Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/297 30.08.2016 (Ausgegeben am 31.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (AfD) Mögliche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen durch Migranten Kleine Anfrage - KA 7/148 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit der Silvesternacht in Köln häufen sich die Berichterstattungen zu sexuellen Übergriffen an Frauen durch nichtdeutsche Personen. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete beispielsweise erst am 9. Januar 2016 von zwei Fällen zu sexuellen Belästigungen von Verkäuferinnen an der Star-Tankstelle am Rosengarten in Bernburg, während die Taten sich bereits im Dezember ereignet haben sollen. Weiterhin versuchten am 22. Juni 2016 zwei afrikanisch-stämmige Männer eine 19-jährige Magdeburgerin zu vergewaltigen. Trotz diverser Berichterstattungen weist die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt zum Jahresabschluss 2015 einen Rückgang der aufgeklärten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf und stellt fest, dass sich der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr hinsichtlich dieser Straftaten sogar verringert hat. Die Kriminalstatistik erfasst jedoch nicht die Fälle, in denen zwar Strafanzeigen bzw. Strafanträge gegen nichtdeutsche Personen wegen dieser Delikte gestellt worden sind, diese Anzeigen jedoch nicht zur Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels Nichtvorliegens eines Anfangsverdachtes nach § 152 StPO und auch nicht zur Anklageerhebung mangels Nichtvorliegens eines hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 StPO geführt haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Strafanzeigen und Strafanträge wurden gegen nichtdeutsche Personen wegen der möglichen Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß §§ 174 ff. StGB in den Jahren 2015 und 2 2016 gestellt? Bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln . Siehe Antwort zu Frage 2. 2. Wie viele Strafanzeigen und Strafanträge wurden hiervon gemäß § 152 StPO mangels Vorliegens eines Anfangsverdachts, gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt? Bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Soweit sich aus den Anzeigen oder den Ermittlungen ergeben hat, dass die Tatorte außerhalb Sachsen-Anhalts liegen, sind diese ebenfalls ausgewiesen. § 152 Abs. 2 StPO stellt für sich alleine keine Ermächtigungsgrundlage für eine staatsanwaltliche Einstellungsverfügung dar. Ergibt sich aus einer Anzeige, dass aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Anfangsverdacht vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren stets nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Liegt von vorneherein kein Anfangsverdacht einer Straftat vor, erfolgt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zwar regelmäßig nach § 170 Abs. 2 StPO i. V. m. § 152 StPO; statistisch erfasst wird aber nur die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Deshalb bezieht sich die Auswertung nur auf die Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO, wobei Einstellungen wegen fehlenden Anfangsverdachts (§ 152 StPO) mit erfasst sind. 3. Wurden die Staatsanwaltschaften möglicherweise angewiesen, angezeigte Straftaten wegen der möglichen Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß §§ 174 ff. StGB gegen nichtdeutsche Personen nicht zu verfolgen, sondern gemäß § 152 bzw. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen? Nein. 3 Strafanzeigen gegen Nichtdeutsche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung anderer (§§ 174ff. StGB) Behörde (StA/Zweigst.) 2015 Anzahl beschuldigte Nichtdeutsche (Vorfallsorte) 2015 davon Einstellungen gem. § 170 Abs. 2 StPO (Vorfallsorte) 2016 (bis 30.06.) Anzahl beschuldigte Nichtdeutsche (Vorfallsorte) 2016 (bis 30.06.) davon Einstellungen gem. § 170 Abs. 2 StPO (Vorfallsorte) StA Halle 28 (19xHAL, 4xSK, 1xMSH, 1xWB, 2xMD, 1xKI) 17 (13xHAL, 1xSK, 1xMSH, 1xWB, 1xMD) 28 (8xHAL, 5xSK, 4xMSH, 1xABI, 1xHZ, 1xBLK, 2xSAW, 1xMD, 1xL, 1xHN, 1xB, 1xNL, 1xTurnhout/Belgien) 13 (6xHAL, 2xSK, 1xMSH, 1xABI, 1xHZ, 1xHN, 1xTurnhout/Belgien) StA Magdeburg 27 (21xMD, 4xBK, 2xSLK) 14 (9xMD, 4x BK, 1xSLK) 17 (12xMD, 1xBK, 4xSLK) 6 (4xMD, 1xBK, 1xSLK) StA Stendal 14 (6xSDL, 4xSAW, 3xJL, 1xBrüssel/Belgien) 9 3xSDL, 4xSAW, 1x JL, 1xBrüssel/Belgien) 9 (7xSDL, 1xSAW, 1xJL) 2 (2xSDL) StA Dessau-Roßlau 19 (8xDE, 5xABI, 5xWB, 1xES) 9 (3xDE, 2xABI, 3xWB, 1xES) 12 (4xDE, 8xWB) 6 (6xWB) Zwgst. Halberstadt 5 (4xHZ, 1xSLK) 2 (2xHZ) 5 (5xHZ) 2 (2xHZ) Zwgst. Naumburg 15 (13xBLK, 1xDD, 1xHH) 7 (7xBLK) 7 (7xBLK) 4 (4xBLK) Land Sachsen-Anhalt gesamt 108 58 78 33 ABI=Landkreis Anhalt-Bitterfeld HN=Landkreis Heilbronn SDL=Landkreis Stendal B=Berlin HZ=Landkreis Harz SK=Saalekreis BK=Landkreis Börde JL=Landkreis Jechiower Land SLK=Salzlandkreis BLK=Burgenlandkreis KI=Kiel WB=Landkreis Wittenberg DD=Dresden L=Leipzig DE=Dessau-Roßlau MD=Magdeburg ES=Landkreis Esslingen MSH=Landkreis Mansfeld-Südharz HAL=Halle NL=Niederlande HH=Hamburg SAW=Altmarkkreis Salzwedel