Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3046 18.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diversität in der Landespolizei und öffentlichen Verwaltung Kleine Anfrage - KA 7/1749 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland. Gleichwohl sind Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung - insbesondere in der Polizei - bislang unterrepräsentiert. Als Migrantin oder Migrant wird eine Person dann bezeichnet, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Dies kann zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler oder auch mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen umfassen (Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 1, Reihe 2.2 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit , Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Ergebnisse des Mikrozensus, Wiesbaden 2017). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil von Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Migrationshintergrund unter den Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamten des Landes Sachsen-Anhalt sowie in der Polizeiverwaltung? Bitte die Entwicklung von 2014 bis heute nach Jahren sowie Vollzug und 2 Verwaltung aufschlüsseln und getrennt nach Geschlecht darstellen sowie ausführen, welche ursprünglichen Nationalitäten die Migrantinnen und Migranten im Polizeidienst bzw. ihre Eltern aufweisen. Das Vorliegen eines Migrationshintergrundes wird im Rahmen der Personalbewirtschaftung nicht erfasst. Aus diesem Grund kann die Landesregierung zur Beantwortung keine validen Angaben machen. Angehörige der Landespolizei sind nicht verpflichtet, einen Migrationshintergrund zu offenbaren. Seit dem Einstellungstermin März 2016 wird aber bei der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt (FH Pol) bei den neu eingestellten Anwärtern/-innen auf freiwilliger Basis und anonym der Migrationshintergrund erfragt. Ein Migrationshintergrund im Sinne dieser Befragung liegt vor bei: - allen nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie - allen in Deutschland geborenen Ausländern und - allen in Deutschland als Deutsche Geborenen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil oder als Ausländer in Deutschland geborenem Elternteil. Aus den Befragungen liegen folgende Ergebnisse vor: Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Einstellungstermin 01.03.2016 01.09.2016 01.03.2017 01.09.2017 01.03.2018 Anzahl 49 130 116 234 95 davon männlich 31 95 75 149 66 davon weiblich 18 35 41 85 29 Teilnehmer 41 102 86 230 90 davon männlich 25 52 63 148 62 davon weiblich 13 18 23 82 28 keine Angaben 3 32 0 0 0 Migrationshintergrund 2 9 7 10 6 davon männlich 1 6 5 9 4 davon weiblich 1 3 2 1 2 3 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Einstellungstermin 01.03.2016 01.09.2016 01.03.2017 01.09.2017 01.03.2018 Anzahl 43 105 109 226 67 davon männlich 36 74 75 158 49 davon weiblich 7 31 34 68 18 Teilnehmer 28 49 59 185 61 davon männlich 25 36 38 126 45 davon weiblich 3 12 21 59 16 keine Angaben 0 1 0 0 0 Migrationshintergrund 3 6 8 15 5 davon männlich 3 5 5 12 4 davon weiblich 0 1 3 3 1 2. Wie hoch ist der Anteil von Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Migrationshintergrund unter den Beamtinnen und Beamten bzw. den Angestellten des Landes insgesamt? Bitte die Entwicklung von 2014 bis heute nach Jahren darstellen sowie ausführen, welche ursprünglichen Nationalitäten die Migrantinnen und Migranten bzw. ihre Eltern aufweisen. Das Vorliegen eines Migrationshintergrundes wird im Rahmen der Personalbewirtschaftung nicht erfasst. Aus diesem Grund kann die Landesregierung zur Beantwortung keine Angaben machen. Lediglich im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Geschäftsbereich der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur) ist bekannt, dass im Rahmen befristeter Vertragsverhältnisse teilweise Migrationshintergründe bestehen. Im Einzelnen stellt sich dies beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie dar wie folgt: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl 5 8 7 7 9 Nationalität Litauen Litauen Polen Mexiko Finnland Polen Polen Kroatien Finnland Litauen GB GB GB Brasilien Mexiko Slowakei Finnland Finnland Litauen Italien 4 Brasilien Mexiko Litauen Italien Syrien Spanien Mexiko Spanien Spanien Mongolei Brasilien Syrien Luxemburg Brasilien Kanada Serbien 3. Wie hoch ist der Anteil von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund bei der Landespolizei und den anschließend Angenommenen ? Bitte Entwicklung von 2014 bis heute und getrennt nach Geschlecht darstellen. Wie viele dieser Bewerber und Angenommenen waren Deutsche mit Migrationshintergrund oder EU-Bürger? Das Vorliegen eines Migrationshintergrundes wird im Rahmen der Auswahlverfahren bei der Landespolizei nicht erfasst. Aus diesem Grund kann die Landesregierung zur Beantwortung keine Angaben machen. 4. Wie hoch ist der Anteil von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen- Anhalt und den an-schließend Angenommenen? Bitte Entwicklung von 2014 bis heute und getrennt nach Geschlecht darstellen. Wie viele dieser Bewerber und Angenommenen waren Deutsche mit Migrationshintergrund oder EU-Bürger? Das Vorliegen eines Migrationshintergrundes wird im Rahmen der Personalbewirtschaftung nicht erfasst. Aus diesem Grund kann die Landesregierung zur Beantwortung keine Angaben machen. Lediglich das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie erfasst das Vorliegen eines Migrationshintergrundes im Rahmen von Auswahlverfahren (es handelt sich jeweils um befristete Vertragsverhältnisse): Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Bewerbungen 10 8 1 4 3 davon männlich 8 4 1 1 davon weiblich 2 4 1 3 2 Einstellungen 5 8 - 3 2 davon männlich 4 4 1 1 davon weiblich 1 4 2 1 5 5. Wie nutzt die Landesregierung die bei Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund ggf. vorhandene Fremdsprachenkompetenz oder spezifisches Wissen zu migrantischen Communities z. B. bei der Konfliktlösung ? Liegen entsprechende Erfahrungen vor? Fremdsprachenkenntnisse von Bediensteten werden in der Landesverwaltung unabhängig vom Vorliegen eines Migrationshintergrundes im Rahmen der Dienstausübung genutzt. Bedienstete mit Fremdsprachenkenntnissen werden z. B. bei Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs - insbesondere auf den Bundesautobahnen - eingesetzt, um Sprachbarrieren zu überwinden und Vertrauen aufzubauen. Ähnliches gilt für einen Einsatz in Landesaufnahmeeinrichtungen . Entsprechende Bedienstete können auch als Sprachmittler zu Antragstellungen oder zur Betreuung ausländischer Besucher herangezogen werden. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration sind Bedienstete mit Migrationshintergrund im Bereich der Integration von besonderer Bedeutung. Durch diese Tätigkeit ergeben sich Kontakte und Begegnungen, bei denen Fähigkeiten im Sinne der Fragestellung benötigt werden und daher hilfreich sind. 6. Unternimmt die Landesregierung Maßnahmen, um die Bewerber*innenzahlen von Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeivollzugsdienst zu erhöhen? Falls ja, welche Maßnahmen waren dies? Die Landesregierung sieht junge Menschen mit Migrationshintergrund als eine potenzielle Bewerbergruppe, welche auch aktiv (z. B. im Rahmen der Kampagne „Nachwuchsfahndung“) beworben wird. Auf der Internetseite der Berufsinformation oder bei Ausschreibungen durch Anzeigen in der Tagespresse wird darauf hingewiesen, dass auch junge interessierte Menschen mit Migrationshintergrund (auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit) gesucht werden. Darüber hinaus ist die Berufsinformation bei Veranstaltungen anwesend, bei denen mit einer großen Zahl an Jugendlichen mit Migrationshintergrund gerechnet werden kann, wie z. B. beim Begegnungsfest der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord oder bei der Interkulturellen Woche in Halle/Saale. Im Rahmen von Schulveranstaltungen oder Berufsmessen werden auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Perspektiven bei der Polizei informiert. Bei den Berufswerbemaßnahmen werden regelmäßig auch Anwärterinnen und Anwärter, bei denen ein Migrationshintergrund vorliegt, eingesetzt. 7. Beabsichtigt die Landesregierung den Anteil von Polizeibeamtinnen und -beamten mit Migrationshintergrund in absehbarer Zeit systematisch zu erhöhen? Falls ja, wie? Die in der Antwort auf Frage 6 dargestellten Maßnahmen dienen auch der Erhöhung des Anteils von Polizeibeamtinnen und -beamten mit Migrationshintergrund . 6 8. Beabsichtigt die Landesregierung den Anteil von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit systematisch zu erhöhen? Falls ja, wie? Das Land Sachsen-Anhalt strebt seit langem an, den Anteil der Bediensteten mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung zu erhöhen. Im „Aktionsprogramm Integration“ aus dem Jahr 2009 hat die Landesregierung bereits das Ziel „Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ festgelegt. Dazu gehört u. a. die Erhöhung des Anteils des Personals mit Migrationshintergrund generell - auch bei den Auszubildenden - sowie die angemessene Berücksichtigung von Sprach- und interkulturellen Kompetenzen bei der Personalauswahl. Dabei ist der Fokus insbesondere auf Schulen und solche Behörden zu richten, die verstärkt mit Belangen von Zuwandernden befasst sind. Dieses Ziel soll in den kommenden Jahren in einem Landesintegrationskonzept präziser definiert und mit Maßnahmen und konkreten Wegen zur Umsetzung untersetzt werden. Seit Juli 2015 wird im Land Sachsen-Anhalt das „Netzwerk Interkulturelle Orientierung / Öffnung - Fortbildungs- und Beratungsservice für Verwaltungen“ (IKOE- Netzwerk) durch den europäischen Asyl-, Migrations-, Integrations- und Flüchtlingsfonds (AMIF) sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration gefördert . Als Träger des IKOE-Netzwerkes organisiert die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. Fortbildungsangebote für politische Funktionsträger und kommunale Beschäftigte, stößt Prozesse interkultureller Öffnung in kommunalen Einrichtungen und Behörden des Landes Sachsen-Anhalt an und begleitet diese Prozesse. 9. Inwiefern zieht die Landesregierung es in Betracht, Polizeibeamtinnen und -beamte mit Migrationshintergrund gezielt einzusetzen, um in öffentlichen Einrichtungen und Kommunikationsplattformen für den Polizeidienst zu werben? Es wird auf die Antwort auf Frage 6 verwiesen. 10. Wie hoch ist der Frauenanteil bei der sachsen-anhaltischen Polizei (Vollzug /Verwaltung)? Bitte auch hier die Entwicklung seit dem Jahr 2014 nach Jahren und jeweiligem Bereich aufschlüsseln. Polizeiverwaltung (Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte) Frauenanteil in % weiblich männlich Gesamt Stand 01.01.2014 1.285 5.333 6.618 19,42 Stand 01.01.2015 1.309 5.180 6.489 20,17 Stand 01.01.2016 1.327 5.021 6.348 20,90 Stand 01.01.2017 1.340 4.846 6.186 21,66 Stand 01.01.2018 1.364 4.595 5.959 22,89 7 Polizeiverwaltung (Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte) Frauenanteil in % weiblich männlich Gesamt Stand 01.01.2014 1.019 512 1.531 66,56 Stand 01.01.2015 991 495 1.486 66,69 Stand 01.01.2016 947 468 1.415 66,93 Stand 01.01.2017 912 440 1.352 67,46 Stand 01.01.2018 862 419 1.281 67,29 11. Wie hoch ist der Anteil von weiblichen Bewerbern bei der Landespolizei im Vergleich zu den anschließend Angenommenen? Bitte Entwicklung von 2014 bis heute nach Jahren darstellen. Die Einstellungen in den Polizeivollzugsdienst erfolgen in der Regel durch Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter nach erfolgreichem Durchlaufen des Vorbereitungsdienstes der jeweiligen Laufbahn. Zu den jeweiligen Angaben zu den Bewerbungsverfahren für die Vorbereitungsdienste wird auf Anlage 1 verwiesen. Zu den übrigen Einstellungsverfahren wurden Angaben zu den Bewerbungen vor Vernichtung der Bewerbungsunterlagen nicht erfasst. Daher können zur Zahl der Bewerberinnen keine Angaben gemacht werden. Im Bereich des Polizeivollzugsdienstes werden alle Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Einstellungsvoraussetzungen vorliegen, eingestellt. Einstellungen in der Polizeiverwaltung: Beamtin/Beamte Beschäftigte Gesamt davon weiblich Frauenanteil 2014 1 3 4 0 0,00 2015 0 6 6 5 83,33 2016 4 6 10 5 50,00 2017 4 7 11 4 36,36 2018 3 0 3 2 66,67 8 Einstellungen im Polizeivollzug: Gesamt davon weiblich Frauenanteil 2015 1 0 0,00 2016 4 0 0,00 2017 9 2 22,22 12. Welche Gründe sieht die Landesregierung für den weiterhin geringen Anteil von Frauen im Polizeidienst und bei der Rekrutierung? Werden Frauen möglicherweise bereits durch die Maßgaben des Sporttests benachteiligt? Aus der Übersicht zur Antwort auf Frage 10 ist ersichtlich, dass sich der Anteil an Frauen in den Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes erhöht hat. Die Überprüfung der sportlichen Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den Kriterien des Deutschen Sportabzeichen oder des Deutschen Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche. Anhaltspunkte, dass diese Kriterien Frauen benachteiligen, gibt es nicht. 13. Beabsichtigt die Landesregierung den Anteil von Frauen in absehbarer Zeit systematisch zu erhöhen? Falls ja, wie? Die systematische Erhöhung des Frauenanteils in der Landesverwaltung erfolgt über die Maßnahmen des Frauenfördergesetzes. 14. Welche Dienstgrade bzw. Laufbahnen wurden jeweils von den unter 1. und 10. genannten Personen (in absoluten und relativen Zahlen) erreicht ? Hinsichtlich der Angaben zu den in der Antwort auf Frage 1 genannten Personen verweist die Landesregierung auf die Antwort auf Frage 1. Hinsichtlich der Angaben zu den in der Antwort auf Frage 10 genannten Personen liegt der Landesregierung keine Statistik vor, die die dienstliche Entwicklung der dieser Personen nachvollziehen lässt. Die Anzahl der Polizeivollzugsbediensteten in den Behörden und Einrichtungen der Landespolizei mit ihren jeweiligen abstrakt-funktionellen Ämtern zum Stichtag 1. Januar 2018 ist der Übersicht in Anlage 2 zu entnehmen und schließt auch die in der Antwort auf Frage 10 genannten Personen mit ein. 15. Wie viele ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte sind derzeit an den Dienststellen und in den Einrichtungen der Landespolizei aktiv? In wie vielen Fällen wurde die Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums für Inneres und Sport gemäß § 15 II 1 Frauenfördergesetz an personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen auf Verlangen beteiligt? In den Polizeibehörden und -einrichtungen gibt es zurzeit 39 ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte. 9 Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und die Dienststelle arbeiten stets vertrauensvoll zusammen. Aus Gründen der Verfahrenserleichterung und -beschleunigung haben die Beteiligten sich darauf verständigt, dass die Dienststelle die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen nicht nur umfassend und rechtzeitig informiert , sondern zugleich auch beteiligt. Ein formelles Verlangen in jedem Einzelfall entfällt daher. Anlage 1 zu KA 7/1749 Gesamt davon weibl. Anteil weibl. Gesamt davon weibl. Anteil weibl. 2014 Vorbereitungsdienst LG 1, 2. EA Polizeimeisteranwärter/-in 1269 395 31,13 101 29 28,71 2015 Vorbereitungsdienst LG 1, 2. EA Polizeimeisteranwärter/-in 1241 379 30,54 99 22 22,22 2016 Vorbereitungsdienst LG 1, 2. EA Polizeimeisteranwärter/-in 2100 609 29,00 143 39 27,27 2017 Vorbereitungsdienst LG 1, 2. EA Polizeimeisteranwärter/-in 1817 844 46,45 336 103 30,65 2018* Vorbereitungsdienst LG 1, 2. EA Polizeimeisteranwärter/-in 738 200 27,10 64 16 25,00 Gesamt davon weibl. Anteil weibl. Gesamt davon weibl. Anteil weibl. 2014 Vorbereitungsdienst LG 2, 1. EA Polizeimeisteranwärter/-in 1527 584 38,24 100 28 28,00 2015 Vorbereitungsdienst LG 2, 1. EA Polizeimeisteranwärter/-in 1217 440 36,15 100 39 39,00 2016 Vorbereitungsdienst LG 2, 1. EA Polizeimeisteranwärter/-in 1761 649 36,85 182 52 28,57 2017 Vorbereitungsdienst LG 2, 1. EA Polizeimeisteranwärter/-in 1824 645 35,36 351 126 35,90 2018* Vorbereitungsdienst LG 2, 1. EA Polizeimeisteranwärter/-in 615 190 30,89 97 30 30,93 * 2018 nur für Einstellungstermin März Zahl der Einstellungen Jahr Laufbahn Amtsbezeichnung Zahl der Bewerbungen Zahl der Bewerbungen Zahl der Einstellungen Jahr AmtsbezeichnungLaufbahn Anlage 2 zu KA 7/1749 Polizeivollzugsdienst Bes.Gr. Amtsbezeichnung Gesamtzahl davon weibl. Anteil weibl. A 7 Polizeimeister/-in / Kriminalmeister/-in 248 73 29,44 A 8 Polizeiobermeister/-in / Kriminalobermeister/-in 1054 276 26,19 A 9 Polizeihauptmeister/-in / Kriminalhauptmeister/-in 1519 308 20,28 A 9 m.Z. Polizeihauptmeister/-in m.Z. / Polizeihauptmeister/-in m.Z. 374 43 11,50 A 9 Polizeikommissar/-in / Kriminalkommissar/-in 1177 371 31,52 A 10 Polizeioberkommissar/-in / Kriminaloberkommissar/-in 742 184 24,80 A 11 Polizeihauptkommissar/-in / Kriminalhauptkommissar/-in 404 62 15,35 A 12 Polizeihauptkommissar/-in / Kriminalhauptkommissar/-in 201 26 12,94 A 13 Polizeirat/-rätin 142 5 3,52 A 13 Polizeirat/-rätin 17 4 23,53 A 14 Polizeioberrat/-rätin 54 7 12,96 A 15 Polizeidirektor/-in 20 5 25,00 A 16 Leitende(r) Polizeidirektor/-in 4 0 - A 16 mZ Leitende(r) Polizeidirektor/-in 2 0 - B 2 Rektor der Fachhochschule Polizei 1 0 - Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Seite 1 von 2 Seiten Anlage 2 zu KA 7/1749 Polizeiverwaltung (Verwaltungsbeamte) Bes.Gr. Amtsbezeichnung Gesamtzahl davon weibl. Anteil weibl. Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt A 6 Regierungssekretär/-in - - - A 7 Regierungsobersekretär/-in 7 6 85,71 A 8 Regierungshauptsekretär/-in 50 35 70,00 A 9 Regierungsamtsinspektor/-in 22 17 77,27 A 9 mZ Regierungsamtsinspektor/-in 10 5 50,00 A 9 Regierungsinspektor/-in 18 14 77,78 A 10 Regierungsoberinspektor/-in 52 41 78,85 A 11 Regierungsmann/Regierungsfrau 41 24 58,54 A 12 Regierungsamtsrat/-rätin 32 19 59,38 A 13 Regierungsrat/-rätin 14 7 50,00 A 13 Regierungsrat/-rätin 7 3 42,86 A 14 Oberregierungsrat/-rätin 18 13 72,22 A 15 Regierungsdirektor/-in 17 8 47,06 W2≙A 15 Professor in der FG IV der FH Pol 2 0 - A 16 Leitende(r) Regierungsdirektor/-in 2 1 50,00 A 16 mZ PP - PD Ost 1 0 - B 2 PPin - PD Süd / Direktor LKA 2 1 - B 3 PP - PD Nord 1 0 - Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Seite 2 von 2 Seiten d3046_Anlage.pdf KA 7_1749-Anlage1.pdf KA 7_1749-Anlage2