Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3062 20.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Bilanz der Personalbewirtschaftung Kleine Anfrage - KA 7/1708 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wurde der Systemwechsel in der Personalbewirtschaftung eingeleitet. Statt wie bisher mit einem Stellenziel, wird der Personalbestand nun über Vollzeitäquivalentziele (VzÄ-Ziele) sowie Personalbudgets gesteuert. Die erste Gesamtschau hat ergeben, dass im Jahr 2017 rund 1400 Vollzeitäquivalente nicht besetzt wurden, obwohl die Personalbudgets der Ressorts ausgeschöpft waren . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragestellungen der KA betrafen die gesamte Landesverwaltung und machten zu den Fragen 2 (Ausschöpfung der VzÄ-Ziele), 3, 4 und 6 eine Ressortabfrage erforderlich . Die Antworten zu den Fragen 1, 2 (Personalbudget) und 5 wurden zentral durch das Ministerium der Finanzen erarbeitet. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 sind differenziert nach Ressorts sowie Kapiteln bzw. Kapitelgruppen des Haushaltsplans ausgewiesen. Dies vorangestellt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 2 1. In welcher Höhe waren die VzÄ-Ziele sowie Personalbudgets für die Jahre 2017 und 2018 angesetzt? Die im Haushaltsplan 2017 / 2018 festgesetzten VzÄ-Ziele sind der Anlage 1a zu entnehmen. Die Personalbudgets nach § 8 Abs. 1 HG 2017 / 2018 sind der Anlage 1b zu entnehmen. 2. Wie hat sich die Höhe der Ausschöpfung der VzÄ-Ziele sowie der Personalbudgets im Jahr 2017 zum Ende eines jeden Quartals entwickelt? Die Entwicklung der Höhe der Ausschöpfung der VzÄ-Ziele im Jahr 2017 zum Ende eines jeden Quartals ist der Anlage 2a zu entnehmen. Die Entwicklung der Höhe der Ausschöpfung der Personalbudgets im Jahr 2017 zum Ende eines jeden Quartals ist der Anlage 2b zu entnehmen. Im Ergebnis der Auswertung ist festzustellen, dass kein Budget (Einzelplan) ausgeschöpft war und weitere Einstellungen möglich gewesen wären. 3. Soweit die VzÄ-Ziele nicht ausgeschöpft wurden, welche Gründe waren dafür verantwortlich? Bitte soweit möglich, den Gründen den Umfang der dadurch nicht ausgeschöpften VzÄ-Ziele zuordnen oder eine Gewichtung der Gründe vornehmen. Die Antwort auf Frage 3 basiert auf den Zuarbeiten der Ressorts und ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die genannten Gründe für die Nichtausschöpfung der VzÄ-Ziele waren von den Ressorts mit absteigender Gewichtung / Rangfolge zu melden. Soweit dies möglich war, haben die Ressorts den Umfang (VzÄ) der nicht ausgeschöpften VzÄ-Ziele, der aus dem jeweiligen Grund resultiert, diesem Grund zugeordnet. Der am häufigsten genannte Grund bzw. der Grund mit der höchsten VzÄ- Relevanz für die Nichtausschöpfung der VzÄ-Ziele war, dass qualitativ und / oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über den Stichtag 31.12.2017 hinaus andauerten. Die Besetzungen erfolgen in 2018. 4. Wie viele Neueinstellungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 realisiert ? Die Antwort auf Frage 4 basiert auf den Zuarbeiten der Ressorts und ist der Anlage 4 zu entnehmen. Für die Beantwortung der Frage 4 wurden unter dem Begriff „Neueinstellungen“ folgende Personalfälle berücksichtigt: Einstellungen von Bediensteten (Tarifbeschäftigte und Besoldungsempfänger) in den Landesdienst sowie die Übernahme von Anwärtern, Auszubildenden etc. Der Wechsel von Bediensteten zwischen Geschäftsbereichen, die Entfristung von Arbeitsverträgen sowie die Verlängerung von Verträgen mit Bediensteten, die bereits befristet im Landesdienst tätig waren, blieben unberücksichtigt. 3 Soweit Angaben zu den Haushaltsjahren 2015 und 2016 erfragt werden, wurden die Personalfälle der Neueinstellungen in den Kapiteln erfasst, zu denen sie nach Haushaltssystematik 2017 zählten. 5. Wie viele Neueinstellungen sind im Haushaltsjahr 2018 notwendig, um die VzÄ-Ziele zu realisieren? Um die im Haushaltsplan 2018 ausgewiesenen Ziele zu erreichen sind zumindest die in Anlage 5 enthaltenen Neueinstellungen erforderlich. Darüber hinaus sind Altersabgänge und die sonstigen Fluktuationen nachzubesetzen. 6. Wie viele Beschäftigte bearbeiten die Neueinstellungsverfahren innerhalb der Ressorts? Bitte je Ressort für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 ausweisen. Die Antwort auf Frage 6 basiert auf den Zuarbeiten der Ressorts und ist der Anlage 6 zu entnehmen. Soweit Angaben zu den Haushaltsjahren 2015 und 2016 erfragt werden, wurden die Anzahl der Beschäftigten, welche die Neueinstellungsverfahren bearbeiten , in den Einzelplänen erfasst, zu denen sie nach Haushaltssystematik 2017 zählen. Soweit die Beschäftigten, welche die Neueinstellungsverfahren bearbeiten, anteilig auch anderen Tätigkeiten nachgehen, blieb dies unberücksichtigt. Überwiegend wurden nur jene Beschäftigten erfasst, welche unmittelbar in den personalführenden Stellen mit den Neueinstellungsverfahren betraut sind. Anlage 1a Kleine Anfrage DIE LINKE 7 11708 - Bilanz der Personalbewirtschaftung - Antwort Frage 1 I I Anlage 1b Kleine Anfrage DIE LINKE 7 /1708 -Bilanz der Personalbewirtschaftung- Fragen 1 (Teilfrage Budget) Einzelplan/Kapitel bzw. Kapitelgruppe ., Anlage 2a Kleine Anfrage DIE LINKE 7/1708- Bilanz der Personalbewirtschaftung-Antwort Frage 2a Elnzelplan/Kapltel HP 2017 VzÄ-Ist I Auslastung Elnzelplan/Kapltel HP 2017 VzÄ·Ist I Auslastung Einzelplan/Kapltel HP 2017 VzÄ-Jst I Auslastung Anlage 2b Kleine Anfrage DIE LINKE 7 / 1708 - Bilanz der Personalbewirtschaftung - Frage 2 (Teil frage Budget) Ausschöpfung der Personalbudgets nach § 8 Abs. 1 HG 2017/ 2018 in 2017 Elntelplan/ Kapitel bt w. Kapitelgruppe Ausschöpfung Ausschöpfung 1. Quartal 2. Quartal Ausschöpfung 3. Quarta l Ausschöpfung 4. Quartal Hinweis Der Mehrbedarf Im Einzelplan wurde durch Personalverstärkungsmittel in Höhe von 9,5 Mlo € bei einem grundsätzlichen Anspruch in Höhe von 21,9 Mlo € ausgeglichen. Der Mehrbedarf Im Einzelplan wurde durch Personalverstärkungsmittel in Höhe von 6 Mlo € bei einem grundsätzlichen Anspruch in Höhe von 8,2 Mlo ( ausgeglichen. Ocr Mchrbcd~rf Im Einzelplan wurde durch Personalverstärkungsmittel in Höhe von 11,2 Mlo (bei einem grundsätzlichen Anspruch in Höhe von 27,4 Mlo € - ---,..,.-,.::-:+----c-::-:-:-:+-----:::..".,:+----:-::-:-=i ausgeglichen. Hinweis: Mit dem Haushalt 2017 /2018 wurden Kapitel mit Fachaufgaben des LVwA zum Kapite l 0310 umgesetzt. Insbesondere Im 1. Quartal2017 waren die Buchungsstellen des betroffenen Personals noch nicht vollständig bereinigt, so dass sie ln Teilen noch Im ursprOnglichen Kapitel als iST abgebildet s ind. Anlage 3 Kleine Anfrage DIE LINKE 7 /1708 - Bilanz der Personalbewirtschaftung -Antwort Frage 3 EinzelplaniKapitel Frage 3 Begründung für die Nichtausschöpfung der VzÄ-Ziele zum 31.12.2017 Für Kapitel 1331 ist kein positives 1 I ausgebracht. Gemäߧ 8 Abs. 1 HG 201812019 unterliegt der EPL 13 nicht der Budgetierung der Personalausgaben in HGr. • Gemäߧ 8 Abs. 1 HG 201812019 unterliegt der EPL 17 nicht der Budgetierung der Personalausgaben in HGr. 4. • arbeitsrechtliche Beschränkungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Für Kapitel1909 ist kein VZÄ-Ziel ausgebracht. Gemäß § 8 Abs. 1 HG 201812019 unterliegt der EPL 19 nicht der Budgetierung der Personalausgaben in HGr. 4. • qualitativ und I oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus. Besetzung erfolgt in 2018. • qualitativ und I oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über 31.12.2017 hinaus. >