Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2969 06.06.2018 (Ausgegeben am 07.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) „Genderforschung“ an Universitäten und Hochschulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1723 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung bekennt sich nach eigener Aussage zum Leitprinzip des Gender -Mainstreamings und sieht darin einen integralen Bestandteil „des politischen Handelns der Landesregierung in allen Politikbereichen“. Auf dem regierungseigenen Internetportal http://www.gender.sachsen-anhalt.de/ist zum einen vom biologischen, zum anderen vom sozialen Geschlecht die Rede. Mehrfach wird hierbei auf die sog. Genderforschung verwiesen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Es ist das Ziel der Landesregierung, das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen und die Berücksichtigung von Genderaspekten als durchgängiges Prinzip der Landespolitik durchzusetzen. Die fortlaufende institutionalisierte Koordinierung von Gleichstellungsarbeit an Hochschulen in Sachsen-Anhalt wird vom Land Sachsen-Anhalt ausdrücklich unterstützt. Daher wird eine Koordinierung der Frauen- und Geschlechterforschung in Sachsen- Anhalt als sinnvoll erachtet und die Bedeutung einer studiengangsübergreifenden Vermittlung von Genderkompetenz hervorgehoben. Das Land hat in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen im aufgabenbezogenen Teil vereinbart, dass das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen -Anhalt durch die Hochschulen umgesetzt wird (ZVE - Punkt 19, aufgabenbezogener Teil aller Hochschulen). Dies schließt ausdrücklich die Aufnahme von 2 Genderaspekten in Lehre und Forschung und die Stärkung der Frauen- und Geschlechterforschung ein. Frage 1: Bezieht sich die Landesregierung in ihrer offiziellen Definition von Geschlecht auf die beiden biologischen Geschlechter (männlich und weiblich) oder auf sog. soziale Geschlechter? Antwort zu Frage 1: Die Bedeutung des Begriffs „Geschlecht“ als biologisches oder als soziales Geschlecht hängt immer vom jeweiligen Kontext ab, in welchem die Landesregierung diesen Begriff verwendet. Frage 2: Welche sozialen Geschlechter sind der Landesregierung bislang bekannt? Antwort zu Frage 2: Die Landesregierung verwendet den Begriff „soziales Geschlecht“ immer dann, wenn es um die individuelle Zuschreibung bestimmter Eigenschaften zu einer einzelnen Person geht. Deshalb wird der Begriff des sozialen Geschlechts in der Regel im Singular und nicht im Plural verwendet. Eine abschließende Aufzählung sozialer Geschlechter ist der Landesregierung daher nicht bekannt. Frage 3: An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes existieren Lehrstühle bzw. Lehr- und/oder Forschungsschwerpunkte im Bereich „Gender“? Bitte gegebenenfalls nach Anzahl und Besoldungsgruppen aufschlüsseln. Antwort zu Frage 3: In Sachsen-Anhalt ist keine Professur ausschließlich für Geschlechterforschung/Genderforschung eingerichtet. An der Otto-von-Guericke-Universität gibt es eine Professur mit Teildenomination Geschlechterforschung am Lehrstuhl Geschichte der Neuzeit in der Besoldungsgruppe W2. Frage 4: An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes existieren Lehrstühle, die sich zum Teil mit dem Thema „Gender“ in Forschung und/oder Lehre befassen ? Bitte gegebenenfalls nach Anzahl und Besoldungsgruppen aufschlüsseln . Antwort zu Frage 4: Es gibt keine weiteren Lehrstühle, die eine Genderteildenomination haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch an anderen Lehrstühlen ohne Genderdenomination Genderforschung erfolgt und die Gender-Dimension in Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen als Teilaspekt mit bedacht wird. Die Forschungsschwerpunkte der jeweiligen Hochschule und deren Fakultäten und Lehrstühle sind allgemein zugänglich und können bspw. den Homepages der Institutionen entnommen werden. 3 Frage 5: An welchen Universitäten und Hochschulen des Landes sind wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt, die sich ausschließlich oder in Teilen mit dem Thema „Gender“ befassen? Bitte gegebenenfalls nach Anzahl und Besoldungsgruppen aufschlüsseln. Antwort zu Frage 5: Verbindliche Aussagen zur Anzahl der beschäftigten Personen an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt, die sich ausschließlich oder in Teilen mit dem Thema „Gender“ befassen, können nicht getroffen werden, da die Hochschulautonomie auch die Personalhoheit einschließt. Im Bereich der wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Promotion, Habilitation) an den Universitäten findet das Thema „Gender“ fachbezogene Berücksichtigung, ohne dass spezifische Forschungsstellen dafür ausgeschrieben werden. An der BURG Giebichenstein - Kunsthochschule Halle gibt es eine E-13- Personalstelle (50 %) sowie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) eine befristete E-13-Personalstelle (50 %) für das Projekt: „Gender in die Lehre“. Die anderen Hochschulen erteilten aufgrund der autonomen Personalhoheit eine Fehlmeldung. Frage 6: Welche Projekte im Bereich der Genderforschung wurden innerhalb der letzten zehn Jahre vonseiten des Landes gefördert? Bitte schlüsseln Sie die Antwort mit Angabe der jeweiligen Förderungshöhe, des Verwendungszwecks sowie des zugehörigen Haushaltstitels auf. Antwort zu Frage 6: Einrichtung Projekt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 OvGU Koordinierungsstelle für Frauen- und Geschlechter - forschung 49.500 49.500 63.850 49.500 57.500 66.700 66.700 63.700 HS MD- SDL Entwicklung der vereinsbasierten Suchtprävention in Magdeburg im 19. Jhdt. und bis 1933 (Genderforschung ) 0 0 30.000 0 0 0 0 0 Seit 2016 erfolgt die Finanzierung der Landeskoordinierungsstelle für Genderforschung und Chancengleichheit Sachsen-Anhalt innerhalb des ESF-Programms Fem- Power, welches auch den Hochschulen des Landes ermöglicht, jeweils eigene Gleichstellungsmaßnahmen bis 2022 umzusetzen, um dadurch die wissenschaftspolitisch geforderten strukturellen Veränderungen zur Herstellung und Verbesserung der Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung in Sachsen-Anhalt zu för- 4 dern. Für den Zeitraum 2016-2022 stehen hierfür insgesamt 7,5 Mio. Euro aus ESFund Landesmitteln zur Verfügung. Die anteilige Kofinanzierung durch Landesmittel erfolgt aus Kapitel 06 02, Titelgruppe 92. Frage 7: Ist der Landesregierung bekannt, welche Projekte im Bereich der „Genderforschung “ innerhalb der letzten zehn Jahre Drittmittel generieren konnten? Falls ja, bitte ich um Aufschlüsselung mit Angabe der jeweiligen Förderungshöhe, des Verwendungszwecks sowie der beteiligten Drittmittelgeber. Antwort zu Frage 7: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.