Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2977 07.06.2018 (Ausgegeben am 08.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Sicherstellung der Notfallversorgung im Salzlandkreis durch den Ameos-Klinikbetreiber Kleine Anfrage - KA 7/1722 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut einem Bericht des MDR gibt es im Salzlandkreis Engpässe bei der Notfallversorgung . Es haben sich Fälle gehäuft, in denen die Krankenhausstationen keine Notallpatienten aufnahmen. Im Zeitraum von Januar bis Ende März 2018 sollen sich Krankenhausstationen der Krankenhäuser bei den Rettungsleitstellen aufgrund Kapazitätsmangel abgemeldet haben, darunter häufig auch Notfallambulanzen. Im Vergleich zum Vorjahr mehr als 7 Mal so häufig. Verantwortlicher Betreiber des überwiegenden Anteils der Klinikstandorte im Salzlandkreis ist Ameos. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Welche Aussagen können Sie über die Gründe für die Steigerung der Fallzahlen bei Stationsabmeldungen im Vergleich zum Vorjahr nennen? 2. In wie vielen Fällen haben sich im o. g. Zeitraum Notfallambulanzen bei den Rettungsleitstellen abgemeldet? Bitte setzen Sie die Zahlen ins Verhältnis zu den Vorjahreszahlen des gleichen Zeitraums. Zu Art und Dauer der Abmeldungen gibt es keine validen Daten. Anhand der Angaben zu den ersten zwei Monaten der Jahre 2017 und 2018 lässt sich zwar eine Steigerung ablesen (20 %): Die Datenlage selbst jedoch reicht für verantwortungsvolle Schlussfolgerungen nicht aus. Eine Steigerung um das Siebenfache - wie in der Vorbemerkung benannt - ist keinesfalls zu erkennen. 2 3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in der o. g. Problemlage ? Rettungsdienst und Krankenhauswesen sind tragende Säulen der Daseinsvorsorge . Beider Funktionieren ist Aufgabe der Länder im Sinne des grundgesetzlich verankerten Sozialstaatsprinzips. Die Landesregierung nimmt die daraus erwachsenden Aufgaben sehr ernst. Die Prüfung der Zahlen im Salzlandkreis hat gezeigt, dass sie mit Zahlen in anderen Landkreisen/kreisfreien Städten - so sie vorliegen - nicht vergleichbar sind und es bezüglich des Meldewesens kein einheitliches Verfahren gibt. Ob, was und wie gemeldet wird, ist je nach Gebietskörperschaft unterschiedlich. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss mithin die Kommunikation verbessert werden, und um Vergleichbarkeit herzustellen, muss das Meldewesen vereinheitlicht werden. Hierzu hat sich unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration eine Gruppe aus allen Beteiligten (Rettungsdienst, Krankenhäuser und Verwaltung) zusammengefunden, zeitnah Lösungen zu erarbeiten. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um zukünftigen Versorgungsengpässen entgegenzuwirken? Zum gegenwärtigen Stand der Prüfung ist festzuhalten, dass es Kommunikationsprobleme einerseits zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern, andererseits zwischen den Krankenhäusern gibt. Ob es zu materiellen Versorgungsengpässen gekommen ist, die sich auch bei optimalem Zusammenspiel der Akteure ergeben hätten, kann nicht gesagt werden. Einzelfallprüfungen haben bislang kein fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten der Krankenhäuser erkennen lassen, welches staatliches Handeln erforderlich machen würde. 5. Inwieweit zieht das verantwortliche Ministerium eine Änderung des Krankenhausgesetzes in Betracht? Die Landesregierung lässt keine Möglichkeit zur Verbesserung der Versorgungssituation unbeachtet. Die Option einer staatlichen Aufsicht über die Einhaltung der krankenhausspezifischen Vorschriften wird geprüft. 6. In welchem Zusammenhang stehen nach Auffassung der Landesregierung die Privatisierung von Klinikstandorten und die nun auftretenden Versorgungsprobleme? 7. Vertritt die Landesregierung weiter die Auffassung, dass die Privatisierung von Krankenhäusern ein geeignetes Mittel darstellt, die klinische Versorgung der Bürger im Bundesland zu gewährleisten? Die vorliegenden Zahlen und Daten lassen den Schluss nicht zu, dass zwischen Abmeldungen und der Rechtsform der Krankenhausträger ein Zusammenhang 3 besteht. In einem dem Salzlandkreis benachbarten Landkreis, der fast nur kommunale Krankenhäuser hat, ist die Zahl der Abmeldungen nicht viel geringer. Entsprechendes gilt für die beiden Altmarkkreise. In diesen Regionen gibt es allerdings kaum Beschwerden. Das subjektive Empfinden scheint folglich bei der Bewertung der Situation eine wesentliche Rolle zu spielen und mit der Rechtsform des Krankenhausträgers verbunden zu sein. Diese öffentliche Wahrnehmung eines Zusammenhangs zwischen Trägerschaft und Handeln entspricht nicht den gewonnenen Erkenntnissen. Die Haltung der Landesregierung zu Krankenhausprivatisierungen ist nicht dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Vergangenheit Privatisierungen als Mittel zur Erreichung der Versorgungssicherheit angesehen hat. Gerade die Vielfalt der Krankenhausträger als Ziel und Auftrag ist im Landeskrankenhausgesetz verankert - daran ist und fühlt sich die Landesregierung gebunden. Die Möglichkeit der Privatisierung von Krankenhäusern gehört zu den bundesgesetzlich definierten Voraussetzungen. Im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes (KHG) wird in § 1 Abs. 2 bestimmt: „…Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. Dabei ist nach Maßgabe des Landesrechts insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten. …“ Privatisierungen waren zu keinem Zeitpunkt Versuche, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sondern das Ergebnis des Zwanges zu wirtschaftlichem Handeln. 8. Welche sonstigen Probleme bzw. Auffälligkeiten im Bereich der medizinischen Versorgung im Zuständigkeitsbereich von AMEOS in Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung bekannt? Bitte die Fälle der letzten 5 Jahre benennen. Im Bereich der akut stationären Krankenversorgung gibt es keine Auffälligkeiten im Hinblick auf die AMEOS-Gruppe.