Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2985 08.06.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o.g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Kusey-Neuferchau Kleine Anfrage - KA 7/1623 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark (WP) Kusey-Neuferchau Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Antwort zu Frage 22 ist eine Karte als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den WP Kusey-Neuferchau, seit wann ist der WP im Betrieb und welche Fläche umfasst der WP? 2 Betreiber sind die Firmen Wind 7 AG und Energiequelle GmbH & Co. Kusey KG. Der WP ist seit 2001 in Betrieb. 2. In welchem Windvorranggebiet liegt der WP Neuferchau? Bitte Fläche des Windvorranggebietes mit angeben. Windvorranggebiet VI - Neuferchau, Fläche 322 ha. 3. Aus wie vielen Windenergieanlagen (WEA) besteht der WP Neuferchau? Bitte Baujahr, Nabenhöhe und Typen der WEA mit angeben. Anzahl WEA Typ Nabenhöhe Baujahr 8 NEG Micon NM 1000/60 70 m 2001 12 Enercon E-101 135 m 2014 4. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 5. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert - Das heißt: in welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele Windenergieanlagen (WEA) nachts abgeschaltet? Abschaltzeiten sind festgelegt für 6 WEA Enercon E-101 im Zeitraum vom 14. April bis 20. September in der Nachtzeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang bei Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unter 5,0 m/s. 6. Für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten? Bitte Baujahr, Typ und Standort mit angeben. Siehe Antwort zu Frage 3 und 5. 7. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Neuferchau ? Siehe Antwort zu Frage 3. 8. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Neuferchau dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 9. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Altmarkkreis Salzwedel als zuständige Überwachungsbehörde. 3 10. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen und nach welchem Kontrollsystem ? Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen. 11. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 12. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 13. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11 und 12. 14. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 11 und 12. 15. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 16. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers - im Bereich des WP Neuferchau - vor? Nach vorliegendem Fledermausgutachten des MYOTIS - Büro für Landschaftsökologie vom 24.10.2013 wurden die genannten Fledermausarten als Durchzügler erfasst. 4 17. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten erfasst? Die Erfassung erfolgt durch Fachgutachter mittels Standardmethoden (Detektorbegehungen , Horchboxen). 18. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Neuferchau? Nach vorliegendem Fledermausgutachten des MYOTIS - Büro für Landschaftsökologie vom 24.10.2013 gibt es dazu keine Hinweise. 19. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windpark Neuferchau vor - oder wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet kommen folgende Fledermausarten vor: Wasserfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler , Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus , Zweifarbfledermaus, Breitflügelfledermaus, Mopsfledermaus, Braunes Langohr 20. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Neuferchau durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Wenn kein Monitoring durchgeführt wird, bitte begründen. In 2015 durch den Fachgutachter MYOTIS - Büro für Landschaftsökologie. 21. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Angaben bitte für getötete Vögel und Fledermäuse je WEA. In 2015 wurden 2 Fledermäuse und 4 Vögel tot aufgefunden. 22. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des WP Neuferchau während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst worden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte - adäquat der Antwort zu Drs. 7/2121, Frage 1 - als nichtöffentliche Anlage. Es wurden 2 Rotmilanbrutpaare erfasst. 23. Kommen weitere Greifvogelarten als Brutvögel im Bereich des WP Neuferchau vor - oder wurden weitere Greifvogelarten als Durchzügler oder Nahrungsgäste beobachtet? Wie viele Brutpaare je Art bzw. Einzelexemplare wurden festgestellt? Im Untersuchungsgebiet kommen folgende Greifvogelarten vor: Habicht, Mäusebussard (4 Brutpaare), Sperber, Schwarzmilan, Turmfalke, Wespenbussard, Wiesenweihe. 5 24. Wie viele Nahrungsflächen mit Zufütterung von Körnermais für Zug- und Rastvögel werden im Bereich des WP Neuferchau an den Zugzeiten und in welchen Zeiträumen betrieben? Siehe Antwort zu Frage 25. 25. Welches flächenmäßige Areal (ha) umfassen die angelegten Nahrungsflächen für Zug- und Rastvögel und an welchen Standorten befinden sie sich? In der Gemarkung Kusey wurde eine Fläche von 10 ha als Nahrungshabitat angelegt , dauerhaft für die Betriebszeit des WP. 26. Wer betreibt die Nahrungsflächen und wie viele Tonnen an Körnermais wurden seit Festlegung dieser Managementmaßnahme zu welchen Zeiträumen auf den einzelnen Flächen ausgebracht? Die Fläche wird durch die Agrargenossenschaft Dr. Schultz-Lupitz e. G. Kusey bewirtschaftet. Es wurden keine Vorgaben für die Bewirtschaftung getroffen. 27. Welche Rast- und Zugvogelarten können in welcher Anzahl den einzelnen Nahrungsflächen zugeordnet werden? Antwort bitte nach Art, Beobachtungsmaxima und Zeiträumen der einzelnen Beobachtungsjahre seit Festlegung dieser Managementmaßnahme. Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. 28. Welche Behörde oder von der Behörde beauftragte Einrichtung kontrolliert den Erfolg der Zufütterung auf den einzelnen Nahrungsflächen? Festgelegt wurde die Flächengröße Es liegen keine Erkenntnisse über die Annahme der Nahrungsflächen vor. 29. Wer bewirtschaftet die angelegten Luzernefelder, die als Nahrungshabitate für den Rotmilan angelegt wurden und welches Mahd-Regime wurde festgelegt? Die Flächen werden bewirtschaftet vom Landwirtschaftsbetrieb Könnig und der Zerneke GmbH. Erfolgen soll eine regelmäßige 3-4-schürige Mahd von Mai bis Juli. 30. Welche Behörde oder von der Behörde beauftragte Einrichtung kontrolliert die Funktionsfähigkeit der angelegten Nahrungshabitate für den Rotmilan ? Altmarkkreis Salzwedel als zuständige Überwachungsbehörde. 6 31. An welchen Zeitpunkten erfolgten die Kontrollen der Nahrungshabitate und mit welchen Methoden wurde die Überprüfung durchgeführt? Sichtkontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen. 32. Welche Ergebnisse erbrachten die Kontrollen der Nahrungshabitate? Antwort bitte anhand der Beobachtungsergebnisse der Nahrungsaufnahme durch Rotmilan u. a. relevante Vogelarten auf den angelegten Habitatflächen an den entsprechenden Beobachtungstagen. Es liegen keine Erkenntnisse über die Annahme der Nahrungshabitatflächen vor. 33. Welche Ergebnisse erbrachte die Raumnutzungsanalyse im WP Neuferchau für den Rotmilan u. a. relevante Vogelarten im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Nahrungshabitate? Es wurde keine Raumnutzungsanalyse durchgeführt. 34. Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fledermäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den WP Neuferchau durchgeführt? Avifaunistische Erfassungen erfolgten 2011/2012 durch das Büro Knoblich - Landschaftsarchitekten und das Fledermausgutachten 2011/2012 wurde erstellt durch MYOTIS - Büro für Landschaftsökologie. 35. Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren haben die Antragsunterlagen einschließlich Gutachten ausgelegen. Ansonsten ist keine Veröffentlichung der Gutachten erfolgt. 36. Wie viele WEA (Altanlagen) werden im WP Neuferchau durch Repowering ersetzt und wer führt das Vorhaben durch? Bitte Typen und Nabenhöhen der WEA (Neuanlagen) mit angeben. Es ist kein Repowering-Vorhaben beantragt. 37. Wann beginnt das Repowering-Vorhaben? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 36. 38. Welche Pläne hat die durchführende Firma zum Recycling der abzubauenden WEA? Es sind keine Pläne dazu bekannt. 7 39. Das Repowering-Vorhaben umfasst ein 208,8 Hektar großes Plangebiet. Liegt dieses Plangebiet innerhalb des WP Neuferchau? Wenn nein, wie viel Hektar liegen dann außerhalb? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 36. 40. Welche Beeinträchtigungen werden durch die neuen WEA (bitte Typ und Nabenhöhen angeben) für die Ausweisung des Drömling als Biosphärenreservat erwartet? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 36. 41. Welche gutachterlichen Stellungnahmen liegen zum Repowering im Hinblick auf eine Beeinträchtigung des Artenschutzes vor? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 36. 42. Welche Beleuchtungsstärken werden im Nachtbetrieb, bei unterschiedlichen Klimasituationen, durch den WP Neuferchau insgesamt auf der Windparkfläche erzeugt? Die 12 WEA Typs Enercon E-101 werden nachts jeweils mit zwei Gefahrenfeuer W-Rot (Lichtstärke je 100 cd) und acht Masthindernisfeuer (Lichtstärke je 10 cd) betrieben. Die sich daraus ergebenen Beleuchtungsstärken sind standortabhängig und können nicht pauschal angegeben werden. 43. Welche Veränderungen in der Beleuchtungsstärke ergeben sich durch das Repowering-Vorhaben? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 36. 44. Welche neuen technischen Innovationen der neu zu errichtenden WEA reduzieren die Licht- und Lärmemissionen? Dabei bitte auch auf die entsprechenden Minderungspotenziale in den Messgrößen eingehen. Entfällt, siehe Antwort zu Frage 36. 45. Welche Managementmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzes werden an den neu zu errichtenden WEA festgelegt? Auf welcher Datenbasis erfolgt die Festlegung? Wenn keine Maßnahmen festgelegt werden, bitte begründen. Entfällt, siehe Antwort zu Frage 36. 8 46. Gab es aktuelle Messungen zur Schallerzeugung einzelner WEA des WP Neuferchau in den anliegenden Ortschaften? Wer hat wann zu welchen Zeitpunkten welche Messdaten (Schallpegel) ermittelt? Es sind keine Messungen an WEA im WP Neuferchau erfolgt. 47. Ab welchen Windgeschwindigkeiten emittieren die WEA im WP Neuferchau mehr Lärm? Wann wurden entsprechende Messprotokolle erstellt und welche Schallpegel wurden ermittelt? Es sind keine Messungen an WEA im WP Neuferchau erfolgt. Bei der Vermessung durch das Büro Kötter Consulting Engineers am 08.05.2013 an einer baugleichen WEA Typ Enercon E-101 am Standort Haren wurden Schallleistungspegel in 10 m Höhe bei unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten ermittelt: 103,7 dB(A) bei 6 m/s, 104,5 dB(A) bei 7 m/s, 104,7 dB(A) bei 8 m/s, 104,4 dB(A) bei 9 m/s 48. Wohin wird der im WP Neuferchau erzeugte Strom geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz. 49. Wurden im Rahmen der Errichtung bzw. während des Betriebs des WP Neuferchau einmalige oder kontinuierliche Zahlungen an die Stadt Klötze geleistet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Es liegen keine Informationen über Zahlungsleistungen vor. 50. Welche Ersatzmaßnahmen wurden im Rahmen der Errichtung des WP Neuferchau durch den Projektentwickler, Erbauer oder späteren Betreiber geleistet? Bitte Flächen, Maßnahmen und Kosten angeben. Ersatzmaßnahmen: - Umwandlung von Ackerfläche in Strauch-Baumhecke, ca. 4.500 m² - Ergänzung junger Baumreihe durch Strauchhecke, ca 3.575 m², - Umwandlung von Ackerfläche in Strauchhecke; 4.000 m², - Umwandlung von Ackerfläche und Ergänzung junger Baumreihe durch Strauchhecke 2.500 m² und - Umwandlung Ruderalflur und Ergänzung junger Baumreihe durch Strauchhecke 1.500 m² in der Gemarkung Kusey. - Abriss Badeanstalt Kusey, - Abriss Badeanstalt Immekath. - Entsiegelung und Abriss von 3 Melkanlagen und Feldscheune bei Röwitz. Die Kosten sind nicht bekannt.