Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2972 07.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz und Schallpegelmessungen im Windpark Badel Kleine Anfrage - KA 7/1629 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Ersatzmaßnahmen wurden durch die Sieben-Linden-GmbH durchgeführt. In Drs. 7/1153 wurden „Messanordnungen zur Ermittlung der von Windkraftanlagen ausgehenden Emissionen und Immissionen“ für zwei Anlagen im Windpark Badel benannt. Daraus ergeben sich für den Windpark Badel Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Badel aktuell und seit wann ist er im Betrieb ? Im WP Badel bestehen derzeit 13 WEA von 5 Betreibern. 2 Betreiber Anzahl Inbetriebnahme Bürgerstrom GmbH & Co. Badel KG 1 WEA 2001 Badel 2001 Windkraft GmbH & Co.KG 1 WEA 2001 Windenergie Badel GbR 4 WEA 2002 Windpark Badel III GmbH & Co.KG 2 WEA 2004 Badel Windenergie GmbH & Co.KG 5 WEA 2016 2. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der WP Badel? Bitte mit Flächenangaben für das Windvorranggebiet und den WP. Vorranggebiet IX - Badel, 111 ha. 3. Gibt es für den Windpark Badel Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Nein. 4. Aus wie vielen WEA besteht der WP Badel und wie hoch ist deren mittlere Nabenhöhe (m)? Bitte Typen, Baujahr und Errichter der WEA mit angeben. Die mittlere Nabenhöhe der 13 WEA beträgt 96,00 m. Anlagentyp Baujahr 6 WEA - An Bonus 62 2001 - 2002 2 WEA - Vestas V80 2004 5 WEA - Nordex N117 2016 5. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 6. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert - Das heißt: In welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele WEA abgeschaltet? Abschaltzeiten sind für 4 WEA festgelegt für den Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober in der Nachtzeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang bei geringen Windgeschwindigkeiten (< 6 m/s) in Gondelhöhe und Temperaturen > 10 °C, ohne Regen. 7. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Badel dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 3 8. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Altmarkkreis Salzwedel als Untere Naturschutzbehörde. 9. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsystem ? Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen. 10. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 11. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 12. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 10 und 11. 13. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 10 und 11. 14. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 15. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Badel vor? Es liegen keine Erkenntnisse zum Zugverhalten vor (Landschaftspflegerischer Begleitplan des Büro infraplan vom 18.11.2013 bzw. 25.03.2015). 4 16. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten erfasst? Erfassung erfolgt durch Fachgutachter mittels Standardmethoden (Detektorbegehungen , Horchboxen). 17. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Badel? Dazu liegen keine Hinweise vor (Landschaftspflegerischen Begleitplan des Büro infraplan vom 18.11.2013 bzw. 25.03.2015). 18. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windpark Badel vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsbereich kommen folgende Fledermausarten vor: Mopsfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus , Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Graues Langohr. 19. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Badel durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Es wird kein Schlagopfermonitoring durchgeführt. 20. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Antwort bitte bezogen auf die Monitoring-Jahre, die WEA und die entsprechenden Schlagopfer. Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 19. 21. Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fledermäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Badel durchgeführt? Gutachten wurden 2013 erstellt durch Infraplan GmbH. 22. Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Es erfolgte keine Veröffentlichung. 23. Welches Transformatorenhaus wurde durch die Sieben-Linden-GmbH in ein Schleiereulen- und Fledermausquartier umgebaut? In Darendorf. 5 24. Wo wurden wie viele Keller langfristig als Überwinterungsquartiere von Fledermäusen durch die Sieben-Linden-GmbH gesichert? Als Überwinterungsquartiere erfolgen Kontrollen und ggf. notwendige Reparaturen von Kellern in Trüstedt, Döllnitz, Diesdorf, Jemmeritz II, Jeetze, Polvitz, Haselhorst . 25. Wie viele Fledermausarten wurden bzw. werden durch Monitoring - von wem - in den einzelnen Kellern nachgewiesen? Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. 26. Welche Ergebnisse erbrachte das Libellenmonitoring und wer führt dieses weiterhin wo durch? Dazu liegen keine Ergebnisse vor. 27. Wo genau wurden - in welcher Größe - Feldgehölze entlang des Augrabens durch die Sieben-Linden-GmbH angelegt? Siehe Abbildung. Maßnahme 2 hat eine Fläche von ca. 2.800 m2. 28. An wie vielen Einzelbäumen erfolgte durch die Sieben-Linden-GmbH - für welche Vogelarten - ein Horstschutz vor Waschbären? Horste werden bislang mittels Teichfolie geschützt. Horstschutzringe sind bei der Unteren Naturschutzbehörde vorhanden und werden nach Bedarf eingesetzt . 29. Wie viele heimische Laubbäume der einzelnen Arten wurden durch die Sieben-Linden-GmbH am Badeler Sportplatz gepflanzt? Der Altmarkkreis Salzwedel hat dafür keine Zuständigkeit und es liegen keine Informationen vor. 6 30. Aufgrund welcher Tatsache bzw. welcher Daten wurden Messordnungen für zwei WEA im WP Badel festgelegt? Es ist keine Messanordnung für WEA im WP Badel getroffen worden. Vorgelegt wurden Messergebnisse aus der Vermessung an typ- und leistungsgleichen WEA. 31. Gab es aktuelle oder zurückliegende Messungen zur Schallerzeugung einzelner WEA des WP Badel in den anliegenden Ortschaften? Nein, siehe Antwort zu Frage 30. 32. Wer hat wann zu welchen Zeitpunkten welche Messdaten (Schallpegel) ermittelt? Vermessungen erfolgten an fünf baugleichen Anlagen an den Standorten Sehestedt (08.08.2016, 08.09.2016, 04.11.2016 durch Windtest Grevenbroich GmbH), Janneby (01.07.2015 durch GLGH) und Osterstedt (26.10.2016 durch IB für Akustik Busch GmbH). Siehe auch Antwort zu Frage 33. 33. Ab welchen Windgeschwindigkeiten emittieren die zwei WEA im WP Badel mehr Lärm? Es sind keine Messungen an WEA im WP Badel erfolgt, siehe Antwort zu Frage 30 und 31. 34. Wann wurden entsprechende Messprotokolle zu welchen Windsituationen , Tageszeiten erstellt und welche Schallpegel wurden ermittelt? Siehe Antwort zur Frage 32. Bei den Vermessungen wurden die Schalleistungspegel in 10 m Höhe bei unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten ermittelt: 102,3 dB(A) bei 5 m/s, 104,1 dB(A) bei 6 m/s , 104,7 dB(A) bei 7 m/s, 104,7 dB(A) bei 8 m/s, 104,6 dB(A) bei 9 m/s, 104,4 dB(A) bei 10 m/s und damit ein mittlerer Schallleistungspegel von 104,7 dB(A) bei 95 Prozent der Nennleistung. 35. Wohin wird der im WP Badel erzeugte Strom - ab Umspannwerk Badel - geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz.