Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3028 14.06.2018 (Ausgegeben am 15.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Neuausschreibung von Schulleiterstellen bei steigenden Schülerzahlen - Nachfragen zur Antwort der Landesregierung in der Drs. 7/2732 auf die Kleine Anfrage 7/1568 Kleine Anfrage - KA 7/1742 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Regelungen für die schülerzahlabhängige Einstufung von Funktionsstelleninhabern im Leitungsbereich von Schulen galten bereits nach dem Bundesbesoldungsgesetz und wurden nach der Föderalismusreform weitgehend in die Landesbesoldungsgesetze der Länder unverändert übernommen. Insofern besteht die besoldungsrechtliche Situation, dass die Einstufung der Inhaber von Funktionsstellen im Leitungsbereich von Schulen von der Schüleranzahl der Schule abhängig ist, bundesweit und schon seit langer Zeit. Für den in Sachsen-Anhalt noch relativ neuen Umstand, dass die Schülerzahlen der Schulen steigen und dadurch auch die Schwellenwerte für die Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe überschreiten, muss es in anderen - insbesondere in den westlichen Bundesländern - entsprechende Erfahrungen und eine gefestigte Verwaltungspraxis geben. Diese soll dokumentiert werden . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bundesländern ist die Einstufung von Funktionsstelleninhabern im Leitungsbereich von Schulen nicht von bestimmten Schwellenwerten der Schüleranzahl abhängig? 2 Frage 2: In welchen Bundesländern mit einer Abhängigkeit der Einstufung der Funktionsstelleninhaber im Leitungsbereich von Schulen von der Anzahl der Schüler werden diese Funktionsstellen beim Anstieg der Schülerzahlen über einen Schwellenwert regelhaft neu ausgeschrieben, auch wenn die Stelle bereits mit einem Funktionsstelleninhaber dauerhaft besetzt ist? Frage 3: Sofern es nur in einem Teil der Bundesländer zu solchen regelhaften Neuausschreibungen kommt, welche abweichende Verwaltungspraxis gibt es dann in den anderen Bundesländern und wie wird diese begründet? Antwort zu Fragen 1 bis 3: Die für die inhaltliche Beantwortung der Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage benötigten Informationen zur Handhabung der Einstufung von Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern im Leitungsbereich von Schulen anderer Bundesländer liegen weder dem Ministerium für Bildung noch der Kultusministerkonferenz vor. Die erfragten Auskünfte liegen zudem außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landesregierung, sodass eine Beantwortung der Fragen nicht möglich ist.