Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3069 21.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Weiterbildungsförderung mit EU-Mitteln Kleine Anfrage - KA 7/1680 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt sowohl die individuelle als auch die betriebliche Weiterbildung aus ESF-Mitteln über die Programme Weiterbildung DIREKT bzw. Weiterbildung BETRIEB. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Antworten und statistischen Angaben beziehen sich auf die Förderprogramme der ESF-Förderperiode 2014 - 2020. Die Richtlinie WEITERBILDUNG DIREKT ist am 01.08.2015 in Kraft getreten - die Richtlinie WEITERBILDUNG BETRIEB am 01.01.2016. Teil A - Gesamt 1. Wie viele Einzelpersonen und Betriebe wurden seit Beginn der Programme gefördert? Bitte getrennt nach Jahren für jedes Programm angeben. Programm Anzahl in den Jahren per 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 30.04.2018 WEITERBILDUNG DIREKT (natürliche Personen) 515 789 728 259 WEITERBILDUNG BETRIEB (Unternehmen) - 745 660 175 2 2. In welcher Höhe standen seit Beginn der Programme Haushaltsmittel zur Verfügung? In welcher Höhe sind Haushaltsmittel abgeflossen? In welcher Höhe sind Haushaltsmittel durch Bewilligung gebunden? Bitte getrennt nach Jahren für jedes Programm angeben. Die verfügbaren Haushaltsmittel sowie bewilligten und ausgezahlten Zuschüsse sind nach Programm- und Haushaltsjahren aufgeschlüsselt in der „Anlage zur Beantwortung der Frage 2“ detailliert dargestellt. Die Kassenwirksamkeit und Aufteilung der Bewilligungen auf die Haushaltsjahre richtet sich nach den inhaltlich-zeitlichen Planungen der geförderten Weiterbildungsvorhaben und berücksichtigt das Prinzip der nachrangigen Auszahlung nach Vorlage der Teilnahmenachweise und bezahlten Rechnungen. Die Höhe der bewilligten Zuwendungen zeigt, dass die eingeplanten Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft werden. Da sich trotz insgesamt guter Antragszahlen in den beiden Programmen abzeichnet , dass die im ESF-OP eingeplanten Mittel voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden, wurden in Abstimmung mit der EU-Verwaltungsbehörde bereits Änderungen an der ESF-Finanzplanung veranlasst, um nicht benötigte Mittel in andere ESF-Finanzplan-Ebenen umzuschichten. In den laufenden Haushaltsplanungen für 2019 ist dies ebenfalls berücksichtigt. 3. In welcher Höhe und auf welcher vertraglichen Grundlage (bspw. Geschäftsbesorgungsvertrag - GBV) hat die Investitionsbank Haushaltsmittel zur Umsetzung beider Programme erhalten? Bitte getrennt nach Jahren angeben und für GBV Abschlussdatum, Vertragslaufzeit und vereinbarte Summe nennen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) erhält Kostenerstattungen für die Umsetzung der beiden Programme auf der Grundlage des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 20.05./12.06.2015, der eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 aufweist . Jahr WEITERBILDUNG BETRIEB WEITERBILDUNG DIREKT Haushaltsmittel in € Haushaltsmittel in € eingeplant verbraucht * eingeplant verbraucht * 2015 628.000 0,00 289.700 360.393,51 2016 1.474.300 1.461.609,82 722.300 720.085,67 2017 1.730.500 1.636.820,94 897.000 868.225,13 2018 1.803.600 0,00 955.500 0,00 2019 1.857.100 996.700 2020 1.906.700 1.031.900 2021 1.965.800 1.076.500 2022 1.396.500 821.500 3 Jahr WEITERBILDUNG BETRIEB WEITERBILDUNG DIREKT Haushaltsmittel in € Haushaltsmittel in € 2023 524.400 402.900 gesamt 13.286.900 7.194.000 * Angaben jeweils Stand Jahresabschlussrechnung der Investitionsbank. 4. Inwiefern haben sich seit Beginn der Programme die Weiterbildungsquoten der einzelnen Beschäftigten sowie die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung entwickelt? Bitte im Vergleich zu anderen Bundesländern darstellen . Auskunft zu den Weiterbildungsaktivitäten von Unternehmen und Beschäftigten gibt das IAB-Betriebspanel Sachsen-Anhalt, das u. a. das Weiterbildungsengagement der Betriebe erfasst. Betriebliches Weiterbildungsengagement umfasst die finanzielle und organisatorische Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten und die Freistellung von der Arbeit zu diesem Zweck. Weiterbildungsaktivitäten, die vollständig von den Beschäftigten getragen werden und während der Freizeit erfolgen, finden keine Berücksichtigung. Im ersten Halbjahr 2016 haben 51 % der sachsen-anhaltischen Betriebe ihren Beschäftigten durch eine Kostenübernahme oder eine Freistellung von der Arbeit die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme ermöglicht. In Ostdeutschland lag der Wert bei 54 %, in Westdeutschland betrug die Quote 53 %. Eine zeitliche Betrachtung macht deutlich, dass das Weiterbildungsengagement der Unternehmen in Sachsen-Anhalt langfristig eine positive Tendenz aufweist, kurzfristig jedoch Schwankungen unterliegt. Die Weiterbildungsquote der Beschäftigten, also der Anteil der Weiterbildungsteilnehmer /-innen an allen Beschäftigten, betrug im ersten Halbjahr 2016 in Sachsen-Anhalt 39 %, in Ostdeutschland 37 % und in Westdeutschland 35 %. Auch diese Quote zeigt langfristig einen stabilen Aufwärtstrend, der jedoch durch kurzfristige Schwankungen unterbrochen wird. Einzelheiten und detaillierte Entwicklungen können dem IAB-Betriebspanel entnommen werden (https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik _und_Verwaltung/MS/MS/5 _IAB_Betriebspanel/Pn16_Sachsen-Anhalt _Finale_Fassung_2017-07-13.pdf). 5. Laut Berufsbildungsbericht 2016 besteht eine generelle Schwierigkeit beider Programme darin, die weniger weiterbildungsaffinen Beschäftigtengruppen zu erreichen. Zielgerichtete Aufklärungs- und Beratungsangebote für geringqualifizierte und geringverdienende Personen sollen hier Abhilfe schaffen. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in dieser Hinsicht unternommen und wie bewertet sie deren bisherige Erfolge? Die mit der Administration der Programme beauftragte Investitionsbank bewirbt die Fördermöglichkeiten mit unterschiedlichen zielgruppenadäquaten Angebo- 4 ten, u. a. Flyern, Internetpräsenz, kostenfreier Hotline, Beratungssprechtagen Regionalbüros, Vor-Ort-Terminen in Unternehmen. Komplementär dazu hält das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der „Landesinitiative Fachkraft im Fokus“ ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Unternehmen und speziell für Fachkräfte in Sachsen-Anhalt vor, um sie in allen Fragen der Sicherung der Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung zu unterstützen . Gegenstand der Unterstützungs- und Beratungsleistungen für Beschäftigte bzw. Fachkräfte sind u. a.: - Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung, - Beratung zu Karriereplanung und Verbesserung der individuellen Beschäftigungsperspektiven sowie - Beratung zu Strategien und Möglichkeiten der individuellen Beschäftigungssicherung . Im Zeitraum 01.04.2015 bis 31.12.2017 wurden im Rahmen der Landesinitiative Fachkraft im Fokus 1.469 Personen bzw. Fachkräfte zu Fragen der beruflichen Qualifizierung und der individuellen Beschäftigungsfähigkeit beraten. In etwa 30 % der Erstberatungsfälle wurden die berufliche Weiterbildung und Möglichkeiten deren finanzieller Unterstützung thematisiert. Ein besonderer Fokus der Beratungsaktivitäten liegt auf Personen und Fachkräften , die meist aus strukturellen Gründen bei der Nutzung von Weiterbildungsmöglichkeiten benachteiligt sind. Dazu gehören u. a. Geringverdiener /innen, Alleinerziehende und ältere Fachkräfte. Auch wenn das Beratungsund Unterstützungsangebot nicht ausdrücklich an gering qualifizierte Beschäftigte adressiert ist, kann dieser Personenkreis die Leistungen und Angebote der Landesinitiative nutzen. Das Angebot einer finanziellen Förderung und kostenfreien Beratungsstruktur allein ist jedoch oft nicht hinreichend, um die Beschäftigtengruppen mit geringerer Weiterbildungsaffinität in größerem Umfang zu beruflichem Weiterbildungsengagement zu motivieren bzw. ihnen die Realisierung von konkreten Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Aufgabe der Landesinitiative ist es deshalb auch, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen , um diesen Personenkreis besser zu erreichen. Zu den unternommenen Maßnahmen zählen u. a. die aktive Mitwirkung an Informations- und Fachkräftemessen , die gezielte Bewerbung und Durchführung von Informations- und Beratungstagen im ländlichen Raum (z. B. in Einkaufszentren) sowie Informations - und Werbeaktivitäten auf Spielplätzen. Die Landesregierung schätzt ein, dass sich die gewählte Förderarchitektur, die Maßnahmen zur Bekanntmachung der Programme sowie die zusätzlichen Beratungsangebote positiv auf die Inanspruchnahme der Programme durch weniger weiterbildungsaffine Beschäftigtengruppen ausgewirkt haben. Von den insgesamt 3.318 Personen, die im Programm WEITERBILDUNG DIREKT seit Programmstart bis 30.04.2018 einen Antrag stellten, waren 486 (= 14,6 %) Geringverdienende mit einem Monatseinkommen unterhalb 5 1.500 Euro. Von den bis 30.04.2018 insgesamt bewilligten 2.138 Vorhaben betrafen 293 (= 13,7 %) Personen aus dieser Zielgruppe. Teil B - Weiterbildung DIREKT 6. Welche jährliche Entwicklung nahmen die Antragszahlen sowie die ausgereichten bzw. bewilligten Summen seit Beginn im Programm Weiterbildung DIREKT getrennt nach folgenden Bereichen (analog Berufsbildungsbericht ): Beratung, Mediation, Coaching, Fremdsprachen, Führung, Personal, Gesundheit, Informationstechnologie, Soziales, technische/naturwissenschaftliche/handwerkliche Weiterbildung, Wirtschaft, Finanzen, Verwaltung, Sonstige? Für den Berufsbildungsbericht 2016 erfolgte die Auswertung nach thematischen Kategorien erstmalig und händisch. Eine standardmäßige statistische Erfassung ist aufgrund der thematischen Vielfältigkeit der beantragten Weiterbildungsmaßnahmen nicht möglich und auch für die Datenerfassung und Berichterstattung zum ESF-OP 2014 - 2020 nicht erforderlich. In vielen Fällen kommen mehrere Zuordnungsoptionen in Betracht, sodass die thematische Clusterung eine vertiefte Kenntnis von Qualifikationsstrukturen erfordert. Vor diesem Hintergrund ist eine regelmäßige themenbereichsbezogene Auswertung der Daten nicht leistbar und auch aus Kostengründen nicht vorgesehen. 7. Über welchen Bildungsstand verfügen die Antragsteller? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben und nach folgenden Abschlüssen unterteilen: a. ohne Schulabschluss, b. Haupt- oder Realschulabschluss, c. Hochschulzugangsberechtigung, d. abgeschlossene Berufsausbildung, e. Meister/in, Fachwirt/in oder vergleichbare Qualifikation, f. Hochschulabschluss. Im Rahmen der Antragstellung werden Daten zum Bildungsstand und zum Bildungsabschluss in den folgenden Kategorien erfasst (s. Übersicht). Antragstellende können mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllen, sodass Mehrfachnennungen möglich und die Daten nur eingeschränkt valide sind. Bildungsabschluss Antragstellende 2015 2016 2017 30.04.2018 abgeschlossene Berufsausbildung, Berufsgrundbildungsjahr 188 336 326 121 Fachwirt 23 44 28 13 6 Bildungsabschluss Antragstellende 2015 2016 2017 30.04.2018 Hochschulabschluss 214 303 328 103 HS-Zugangsberechtigung auf 1. Bildungsweg 3 0 0 0 Meister 22 23 26 5 ohne Abschluss 5 3 7 17 8. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe (gesamt) werden Teilnehmer gefördert , die ein Weiterbildungsstudium an einer der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt absolvieren? Bitte getrennt nach Jahren und Hochschule angeben. Hochschulen Anzahl 2015 2016 2017 30.04.2018 Hochschule Anhalt 4 9 5 1 Hochschule Harz 0 7 11 3 Hochschule Magdeburg-Stendal 8 26 24 15 Hochschule Merseburg 8 4 2 3 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 3 2 3 0 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 1 7 7 2 Gesamt 24 55 52 24 Insgesamt wurde für die 155 Fälle ein Zuschuss in Höhe von 871.911,49 EUR bewilligt. 9. Wie hoch ist die Abbrecherquote bei Antragstellern von Weiterbildung DIREKT? Falls dieser Wert nicht ermittelt wird, warum nicht? Eine Abbrecherquote wird nicht ermittelt. Die Förderung der Weiterbildungen in beiden Programmen ist ausdrücklich nicht auf Weiterbildungsformate beschränkt, die zu einem bestimmten formellen Abschluss führen. Vielmehr sind auch niedrigschwellige und kurzlaufende Weiterbildungen förderfähig und können z. B. mehrere Seminare und Kurse (bei WEITERBILDUNG BETRIEB auch für mehrere Beschäftigte) zu einem Förderantrag zusammengefasst werden. Gerade im Programm WEITERBILDUNG DIREKT geht es zudem um die Stärkung der Eigeninitiative zur beruflichen Weiterbildung , weswegen Reglementierungen nur in notwendigem Maß festgelegt wurden. Der Möglichkeit, dass bewilligte Weiterbildungsbausteine aus verschiedenen Gründen ganz oder teilweise nicht absolviert werden (können), wird in der Förderpraxis dadurch Rechnung getragen, dass die Zuschüsse erst dann ausgezahlt werden, wenn Teilnahmebestätigungen sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise vorliegen. 7 10. Gab es Fälle, in denen eine Abgrenzung zwischen individueller beruflicher Weiterbildung und einer Weiterbildung im Interesse des Arbeitgebers nicht immer eindeutig war? Wenn ja: Wie wurde mit diesen Fällen verfahren ? In welchem Umfang wurden Anträge daraufhin abgelehnt? Es gab im Rahmen der Bearbeitung der Förderprogramme Einzelfälle, in denen eine Abgrenzung zunächst nicht eindeutig möglich war. Diese Fälle wurden entsprechend den Regelungen der Richtlinien geprüft und entschieden. Eine Aussage zum Umfang der daraufhin abgelehnten Anträge ist nicht möglich, da die einzelnen Ablehnungsgründe statistisch nicht erfasst werden und diese Daten somit nicht vorliegen. Teil C - Weiterbildung BETRIEB 11. Seit wann läuft das Programm bei der Investitionsbank und wo lief bzw. wo liefen der oder die Vorgänger-Programme? 12. Wenn es vorher durch eine andere Stelle umgesetzt wurde: Welche Stelle war dies? In welcher Höhe wurden jährlich Haushaltsmittel ausgereicht? Aus welchen Gründen wurde die Aufgabe an die Investitionsbank übertragen ? Die Richtlinie für das aktuelle Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB ist am 01.01.2016 in Kraft getreten und wird seitdem durch die Investitionsbank umgesetzt. Das Vorgängerprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBIL- DUNG im ESF-OP 2007 - 2013 (2015) wurde seit 01.01.2009 durch die Investitionsbank umgesetzt. 13. In welchen fachlichen Bereichen wurden betriebliche Qualifizierungsvorhaben im Programm Weiterbildung BETRIEB durchgeführt? Welche jährliche Entwicklung nahmen die Antragszahlen sowie die ausgereichten bzw. bewilligten Summen seit Programmbeginn in diesen Bereichen? Eine statistische Auswertung nach fachlichen Bereichen ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich. Im Folgenden wurde eine Unterscheidung nach Branchen im Hinblick auf das jeweils antragstellende Unternehmen vorgenommen : Branche Antragsteller Anzahl 2016 2017 30.04.2018 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1 5 0 Verarbeitendes Gewerbe 129 110 24 Energieversorgung 1 1 0 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 1 12 2 Baugewerbe 51 52 9 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 69 67 20 Verkehr und Lagerei 2 8 2 Gastgewerbe 9 8 4 Information und Kommunikation 36 33 14 8 Branche Antragsteller Anzahl 2016 2017 30.04.2018 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 9 6 1 Grundstücks- und Wohnungswesen 13 7 3 Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 123 116 30 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 45 29 11 Erziehung und Unterricht 29 8 3 Gesundheits- und Sozialwesen 85 97 25 Kunst, Unterhaltung und Erholung 14 14 5 Sonstige Dienstleistungen 19 17 2 Organisationen ohne Erwerbszweck 20 27 5 Ausländische Einrichtungen / sonstige und nicht ermittelte Wirtschaftszweige 12 24 7 Ohne 20 16 8 Branche Antragsteller bewilligter Zuschuss (in Euro) 2016 2017 30.04.2018 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 8.000 12.516 0 Verarbeitendes Gewerbe 1.141.956 906.278 117.432 Energieversorgung 2.680 4.096 0 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 2.851 69.839 9.090 Baugewerbe 462.247 361.696 52.848 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 489.093 376.378 134.236 Verkehr und Lagerei 3.445 35.104 2.329 Gastgewerbe 83.506 80.333 17.661 Information und Kommunikation 158.735 281.191 86.904 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 30.381 17.271 3.500 Grundstücks- und Wohnungswesen 89.507 45.971 10.320 Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 629.210 555.947 133.420 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 298.850 411.982 79.029 Erziehung und Unterricht 246.026 168.044 9.120 Gesundheits- und Sozialwesen 402.739 403.804 103.315 Kunst, Unterhaltung und Erholung 70.964 47.258 56.356 Sonstige Dienstleistungen 134.972 72.428 11.610 Organisationen ohne Erwerbszweck 86.810 184.296 26.609 Ausländische Einrichtungen / sonstige und nicht ermittelte Wirtschaftszweige 41.696 105.219 17.023 Ohne 64.105 73.865 25.363 14. Wie unterscheiden sich Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung von den übrigen betrieblichen Qualifizierungsvorhaben im Programm Weiterbildung BETRIEB? 9 Bei betrieblichen Qualifizierungsvorhaben für Beschäftigte in Unternehmen können entsprechend Nr. 4.3 der geltenden Richtlinie Seminare, Lehrgänge, berufsbegleitende Studienangebote sowie Einzel- und Gruppencoachings und Supervisionen durchgeführt werden. Neben dem Vorliegen eines aussagefähigen betrieblichen Qualifizierungskonzepts des antragstellenden Unternehmens muss die Weiterbildung der Entwicklung oder dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und/oder die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Teilnehmenden unterstützen. Förderfähig sind dementsprechend insbesondere Qualifizierungen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften , zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erschließung neuer Märkte, von Unternehmerinnen und Unternehmern für Aufgaben des Unternehmensmanagements , der Fachkräftesicherung, der Gestaltung von Arbeitsprozessen , der aktivierenden und wertschätzenden Personalführung oder der Implementierung neuer Technologien, zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen, in den Bereichen Umwelt- und Ressourcenschutz und -management. Vorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung (POE), die detailliert in Nr. 4.4 der geltenden Förderrichtlinie geregelt sind, „…können in Form von prozessorientierten Beratungs- und Begleitleistungen gefördert werden, wenn sie mindestens eines der folgenden förderwürdigen Ziele verfolgen: die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen und eines guten Betriebsklimas , die Verbesserung von Kommunikation und Kooperation, die Stärkung aktivierender und wertschätzender Führungskompetenzen, die Einführung und Etablierung einer systematischen Personalentwicklung, die Einführung eines verhältnispräventiven und alternsgerechten Gesundheitsmanagements , Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erhöhung der Zeitsouveränität, Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und der Attraktivität der Arbeitsbedingungen für Frauen, insbesondere im Hinblick auf Führungsaufgaben , Entwicklung und Umsetzung einer betrieblichen Willkommenskultur für Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Erhöhung der betrieblichen Aufnahmefähigkeit für Menschen mit Behinderungen sowie der Erhöhung der Inklusionskompetenz, Erhöhung der betrieblichen Aufnahmefähigkeit für gering qualifizierte Beschäftigte , die Entwicklung und Umsetzung von innovativen POE-Konzepten (z. B. durch Umsetzung von CSR, Gender-Diversity-Management, Lebensphasenorientierung , Inklusion, Generationenmanagement).“ 10 Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beratung und Begleitung der Unternehmen bei der Vorbereitung, Durchführung und Erfolgskontrolle von Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen . Die Beratungs- und Begleitleistungen dürfen nur gefördert werden, wenn sie von Prozessberaterinnen und -beratern erbracht werden, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Erbringung von Beratungsleistungen im Bundesprogramm „unternehmens- Wert: Mensch“ autorisiert und im veröffentlichten Beraterpool des BMAS registriert sind. 15. Wie viele Unternehmen welcher Größe haben seit Programmbeginn Fördermittel aus dem Programm Weiterbildung BETRIEB erhalten? Bitte jährlich nach Antragszahlen und Fördersummen aufgliedern für folgende Betriebsgrößen anhand der Beschäftigtenzahl: 1-5 / 6-9 / 10-19 / 20-49 / 50-99 / 100-199 / 200-249 / 250-499 / 500 und mehr. Eine Auswertung nach den benannten Betriebsgrößen ist auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht möglich. Deshalb wurde eine Auswertung auf Basis der Betriebsgrößen Kleine Unternehmen (1-49), Mittlere Unternehmen (50-249) und Große Unternehmen (ab 250) in Anlehnung an die KMU-Definition der EU- Kommission vorgenommen: Betrieb Anzahl 2016 2017 30.04.2018 Kleine Unternehmen 536 518 78 Mittlere Unternehmen 146 131 24 Große Unternehmen 6 8 2 ohne* 0 0 71 Betrieb bewilligter Zuschuss (in Euro) 2016 2017 30.04.2018 Kleine Unternehmen 2.992.726 3.364.160 421.896 Mittlere Unternehmen 1.435.482 794.221 183.687 Große Unternehmen 19.567 55.134 6.584 ohne* 0 0 283.998 * Die KMU-Eigenschaft der geförderten Unternehmen wurde bisher aus rein statistischen Gründen für die Befüllung der Ziel- und Ergebnisindikatoren im ESF-OP 2014 - 2020 erhoben. Nach Abstimmungen mit der EU-Verwaltungsbehörde trägt das Programm WEITERBILDUNG BETRIEB nicht mehr zur Zielerreichung des betreffenden Indikators bei. Im Interesse eines spürbaren Bürokratieabbaus sowohl für die Antragstellenden als auch für die IB wird die KMU-Eigenschaft deshalb seit Januar 2018 nicht mehr abgefragt und erfasst. 16. Welche jährliche Entwicklung nahmen die Antragszahlen und Fördersummen im Programm Weiterbildung BETRIEB seit Programmbeginn aufgegliedert nach folgenden Kriterien? a. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten; b. Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten, die Weiterbildungen von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs - oder Erweiterungsinvestitionen vornehmen (bitte aus- 11 weisen, falls und wenn ja in welcher Höhe diese Unternehmen ebenfalls GRW-Fördermittel erhalten haben, die mit einer Ansiedlungs-, Umstrukturierungs - oder Erweiterungsinvestition zusammenhängen); c. Unternehmen oder Einrichtungen dessen/deren Unternehmenszweck die Verfolgung sozialer, ethischer oder ökologischer Ziele und nicht oder nur untergeordnet mit einer Gewinnerzielung verbunden ist. Betrieb Anzahl 2016 2017 30.04.2018 a) Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten 685 650 173 b) Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten 3 7 2 c) Unternehmen mit Unternehmenszweck…* 17 26 5 Betrieb bewilligter Zuschuss (in Euro) 2016 2017 30.04.2018 a) Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten 4.441.814 4.162.381 883.967 b) Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten 5.960 51.134 12.198 c) Unternehmen mit Unternehmenszweck…* 67.586 148.859 76.489 * sind auch in a) oder b) enthalten Ein Ausweis zu Förderungen aus der GRW ist nicht möglich, da hierzu keine Statistiken vorliegen. Anlage zur Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage KA 7/1680 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 WEITERBILDUNG DIREKT 500.000 € 4.500.000 € 3.700.000 € 5.000.000 € gesamt WEITERBILDUNG DIREKT 2015 12.478 € 607.347 € 543.293 € 610.483 € 188.970 € 6.152 € 0 € 0 € 1.968.723 € WEITERBILDUNG DIREKT 2016 196.972 € 882.587 € 982.375 € 592.935 € 430.199 € 16.143 € 0 € 3.101.210 € WEITERBILDUNG DIREKT 2017 84.463 € 894.668 € 932.978 € 809.763 € 504.269 € 0 € 3.226.140 € WEITERBILDUNG DIREKT 2018 79.011 € 236.368 € 271.189 € 224.490 € 193.703 € 1.004.761 € Bewilligungen per 30.04.2018 gesamt 12.478 € 804.319 € 1.510.342 € 2.566.537 € 1.951.250 € 1.517.302 € 744.902 € 193.703 € 9.300.834 € gesamt WEITERBILDUNG DIREKT 2015 12.478 € 606.278 € 454.734 € 121.827 € 1.195.318 € WEITERBILDUNG DIREKT 2016 196.977 € 734.293 € 151.754 € 1.083.024 € WEITERBILDUNG DIREKT 2017 79.881 € 156.465 € 236.346 € WEITERBILDUNG DIREKT 2018 1.774 € 1.774 € Auszahlungen per 30.04.2018 gesamt 12.478 € 803.256 € 1.268.908 € 431.820 € 2.516.462 € WEITERBILDUNG BETRIEB 1.000.000 € 8.963.250 € 5.000.000 € 7.000.000 € gesamt WEITERBILDUNG BETRIEB 2016 469.808 € 1.934.925 € 1.381.076 € 489.538 € 135.460 € 36.967 € 0 € 4.447.774 € WEITERBILDUNG BETRIEB 2017 321.559 € 2.469.949 € 892.047 € 320.720 € 209.240 € 0 € 4.213.515 € WEITERBILDUNG BETRIEB 2018 201.029 € 514.634 € 126.922 € 53.579 € 0 € 896.165 € Bewilligungen per 30.04.2018 gesamt 469.808 € 2.256.483 € 4.052.055 € 1.896.219 € 583.102 € 299.787 € 0 € 9.557.454 € gesamt WEITERBILDUNG BETRIEB 2016 470.091 € 1.683.797 € 214.738 € 2.368.625 € WEITERBILDUNG BETRIEB 2017 320.054 € 443.570 € 763.624 € WEITERBILDUNG BETRIEB 2018 0 € 0 € Auszahlungen per 30.04.2018 gesamt 470.091 € 2.003.851 € 658.308 € 3.132.250 € * Nach Bewilligung bis zum Stichtag 30.04.2018 eingetretene Veränderungen der Bewilligungssummen durch Änderungsbescheide sind berücksichtigt. bewilligte Zuschüsse Stand 30.04.2018* ausgezahlte Zuschüsse Stand 30.04.2018 verfügbare Haushaltsmittel (Haushaltsansatz / Haushaltszuweisung ohne Verpflichtungsermächtigungen) verfügbare Haushaltsmittel (Haushaltsansatz / Haushaltszuweisung ohne Verpflichtungsermächtigungen) bewilligte Zuschüsse Stand 30.04.2018 * ausgezahlte Zuschüsse Stand 30.04.2018