Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2976 07.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Sind die EU-Fördergelder für den Deichbau vakant? Kleine Anfrage - KA 7/1714 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Mitteldeutscher Zeitung (vom 23. April 2018) ist die Auszahlung der EU-Fördergelder aus dem Fond für Regionalentwicklung, die u. a. zum Ausbau der Deiche des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt werden sollen, bereits seit zwei Monaten von Brüssel ausgesetzt worden. Als Ursache werden - im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) - Mängel in der Dokumentation bzw. an „einem Formular“ angegeben . Dazu ergeben sich folgende Fragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Mängel - „politische Einflussnahmen“ - wurden in der Dokumentation des MULE - im Hinblick auf den Abruf von EU-Fördergeldern - seitens der EU-Kommission konkret beanstandet? Bitte Formulare bzw. Dokumente der betroffenen Projekte/Finanzierungen benennen und dazu die Kritikpunkte der EU-Kommission auflisten. Die Prüfung der EU hat dazu geführt, dass die Auditoren Verstöße gegen das Verwaltungs- und Kontrollsystem vermuten. Die Prüfung befindet sich im laufenden Verfahren, ein endgültiger Prüfbericht der Auditoren liegt noch nicht vor. Mittlerweile sind sowohl Bewilligungs-, Zahlungs- und Bewirtschaftungsstopp aufgehoben. 2 2. Welche Maßnahmen hatte das MULE in dem der EU-Kommission vorgelegten „Aktionsplan“ vorgeschlagen, um die Sperre der Auszahlung bei den EU-Fördergeldern aufzuheben? Der EU-Kommission wurde kein „Aktionsplan“ vorgeschlagen. 3. Aus welchen Gründen hat die EU-Kommission den „Aktionsplan“ generell abgelehnt? Bitte Kritikpunkte der EU zu den vom MULE beantragten Finanzierungen auflisten und begründen. Es gibt keinen „Aktionsplan“, der seitens der EU-Kommission abgelehnt wurde. Das MULE hat keine Finanzierung beantragt. Antragsteller ist der LHW, Bewilligungsbehörde das LVwA. 4. In welchem Umfang wurden und werden die Dokumentationsfehler des MULE nach Ablehnung des „Aktionsplanes“ korrigiert? Bitte im Hinblick auf die Beanstandungen der EU-Kommission begründen. Es gibt keinen „Aktionsplan“. Das LVwA, als bewilligende Stelle, wird eine Nachprüfung aller bewilligten Vorhaben durchführen und die Anwendung der Auswahlkriterien dokumentieren. Die Sicherstellung der Verwaltungskontrolle erfolgt durch die EU-VB in Abstimmung mit dem LVwA. 5. Welches Referat des MULE ist für die Beantragung der EU-Fördermittel zuständig? Keines. Das MULE fungiert in Sachsen-Anhalt nicht als Antragsteller in EU- Fördermittelverfahren. 6. Welches Referat des MULE ist für die Dokumentation der Projekte bzw. für die Berichterstattung zum Thema Deichausbau zuständig? Gemäß § 12 (1) S. 3 WG LSA übt das MULE die Fachaufsicht in seiner Eigenschaft als oberste Dienstbehörde aus und dokumentiert dies. Einer Berichtspflicht im Hinblick auf die Fördermaßnahmen obliegt dem MULE nicht. 6.1 Welchen Terminen unterliegt diese Berichtspflicht? Es gibt keine Berichtspflicht und daher keine Termine. 6.2 In welcher Form und in welchem Umfang erfolgen die Berichte? Es gibt keine Berichte. 6.3 Wo werden diese Berichte veröffentlicht? Es werden keine Berichte veröffentlicht, da es keine Berichtspflicht und keine Berichte gibt. 3 7. Welche Auswirkungen hat der Auszahlungsstopp konkret für den Deichausbau des Landes Sachsen-Anhalt? Zum Verfahrensstand des Zahlungsstopps sei auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Angelehnt an die Förderperiode gehen die Beteiligten derzeit davon aus, dass eine negative Beeinflussung im Hinblick auf die Hochwasserschutzmaßnahmen nicht zu erwarten ist. 7.1 Werden alle Planungsziele eingehalten bzw. welche Teilprojekte verzögern sich? Angabe der Veränderungen in den Zeitplänen bitte entsprechend den betroffenen Einzelprojekten (Deichen) in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten auflisten. Siehe Antwort zu Frage 7. 7.2 Über welche Mittel werden die Einzelprojekte aktuell finanziert? Angabe der monetären Veränderungen in den Finanzierungen bitte entsprechend den betroffenen Einzelprojekten (Deichen) auflisten. Siehe Antwort zu Frage 1. 7.3 Entstehen für einzelne Projekte Mehrkosten? Angabe der monetären Mehransätze in den Finanzierungen bitte entsprechend den betroffenen Einzelprojekten (Deichen) auflisten. Bei der Realisierung von Baumaßnahmen können verschiedene Faktoren zu Mehrkosten bei einer Baumaßnahme führen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen dem MULE keine Informationen zu Mehrkostenanzeigen infolge des Bewirtschaftungsstopps bzw. Zahlungsstopps vor. Bis zum Abschluss einer Baumaßnahme (Schlussrechnungslegung) können Auftragnehmer Mehrkosten geltend machen. 8. Welche Maßnahmen unternimmt das MULE nun, um einen kontinuierlichen Fortgang der Auszahlungen zu erreichen? Das MULE ist nicht zuständig. Die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF arbeitet derzeit gemeinsam mit dem MULE, dem LVwA sowie dem LHW mit Hochdruck daran, eine rechtskonforme Auszahlung zu gewährleisten. 9. Welche Mittel wurden innerhalb der laufenden EU-Förderperiode bisher für den Deichausbau abgerufen und welche Mittel sind nach dem Auszahlungsstopp noch eingeplant? Bitte zeitlich und nach Einzelprojekten (Deichen) entsprechend dem Gesamt -Finanzvolumen darstellen? Im Hinblick auf die Fördermittelthematik „Landeshochwasserschutz“ sei auf die Detailinformationen in der Antwort zu Frage 11 verwiesen. Eine Auflistung der 4 Einzelvorhaben ist auf den Internetseiten des LHW unter https://lhw.sachsenanhalt .de/planen-bauen/ verfügbar. 10. Sind weitere Sachgebiete des MULE vom Auszahlungsstopp innerhalb des Fonds für Regionalentwicklung betroffen? Wenn ja, bitte Sachgebiete mit entsprechenden Fördersummen listen. Nein. 11. Wie hoch ist generell der Umfang der vom MULE eingeplanten EU-Gelder aus dem Förderfond? Bitte Fördersummen je Sachgebiet des MULE anhand der Jahresfinanzierungen je Förderjahr im Vergleich Soll/Ist auflisten. EFRE-Maßnahmen des MULE in der Förderphase 2014-2020 (2023) Stand: 15.05.2018 Maßnahme Finanzplan 2014-2020 Bewilligung in € (efREporter3) Zahlung in € (efREporter3) KLIMAII /RESSOURCE (Zuschüsse) 16.003.088 0 0 Mittelstands und Gründerdarlehensfonds (Grüne Innovation) 9.974.312 9.974.312 2.493.578 Energetische Vorhaben in Unternehmen (ENER- GIE) 30.129.905 12.075.839 1.264.561 Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen 6.137.476 1.095.456 715.392 Landeshochwasserschutz 75.000.000 32.539.534 5.129.462 Kommunaler Hochwasserschutz 20.000.000 9.635.523 424.962 Vernässung/Erosion 5.000.000 4.437.855 0 EFRE Gesamt 162.244.781 69.758.519 10.027.955 12. Bereits jetzt steht fest, dass sich die Bauvorhaben an den Hochwasserschutzdeichen Scholitzer See und bei Kleutsch verzögern, da die Fördermittelanträge seitens der EU überprüft werden (Mitteldeutsche Zeitung, 24. April 2018). 12.1 Welche Beanstandungen („politische Einflussnahmen“) wurden von der EU bei der Überprüfung der Förderanträge - zu den benannten Hochwasserschutzvorhaben - festgestellt? Die benannten Vorhaben wurden von der EU nicht geprüft. 12.2 Durch welche Maßnahmen will das MULE sicherstellen, dass die benannten Hochwasserschutzvorhaben termingemäß umgesetzt werden? Die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF arbeitet derzeit gemeinsam mit dem MULE, dem LVwA sowie dem LHW mit Hochdruck daran, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. 5 12.3 Wie bewertet die Landesregierung den im Stadtrat diskutierten Vorschlag, die Baumaßnahme in Einzelabschnitten und nicht als Ganzes auszuschreiben , um eine europaweite Ausschreibung zu vermeiden? Die Planung und Ausschreibung von Teilabschnitten zur Vermeidung einer europaweiten Ausschreibung ist, unabhängig von einer konkreten Maßnahme, nach den Vergabevorschriften unzulässig und stellt einen Vergabeverstoß dar. 13. Für welche Projekte im Hochwasserschutz (Bau neuer Hochwasseranlagen ) sollen die zehn Millionen Euro EU-Fördergelder in 2018 genau eingesetzt werden? Bitte Projekte nach Landkreis sowie Ort mit entsprechender Einzelmaßnahme , mit Fördermittelansatz und Eigenanteil auflisten. Alle Vorhaben des LHW, die aus der EFRE-Förderung finanziert werden, sind auf den Internetseiten des LHW unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/planenbauen /efre-massnahmen/ eingestellt. 14. Wie ist der geplante Ansatz für den Einsatz der EU-Fördergelder für Projekte im Hochwasserschutz in 2019? Bitte Projekte nach Landkreis sowie Ort mit entsprechender Einzelmaßnahme , mit Fördermittelansatz und Eigenanteil auflisten. Der geplante Ansatz kann derzeit nicht beziffert werden, weil der Umfang der Maßnahmenrealisierung in 2018 zunächst abzuwarten ist.