Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2995 11.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 12.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Vorbereitung des Schuljahres 2018/2019 Kleine Anfrage - KA 7/1732 Vorbemerkung des Fragestellenden: Alle Fragen beziehen sich auf den voraussichtlichen Stand zum 1. Schultag des Schuljahres 2018/2019 am 9. August 2018. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung der Landesregierung: Abweichend von der Fragestellung, die sich durchgängig auf Vollzeitäquivalente (VZÄ) bezieht, wird die Maßeinheit Vollzeitlehrereinheit (VZLE) verwendet, wenn Sachverhalte der Unterrichtsversorgung (Arbeitsvermögen in Lehrerwochenstunden) betroffen sind. Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schulen wird es in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2018/2019 geben? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach öffentlichen und freien Schulen angeben. Antwort: Die Anzahl der Schulen in der gewünschten Gliederung wird in der Anlage dargestellt . 2 Ergänzende Anmerkungen: a) Allgemeinbildende Schulen: Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Zahl der Schulen um insgesamt drei an. Die Landeshauptstadt Magdeburg weist eine weitere FÖS GB aus. Ebenfalls in der Landeshauptstadt Magdeburg errichtet ein freier Träger ein Gymnasium. In der Stadt Halle errichtet ein freier Träger eine Grundschule. b) Berufsbildende Schulen: Die in der Anlage ausgewiesenen 24 BbS sind die in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte. Eine weitere öffentliche BbS befindet sich Trägerschaft und Aufsicht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Daneben führen 28 freie Träger berufsbildende Schulen. Frage 2: Wie viele Schüler werden die Schulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2018/2019 besuchen? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach öffentlichen und freien Schulen angeben. Antwort: Eine voraussichtliche Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schulen des Landes am ersten Schultag des kommenden Schuljahres, 9. August 2018, besuchen werden, wird mit der zweiten Erhebung der voraussichtlichen Schülerzahlen am 21. Juni 2018 festgestellt. Frage 3: Wie viele unbefristete Stammlehrkräfte werden unter der Annahme, dass alle 610 Stellen der Ausschreibung vom 27. April 2018 besetzt werden können, in einem Arbeitsrechtverhältnis bzw. in einem Dienstverhältnis zum Land Sachsen -Anhalt stehen? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben . Antwort: voraussichtliche Anzahl der unbefristeten Stammlehrkräfte am 9.8.2018 Schulformen Summe Grundschulen 4.228                                                                                         Sekundar‐ und  Gemeinschaftsschule 4.214                                                                                          Gymnasien 3.789                                                                                         Gesamtschulen 487                                                                                            Förderschulen 2.150                                                                                          ABS 14.868                                                                                        BBS 1.951                                                                                          3 Frage 4: Wie viele Lehrkräfte werden mit welchem Arbeitsvermögen in Vollzeitäquivalentziel (VZÄ) a) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein, b) in Elternzeit sein, c) ohne Vergütung bzw. ohne Bezüge beurlaubt sein, d) an andere Behörden abgeordnet sein, e) aus anderen Gründen nicht für den Einsatz in der Schule zur Verfügung stehen? Antwort: Es wird davon ausgegangen, dass nach einem Arbeitsvermögen in Vollzeitäquivalenten (nicht Vollzeitäquivalentziel) gefragt wird. a) Am 9. August 2018 werden voraussichtlich 129 Lehrkräfte mit einem Arbeitsvermögen von 59,19 VZLE in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein. Dabei sind die bereits in den Einzelplan 13 überführten Lehrkräfte nicht berücksichtigt. b) Am 9. August 2018 werden voraussichtlich 223 Lehrkräfte mit einem Arbeitsvermögen von 217,98 VZLE im Erziehungsurlaub sein. c) Am 9. August 2018 werden voraussichtlich 93 Lehrkräfte mit einem Arbeitsvermögen von 88,47 VZLE ohne Vergütung bzw. ohne Bezüge beurlaubt sein. d) Hier könnte zum derzeitigen Stand lediglich eine Anzahl an Abordnungen abgebildet werden, da Abordnungen an andere Behörden entweder mit dem gesamten oder mit Teilen des vertragsgebundenen Arbeitsvermögens der betreffenden Lehrkräfte erfolgen. Soweit nur eine teilweise Abordnung erfolgt, werden die jeweiligen Anteile des vertragsgebundenen Arbeitsvermögens der teilabgeordneten Lehrkraft auf der Ebene der Stammschule geplant und im voraussichtlichen Arbeitsvermögen der Stammschule berücksichtigt. Eine besondere Erfassung der Summe einzelner Teilmengen des an andere Behörden abgeordneten Arbeitsvermögens findet in dieser Phase der Schuljahresvorbereitung nicht statt. Diese Differenzierung ist Bestandteil der Erhebung zum Stichtag der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im September 2018 und an den berufsbildenden Schulen im November 2018. e) Eine belastbare Aussage, wie viele Lehrkräfte mit welchem Arbeitsvermögen zum 9. August 2018 z. B. über einen längeren Zeitraum erkrankt sein und deswegen nicht zur Verfügung stehen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 5: Wie viele Lehrkräfte mit welchem Arbeitsvermögen in VZÄ a) erhalten eine Altersermäßigung nach der Arbeitszeitverordnung für die Lehrkräfte, 4 b) sind für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte eingesetzt? Hier bitte insgesamt und getrennt nach Fachseminarleitern, Fachmoderatoren, Fachbetreuern und sonstigen Aufgaben angeben. Antwort: Im Rahmen des voraussichtlich zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögens werden die unter 5a) und 5b) erfragten Sachverhalte gemeinsam erfasst und für die Planung des neuen Schuljahres berücksichtigt. Eine Differenzierung der Ermäßigung (5a) und der Anrechnungen (5b) nach ihrer Art erfolgt erst im Rahmen der Erhebung zum Stichtag der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im September 2018 und an den berufsbildenden Schulen im November 2018. Frage 6: Welches Arbeitsvermögen in VZÄ wird durch a) kirchliche Mitarbeiter, b) Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, c) befristet beschäftigte Lehrkräfte zur Erteilung von Unterricht zur Verfügung stehen? Antwort: a) Schulform (entsprechend Anfrage) Arbeitsvermögen  von kirchlichen  Mitarbeitern in  VZLE Grundschule 24 Gymnasium 13,4 Sekundarschule ‐ und Gemeinschaftsschulen 6,8 Förderschule 0,9 Gesamtschulen 0,8 Berufsbildende Schulen 0,1 Summe 46 b) Zu Beginn des neuen Schuljahres wird gegenwärtig aus dem eigenverantwortlichen Unterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ein voraussichtliches Arbeitsvermögen von 103 VZLE angenommen. c) Für das erste Schulhalbjahr 2018/2019 sind befristete Einstellungen von Vertretungslehrkräften geplant. Eine Aussage zu dem am 9.8.2018 durch befristete Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögen in VZLE kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, vgl. dazu auch Antwort auf Frage 8. Frage 7: Welche Unterrichtsversorgung ist unter Berücksichtigung der Antworten auf die Fragen 2 bis 6 zu erwarten? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben. 5 Antwort: Die Zuweisung der Bedarfe gemäß den Unterrichtsorganisationserlassen der einzelnen Schulformen erfolgt überwiegend schülerzahlbezogen. Die Beschreibung der am ersten Unterrichtstag des Schuljahres 2018/2019 voraussichtlich zu erwartenden Unterrichtsversorgung setzt daher die Kenntnis des Ergebnisses der zweiten Erhebung der voraussichtlichen Schülerzahlen am 21. Juni 2018 voraus. Die zu diesem Datum erfassten Schülerzahlen werden unmittelbar danach plausibilisiert . Auf der Grundlage der festgestellten Ergebnisse erhalten die Schulen die zweite vorläufige Zuweisung, mit der sie auch das neue Schuljahr beginnen. Frage 8: In welchem Umfang wird durch den Lehrkräftebestand das Vollzeitäquivalentziel von 14.272 für die allgemeinbildenden Schulen und von 1.887 für die berufsbildenden Schulen ausgeschöpft? Antwort: Unter der Annahme, dass alle 610 Stellen der Ausschreibung vom 27. April 2018 besetzt werden können und der Umfang der bis zum Schuljahresende 2017/2018 vereinbarten individuellen Teilzeitbeschäftigungen im gleichen Volumen am 9. August 2018 durch Verlängerungen bzw. Neuanträge besteht, wird das Vollzeitäquivalentziel ausgeschöpft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. nicht alle ausgeschriebenen Stellen zum 9. August 2018 besetzt werden können und sich auch durch sonstige Personalveränderungen (unplanmäßige Abgänge bzw. Personalveränderungen , die zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht im LSBW-System erfasst sind) bis zum 9. August 2018 weitere Reduzierungen der VZÄ-Auslastung ergeben. VZÄ-Zielgröße 31.12.2018 Ausschöpfung der VZÄ-Zielgröße 2018 am 09.08.2018 ABS 14.272 * 14.272 BBS 1.887 1.880 * Vorziehen des VZÄ-Ziel von 14.500 auf Jahresbeginn 2019 gemäß Drs. 7/2390 Frage 9: Wie viele Förderschullehrkräfte mit welchem Arbeitsvermögen werden zur sonderpädagogischen Förderung a) an Förderschulen und b) im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen eingesetzt sein? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben. Antwort: In der Antwort auf die Frage 1b) der KA 7/1569 des Abgeordneten Thomas Lippmann , DIE LINKE, wurden die Struktur des Kontingents zur allgemeinen, präventiven und sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen sowie die Stundenzuweisung für die Förderung von Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht an Se- 6 kundar- und Gemeinschaftsschulen erläutert. Teile des Kontingents an den Grundschulen werden schülerzahlbezogen bestimmt. Gleiches gilt für die Stundenzuweisung an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. Beide Sachverhalte werden derzeit vorbereitet. Insoweit erfolgt die Bemessung des konkret eingesetzten Arbeitsvermögens im Kontext der Fragen 9a) und b) im Rahmen der Erhebung zum Stichtag der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im September 2018. Frage 10: Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchem Arbeitsvermögen in VZÄ werden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt stehen? Antwort: Am 9. August 2018 werden voraussichtlich 1.684 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitsvermögen von 1.376,07 VZÄ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt stehen. Frage 11: Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchem Arbeitsvermögen in VZÄ werden a) in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein, b) in Elternzeit sein, c) ohne Vergütung bzw. ohne Bezüge beurlaubt sein? Antwort: a) Am 9. August 2018 werden voraussichtlich 121 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitsvermögen von 52,4 VZLE in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein. Dabei sind die bereits in den Einzelplan 13 überführten pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt. b) Am 9. August 2018 wird voraussichtlich eine PM mit einem Arbeitsvermögen von 1,0 VZLE im Erziehungsurlaub sein. c) Am 9. August 2018 werden voraussichtlich 11 pädagogische Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter mit einem Arbeitsvermögen von 9,8 VZLE ohne Vergütung beurlaubt sein. Frage 12: In welchem Umfang wird durch den Personalbestand an pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Vollzeitäquivalentziel von 1.468 ausgeschöpft ? Antwort: Am 9. August 2018 wird das Vollzeitäquivalentziel von 1.468 voraussichtlich mit 1.403,17 VZÄ ausgeschöpft. KA 7/1732 Anlage Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Quelle: LSchA - Referat Unterrichtsversorgung, Datenerhebung, Schulentwicklungsplanung Zweiter Bildungsweg Freie Waldorf- Schule KGS Sportschulen Halle LB-Schulen BBS öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. öffentl. freie Tr. öffentl. öffentl. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. 448 52 110 19 38 6 67 14 2 3 2 4 6 1 32 39 3 21 4 764 107 2 3 2 1 32 24 Summe ABS Anzahl Schulen des Landes Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2018/19 Sonstige Förderschulen 500 129 44 81 10 42 25 871 Grundschulen Sekundarschule n Gemeinschaftsschule Gymnasien IGS GB-Schulen