/1153 wurden „Messanordnungen zur Ermittlung der von Windkraftanlagen ausgehenden Emissionen und Immissionen“ für drei Anlagen im Windpark (WP) Liesten benannt. Daraus ergeben sich für den Windpark Jeggeleben-Liesten Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 2 1. Wer betreibt den Windpark Jeggeleben-Liesten (WP Jeggeleben) und seit wann ist er im Betrieb? Betreiber WEA Windprojekt Entwicklung und Betrieb Erich Preißler, Mildstedt 9 ERG wind MEG 2 LLP, London 9 Windpark Liesten Giere GmbH & Co. KG, Bienenbüttel 1 Windpark Liesten Müller GmbH & Co. KG, Verden 1 Windpark Liesten Preißler GmbH & Co. KG, Husum 1 Windpark Jeggeleben GmbH & Co.KG, Edemissen 4 Die WEA sind ab 2004 und zuletzt in 2016 in Betrieb gegangen. 2. In welchem Windvorranggebiet liegt der WP Jeggeleben? Bitte Fläche des Windvorranggebietes mit angeben. Vorranggebiet II - Liesten/Jeggeleben, Fläche 218 ha. 3. Aus wie vielen Windenergieanlagen (WEA) besteht der WP Jeggeleben? Bitte Baujahr, Nabenhöhe und Typen der WEA mit angeben. WEA Nabenhöhe Baujahr 18 Typ NEG Micon NM 82/1500, 93,60 m 2004 4 Typ Enercon E-92 (Gemarkung Jeggeleben 138,40 m 2015 3 Typ Vestas V112 (Gemarkung Liesten) 140,00 m 2016 4. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Jeggeleben ? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Gibt es für den Windpark Jeggeleben Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Nein. 6. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 7. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert - Das heißt: In welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele WEA abgeschaltet? Abschaltzeiten sind festgelegt für 1 WEA (Gemarkung Liesten) für den Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober in der Nachtzeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang bei geringen Windgeschwindigkeiten < 6 m/s in Gondelhöhe und Temperaturen > 10°C, ohne Regen. 3 8. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Jeggeleben dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 9. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Altmarkkreis Salzwedel als zuständige Überwachungsbehörde. 10. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsystem ? Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen. 11. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 12. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 13. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11 und 12. 14. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11 und 12. 15. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 4 16. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Jeggeleben vor? Das Gebiet Liesten wird gemäß Faunistischer Sonderuntersuchungen durch MYOTIS - Büro für Landschaftsökologie vom 16.01.2014 vom Breitzug der Rauhautfledermaus berührt. Das Gebiet Jeggeleben hat keine höhere Bedeutung für den Fledermauszug gemäß Umweltverträglichkeitsstudie des Büro infraplan vom 14.05.2014. 17. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten erfasst? Die Erfassung erfolgt durch Fachgutachter mittels Standardmethoden (Detektorbegehungen , Horchboxen). 18. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Jeggeleben? Nach vorliegenden Gutachten (Faunistische Sonderuntersuchungen durch Büro MYOTIS - Büro für Landschaftsökologie vom 16.01.2014 und Umweltverträglichkeitsstudie durch Büro infraplan vom 14.05.2014) gibt es dazu keine Hinweise . 19. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des WP Jeggeleben vor oder wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet (Gemarkungen Liesten und Jeggeleben) kommen die folgenden Fledermausarten vor: Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus , Mopsfledermaus, Braunes Langohr. Des Weiteren in der Gemarkung Liesten: Rauhautfledermaus und in der Gemarkung Jeggeleben: Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus . 20. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Jeggeleben durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Ein Schlagopfermonitoring wurde im Rahmen des letzten Genehmigungsverfahrens in der Gemarkung Liesten durchgeführt. 21. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? In der Gemarkung Liesten wurden 7 Fledermaus-Schlagopfer in der Saison 2012 aufgefunden. 22. Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fledermäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den WP Jeggeleben durchgeführt? 5 Avifaunistische Erfassungen und Fledermausgutachten für die Gemarkung Liesten erfolgten 2012 durch das MYOTIS Büro für Landschaftsökologie. In der Gemarkung Jeggeleben erfolgten die avifaunistische Erfassungen und das Fledermausgutachten 2013 durch das Büro infraplan. 23. Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren haben die Antragsunterlagen einschließlich Gutachten ausgelegen. Ansonsten ist keine Veröffentlichung der Gutachten erfolgt. 24. Gab es aktuelle oder zurückliegende Messungen zur Schallerzeugung einzelner WEA des WP Jeggeleben in den anliegenden Ortschaften? Es sind keine Messungen an WEA im WP Jeggeleben erfolgt. 25. Wer hat wann zu welchen Zeitpunkten welche Messdaten (Schallpegel) ermittelt? Vermessungen sind an baugleichen Anlagen durchgeführt worden. Siehe dazu Antwort zu Frage 27. 26. Ab welchen Windgeschwindigkeiten emittieren die drei WEA im WP Jeggeleben mehr Lärm? Es sind keine Messungen an WEA im WP Jeggeleben erfolgt. 27. Wann wurden entsprechende Messprotokolle zu welchen Windsituationen , Tageszeiten erstellt und welche Schallpegel wurden ermittelt? Bei der Vermessung baugleicher WEA an anderen Standorten wurden Schallleistungspegel bei unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten ermittelt: WEA Typ Vestas V112: 103,8 dB(A) bei 6 m/s, 104,4 dB(A) bei 7 m/s, 103,2 dB(A) bei 8 m/s 102,4 dB(A) bei 9 m/s, 101,7 dB(A) bei 10 m/s WEA Typ Enercon E-92: 103,5 dB(A) bei 6 m/s, 104,4 dB(A) bei 7 m/s, 104,7 dB(A) bei 8 m/s 104,7 dB(A) bei 9 m/s 28. Wohin wird der im WP Jeggeleben erzeugte Strom geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz. 29. Wurden im Rahmen der Errichtung bzw. während des Betriebs des WP Jeggeleben einmalige oder kontinuierliche Zahlungen durch den WP-Betreiber an die Gemeinde Liesten geleistet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? 6 Darüber liegen keine Informationen vor. 30. Für welche Maßnahmen wurden die Gelder verwendet? Darüber liegen keine Informationen vor. 31. Wurden bzw. werden nach der Gebietsreform 2010 noch Zahlungen durch den WP-Betreiber an die Stadt Salzwedel geleistet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Darüber liegen keine Informationen vor. 32. Für welche Maßnahmen wurden bzw. werden die Gelder verwendet? Darüber liegen keine Informationen vor. 33. Welche Ersatzmaßnahmen wurden im Rahmen der Errichtung des WP Jeggeleben durch den Projektentwickler, Erbauer oder späteren Betreiber des WP geleistet? Bitte Flächen, Maßnahmen und Kosten angeben. Folgende Ersatzmaßnahmen sind bezüglich Liesten zu nennen: - Naturnahe Waldumwandlung auf einer Fläche von 1,68 ha, - Aufforstung einer Ackerfläche auf einer Fläche von 0,58 ha, - Anlage eines gestuften Waldrandes auf einer Fläche von 0,25 ha und - Anbringen von hohlliegenden Bretterverschalungen in den Giebelbereichen und - Errichtung einer dauerhaften Altholzinsel (ca. 0,5 ha) und Errichtung eines Fledermauskastenreviers in der Gemarkung Baars. Folgende Ersatzmaßnahmen sind bezüglich Jeggeleben zu nennen: - Habitatverbessernde Maßnahmen für Fledermäuse, - Bau und Aufhängen von Fledermauskästen aus Holz und Holzbeton, - Bau und Anbringen von Fledermausbrettern an Hausfassaden, - Entschädigung für Nutzungsverzicht von Alt-Kiefern im Wald, - Langfristige Sicherung Keller als Überwinterungsquartier, - Vernässung der Kusebruchwiesen, - Vergrößerung von 2 Kleingewässern und Grabenverwallung, - Extensivierung der Bewirtschaftung (Beweidung), - Fortführung Brachvogelprojekt, Schutz der Gelege. Die Kosten sind nicht bekannt.