Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2991 08.06.2018 (Ausgegeben am 11.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/1043 „Straftat unter Anwendung eines Messers in Halberstadt“ in Drs. 7/1875 Kleine Anfrage - KA 7/1737 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drs.7/1875 „Straftat unter Anwendung eines Messers in Halberstadt am 29. Juli 2017 durch augenscheinliche Bewohner der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) nach einem besonders schweren Fall des Diebstahls in ein Einfamilienhaus“ durch die Landesregierung ergeben sich weitere Fragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Nach Presseberichten wurde ein Fährtenhundeeinsatz an der Liegenschaft der ZASt Halberstadt beendet. Warum wurde aufgrund der Schwere der Tat keine Weiterverfolgung der flüchtenden Täter auf frischer Tat bis auf das ZASt-Gelände und konsequente Fortführung aller erforderlichen Sofortmaßnahmen unter Zusammenziehung weiterer Einsatzkräfte fortgesetzt? Diese Frage war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/1043. Es wird insofern auf die Antwort der Landesregierung in der Landtagsdrucksache 7/1875 vom 19. September 2017 verwiesen. 2. Wie ist der derzeitige Sachstand des Ermittlungsverfahrens zu dieser Straftat , zur Spurenlage, zur Tatwaffe, zur Festnahme und zu einer zeitnahen Anklage der Täter? Die Ermittlungen dauern an. Molekulargenetische Gutachten über die Untersuchung von zwei sichergestellten Messern und von Bekleidungsgegenständen 2 stehen noch aus. Danach entscheidet sich, ob der bislang bestehende Anfangsverdacht verdichtet werden kann. 3. Mit welcher besonderen Intensivierung der Maßnahmen in Zusammenhang mit der Aufklärung dieses Kapitalverbrechens wurden die Ermittlungen geführt ? Diese Frage war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/1043. Es wird insofern auf die Antwort der Landesregierung in der Landtagsdrucksache 7/1875 vom 19. September 2017 verwiesen. Es liegen weiterhin keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte eines Kapitalverbrechens in Form eines versuchten Tötungsdeliktes vor. Die Ermittlungen werden in der üblichen Verfahrensweise geführt. 4. Welches Ergebnis wurde dabei ermittelt? Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein hinreichender Tatverdacht konnte bislang nicht begründet werden. 5. Welche strafprozessualen Schritte wurden chronologisch eingeleitet? Es wurden die erforderlichen und notwendigen Maßnahmen zur Erforschung des Sachverhalts getroffen, nämlich Vernehmung von Zeugen, Durchführung von Wahllichtbildvorlagen, Einsatz eines Fährtenhundes, Sicherstellung von Beweismitteln , kriminaltechnische Tatortarbeit und Befragung von Sachverständigen. 6. Liegt zwischenzeitlich eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft vor? Wenn ja, wann ist mit einer Hauptverhandlung zu rechnen? Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen. 7. Was für Informationen zum Alter, Geschlecht und Herkunft bzw. Aufenthaltsstatus der Täter sind bekannt? Bei den zum Tatzeitpunkt 21 und 18 Jahre alten Tatverdächtigen handelt es sich um zwei albanische Staatsbürger, die als Asylsuchende in der ZASt Halberstadt untergebracht waren. Zwischenzeitlich hat der 21-jährige Tatverdächtige im Rahmen einer Sammelabschiebung die Bundesrepublik Deutschland am 15. August 2017 verlassen. Der 18-jährige Tatverdächtige ist am 14. August 2017 freiwillig ausgereist. Die Grenzübertrittsbescheinigung hierzu liegt vor