Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3061 20.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Kooperation Jugendhilfe und Schule Kleine Anfrage - KA 7/1693 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 8. Mai 2014 wurde die seit 2006 bestehende Vereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe zwischen Kinder- und Jugendring, dem Kultus- und dem Sozialministerium fortgeschrieben. Mit Beschluss vom 11. Juli 2013 (Drs. 6/2296) forderte der Landtag die Landesregierung auf, drei Jahre später über die Erfahrungen mit der 2014 unterzeichneten Vereinbarung in den Ausschüssen des Landtages zu berichten. Diese Berichterstattung hat bisher nicht stattgefunden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung ist mit Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 11. Juli 2013 gebeten worden, auf der Grundlage der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII die bisherige Vereinbarung weiterzuentwickeln und bis Ende 2013 eine entsprechende neue Vereinbarung abzuschließen. 2 Diese neue Vereinbarung wurde den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit und Soziales zur Kenntnis gegeben. Die neue Vereinbarung wurde am 8. Mai 2014 von den zuständigen Ressortministern und dem Kinder- und Jugendring Sachsen -Anhalt e. V. unterzeichnet. In der Präambel der Vereinbarung 2014 werden die unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzbereiche von Schule und formaler Bildung sowie die Stärken der Jugendarbeit , Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit mit ihren Kompetenzen im Bereich der non-formalen und informellen Bildung beschrieben. Daher liegt der Fokus der 2014 geschlossenen Kooperationsvereinbarung auf dem Teilbereich der Jugendarbeit , Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit. Diese von den Anforderungen der §§ 11 bis 13 des SGB VIII geprägten Bereiche sind insbesondere durch Freiwilligkeit und partizipatives Selbstverständnis gekennzeichnet. In diesem Grundverständnis soll die Vereinbarung zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Trägern der Jugendhilfe beitragen und Kooperationen der Träger vor Ort befördern. Die Vereinbarung selbst gibt zu wesentlichen Teilbereichen, insbesondere zu den Kooperationsbereichen gemäß Ziffer 3 mit 15 beispielhaften Bereichen, aber auch zur Fort- und Weiterbildung sowie unter Ziffer 5 - Kooperationsempfehlungen für die regionalen und örtlichen Ebenen - beispielhafte, anzustrebende Empfehlungen und Anregungen, die sich einer verpflichtenden statistischen Erfassung grundsätzlich entziehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Schulen kooperieren derzeit mit welchen Einrichtungen der Jugendhilfe und welchen Inhalten widmen sich diese Maßnahmen? Bitte getrennt nach Schulformen und geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Antwort: Daten zu Kooperationen von Einrichtungen der Jugendhilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten werden durch die Landesregierung nicht erhoben, da keine Weisungsbefugnis zur Berichtspflicht gegenüber den Jugendämtern bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten besteht. Auch zur Anzahl aller örtlichen Kooperationen von Schulen können keine Angaben gemacht werden, da diese Daten auf Schulebene in der Eigenverantwortung der Schulen liegen und durch die Landesregierung nicht erhoben bzw. dokumentiert werden. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung den Umsetzungsstand der in Punkt 3 der Vereinbarung genannten Kooperationsbereiche? In welchen der genannten Bereiche fanden bisher keine bzw. wenig Kooperationen statt und aus welchen Gründen? 3 Antwort: Daten zu Kooperationen von Einrichtungen der Jugendhilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten werden durch die Landesregierung nicht erhoben, da keine Weisungsbefugnis zur Berichtspflicht gegenüber den Jugendämtern bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten besteht. Auch zum Umsetzungsstand und zu den Ausprägungen der unter Ziffer 3 der Vereinbarung beispielhaft genannten Kooperationsbereiche aller örtlichen Kooperationen von Schulen können keine Angaben gemacht werden, da diese Daten auf Schulebene in der Eigenverantwortung der Schulen liegen und durch die Landesregierung nicht erhoben bzw. dokumentiert werden. Das Ministerium für Bildung sichert entsprechend seiner Zuständigkeit Rahmenbedingungen für Kooperationen und initiiert Maßnahmen und Projekte in unterschiedlichen Bereichen, die durch die Schulen eigenverantwortlich und in vielen Fällen in Kooperation mit außerschulischen Partnern umgesetzt werden. Für die unter Punkt 3 der Vereinbarung genannten Kooperationsbereiche sind die geschaffenen Rahmenbedingungen der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Welche Ansprechpartner_innen sind seitens der unterzeichnenden Parteien benannt worden und wie oft fanden gemeinsame Beratungen der Ansprechpartner _innen seit Mai 2014 statt? Wie viele Stunden pro Monat sind auf Seiten der Verwaltung dafür eingeplant? Antwort: Es stehen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration als Ansprechpartnerinnen eine Referentin und eine Sachbearbeiterin des Referates Jugend zur Verfügung. Im Ministerium für Bildung ist die Arbeitsaufgabe „Kooperation Jugendhilfe - Schule“ zusammen mit anderen Aufgaben an der Schnittstelle zu den Aufgaben gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII im Wesentlichen einer Sachbearbeitung als schulformübergreifende Aufgabe und - zusammen mit dem ESF-Förderprogramm „Schulerfolg sichern“ - einem schulfachlichen Referat zugeordnet. Personalbedarfsplanungen im Sinne der Fragestellung werden nicht vorgenommen. Gleichwohl kann anlassbezogen der notwendige Bearbeitungsaufwand geleistet werden. Seit 2014 fanden fünf gemeinsame Beratungen statt. Auf Bitten des Kinder- und Jugendringes sollen die Beratungen im Herbst 2018 wieder aufgenommen werden. Frage 4: Welche Informationen wurden wann durch die Kooperationspartner der Fachöffentlichkeit zum Themenkomplex „Kooperation Schule und Jugendhilfe“ zur Verfügung gestellt? 4 Antwort: Das Programmportal „schulerfolgsichern.de“ ist das zentrale Informations- und Kommunikationsmedium. Die verschiedenen Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen , die fachliche Beratung und Begleitung von Trägern und Fachkräften, Vernetzungs - und Austauschtreffen sowie die Gremienarbeit in den Landkreisen /kreisfreien Städten und auf Landesebene spielen eine zentrale Rolle für die Informationsvermittlung und -weitergabe zum Themenkomplex „Kooperation Schule und Jugendhilfe“. Anlage 2 enthält eine Auswahl von Informationen/Veröffentlichungen zum Themenkomplex , die durch die regionalen Netzwerkstellen und die landesweite Koordinierungsstelle von 2014 bis April 2018 herausgegeben worden sind. Frage 5: Wie viele Studierende der Lehramtsausbildung und des Fachbereiches Sozialpädagogik /Soziale Arbeit haben die Möglichkeit genutzt, an außerschulischen Einrichtungen und an Schulen Praktika zu absolvieren, um im jeweils anderen Berufsfeld Erfahrungen sammeln zu können? Bitte nach Jahresscheiben seit 2014 angeben. Antwort: Die Fragestellung zielt auf die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kinder- und Jugendring, dem für Jugendangelegenheiten und dem für Bildungsangelegenheiten zuständigen Ministerium des Landes ab. Die Unterzeichnenden hatten beim Abschluss der Kooperationsvereinbarung bei der in Rede stehenden Ausgestaltung von Praktika bei Lehramtsstudiengängen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und bei Studiengängen der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit die Hochschule Magdeburg-Stendal im Blick. Das Zentrum für Lehrerbildung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) hat mitgeteilt, dass alle Studierenden der Lehramtsstudiengänge an Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien im Rahmen ihres Lehramtsstudiums verpflichtend das sogenannte Außerunterrichtliche Pädagogische Praktikum (AuPP) absolvieren, in dem sie explizit nicht als Lehrkräfte, sondern im Umfang von 80 Arbeitsstunden in anderen pädagogischen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein sollen. Folgende Lernziele werden dabei verfolgt: Sensibilisierung für die Heterogenität von Kindern und Jugendlichen Reflexion biographischer Haltungen und Orientierungen und deren Einflüsse auf das pädagogische Handeln Distanzierung zum (eigenen) pädagogischen Handeln über teilnehmende Beobachtungen und deren Protokollierung methodisch kontrollierte und theoretisch-reflexive Interpretation von Erfahrungen in außerunterrichtlichen pädagogischen Handlungsfeldern Entwicklung von Handlungsperspektiven für die spätere berufliche Praxis konstruktive Gestaltung des Umgangs mit Vielfalt kritische Reflexion pädagogischer Alltagstheorien. Die von der MLU für das „Außerunterrichtliche pädagogische Praktikum“ als geeignet definierten Handlungsfelder und Einrichtungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 5 Die folgende Tabelle listet die Anzahl der Studierenden, die ein Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum absolviert haben, für die letzten Studienjahre bzw. Semester auf: Studienjahr Studierende gesamt Studierende im Wintersemester Studierende im Sommersemester 2013/14 118 2014/15 311 203 108 2015/16 299 220 79 2016/17 371 305 66 2017/18 114 Studierende im Lehramt an Förderschulen absolvieren sogenannte Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Praxisfeldern, bei denen sie 60 Stunden Praxiserkundungen über die Dauer von zwei Semestern nachweisen. Zudem wird eine aktive Mitgestaltung der Praxisprojekte erwartet. Folgende Lernziele werden dabei verfolgt: Wissen über die Vielfalt praktischer Handlungsfelder der außerschulischen Rehabilitations - bzw. schulischen Förderpädagogik Anbahnen der Fähigkeit, mit einzelnen Personen oder kleinen Gruppen von Menschen in schwierigen Lebenslagen bzw. mit Beeinträchtigungen im institutionellen Rahmen Kontakt aufzunehmen und über einen längeren Zeitraum zuverlässige Beziehungen zu gestalten Anbahnen der Fähigkeit, Konzepte der rehabilitationspädagogischen Praxis bzw. der Lern- oder Erziehungshilfe selbständig anzuwenden Anbahnen der Fähigkeit zur Teamarbeit und Kooperation Fähigkeit, Praxiserfahrungen theoretisch zu reflektieren. Die folgende Tabelle listet die Anzahl der Studierenden, die die Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Praxisfeldern absolviert haben, für die erfragten Zeiträume : Studienjahr Studierende gesamt Studierende im Wintersemester Studierende im Sommersemester 2013/14 48 2014/15 81 16 65 2015/16 79 17 62 2016/17 46 1 45 Der siebensemestrige Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ wird am Standort Magdeburg der Hochschule Magdeburg-Stendal angeboten. Das Studium enthält seit der Änderung der Studien- und Prüfungsordnung zum Sommersemester 2016 zwei verpflichtende praktische Studiensemester von je 20 Wochen im 4. und 7. Semester; zuvor war nur ein Praxissemester verpflichtend. Der Studiengang Soziale Arbeit unterhält vielfältige Kontakte zu Trägern der sozialen Arbeit, die sich bei der Vermittlung von Praktika, der Gestaltung des Projektstudiums und der Berufsfindung der Absolventinnen und Absolventen bewähren. 6 Praktika wurden in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen (Schulsozialarbeit) absolviert. Diese Praxisstellen sind klassische Arbeitsfelder der sozialen Arbeit. In der Regel bestehen mit den Einrichtungen keine schriftlich fixierten Kooperationsverträge , jedoch langjährige Praxisbeziehungen. Semester Studierende der Sozialen Arbeit in Praktika in der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen (Schulsozialarbeit) Wintersemester 2013/2014* Kein verpflichtendes Praxissemester Sommersemester 2014** 40 Wintersemester 2014/2015* Kein verpflichtendes Praxissemester Sommersemester 2015 64 Wintersemester 2015/2016* Kein verpflichtendes Praxissemester Sommersemester 2016 36 Wintersemester 2016/2017 32 Sommersemester 2017 48 Wintersemester 2017/2018 37 Sommersemester 2018 51 * Keine Angaben, da kein verpflichtendes Praxissemester; bis zum WS 2015/2016 war nur ein Praxissemester im Studium vorgesehen ** Durchschnittliche Angabe für das gesamte Jahr 2014 Frage 6: Wie viele gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für Vertreter_innen beider Professionen wurden angeboten und wie wurden diese in Anspruch genommen ? Bitte nach Jahresscheiben seit 2014 angeben und darstellen, welche Teilnehmer_innen welcher Berufsgruppe angehörten. Antwort: Daten zur Fort- und Weiterbildung für Vertreterinnen und Vertreter beider Professionen , insbesondere aus Einrichtungen der Jugendhilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städte, werden durch die Landesregierung nicht erhoben, da keine Weisungsbefugnis zur Berichtspflicht gegenüber den Jugendämtern bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten besteht. Eine Beantwortung ist der Landesregierung auch deshalb nicht vollständig möglich, da die Erfassung von Berufsgruppen bei Fort- und Weiterbildungen nicht einheitlich erfolgt. Durch das LISA ist in Kooperation mit der Freiwilligen-Agentur folgende Fort- und Weiterbildung angeboten worden: 6. Oktober 2014 „Fokus Jugend 2014: Jugendhilfeausschüsse“ - keine Teilnahme von Lehrkräften. Diese Tagung war das letzte Angebot im Rahmen der „Kooperation Jugendhilfe und Schule“. Die nachfolgenden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen haben nur Lehrkräfte als Adressaten, beziehen sich aber in den Inhalten auf Kooperationen mit Trägern der Jugendhilfe bzw. auf deren Tätigkeitsfelder: 7 18. April 2018 „Mit Anerkennung und Wertschätzung auf Erfolgskurs der Ganztagsschule ; Modul 4: Chancen durch Kooperation und Netzwerke“ 18. Oktober 2018 „Aufsichtspflicht, Kindeswohlgefährdung und Co. im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen“ 6. Februar 2019 „Ressourcen einer Ganztagsschule sinnvoll nutzen“; Modul 4 „Unterstützungssysteme zur Stärkung der Sozialkompetenzentwicklung“ Darüber hinaus zeigt die nachstehende Übersicht, die der Antwort auf die Große Anfrage zur Schulsozialarbeit (Drucksache 7/1814 vom 31. August 2017, hier: Frage III.4) entnommen ist, dass gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für Vertreterinnen und Vertreter aus Schulen und Jugendhilfe im Rahmen von „Schulerfolg sichern“ zugenommen haben. Das fachliche Interesse an der jeweils anderen Profession mit ihren Perspektiven, anderen methodischen Zugängen zu Kindern, Jugendlichen und Eltern bzw. ihrer Lebensweltorientierung wird zunehmend sowohl von Lehrkräften und Schulleitungen als auch von Sozialpädagogen und Trägern nachgefragt. Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 48 (von 74 Fortbildungen): 64,86 % 84 (von 111 Fortbildungen): 75,68 % Darüber hinaus führt die Landeszentrale für politische Bildung einmal jährlich einen Landestag „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ durch, in diesem Rahmen findet auch eine gemeinsame Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen statt. Sogenannte „Fachtage“ im Bereich der Jugendarbeit sind nach den Angaben des KJR für alle Interessierten offen. Eine gesonderte Erhebung von Daten zur beruflichen Verortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet nicht statt. Erfahrungsgemäß stellen Fachkräfte der Jugend(verbands)arbeit die größte Gruppe der Teilnehmenden , in geringerem Umfang nehmen regelmäßig Ehrenamtliche aus der Jugendverbandsarbeit , sonstige Interessierte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus weiteren Bereichen der Jugendhilfe oder der Verwaltung sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter teil. Frage 7: Wie viele regionale Vernetzungstreffen (Werkstattgespräche) wurden mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Bitte geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet seit 2014 angeben. Antwort: Der Kinder- und Jugendring (KJR) hat mitgeteilt, dass im Jahr 2015 ursprünglich drei Kooperationswerkstätten geplant und zur Förderung beim Landesjugendamt beantragt waren. Da weder Bescheiderteilung noch Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erfolgten, hat der KJR den Antrag zurückgezogen. Stattdessen wurde in Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) die Veranstaltung „Alle Kinder und Jugendlichen wollen dazugehören“ am 29. Oktober 2015 in Magdeburg durchgeführt. 8 Für das Jahr 2016 waren den Angaben des KJR zufolge keine Werkstattgespräche gemäß Ziffer 4.3.2 der Kooperationsvereinbarung geplant, weil die Veranstaltungen im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden sollten. Für 2017 waren zwei Veranstaltungen geplant und als Projekt beim Landesjugendamt zur Förderung beantragt. Durch den späten Bescheid und mangels einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns musste den Angaben des KJR zufolge eine der beiden geplanten Veranstaltungen ausfallen. Die andere Veranstaltung wurde unter dem Titel „Denkfabrik: Vom Mitmachen zum Selbermachen. Mitbestimmung in Jugendarbeit und Schule gemeinsam stärken!“ am 29. November 2017 durchgeführt. Ergebnisse und Ort der Veranstaltung hat der KJR nicht mitgeteilt . Frage 8: Wie viele regionale und örtliche Kooperationsvereinbarungen wurden zwischen den Akteur_innen vor Ort seit 2014 abgeschlossen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten ordnen. Antwort: Daten zu Kooperationen von Einrichtungen der Jugendhilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städte werden durch die Landesregierung nicht erhoben, da keine Weisungsbefugnis zur Berichtspflicht gegenüber den Jugendämtern bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten besteht. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung den Nachhaltigkeits- und Innovationscharakter der Kooperationsvereinbarung und welche Rahmenbedingungen hat sie seit 2014 geschaffen, um die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule auf Landesebene zusätzlich zu befördern? Welche Ressourcen stehen dafür zur Verfügung? Antwort: Die Kooperationsvereinbarung in der Fassung von 2014 ist nach Einschätzung der Landesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ein wichtiger Schritt gewesen, um über die gesetzlichen Regelungen hinaus konzeptionelle Grundlagen für konkrete Kooperationen von Jugendhilfe und Schule zu schaffen und Anregungen oder Orientierungshilfen für örtliche Kooperationspartnerschaften zu geben. Mit dem ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ für die Förderperiode 2014 - 2020/2023 hat das Ministerium für Bildung in den Jahren 2014 und 2015 Rahmenbedingungen im Sinne der Kooperationsvereinbarung geschaffen, um auf Landes-, regionaler und lokaler Ebene nachhaltige Strukturen und Prozesse der Zusammenarbeit zu etablieren, die ein kontinuierliches und systematisches Informieren, Abstimmen und bedarfsgerechtes Planen von Kooperationen zwischen Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe, von Veranstaltungen und adressatenbezogenen Fortbildungen ermöglicht haben. Diese Rahmenbedingungen und die finanziellen Ressourcen hat die Landesregierung zusätzlich geschaffen. Im Rahmen von „Schulerfolg sichern“ leisten regionale Netzwerkstellen, kommunale Verwaltungen und auch die landesweite Koordinierungsstelle in Trägerschaft der DKJS einen elementaren Beitrag zur Professionalisie- 9 rung und Qualitätsentwicklung der Kooperationen von Schulen und Jugendhilfe im Land. Hervorzuheben sind hierbei auch die zweimal jährlich stattfindenden landesweiten Programmklausuren und die regelmäßigen Jour-Fixe-Beratungen der landesweiten Koordinierungsstelle in Trägerschaft der DKJS mit Landesinstitutionen, Vertretern von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Schulvertretern/Lehrkräften sowie Kinder- und Jugendverbänden auf Landesebene. Im Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Schulsozialarbeit“ - Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1467 - und die Anlagen verwiesen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit Veranstaltungen des Kinder- und Jugendringes (KJR) im Rahmen der Kooperationsvereinbarung. Der KJR setzt nach eigenen Angaben in seiner Geschäftsstelle gegenwärtig 10 % der 0,8 VbE-Stelle (3,2 h/Woche) der jugendpolitischen Referentin für den Themenbereich Jugendarbeit und Schule ein. Frage 10: Die Denkfabrik des Kinder- und Jugendringes zum Thema Jugendarbeit und Schule konnte im vergangenen Jahr wegen des Fehlens eines vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht stattfinden. Aus welchen Gründen konnte kein vorzeitiger Maßnahmebeginn erteilt werden? Antwort: Das Projekt erfüllte nicht die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß den VV zu § 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt für ein Fortsetzungsprojekt , sodass die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht zulässig war. Gleichwohl ist festzustellen, dass eine spätere Bescheiderteilung erfolgt ist, woraufhin der Kinder- und Jugendring eine Denkfabrik durchführte. 10 Anlage 1 zur Antwort auf Frage 2 Kooperationsbereich Rahmenbedingungen, Maßnahmen, Projekte Kooperation bei der Einrichtung, Durchführung und Beratung von schulischen und außerschulischen Bildungs - und Freizeitangeboten (Kooperationsformen z. B. Angebote im Nachmittagsbereich, Projektwochen, Projekttage; Kooperationsthemen z. B. Maßnahmen der Demokratiebildung, erlebnispädagogische Maßnahmen, Kreativangebote, Maßnahmen zur Stärkung des Klassenzusammenhalts, inhaltliche und thematische Angebote zu weiteren jugendrelevanten Themen) Die Schulen in Sachsen-Anhalt verfügen für ihre pädagogische Arbeit über ein Budget zur Verwendung in eigener Verantwortung - „Erlass des MK über die Bereitstellung von Budgets zur Erhöhung der Eigenverantwortung von öffentlichen Schulen“ sog. Budgeterlass (RdErl. des MK vom 8.1.2016 - 25-8010.1). Hiernach können die Schulen ihr Budget einsetzen für: Außerunterrichtliche Projekte sowie für den ergänzenden Einsatz von Experten im Unterricht Bildungsbezogene Projekte und Angebote Schulwanderungen und Schulfahrten Zuschüsse für laufende Zwecke an Ganztagsschulen Kooperation bei der Unterstützung von Maßnahmen zum Medienkompetenzerwerb , wie zum Beispiel Schülerzeitungen Kooperation mit verschiedenen Vereinen auf der Grundlage der Richtlinie des MK über die „Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote“ (RdErl. des MK vom 1.8.2007 - 34-8211), Bewilligung von Zuwendungen zur finanziellen Unterstützung u. a. folgender Projekte: Jährliche Schülerzeitungskampagne Jährliche SchulKinoWoche Kindermedientage Kooperation im sportlichen Bereich Kooperation mit Vereinen gemäß v. g. Richtlinie: Bezuschussung von 42 außerunterrichtlichen Schulsportprojekten, 48 Talentgruppen und 1.304 Arbeitsgemeinschaften an 404 beteiligten Schulen „Sport in Schule und Verein“ - Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen / im Benehmen mit dem jeweiligen Kreis-/Stadtsportbund sowie dem Landessportbund in enger Zusammenarbeit mit der Sportjugend im Landessportbund als anerkanntem Träger der Jugendhilfe. Kooperation im musischen und kulturellen Bereich Kooperation mit Vereinen auf der Grundlage der Richtlinie des MK über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote mit Abschluss von Zuwendungsverträgen zur finanziellen Unterstützung folgender Projekte : Autorenlesungen an Schulen Bildende Künstlerinnen und Künstler an Schulen Kooperation des MB mit dem Landeszentrum Spiel und Theater in Bezug auf das jährliche Schülertheatertreffen „Künstlerinnen und Künstler an Schulen (zuletzt am 17.04.2018); vertragliche Bindung des Verbandes bildender Künstler mit dem MB zur langfristigen Sicherung der Einzel-Projekte in Kooperation Schule/KünstlerIn 11 Kooperation MB mit der Freien Jugendpresse (fjp) im Rahmen des langjährigen Projektes „Goldene Feder“ zur Förderung von Schülerzeitungen Kooperation im Bereich interkulturelle Bildung (z. B. Integrationsarbeit im Klassenverband, Beratung und Unterstützung von Jugendlichen, Lehrkräften und Eltern) Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei der Integration im Klassenverband auf der Grundlage des RdErl. des MB über die Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen LSA (RdErl. des MB vom 20.7.2016 - 25- 8313) in Form der Anerkennung der Herkunftssprache durch eine Sprachfeststellungsprüfung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel aus dem Landeshaushalt. Veröffentlichung von Hinweisen zum Schulalltag an allgemeinbildenden Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, darin u. a. die Benennung von außerschulischen Kooperationspartnern . Auslobung eines jährlichen Landespreises für schulische Integration. Finanzielle Unterstützung des Projektes „Servicestelle Interkulturelles Lernen an Schulen LSA“. Projektträger Landesnetzwerk Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt e. V. (LAMSA). Kooperation bei der Etablierung von Programmen für Streitschlichterinnen und Streitschlichter zur Bewältigung von Konflikten im Schulalltag Mit der Bekanntgabe des Runderlasses „Mediation in der pädagogischen Arbeit an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ im Jahr 2001 wurden die Voraussetzungen für die Implementierung von Mediation /Streitschlichtung an den Schulen des Landes gelegt. Seither gibt es viele Initiativen, Mediation an Schulen nachhaltig einzuführen. Unterstützung und Vermittlung in Beratung und Hilfe von Kindern und Jugendlichen in besonderen Problemlagen (z. B. Schulversagen, Schulverweigerung , gesundheitliche Defizite) Präventionsangebote der Landesvereinigung Gesundheit (LVG) und der Landesstelle Suchtfragen (LS) zur Unterstützung der schulischen Gesundheitsförderung bzw. Suchtprävention an Schulen. Veröffentlichung von spezifischen zielgruppenbezogenen Angeboten der LS für Schulen im Schulverwaltungsblatt bzw. auf dem Landesbildungsserver „Angebote zur Suchtprävention an Schulen“ vom 16.03.2018. Zertifizierung von Schulen durch die LVG; vertragliche Bindung zwischen MB und LVG bzw. LS zur Sicherung kontinuierlicher Präventionsarbeit an den Schulen. Kooperation bei der Elternarbeit (z. B. thematische Angebote bei Elternabenden ) Gemäß dem o. g. Budgeterlass kann das zur Verfügung stehende Schulbudget auch für Maßnahmen zur Stärkung der Elternverantwortung /Elternkompetenz genutzt werden. Kooperation bei der Aus,- Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie weiteren schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gemäß dem o. g. Budgeterlass kann das zur Verfügung stehende Schulbudget auch für Maßnahmen zur systembezogenen Fortbildung auf Schulebene genutzt werden. 12 Anlage 2 zur Antwort auf Frage 4 Auswahl von Veröffentlichungen und Informationen der landesweiten Koordinierungsstelle „Schulerfolg sichern“ in Trägerschaft der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) zu Kooperationsbereichen der „Kooperationsvereinbarung Schule- Jugendhilfe“ im Rahmen von „Schulerfolg sichern“ (SES) Jahr Informationen/Titel der Veröffentlichung 2014 Handreichung zum Umgang mit Schulverweigerung im Landkreis Wittenberg. Erziehen statt Strafe „Frag mich“ - Informationen für Kinder und Jugendliche, Saalekreis „Vater, Mutter, Schule“ - ein Begleiter für Eltern, Saalekreis, 1. Auflage Wanderausstellung „Starke Schule - starke Schüler“ in Halle (Saale) - Informationen zur Schulsozialarbeit DKJS (Hrsg.): Schulerfolg gestalten. Ein Leitfaden für Schulen und ihre Partner. DKJS (Hrsg.): Schulerfolg erleben. Schule und Jugendhilfe begleiten Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg. 1. Auflage 2015 „Drogen- und Suchtgefährdung“ - Orientierungshilfe zur Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmittelkonsum für den Landkreis MSH „Wir sind KLASSE!“ - Anti-Mobbing und Teambildung, Netzwerkstelle MSH DKJS (Hrsg.): Fragen zur Orientierung als Arbeitsbogen für die kooperative Entwicklungsarbeit an Schulen und in den Regionen DKJS (Hrsg.): Schulerfolg erleben. Schule und Jugendhilfe begleiten Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg. 2. Auflage „Schulerfolg in Halle (Saale) - Gelebter Schulerfolg von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aus der Schullandschaft Halle (Saale)“ Relaunch des Programmportals schulerfolg-sichern.de als zentrales Informationsportal Handlungsleitfaden zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung an Schulen im Saalekreis „Vater, Mutter, Schule“ - ein Begleiter für Eltern, Saalekreis, 2. Auflage Information zum Programm „SES“, zu Ansprechpartnern landesweit und in den Regionen 2016 Handlungsleitfaden zum Umgang mit Schulverweigerung und -vermeidung für die Landeshauptstadt Magdeburg Themenkatalog „Soziales Lernen und noch mehr“ - Außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Saalekreis „Selbstverletzendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen“ für Multiplikatoren , Saalekreis Materialsammlung zum Thema „Sucht“ - gebündelte Informationen und Materialempfehlungen zum Thema Sucht, Mansfeld-Südharz Materialsammlung zum Thema „Mobbing an Schulen“ - Mansfeld-Südharz Plakat zu den Übergängen „Impuls 4-5“, Mansfeld-Südharz Materialsammlung zum Thema „HIV/AIDS“, Mansfeld-Südharz „Regionale Netzwerke/Unterstützungssysteme“ und Notfallblatt - regionale Ansprechpartner für den Krisenordner, Mansfeld-Südharz 2017 Wirkung der Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg. Das leistet Schulsozialarbeit im Landkreis Wittenberg. Materialpool für pädagogische Fachkräfte in Kita, Schule und Hort, MD DKJS (Hrsg.): Datenschutz und Schweigepflicht in der Schulsozialarbeit - eine Orientierung für Sachsen-Anhalt. DKJS (Hrsg.): Gelingende Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule. 13 DKJS (Hrsg.): Unser Ziel: Ein Schulabschluss. Empfehlungen für Politik und Verwaltung, Netzwerke, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eltern in Sachsen -Anhalt. „Schulsozialarbeit im Burgenlandkreis - Ein Statement!“ „Schulverweigerung - wie gehen wir es gemeinsam an?“, Halle (Saale) Schule ist mehr als Deutsch, Mathe und Fakten, Fakten, Fakten - Wie Schulsozialarbeit zwischenmenschlich wirkt, auch bei uns im Landkreis Stendal. „Schule neu entdecken“ mit Beispielen für gelungene bildungsbezogene Angebote und Fortbildungen, Saalekreis Umgang mit Schulverweigerung - Eine Broschüre mit Methodensammlung, Börde 2018 Tipps zum Schulanfang. Eine Orientierungshilfe für Eltern im Landkreis Wittenberg . Themenbox „AD(H)S“ - Mansfeld Südharz Leitbild Schulsozialarbeit in Halle (Saale) DKJS (Hrsg.): Bis hierhin und wie weiter? Zur Zukunft der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt. Der Ruhepol im täglichen Trubel. Stendal 14 Anlage 3 zur Antwort auf Frage 5 Pädagogische Bereiche Pädagogische Handlungsfelder Einrichtungen (auch Vereine ) Integrationspädagogik Hilfe für bzw. Integration von Menschen mit Behinderungen, Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen , integrative Ferienfreizeiten Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, interkulturelle Begegnungsstätten Kinder- und Jugendhilfe Sozialpädagogische Einzelfallbetreuung, Gewaltprävention, Familien- und Erziehungsberatung, Streetwork Kinder- und Jugendheim, Tages- und Wohngruppe, Jugendarrestanstalt, Sozialberatungsstelle, Jugendamt Musikpädagogik Musikschule, Chor Theaterpädagogik Theater(-gruppe), Zirkus Kunstpädagogik künstlerische Workshops/Projekte Kunstverein Museumspädagogik Museum Geschichtspädagogik politische/historische Bildungsarbeit Gedenkstätte Sportpädagogik sportpädagogische Bildungsarbeit, Trainingslager Sportverein, Tanzgruppe Gesundheitspädagogik gesundheitsbezogene Bildungsarbeit, Projekte zur Suchtprävention, sexuelle Aufklärungsarbeit Krankenhaus, Suchtberatungsstellen, Ernährungsberatungsstellen , Kinder- und Jugendpsychiatrie , Jugendrotkreuz Religionspädagogik religionspädagogische Bildungsarbeit, kirchliche Ferienfreizeiten kirchliche Einrichtungen/ Träger Freizeit- und Erlebnispädagogik freizeit- und erlebnispädagogische Bildungsarbeit , „Grenzgänge“ Ferienfreizeiten, Klassenfahrtbetreuung, Freizeitgestaltung, offene Jugendarbeit Kinder- und Jugendcamps, Jugendbildungseinrichtungen , Lernwerkstatt, Jugendclub, Kinder- und Jugendzentrum , Freizeittreff, Jugendfeuerwehr Frühpädagogik vorschulische Bildungsarbeit, Tagespflege Kindergarten, Kindertageseinrichtung Schulpädagogik schulnahe Bildungsarbeit, Hausaufgaben-/schulische Nachhilfe, Schulsozialarbeit, Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen (Ganztags-)Schule, (Schul-)Hort, Nachhilfeverein/Schülerhilfe