Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3032 14.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 15.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Evaluation der ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 - Teil III Kleine Anfrage - KA 7/1707 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt bewertete in einer Pressemitteilung die zurückliegende ELER-Förderperiode als vollen Erfolg. Maßstab des Ministeriums der Finanzen war dabei der vollständige Verbrauch der öffentlichen Mittel. Tatsächlich fällt die Bilanz der letzten ELER-Förderperiode sehr ernüchternd aus: Es musste ein weiterer Rückgang der Artenvielfalt verzeichnet werden. Die Milchbauern befanden sich in einer tiefen Krise. Es gab massive Probleme beim Tierwohl. Die Gewässer befinden sich in einem schlechten Zustand. Der Ausbau der Breitbandversorgung verlief schleppend. Dieser Widerspruch war Anlass einer ersten Kleinen Anfrage (Drs. 7/2039). Im Ergebnis ihrer Beantwortung zeigte sich, dass sich die Probleme im ländlichen Raum Sachsen-Anhalt offensichtlich in der neuen Förderperiode fortsetzen und sich Sachsen -Anhalt im Bundesvergleich bei der ELER-Statistik erneut an letzter Stelle befindet (Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage KA 7/1086). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Von wie vielen geförderten identischen Futterbaubetrieben lagen vollständige Datensätze für den Betrachtungszeitraum der Ex-Post-Bewertung Teil II, S. 65, Tabelle 18, vor? 2 Von allen 25 identischen Betrieben wurden vollständige Datensätze bereitgestellt . 2. Handelt es sich bei den in Tabelle 18 der Ex-Post-Bewertung Teil II gemeinsam betrachteten Betrieben in jedem Wirtschaftsjahr um konstant dieselben 25 „identischen Betriebe“? Ja, identische Betriebe sind „konstant ein und dieselben“ Betriebe. 3. Weshalb werden in der Ex-Post-Bewertung Teil II, S. 57, Tabelle 8, im Wirtschaftsjahr 2010/2011 28 Betriebe, im Wirtschaftsjahr 2011/2012 34 Betriebe und im Wirtschaftsjahr 2012/2013 45 Betriebe aufgeführt? Den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) standen aus verschiedenen Gründen in den einzelnen Jahren unterschiedlich viele Jahresabschlüsse zur Verfügung. Die genannte Anzahl von Betrieben entspricht der Menge , die entsprechend den Kriterien der Evaluatoren in den einzelnen Jahren auswertbar waren. 4. Weshalb gleichen sich in der Tabelle 17 und 18 der Ex-Post-Bewertung Teil II nicht die Kennzahlen in den Wirtschaftsjahren 2008/2009 und 2009/2010, wenn es sich doch gemäß Tabelle 8 um exakt dieselben 25 geförderten Futterbaubetriebe handeln muss? Aus Sicht der Datenbereitstellung stimmen alle der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) bekannten Kennzahlen der genannten Betriebsgruppe unter Berücksichtigung von jahresbedingten Schwankungen überein. Eine Plausibilität war gegeben. Die Tabelle 17 weist die Kennzahlen für die Gruppe aller geförderten Futterbaubetriebe aus und Tabelle 18 die Kennzahlen für die Teilgruppe der 25 geförderten identischen Betriebe. 5. Die Frage 3 b aus der Kleinen Anfrage Drs. 7/2643 wird wiederholt gestellt. Aus Sicht der Fragestellerin lässt die Antwort keine Rückschlüsse auf schutzwürdige personenbezogene Daten zu. Insofern dennoch datenschutzrechtliche Belange berührt sein könnten, möge für diesen Teil der Antwort eine Einsichtnahme sichergestellt werden. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln wurde ausgereicht an jene sog. identische Milchviehbetriebe , die in die vergleichende Auswertung mit nicht-geförderten Betrieben einbezogen wurden (Ex-Post-Bewertung Teil II, Tabelle 18)? Die Gesamtsumme der Fördermittel, die an identische Betriebe ausgereicht worden sind, wurde im Rahmen der Evaluation nicht ermittelt. Für die im entsprechenden Abschnitt des Evaluationsberichts angestellten statistischen Analysen war es lediglich von Bedeutung, ob die Betriebe in der Programmperiode eine Förderung erhalten haben. Da die Evaluation abgeschlossen ist, ist eine nachträgliche Durchführung zusätzlicher Datenanalysen nicht vorgesehen. 3 6. Von wie vielen geförderten identischen Ackerbaubetrieben lagen vollständige Datensätze für den Betrachtungszeitraum der Tabelle 12, S. 61 der Ex- Post-Bewertung Teil II vor? Von allen acht identischen Betrieben wurden vollständige Datensätze seitens der LLG bereitgestellt. 7. Handelt es sich bei den in Tabelle 12 der Ex-Post-Bewertung Teil II gemeinsam betrachteten Betriebe in jedem Wirtschaftsjahr um konstant dieselben 8 „identischen Betriebe“? Ja, die identischen Betriebe sind „konstant dieselben“ Betriebe. 8. Weshalb werden in Tabelle 8, S. 57 der Ex-Post-Bewertung Teil II im Wirtschaftsjahr 2009/2010 16 Betriebe, 2010/2011 20 Betriebe, im Wirtschaftsjahr 2011/2012 31 Betriebe und im Wirtschaftsjahr 2012/2013 38 Betriebe aufgeführt? Wie in Antwort auf Frage 3 ausgeführt, standen den ÄLFF in den verschiedenen Jahren unterschiedlich viele Jahresabschlüsse zur Verfügung. 9. Weshalb gleichen sich in der Tabelle 11 und 12 der Ex-Post-Bewertung Teil II nicht die Kennzahlen in den Wirtschaftsjahren 2008/2009, wenn es sich doch gemäß Tabelle 8 um exakt dieselben 8 geförderten Ackerbaubetriebe handeln muss? Aus Sicht der Datenbereitstellung stimmen alle der LLG bekannten Kennzahlen der genannten Betriebsgruppe unter Berücksichtigung von jahresbedingten Schwankungen überein. Eine Plausibilität war somit gegeben. Die Tabelle 11 weist die Kennzahlen für die Gruppe aller geförderten Ackerbaubetriebe aus, Tabelle 12 die Kennzahlen für die Teilgruppe der acht geförderten identischen Betriebe. 10. Die Frage 6 b aus der Kleinen Anfrage KA 7/1383 wird wiederholt gestellt. Die Beantwortung verstößt nicht gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, sondern trägt dem Grundsatz der parlamentarischen Kontrolle Rechnung. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln wurde ausgereicht an jene Ackerbaubetriebe , die in die vergleichende Auswertung mit nichtgeförderten Betrieben einbezogen wurden (der Ex-Post-Bewertung Teil II, Tabelle 12)? Die Gesamtsumme der Fördermittel, die an identische Betriebe ausgereicht worden sind, wurde im Rahmen der Evaluation nicht ermittelt. Für die im entsprechenden Abschnitt des Evaluationsberichts angestellten statistischen Analysen war es lediglich von Bedeutung, ob die Betriebe in der Programmperiode eine Förderung erhalten haben. Da die Evaluation abgeschlossen ist, ist eine nachträgliche Durchführung zusätzlicher Datenanalysen nicht vorgesehen. 4 11. Die Frage 7 der Kleinen Abfrage KA 7/1383 wird wiederholt gestellt. Sie wurde nicht beantwortet. Im Rahmen der Frage 7 wurden keine personenbezogenen Daten abgefragt. Von wie vielen der laut Tabelle 8 (Teil II der Ex- Post- Bewertung), im Wirtschaftsjahr 2008/2009 geförderten 25 Milchviehbetriebe liegen vollständige Datensätze für den Zeitraum 2008/2009 bis 2012/2013 vor? Bitte für Betrieb (1 bis 25) gliedern nach: Fördergegenstand, Einmal- oder Mehrfachförderung, Bearbeitung durch die Landgesellschaft sowie für jedes Wirtschaftsjahr angeben, ob vollständige oder unvollständige Datensätze vorlagen („Mehrfachförderung“ entspricht mehrere Anträge im Rahmen der Maßnahme 121). Für die geförderten 25 identischen Milchviehbetriebe liegen vollständige Datensätze für den Zeitraum 2008/2009 bis 2012/2013 vor. Für die im entsprechenden Abschnitt des Evaluationsberichts angestellten statistischen Analysen war es lediglich von Bedeutung, ob die Betriebe in der Programmperiode eine Förderung erhalten haben. Weitere Aspekte wie Fördergegenstand , Einmal- oder Mehrfachförderung, Bearbeitung durch die Landgesellschaft waren nicht von Belang. Da die Evaluation abgeschlossen ist, ist eine nachträgliche Durchführung zusätzlicher Datenanalysen nicht vorgesehen. 12. Die Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage KA 7/1383: „An der Bearbeitung von Förderanträgen war die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (LGSA) nicht beteiligt…“ steht im Widerspruch zum Geschäftsbericht 2015 der LGSA (vergleiche Zitate Seite 151 und 392 ). Wie erklärt sich die Landesregierung diesen Widerspruch? Die Landgesellschaft (LGSA) hat in der Förderperiode 2007-2013 etliche landwirtschaftliche Betriebe von der Projektierung über Finanzkonzeption, Fördermittelberatung , Ausschreibungsverfahren bis hin zur Bauüberwachung betreut. Es gibt jedoch aus den vorliegenden Daten keinerlei Rückschlüsse darauf, dass Zusammenhänge zwischen der Betreuungsleistung und der Bewertung der Fördermaßnahme 121 hergestellt werden können. Die Antragsprüfung innerhalb dieser Maßnahme, die Bearbeitung der Förderanträge und ihre Bewilligung erfolgen über die ÄLFF. Innerhalb der LGSA erfolgte eine strikte personelle und organisatorische Trennung für die Betreuung landwirtschaftlicher Betriebe und die Bewertung dieser Fördermaßnahme im Rahmen der Evaluation der Förderperiode. 1 Die Landgesellschaft hat mit Projekten dieser Art Erfahrung und man bekommt von der Projektierung, Finanzkonzeption, Fördermittelbeantragung , den Ausschreibungsverfahren bis hin zur Bauüberwachung alles aus einer Hand. Außerdem hatten wir eine gute Zusammenarbeit beim Bau der ersten Halle“, so Hans-Otto Hornemann. 2 Anhang des Geschäftsberichtes, Seite 39, Tabelle zu Umsatzerlösen (unten, auszugsweise): Einzelbetriebliche Förderung, 2014 = 351.000 EUR, 2015 = 298.000 EUR. Es ist zu vermuten, dass die Umsätze aus der Abrechnung von Dienstleistungen zur Projektierung, Konzeptionierung, Beantragung usw. stammen, vgl. Fußnote 1. 5 13. In der Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage KA 7/1383 steht: „Eine Aufgliederung der Daten für einzelne Betriebe wurde im Rahmen der Evaluierung nicht vorgenommen.“ Diese Aussage widerspricht dem Inhalt der Antwort 19 der Kleinen Anfrage KA 7/1086: „Die betriebswirtschaftliche Berechnung erfolgte anhand anonymisierter Einzeldaten.“ Wie erklärt sich die Landesregierung diesen Widerspruch? Es ist kein Widerspruch erkennbar, da die Berechnung auf Basis von anonymisierten Einzelbetriebsdaten durchgeführt wird; die Auswertung aber aufgrund der geltenden Datenschutzanforderungen in Gruppen (mindestens fünf Betriebe) erfolgen muss. 14. Die Frage 8 der Kleinen Anfrage KA 7/1383 wird erneut gestellt. Aus der Antwort zur Frage 10 der Kleinen Anfrage KA 7/1383 ist ersichtlich, dass dem Land Sachsen-Anhalt detaillierte Daten zur Mehrfachförderung vorliegen . Auch ist aus der Antwort 1 erkennbar, dass mehr als 50 % der Betriebe eine mehrfache Förderung im Berichtszeitraum erhalten haben. Es ist aufgrund der Dauer von Antrags- und Genehmigungsverfahren anzunehmen, dass es sich bei geförderten Vorhaben, welche bereits im Wirtschaftsjahr 2008/2009 abgeschlossen waren, nicht um bedeutsame komplexe Vorhaben handeln kann. Der Hinweis auf den Datenschutz widerspricht zudem der Antwort auf Frage 10 der KA 7/1383. In wie vielen Fällen erhielten Betriebe, die in die engere Ex-Post-Bewertung einbezogen wurden (Ex-Post- Bewertung Teil II, Tabellen 12 und 18) im Betrachtungszeitraum (2008/2009 bis 2012/2013) eine Mehrfachförderung und in wie vielen Fällen nur eine Einmalförderung („Mehrfachförderung“ entspricht mehrere Anträge im Rahmen der Maßnahme 121)? Für die im entsprechenden Abschnitt des Evaluationsberichts angestellten statistischen Analysen war es lediglich von Bedeutung, ob die Betriebe in der Programmperiode eine Förderung erhalten haben. Ob es sich dabei um Einmal- oder Mehrfachförderung gehandelt hat, war nicht von Belang. Da die Evaluation abgeschlossen ist, ist eine nachträgliche Durchführung zusätzlicher Datenanalysen nicht vorgesehen. 15. Die Frage 9 der Kleinen Anfrage KA 7/1383 wird erneut gestellt. Inwieweit wurden Mehrfachförderungen bei diesen Betrieben in der Auswertung bereinigt , um den Effekt der ersten Förderung sauber schlussfolgern zu können ? Für die Vergleichsgruppenanalyse war es nicht von Belang, ob die geförderten Betriebe in der Programmperiode lediglich einmal oder mehrfach Fördermittel erhalten haben. Die Vergleichsgruppenanalyse unterscheidet allein zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben. Dieses Evaluationsdesign entspricht der üblichen Praxis. Für die Bewertung war nicht der „Effekt der ersten Förderung “ von Interesse, sondern der Effekt der Förderung im Vergleich zur Nicht- Förderung. Daher wurden die Daten auch nicht entsprechend „bereinigt“. 6 16. Mit Bezug auf die Antwort zur Frage 12 der Kleinen Anfrage KA 7/1383 wird um Erläuterung der Rolle der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) gebeten. Die Verwaltungsbehörde wechselte gemäß Antwort 7 der Kleinen Anfrage KA 7/1086 am 1. Oktober 2013 in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums. Die LLG ist dem Geschäftsbereich des MULE zuzurechnen . Die LLG ist nicht Teil des Förderverfahrens und kann somit nicht über entsprechende Daten verfügen. Gemäß Antwort 7 der Kleinen Anfrage 7/1086 erfolgten lediglich „maßnahmespezifische Abstimmungen“ zwischen den Geschäftsbereichen des MULE und des Finanzministeriums. Die LLG war in der betreffenden Förderperiode mit der Datenbereitstellung im Rahmen des EU-Begleitmonitorings beauftragt. Zum Procedere des Datenflusses : Der LLG werden die BMEL-Jahresabschlüsse als sogenannte csv-Dateien der Betriebe der Auflagenbuchführung von den ÄLFF zur Verfügung gestellt. Nach einer Plausibilitätsprüfung (Rechenprogramm win-Plausi) der Datensätze erfolgt die anonymisierte Weitergabe an die Neue Landbuch Gesellschaft (NLB). Ein Rückschluss auf konkrete Einzelbetriebe ist für die NLB nicht möglich, da die Datensätze keine Namen und Adressen enthalten. Dort werden die betriebswirtschaftlichen Kennwerte anhand eines bundeseinheitlichen Kennwertkatalogs („Stuttgarter Programm“) berechnet. Die Kennzahlen werden entsprechend der Betriebswirtschaftlichen Systematik (VO EG Nr. 1242/2008) an die LLG zurückgeliefert. Hier erfolgte eine entsprechende Gruppierung und Rückführung an die ÄLFF sowie die Datenbereitstellung im Rahmen des ELER Monitorings. Auch hinsichtlich der jährlich bereit zustellenden Testbetriebsergebnisse ist die NLB Partner der LLG, da dort die rechentechnischen Kapazitäten und die Auswertungssoftware für die Verarbeitung der Daten gegeben sind. 17. Wurden die Mitglieder des Begleitausschusses darüber informiert, dass wesentliche Teile der Bewertung nicht vom ISW, sondern von Mitarbeitern der Landgesellschaft erarbeitet wurden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Mitglieder des Begleitausschusses waren von Beginn der Begleitenden Bewertung des EPLR LSA 2007-13 an über die Arbeitsteilung im Evaluatorenteam informiert, darunter auch über die Aufgaben der Landgesellschaft. Die Aufgabenteilung wurde bereits im Angebot beschrieben, auf das der Zuschlag für die Begleitende Bewertung erteilt wurde. Auch die dem Begleitausschuss jährlich vorgelegten Bewertungsberichte weisen die Aufgabenteilung der an der Evaluation beteiligten Partner, darunter der Landgesellschaft, aus. 18. Handelt es sich bei den Tabellenwerten um „Mittelwerte“ (vgl. Antwort 17 der Kleinen Anfrage KA 7/1086) oder „gewichtete Mittelwerte“ (vgl. Antwort 19 der Kleinen Anfrage KA 7/1086)? Es handelt sich um ein sogenanntes „gewogenes Mittel“; laut Gabler Wirtschaftslexikon (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/indexzahl-34533/version- 258035) ist die Berechnung des Durchschnittswertes (Mittelwertes) mit absoluten 7 bzw. mit relativen Häufigkeiten als gewogenes arithmetisches Mittel zu bezeichnen . 19. Werden im Ergebnis der Berechnungen der Neue Landbuch Gesellschaft (NLB) „Mittelwerte“ oder „gewichtete Mittelwerte“ ausgewiesen? Handelt es sich bei den Kennzahlen der Testbetriebe um „Mittelwerte“ oder „gewichtete Mittelwerte“? Siehe Antwort zu Frage 18 20. Wie kommt die NLB in den Besitz der Daten der Auflagenbuchführung, wenn sie nicht Teil des Verwaltungsverfahrens ist (vgl. Antwort 12 7/2643)? Wie wird der Datenschutz gewährleistet? Ist es zutreffend, dass die geförderten Unternehmen („Antragsteller“) ihre Jahresabschlüsse an die NLB übergeben müssen, damit die Daten der Jahresabschlüsse in die weitere Auswertung einfließen können? Wie ist der Datenschutz geregelt? Nein, die Betriebe übergeben ihre Jahresabschlüsse nicht direkt an die NLB. Die Daten nehmen den gleichen Verlauf wie in der Erläuterung zum Procedere in der Antwort zur Frage 16 beschrieben. 21. Wie viele Förderfälle mit einer Zuwendungssumme von über 50.000 Euro sind in der Gruppe der 25 identischen Futterbaubetriebe enthalten? Die Zahl der Betriebe mit einer Zuwendungssumme von über 50.000 Euro wurde im Rahmen der Evaluation nicht ermittelt. Für die im entsprechenden Abschnitt des Evaluationsberichts angestellten statistischen Analysen war es lediglich von Bedeutung, ob die Betriebe in der Programmperiode eine Förderung erhalten haben . Da die Evaluation abgeschlossen ist, ist eine nachträgliche Durchführung zusätzlicher Datenanalysen nicht vorgesehen. 22. Weshalb sind in die vergleichende Auswertung geförderter und nicht geförderter Betriebe keine Kennzahlen des Wirtschaftsjahres 2014/2015 eingeflossen ? Gemäß Abrechnung wurde die NLB 2016 letztmalig beauftragt. Dementsprechend hätte das Wirtschaftsjahr 2014/2015 in die Auswertung einbezogen werden können. Die Jahresabschlüsse aus der Auflagenbuchführung des Wirtschaftsjahres 2014/15 wurden bis 31.5. des Folgejahres (hier 2016) von den ÄLFF der LLG übergeben. Die Auswertung erfolgte bis zum 30.9.2016. Die Datenanforderung der Evaluatoren vom 11.2.2016 konnte also das Wirtschaftsjahr 2014/15 nicht betreffen . Bei dieser Anforderung wurden die Analysen um das Wirtschaftsjahr 2013/14 ergänzt. 23. Auf Seite 61 der Ex-Post-Bewertung Teil II ist zu lesen: „Tabelle 12 zeigt die Werte für die 2008/2009 geförderten Ackerbaubetriebe über den Betrachtungszeitraum , d. h. die betrachteten Betriebe sind über den gesamten Zeitraum identisch.“ Bei genauer Beachtung ist aus Tabelle 8 in Verbindung mit Tabelle 9 zu entnehmen, dass insgesamt nur 8 „identische“ Marktfruchtbetriebe in die weitere Auswertung eingegangen sind. Das entspricht 4,5 % der geförderten Markt fruchtbetriebe. Ist es zutreffend, dass nur 8 Betriebe 8 (4,5 %) der geförderten Marktfruchtbetriebe in Tabelle 12 berücksichtigt sind? Wenn acht Betriebe entsprechend der Berechnung 4,5 % sind, dann ist es zutreffend . 24. Halten Sie an der Aussage der Ex-Post-Bewertung Teil I, Seite 72: „Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass geförderte Betriebe eine bessere Entwicklung dieser Erfolgskennzahlen aufweisen als nicht geförderte Betriebe . Insofern wurde ein positiver Nettoeffekt der Förderung bestätigt“ fest, obwohl a. bereits der Ausgangswert des Gewinns (Euro/ha) der geförderten 8 Ackerbaubetriebe sog. „identischen Betriebe“ erheblich höher war, als der Gewinn der Gruppe aller geförderten Betriebe; b. nicht erklärt wird, weshalb der Gewinn des Wirtschaftsjahres 2009/2010 mit 204 Euro/ha unter den Gewinn von 291 Euro fällt und damit weit unter den Gewinn der am schlechtesten bewerteten Betriebe der Ratingklassen 1 bis 5 liegt (vergleiche Ex-Post-Bewertung Teil II, Tabelle 10); c. der Ausgangs-Gewinn der sog. „identischen“ Futterbaubetriebe höher als der Gewinn der Gruppe aller geförderten Futterbaubetriebe ist. Ja. Die Ergebnisse der statischen Analyse begründen, trotz der unter a. bis c. genannten Einzelaspekte, diese Schlussfolgerung. 25. Laut Agrarpolitischem Bericht der Bundesregierung 2015 (Stand Mai 2015, Seite 52) gingen im Wirtschaftsjahr 2013/2014 das Einkommen je Arbeitskraft in Ackerbaubetrieben um 19 % und der Gewinn je Unternehmen um 20 % zurück. Die Datenreihe der 8 Betriebe (4,5 %) der Tabelle 18 der Ex- Post-Bewertung Teil II enden vor dem Wirtschaftsjahr 2013/2014. Die Daten für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Ex-Post-Bewertung verfügbar. Wie erklärt sich die Landesregierung dieses Vorgehen? Im Rahmen der AFP-Förderung sind die geförderten Betriebe zur Auflagenbuchführung über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet. Für die Analyse im Rahmen der Ex-post-Bewertung wurden Betriebe ausgewählt, die frühzeitig nach Beginn der Umsetzung des EPLR eine Förderung erhalten hatten und für die über den Fünf-Jahres-Zeitraum hinweg Jahresabschlussdaten vorliegen („identische Betriebe“). Daher erstreckt sich der Betrachtungszeitraum über die fünf Wirtschaftsjahre 2008/09 bis 2012/13. 26. Weshalb folgten die Evaluatoren bei der Klassifizierung der Betriebe nicht der Klassifizierung der Testbetriebe gemäß Verordnung (EG) 1242/2008 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe? Die Bereitstellung der Daten im Rahmen der Datenbereitstellung für das EU- Begleitmonitoring erfolgte nach der genannten EU-Klassifizierung. In der Ex-post- Bewertung wurden die BWA-Typen weiter zusammengefasst, um eine für die statistischen Analysen hinreichende Gruppengröße zu erreichen. 9 27. Die jährliche Auswahl der Testbetriebe hat eine wechselnde Zusammensetzung der Gruppen der zur Auswertung herangezogenen Betriebe zur Folge. Die Mitglieder des für die Auswahl verantwortlichen Landesausschusses sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Wie ist es den Evaluatoren möglich, für den Zeitraum der Auswertung die Zusammensetzung der Gruppen der nicht geförderten Betriebe konstant zu halten? Bei der Nutzung der Daten „identischer Betriebe“ aus dem BMEL-Testbetriebsnetz als nicht geförderte Vergleichsgruppe, die ca. 90 % des Betriebsdatenbestandes der jährlichen Testbetriebsstatistik des Landes Sachsen-Anhalt ausmachen , ist die statistisch hinreichende Konstanz der Betriebsauswahl gegeben. 28. Die rechentechnische Auswertung von Jahresabschlüssen erfolgt seit 1999 durch die NLB (vgl. Antwort 16 der Kleinen Anfrage KA 7/1383). Weshalb wird die NLB nicht bei den Vertragspartnern im Rahmen der Antwort 9 der Kleinen Anfrage KA 7/1086 benannt? Die NLB war nicht Vertragspartner des isw Instituts. 29. Kann ausgeschlossen werden, dass unter den Betrieben des Testbetriebsnetzes bereits geförderte Unternehmen sind? Ja. Der Förderzeitraum der Betriebe ist in einer Datenbank festgehalten. Ein Abgleich kann über die sogenannte BNRZD (EU-Betriebsnummer) erfolgen. Dieser Abgleich ist durch die LLG vorgenommen worden. 30. Wie kann das ISW eine Gruppierung vorgeben (vergleiche Antwort zu Frage 16 unten: „von den Evaluatoren vorgegebenen speziellen Gruppierungen “), wenn die Daten offensichtlich von der LLG an die NLB direkt und anonymisiert übergeben werden? Die Gruppierungen wurden anhand der Teilnahme an Förderprogrammen bzw. Schwerpunkten derselben erstellt und mit der BNRZD abgeglichen. 31. Wie konnte die Landgesellschaft in den zurückliegenden Jahren ihren Vertrag zur laufenden (jährlichen) Bewertung erfüllen (vergleiche Antwort auf Frage 18 der KA 7/1383), wenn die Landgesellschaft vor 2015 offensichtlich nicht in den Besitz der entsprechenden NLB-Daten gekommen ist (siehe Antwort auf Frage 16 der KA 7/1383) bzw. wenn erst 2015 und 2016 Haushaltsmittel für Dienstleistungen der NLB gezahlt wurden? Der Vertrag der Landgesellschaft zur Begleitenden Bewertung des EPLR Sachsen -Anhalt 2007-2013 beinhaltete wesentlich umfangreichere Leistungen als allein die Analyse und Bewertung der NLB-Daten (vgl. Antwort 18 zur Kleinen Anfrage KA 7/1383). Gegenstand des Vertrags mit der Landgesellschaft waren die federführende Bearbeitung der Bewertung des Programmschwerpunktes 1 des EPLR (dieser Programmschwerpunkt umfasste neben dem AFP sechs weitere Fachprogramme) sowie die Mitwirkung an der Bearbeitung aller schwerpunktund themenübergreifenden Fragen der Bewertung (z. B. Konzept- und Methodenentwicklung , Querschnittsfragen, Gesamtbewertung des Programms). Insgesamt beinhalteten die Leistungen der Landgesellschaft kontinuierliche Bewer- 10 tungsarbeiten (einschließlich eigener empirischer Untersuchungen) und jährliche Berichterstattungen im Zeitraum 2008 bis 2016. 32. Wie wurde bei der Auftragssumme von 275.066,72 Euro die Vergabe geregelt ? Handelt es sich bei dem Betrag um Mittel der technischen Hilfe, welche zuvor an ISW geflossen sind? Im Angebot des isw Instituts, auf das der Zuschlag erteilt worden ist, wurde bereits ausgeführt, dass das isw Institut im Falle der Zuschlagserteilung mit der Landgesellschaft (und den anderen im Angebot benannten Partnern) Werkverträge zur Erbringung spezifischer Teilleistungen schließen wird. Daher war kein Vergabeverfahren erforderlich. Der Gesamtauftrag der Begleitenden Bewertung des EPLR Sachsen-Anhalt 2007-2013 wurde aus Mitteln der Technischen Hilfe finanziert, demzufolge auch die Teilleistungen der Landgesellschaft als Nachauftragnehmer des isw Instituts. 33. Wenn das Land ohnehin über vertragliche Vereinbarungen mit der NLB verfügt und der Auftrag zur Auswertung durch „die LLG in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) inhaltlich formuliert und ausgelöst“ und von der NLB gegenüber der LLG mit 500 Euro abgerechnet wurde (vgl. Antwort 16 der Kleinen Anfrage KA 7/1383), worin besteht dann die Leistung der Landgesellschaft, deren Beauftragung die Zahlung von 275.066,72 Euro zur Folge hat (vgl. Antwort 18 zur Kleinen Anfrage KA 7/1383)? Die Rechnungsbeträge der NLB von insgesamt 500 Euro (vgl. Antwort 16 zur Kleinen Anfrage KA 7/1383) sind nicht plausibel und stehen in keinem Verhältnis zum Auftragswert von 275.066,72 Euro, den der Auftrag an die Landgesellschaft umfasst. Bei der Dienstleistung der NLB handelt es sich lediglich um eine rechentechnische Aufbereitung von bereitgestellten anonymisierten elektronischen Datensätzen auf Basis standardisierter BMEL-Jahresabschlüsse mit einer bei der NLB vorhandenen Fachsoftware nach von der LLG vorgegebenen Auswertungsroutinen (vgl. Antwort zu Frage 34). Eine fachliche Wertung, Analyse oder Interpretation der Ergebnisse ist durch die NLB nicht erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 sowie auf Antwort 18 zur Kleinen Anfrage KA 7/1383 verwiesen. 34. Was bedeutet die Formulierung „Sonderauswertung“? Gemäß mehrerer Antworten zu der Kleinen Anfragen KA 7/1383 und KA 7/1086 scheinen die Berechnungen der NLB und daraus folgenden Abrechnungen aus den Jahren 2015 und 2016 von zentraler Bedeutung für die Bearbeitung des von ISW an die Landgesellschaft ergangenen Auftrages aus dem Jahr 2008 zu sein. Auf Basis welcher Daten hat die Landgesellschaft vor der Berechnung der NLB aus dem Jahr 2015 ihre vertraglichen Leistungen erbracht? Die Leistungen der NLB gegenüber der LLG umfassen die Standardberechnungen der „Stuttgarter Sätze“ nach dem bundeseinheitlichen „Stuttgarter Programm “ für die Betriebsdaten der Testbetriebsstatistik sowie der Auflagenbuchführung anhand der geltenden EU-Klassifizierung der Betriebe. Alle darüber hin- 11 ausgehenden Rechenläufe können als Sonderauswertung verstanden werden; dies ist somit eine Begrifflichkeit, die Berechnungen betrifft, die auf konkrete Veranlassung (hier: EU-Begleitmonitoring als Datenbereitstellung für Analysezwecke des Evaluators) außerhalb der jährlich wiederkehrenden, turnusmäßigen Anforderungen für die Testbetriebsstatistik und Auflagenbuchführung zu verstehen ist.