Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2988 08.06.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Fleetmark Kleine Anfrage - KA 7/1630 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den „Windpark Fleetmark“ Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Antwort zu Frage 21 ist eine Karte als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Beziehen sich die Angaben in Drs. 7/823 auf den sogenannten „Windpark Fleetmark I“ und in welchem Windvorranggebiet befindet sich der benannte Windpark? Nein, die Angaben in Drs. 7/823 betreffen den WP Fleetmark II. Der WP Fleetmark I liegt im Vorranggebiet XI - Fleetmark. 2 2. Wer betreibt den Windpark (WP) Fleetmark I aktuell und seit wann ist er im Betrieb? Betreiber des WP Fleetmark I ist die Firma PROKON Energiesysteme GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe. Die Inbetriebnahme war 2002/2003. 3. Aus wie vielen Windenergieanlagen (WEA) besteht der WP Fleetmark I? Bitte Typ und Baujahr mit angeben. 11 WEA vom Typ Jacobs MD 77, Baujahr 2002/2003. 4. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Fleetmark I? Die Nabenhöhe der 11 WEA beträgt 85 m. 5. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse im WP Fleetmark I bindend eingeführt? Es wurden keine Abschaltzeiten festgelegt. 6. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert - Das heißt: in welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele WEA im WP Fleetmark I abgeschaltet? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Fleetmark I dokumentiert? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 8. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 9. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsystem ? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 10. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 3 11. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 12. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 13. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 14. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Nicht zutreffend, siehe Antwort zu Frage 5. 15. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Fleetmark I vor? Es wurde kein Monitoring durchgeführt. 16. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten erfasst? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 15. 17. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Fleetmark I? Es liegen dazu keine Hinweise vor. 18. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windpark Fleetmark I vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Es liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 19. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Fleetmark I durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Es wurde kein Schlagopfermonitoring durchgeführt. 4 20. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Bitte getötete Einzelexemplare an Fledermäusen und Vögeln den jeweiligen WEA zeitlich zuordnen. Entfällt, siehe Antwort zu Frage 19. 21. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des WP Fleetmark I während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst worden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte als nichtöffentliche Anlage. Im Bereich des Windparkgebietes Fleetmark wurden 3 Rotmilan-Brutpaare erfasst . 22. Kommen weitere Greifvogelarten als Brutvögel im Bereich des WP Fleetmark I vor oder wurden weitere Greifvogelarten als Durchzügler oder Nahrungsgäste beobachtet? Wie viele Brutpaare je Art bzw. Einzelexemplare wurden festgestellt? Es liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 23. Wo befinden sich die Luzerneflächen, die als Nahrungshabitate für den Rotmilan angelegt wurden und welche Größe (ha) umfassen diese? Im Zusammenhang mit dem WP Fleetmark I wurden keine Nahrungshabitatflächen angelegt. 24. Wer bewirtschaftet die angelegten Luzernefelder, die als Nahrungshabitate für den Rotmilan angelegt wurden und welches Mahd-Regime wurde festgelegt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 23. 25. Welche Behörde oder von der Behörde beauftragte Einrichtung kontrolliert die Funktionsfähigkeit der angelegten Nahrungshabitate für den Rotmilan ? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 23. 26. An welchen Zeitpunkten erfolgten die Kontrollen der Nahrungshabitate und mit welchen Methoden wurde die Überprüfung durchgeführt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 23. 27. Welche Ergebnisse erbrachten die Kontrollen der Nahrungshabitate? Antwort bitte anhand der Beobachtungsergebnisse der Nahrungsaufnahme durch Rotmilan u. a. relevante Vogelarten auf den angelegten Habitatflächen an den entsprechenden Beobachtungstagen. Entfällt, siehe Antwort zu Frage 23. 5 28. Welche Ergebnisse erbrachte die Raumnutzungsanalyse im WP Fleetmark I für den Rotmilan u. a. relevante Vogelarten im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Nahrungshabitate? Es wurde keine Raumnutzungsanalyse durchgeführt; siehe dazu auch Antwort zu Frage 23. 29. Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fledermäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Fleetmark I durchgeführt? Angaben aus dem mehr als 15 Jahre zurückliegenden Genehmigungsverfahren sind mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. 30. Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 29. 31. Wohin wird der im WP Fleetmark I erzeugte Strom - ab Umspannwerk Badel - geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz.