Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3027 14.06.2018 (Ausgegeben am 15.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Nachfrage zur Antwort auf KA 7/1557 (Abwasserzweckverband Unstrut- Finne - Teil 2) in Drucksache 7/2685 Kleine Anfrage - KA 7/1735 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Warum mussten die Verbände fusionieren, obwohl keine Ersparnis und keine positiven Effekte für die Gebührenzahler damit einhergingen, sondern noch Kosten entstanden? Die AZV „Nebra“ und „Bad Bibra“ waren wirtschaftlich notleidend und haben vom Land Sachsen-Anhalt mehr als 17 Mio. € Sanierungs- und Teilentschuldungshilfe erhalten. Daneben sind Investitionen der beiden Verbände kontinuierlich gefördert worden. Diese Fusion war aus betriebswirtschaftlicher Sicht zweckmäßig, um kostensenkende Effekte in den beiden einwohnerschwachen Verbänden zu erzielen und eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung sicherzustellen . In der Regel sind größere Verwaltungsstrukturen in der Lage, die Aufgaben kostengünstiger und effektiver als kleinere Einheiten zu erledigen. Es lassen sich aber auch weitere Synergien, wie z. B. die Optimierung und Spezialisierung des Personals erreichen. Verbände arbeiten (unabhängig von ihrer Größe) allerdings nur dann wirtschaftlich, wenn die sie steuernden Organe dafür sorgen . 2. Warum wurde mit Fördermitteln der Gebührenerhöhung gegengesteuert? Was versprach man sich davon? Der Zweck der Zuwendungen besteht darin, wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten, verwirklichen zu helfen. Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wird mit Zuwendungen gefördert, um die Beiträge und Gebühren des geförderten Vorhabens herabzusetzen. Sie dient damit dem Ausgleich der unterschied- 2 lichen räumlichen Bedingungen im Land Sachsen-Anhalt (Nr. 1.2 RZWas 2016). 3. 2007 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Fusion unter die Lupe nehmen sollte. Daher sollten die einhergehende Umlageerhöhung und die Frage der Sonderabschreibung Beachtung finden. 3.1 Wie hoch waren die Sonderabschreibungen? Im Zuge der Fusion gab es keine Sonderabschreibung. 3.2 Was wurde genau abgeschrieben? Es wird auf die Antwort zu Frage 3.1 verwiesen. 3.3 Zu welchem Ergebnis kam die Arbeitsgruppe letztendlich? Existiert hierfür ein Bericht/Protokoll? Wenn ja, an welcher Stelle ist dies einzusehen bzw. was ist der Inhalt des Berichts? Es wurde keine Arbeitsgruppe gebildet. 4. Die Kläranlage Laucha wurde mit einer Kapazität von 36.-500 Einwohnergleichwert (EGW) bei 7.800 Einwohnerwerten (EW) bzw. 5.000 Haushalten gebaut. In der Drs. 7/2685 beantwortet die Landesregierung, dass die Schließung der Burgenland-Fleischerei in Laucha und die Erweiterung der Molkerei Bad Bibra erheblichen Einfluss auf die Auslastung der Kläranlage (KA) Laucha hatten, sich daraus jedoch kein Handlungsbedarf ergab. 4.1 Ist die Dimensionierung der KA Laucha korrekt? Wenn nein, auf welcher rechnerischen Grundlage wurde die Kläranlage ursprünglich dimensioniert ? Bitte Angabe der Gesamtkapazität in EGW im Vergleich von damals zu heute. Die ursprüngliche Dimensionierung der KA Laucha im Jahre 1992 betrug 25.000 EW und wurde mit Anschluss der Molkerei Bad Bibra im Jahre 1994 sowie mehrerer Ortschaften (abwassertechnische Erschließung) auf eine Ausbaugröße von 35.000 EW erhöht. Damit war die KA Laucha im Durchschnitt zu 70 - 90 % ausgelastet und damit richtig bemessen. 4.2 Welche Großeinleiter mit welchen Anteilen waren der KA Laucha vor und nach der Fusion angeschlossen? Welche Großeinleiter sind es noch aktuell ? Bitte in Prozent und als Einwohnergleichwert angeben. Vor der Fusion der Verbände war der KA Laucha die Burgenlandkäserei in Bad Bibra als „Großeinleiter“ angeschlossen. Nach der Fusion wurden keine weiteren „Großeinleiter“ an die KA Laucha angeschlossen. Aktuell gibt es keine angeschlossenen „Großeinleiter“. Die Burgenlandkäserei in Bad Bibra hatte einen Anteil von 70 % der Abwassermenge der KA Laucha. Das entsprach 23.000 - 25.000 EW. 3 4.3 Inwiefern beeinflussten beide Unternehmen (Burgenland-Fleischerei Laucha und Molkerei Bad Bibra) die KA Laucha? Die Schließung der Burgenland-Fleischerei in Laucha im Jahr 2005 verringerte die Auslastung der KA Laucha, während die steigenden Produktionszahlen (und damit Abwassermengen) der Burgenlandkäserei in Bad Bibra die Auslastung erhöhte. 4.4 Weshalb erschloss sich daraus kein Handlungsbedarf? Die Abwasserbeseitigung hat weiterhin ordnungsgemäß funktioniert. Es wird auf die Antwort zu Frage 4.3 verwiesen. 4.5 Wer entschied dies? Entscheidungen zur Ausbaugröße der KA Laucha, über Einleitverträge und Entwässerungsgenehmigungen wurden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durch den Zweckverband getroffen. 5. In der Kleinen Anfrage zur Drs. 7/2685 erläutert die Landesregierung, dass die Erhöhung des gewerblichen Abwasseranfalls der Molkerei Wohlmirstedt sowie die Aufnahme von Abwasser des Trink- und Abwasserbetriebs Weida-Land AöR sowie der Stadt Querfurt dazu führten, dass die Kapazität der KA Karsdorf von 30.000 EW nicht mehr ausreichte. Durch betriebliche Maßnahmen und durch die anschließende Neuberechnung der KA wurde eine Kläranlagenkapazität von 51.500 EW nachgewiesen, obwohl die KA Laucha freie Kapazitäten besaß (Auslastungsgrad siehe Drs. 7/2685 bzw. 70 bis 90 %). 5.1 Warum konnte das Abwasser der Molkerei Wohlmirstedt nicht in die KA Laucha eingeleitet werden? Eine Überleitung des Abwassers der Käserei Wohlmirstedt von Wohlmirstedt nach Laucha wäre nicht wirtschaftlich (Entfernung Wohlmirstedt - Laucha ca. 20 km) und mit hohen Kosten verbunden gewesen. Zudem hätte die KA Laucha für die Aufnahme des Käsereiabwassers erheblich erweitert werden müssen. 5.2 Ist demnach die KA Karsdorf baulich erweitert worden? Wenn ja, mit welchen Kosten? Die Kläranlage in Karsdorf wurde nicht baulich erweitert. 6. Was würde der AZV Unstrut-Finne - im Vergleich zu damals - heute anders gestalten/planen/berechnen? Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Ein Abwasserzweckverband muss sicherstellen, dass das in seinem Gebiet anfallende Abwasser jederzeit ordnungsgemäß beseitigt wird. Er muss seine Anlagen daher an die aktuelle Entwicklung in seinem Verbandsgebiet anpassen (z. B. demografischer Wandel, Ansiedlung oder Wegfall von Industrie- und Gewerbebetrieben ).