Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3063 20.06.2018 (Ausgegeben am 21.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) „Backups“ landeseigener Einrichtungen/Behörden Kleine Anfrage - KA 7/1726 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei einer Vor-Ort-Begehung in der ZASt Halberstadt am 25. April 2018 berichtete deren Leiter über die Auslastung. So seien von den 1440 Plätzen derzeit 814 belegt. Auf die explizite Nachfrage, warum in Anbetracht dieser Auslastungszahlen der Neubau einer zweiten ZASt erforderlich ist, antwortete der anwesende Vertreter des Innenministeriums , Herr S.*, dass dies primär nichts mit der Auslastung zu tun habe. Bei dem Neubau handele es sich lediglich um ein „Notausweichlager“ oder „Backup“. Herr S. begründete die Notwendigkeit eines solchen „Backups“ hauptsächlich mit der Möglichkeit von Stromausfällen oder Naturkatastrophen, wie z. B. Blizzards oder Überschwemmungen, die zulasten der bestehenden ZASt auftreten könnten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: An der Beantwortung der Kleinen Anfrage waren das Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) unter Federführung des Ministeriums der Finanzen (MF) beteiligt. Zur Vorbemerkung des Fragestellers ist zunächst darauf hinzuweisen, dass mit dem Kabinettsbeschluss „Unterbringung von Schutzsuchenden im Land Sachsen-Anhalt“ vom 15. November 2016 die dauerhafte Unterbringung der Schutzsuchenden mittelfristig an zwei Standorten (Halberstadt und Stendal) konzentriert werden soll. * Name ist der Landesregierung bekannt. 2 Zudem ist die Sachverhaltsdarstellung in der Vorbemerkung des Fragestellers unzutreffend , soweit darin behauptet wird, dass der bei der Begehung anwesende Vertreter des MI gesagt habe, dass die Notwendigkeit zur Schaffung einer Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal nichts mit der Auslastung zu tun habe, sondern ein „Backup “ für Stromausfälle und Naturkatastrophen sei. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Wie oft ist es in den letzten 25 Jahren im Raum Halberstadt zu Stromausfällen gekommen, die die Arbeitsfähigkeit einer Liegenschaft, einer Einrichtung oder einer Behörde des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt oder verhindert haben? Informationen über signifikante Stromausfälle im Raum Halberstadt, die zur Einschränkung oder Verhinderung der Arbeitsfähigkeit einer Landesliegenschaft , einer Einrichtung oder einer Behörde des Landes Sachsen-Anhalt geführt haben, liegen dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA) nicht vor. Eine statistische Erfassung von Stromausfällen erfolgt im MI nicht. Das MI weist darauf hin, dass ein Stromausfall nicht notwendigerweise zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit einer Dienststelle führt. Dies gilt insbesondere für die Polizeidienststellen des Landes. 2. Wie oft ist es in den letzten 25 Jahren im Raum Halberstadt zu einer Naturkatastrophe (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Tsunami, Blizzard o. Ä.) gekommen, die eine Liegenschaft, eine Einrichtung oder eine Behörde des Landes Sachsen-Anhalt nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen hat? Informationen über die in Frage 2 formulierten Naturkatastrophen im Raum Halberstadt, die eine Landesliegenschaft, eine Einrichtung oder eine Behörde des Landes Sachsen-Anhalt nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen haben, liegen dem LB BLSA nicht vor. Eine statistische Erfassung ebendieser Naturkatastrophen erfolgt im MI nicht. Das MI weist darauf hin, dass eine Naturkatastrophe nicht notwendigerweise zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit einer Dienststelle führt, was insbesondere für die Polizeidienststellen des Landes gilt. Das MULE führt aus, dass im Raum Halberstadt / Landkreis Harz in den letzten 25 Jahren an den Gewässern Bode, Ilse, Holtemme und Selke Hochwasserereignisse zu verzeichnen waren, die jedoch nicht alle als „Naturkatastrophen“ zu bezeichnen sind. Im Einzelnen fanden Hochwasserereignisse im April 1994, Juli 2002, Mai 2013, Juli 2014 und Juli 2017 statt. Insbesondere durch das Aprilhochwasser 1994 an Bode und Selke sowie durch das Julihochwasser 2017 an Ilse und Holtemme kam es zu erheblichen Schäden in Millionenhöhe in den entsprechenden Einzugsgebieten. Hiervon waren auch landeseigene wasserwirtschaftliche Anlagen betroffen. 3 Durch das lokale Unwetter am 1. Juni 2018, bei dem binnen einer Stunde 40 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen sind, gab es keine Schäden größeren Ausmaßes. 3. Wie hoch ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass es in den nächsten 50 Jahren im Großraum Halberstadt zu einer Naturkatastrophe kommt, die eine Liegenschaft, eine Einrichtung oder eine Behörde des Landes Sachsen -Anhalt nachhaltig in Mitleidenschaft ziehen und diese arbeitsunfähig machen wird? Im MULE liegen keine belastbaren Daten vor, auf deren Grundlage Aussagen zu Eintretenswahrscheinlichkeiten von Naturereignissen auf lokaler Ebene getroffen werden können. Dieser Einschätzung treten MI und LB BLSA mangels statistischer Erfassung bei. Das MI weist auch im Zusammenhang mit zukünftig auftretenden Naturkatastrophen auf die Arbeitsfähigkeit der Polizeidienststellen hin. 4. Für welche Liegenschaften, Einrichtungen oder Behörden des Landes Sachsen-Anhalt werden derzeit noch „Backups“ vorgehalten? Nach den im LB BLSA vorliegenden Informationen werden für Liegenschaften, Einrichtungen oder Behörden des Landes Sachsen-Anhalt keine „Backups“ vorgehalten. Lediglich beim Betrieb und der Betreuung des Informationstechnischen Netzes des Landes Sachsen-Anhalt durch das Technische Polizeiamt, werden sogenannte Redundanzen vorgehalten. Das MI merkt an, dass, soweit der Ausdruck „Backups“ ausschließlich auf „Ersatzliegenschaften “ abstellt, solche für den Geschäftsbereich MI, so auch für die Polizei, nicht vorgehalten werden. 5. Aus welchen Gründen werden für die unter Frage 4 genannten Objekte „Backups“ vorgehalten? Eine Aufführung von Gründen ist aus Sicht der Landesregierung entbehrlich, da für keine Liegenschaften, Einrichtungen oder Behörden des Landes Sachsen- Anhalt sogenannte „Backups“ vorgehalten werden.