Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3040 15.06.2018 (Ausgegeben am 18.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Krankenhausinvestitionen und Standortentwicklung in Sachsen-Anhalt - Teil II Kleine Anfrage - KA 7/1745 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/2621 fragen wir die Landesregierung erneut: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. In welcher Höhe standen im Jahr 2017 Haushaltsmittel für die Krankenhausförderung zur Verfügung (Kapitel 05 13 Titelgruppe 66 sowie Kapitel 13 12 Titel 891 01)? Bitte nach Titeln getrennt ausweisen. Im Jahr 2017 standen für die Krankenhausförderung in diesen Titeln folgende Haushaltsmittel zur Verfügung: Kapitel 13 12 Titel 891 01: 10.000.000 € Kapitel 05 13 Titelgruppe 66: Titel Haushaltsansatz in € 533 66 0 623 66 6.000.000 663 66 4.000.000 682 66 0 684 66 700.000 2 Titel Haushaltsansatz in € 891 66 0 893 66 4.000.000 gesamt 14.700.000 2. In welcher Höhe sind im Jahr 2017 Haushaltsmittel aus o. g. Titeln abgeflossen ? Bitte begründen, falls Titel nicht vollständig abgeflossen sind und Umgang mit Mittelresten erläutern. Im Jahr 2017 sind Haushaltsmittel der o. g. Titel wie folgt abgeflossen: Kapitel 13 12 Titel 891 01: 8.070.330 € Im Doppelhaushalt 2017/18 wurden die Haushaltsmittel für die Pauschalförderung erstmals auf die Einzelpläne 05 und 13 aufgeteilt. Da eine gegenseitige Deckungsfähigkeit nicht besteht, wurde der Ansatz im Einzelplan 05 als Grundlage für die Verteilung der Fördermittel gemäß Verordnung auf die Krankenhäuser herangezogen und wurden die Mittel aus dem Einzelplan 13 in analoger Höhe verteilt. In Folge dieser Berechnung ergibt sich ein Ausgaberest i. H. v. 1.929.670 €. Um die gesetzlichen Vorgaben des FAG zu erfüllen, wird dieser den Haushaltsmitteln des Jahres 2019 zugeschlagen. Kapitel 05 13 Titelgruppe 66: Titel Mittelabfluss in € HH-Rest in € 533 66 0 623 66 6.000.000 663 66 3.802.431 197.569 682 66 0 684 66 610.772 89.228 891 66 0 893 66 4.000.000 gesamt 14.413.203 286.797 Bei dem Haushaltsrest im Kapitel 05 13 Titel 663 66 handelt es sich um die Ablösung von Verbindlichkeiten des Investitionsprogramms aus dem Jahr 1993 bezüglich Krankenhaus-Baumaßnahmen, die im Jahr 2018 auslaufen. Die konkrete Höhe wird durch die Investitionsbank im III. Quartal d. J. mitgeteilt, sodass Planabweichungen nicht zu vermeiden sind. Der Haushaltsrest im Kapitel 05 13 Titel 684 66 ist auf aktuelle Anpassungen bestehender Mietverträge für psychiatrische Tageskliniken zurückzuführen. 3 3. In welcher Höhe stehen im Jahr 2018 Haushaltsmittel für die Krankenhausförderung aus o. g. Titeln zur Verfügung? Im Jahr 2018 stehen Haushaltsmittel für die Krankenhausförderung aus den o. g. Titeln wie folgt zur Verfügung: Kapitel 13 12 Titel 891 01: 15.000.000 € Kapitel 05 13 Titelgruppe 66: Titel Haushaltsansatz in € 533 66 0 623 66 3.000.000 663 66 2.000.000 682 66 0 684 66 800.000 891 66 0 893 66 12.040.800 gesamt 17.840.800