Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3024 14.06.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 15.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Beförderungen Finanzverwaltung Kleine Anfrage - KA 7/1559 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung Der Fragesteller bittet um die Mitteilung der Beförderungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen im Haushaltsjahr 2017, aufgeschlüsselt nach Dienststelle, Anzahl der Beförderungen und Besoldungsgruppen. Eine solche detaillierte Aufschlüsselung kann aufgrund der geringen Anzahl an Beförderungen in den einzelnen Besoldungsgruppen in kleineren Dienststellen eine Zuordnung zu bestimmten Personen ermöglichen. Daher ist bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Schutz der personenbezogenen Daten von Bediensteten zu gewährleisten (§ 1 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - DSG-LSA). Bei den Dienststellen mit weniger als 10 Beförderungen wird deshalb nachstehend nur die Gesamtzahl der Beförderungen mitgeteilt, bei den Dienststellen mit mindestens 10 Beförderungen erfolgt eine Darstellung der Beförderungen in den Laufbahngruppen/Einstiegsämtern. Um dem Auskunftsanspruch des Fragestellers gleichwohl soweit wie möglich zu genügen , wurde die Darstellung, wie viele Beförderungen insoweit in den einzelnen Besoldungsgruppen je Dienststellen erfolgten, in eine gesonderte Aufstellung aufgenommen . Unter Hinweis auf § 1 Abs. 1 DSG-LSA und § 33 Geheimschutzordnung des Landtages bitte ich, die vorgenannte Aufstellung in der Geheimschutzstelle (Akteneinsichtnahmestelle ) des Landtages für die Abgeordneten zur Einsichtnahme zu 2 hinterlegen und diese vertraulich zu behandeln (absolute Verschwiegenheit). Die Veröffentlichung dieses Antwortteiles ist gem. § 19 Absatz 4 Satz 2 Geschäftsordnung des Landtages Sachsen-Anhalt nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Frage wie folgt: In welchem Umfang wurden im Haushaltsjahr 2017 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen einschließlich aller nachgeordneten Dienststellen Beförderungen vorgenommen? Bitte aufschlüsseln nach Dienststelle, Anzahl der Beförderungen und Besoldungsgruppe. Im Haushaltsjahr 2017 gab es im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen folgende Beförderungen: Dienststelle Gesamtzahl der Beförderungen Unterteilung der Beförderungen nach Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Ministerium der Finanzen 11 0 9 2 Finanzamt Bitterfeld- Wolfen 9 Finanzamt Dessau- Roßlau 20 4 13 3 Finanzamt Eisleben 4 Finanzamt Genthin 1 Finanzamt Haldensleben 9 Finanzamt Halle (Saale) 18 6 7 5 Finanzamt Magdeburg 15 2 8 5 Finanzamt Merseburg 7 Finanzamt Naumburg 8 Finanzamt Quedlinburg 11 8 1 2 Finanzamt Salzwedel 1 Finanzamt Staßfurt 2 Finanzamt Stendal 4 Finanzamt Wittenberg 7 Landesbetrieb BLSA 0 Im Landesbetrieb BLSA wurden in 2017 keine Beförderungen durchgeführt. Die Beförderungen aus dem Beförderungskonzept 2016 erfolgten noch in 2016. Die im Rahmen des Beförderungskonzeptes 2017 vorgesehen Beförderungen sollen nach Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in 2018 durchgeführt werden.