Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2971 06.06.2018 (Ausgegeben am 07.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Gegenderte Sprache an sachsen-anhaltischen Hochschulen -Teil II Kleine Anfrage - KA 7/1727 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Drs. 7/894 führt die Landesregierung aus, dass einzelne „Hochschulen bzw. Fakultäten “ des Landes „Handreichungen mit Anregungen zur durchgängigen Umsetzung gendersensibler Sprache bzw. gendergerechter Sprache“ vorhalten. Diese Handreichungen sollen lediglich empfehlenden Charakter besitzen und bei Nichtbeachtung (etwa im Rahmen von Abschlussarbeiten) keine Auswirkungen auf die Notengebung haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auditiv und visuell umzusetzen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. Oktober 1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA), S. 714) und dem Beschluss der Landesregierung über die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit (GRF) vom 19. November 2002 (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA), S. 3) gibt es deshalb verbindliche Vorgaben für den Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache in der Rechts- und Verwaltungssprache. Danach sind Bezeichnungen so zu wählen, dass sie dem Grundsatz der Gleichberechtigung entsprechen (Artikel 3 Abs. 2 GG.). An einigen staatlichen Hochschulen wird durch Handreichungen zur durchgängigen Umsetzung gendersensibler Sprache angeregt. 2 Frage 1: Um welche Hochschulen, Fakultäten oder Institute handelt es sich bei den in der Vorbemerkung angesprochenen Einrichtungen? Antwort zu Frage 1: Es handelt sich hierbei um die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Hochschule Merseburg, die Hochschule Magdeburg-Stendal sowie die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Institute wurden von den Hochschulen nicht benannt. Frage 2: Welche Dokumente (Merkzettel, Handreichungen, Rundschreiben, Onlinetexte, Studien- und Promotionsordnungen etc.) sind hierbei im Einzelnen maßgeblich ? Wer zeichnet für ihre Ausgabe verantwortlich? Antwort zu Frage 2: Studien- und Promotionsordnungen wurden den gesetzlichen Grundlagen entsprechend angepasst. Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat 2015 eine Empfehlung zur gendergerechten Sprache herausgegeben. An der Otto-von-Guericke-Universität gibt es eine empfehlende Handreichung vom Büro für Gleichstellungsfragen. Die Hochschule Merseburg empfiehlt mittels Rundschreiben eine einheitliche gendergerechte Schreibweise. An der Hochschule Magdeburg-Stendal sind im Redakteurshandbuch für die Gestaltung der Internetseite Hinweise für gendergerechtes Texten enthalten. Verantwortlich ist die Pressestelle. Frage 3: An welchen Universitäten und Hochschulen fanden seit 1990 Umbenennungen institutioneller oder angeschlossener Einrichtungen im Sinne „geschlechtsneutraler Bezeichnungen“ statt (bspw. „Studentenwerk“ in „Studierendenwerk “, „Studentenbüro“ in „Studierendenbüro“ etc.)? Bitte nach einzelnen Projekten mit Angabe des Datums, der Kosten und Auftraggeber aufschlüsseln. Antwort zu Frage 3: Die Studentenwerke sind eigenständige Einrichtungen ö.R. und haben ihre Bezeichnungen nicht verändert. An der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle fanden seit 1990 geschlechtsneutrale Umbenennungen im Sinne „geschlechtsneutraler Bezeichnungen“ statt, im Zusammenhang mit Bezeichnungen von hochschulinternen Einrichtungen (Studierendenrat etc.), in Studien- und Prüfungsordnungen, auf der Homepage und vieles mehr. Daten der Einführung können nicht ermittelt werden. Zusätzliche Kosten sind nicht entstanden, da die Änderungen dann vorgenommen wurden, wenn grundsätzlicher Änderungsbedarf bestand. Die anderen Hochschulen haben hierzu eine Fehlmeldung erteilt. 3 Frage 4: An welchen Universitäten und Hochschulen sind seit 1990 sonstige Projekte mit Gender-, Gleichstellungs- oder Diversity-Bezug abseits von Forschung und Lehre durchgeführt worden (bspw. die Einrichtung geschlechtsneutraler Toiletten , die Änderungen von Türschildern (z. B. „Studierendenzimmer“ statt „Studentenzimmer “, die Umbenennung des Studententickets in Studi-Ticket/Studierendenticket etc.)? Bitte nach einzelnen Projekten mit Angabe des Datums, der Kosten und Auftraggeber aufschlüsseln. Antwort zu Frage 4: Gem. § 2 Abs. 3 in den Beitragsordnungen der Studentenwerke Halle und Magdeburg gilt die Bezeichnung „Semesterticket“. Im Zusammenhang mit hochschulbezeichnenden Veränderungen sind in Einzelfällen entsprechende Türschilder angefertigt worden, beispielsweise an der Hochschule Merseburg, welche vor ca. 2 Jahren geschlechterneutrale Toiletten eingerichtet hat. Die Kosten für einzelne Schilder sind nicht ermittelbar.