Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3074 21.06.2018 (Ausgegeben am 21.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Otto-von-Guericke-Gesellschaft Kleine Anfrage - KA 7/1759 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Otto-von-Guericke-Gesellschaft widmet sich der Erforschung des Lebens und Wirkens des Naturforschers Otto von Guericke. Zum Bestätigungsfeld gehören u. a. eine profunde wissenschaftliche Forschungsarbeit, Ausstellungen und Präsentationen sowie Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen. Sie genießt hohes internationales Ansehen und zieht jährlich bis zu zwanzigtausend Besucher nach Magdeburg. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft das Otto-von-Guericke-Museum als Teil des Guericke-Zentrums in Magdeburg, das den Lebensweg des Naturforschers nachzeichnet und geschichtliche Rahmenbedingungen sowie historische Experimente beinhaltet . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Arbeit der Otto-von- Guericke-Gesellschaft bei? Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung schätzt die Arbeit der Otto-von-Guericke-Gesellschaft e. V., die seit 1992 in Weiterführung der Arbeit des Freundeskreises „Otto von Guericke“ einen großen Beitrag dazu leistet, das Leben und Wirken dieses großen deutschen Naturforschers national und international noch bekannter zu machen. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Zusammenarbeit der Schulen in Sachsen-Anhalt mit dem Schülerlabor „Guerickianum“. 2 Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der Zusammenarbeit der Schulen in Sachsen-Anhalt mit dem Guerickianum als außerschulischen authentischen Lernort für Schülerinnen und Schüler? Antwort zu Frage 2: Schülerlabore in Sachsen-Anhalt erweitern außerschulische Bildungsangebote. Das breite Spektrum der vorwiegend an ganze Klassen oder Kurse gerichteten Angebote ist insbesondere durch ein selbstständiges Experimentieren in einer anregenden Forschungs- und Lernatmosphäre gekennzeichnet. Schülerlabore unterstützen zudem Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung zur Teilnahme an Wettbewerben , z. B. bei „Jugend forscht“, Biologie-, Chemie- und Physik-Olympiaden sowie Umweltwettbewerben. Das Guerickianum ist Mitglied im Netzwerk „Na LoS!“, ein Zusammenschluss von zehn Schülerlaboren im Land. Gemeinsame Ziele sind die Förderung von Bildung im Bereich Naturwissenschaften und Technik, Nachwuchsförderung, Öffentlichkeitsarbeit und nachhaltige Sicherung der Schülerlabore. Der Lehrpfad Elektrotechnik und Informationstechnik des Schülerlabors Guerickianum unterstützt die Durchführung unterrichtsbegleitender Experimente, die in dieser Form an den Schulen nicht vorgehalten werden können. Das Guerickianum vermittelt alltagsbezogenes Sachwissen und bietet Ergänzungsangebote für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht. Es fördert die Interessen der Jugendlichen und unterstützt sie bei der Berufswahl. Die enge Zusammenarbeit bringt zudem den Vorteil, dass durch die Verknüpfung der fachlichen Kenntnisse der Wissenschaftler mit den Kenntnissen der Lehrenden über Wissensvermittlung und deren Erfahrungen aus der Schulpraxis alle Aktivitäten besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden können. Frage 3: Kann sich die Landesregierung eine langfristige Finanzierungsbeteiligung an der Arbeit der Otto-von-Guericke-Gesellschaft vorstellen? Antwort zu Frage 3: Eine Finanzierungsbeteiligung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte als finanzielle Zustiftung an die Otto-von-Guericke-Stiftung Magdeburg im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 1.800.000 Euro und im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 3.000.000 Euro. Die Zuweisung wurde in vollem Umfang in das Grundstockvermögen der Stiftung eingebracht. Eine Finanzierungsbeteiligung könnte - bei vorhandenen Haushaltsmitteln - über die Förderung von Projekten erfolgen. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 4: Welche Landesfördermöglichkeiten sieht die Landesregierung für die nachfolgend genannten Projekte der Otto-von-Guericke-Gesellschaft? Weiterentwicklung des Schülerlabors „Guerickianum“ zum Schülerforschungszentrum , 3 Visualisierter Ausbau des Guericke-Museums, Modulare Erweiterung der Dauerausstellung „Leben an und mit der Elbe“, Aktualisierung und Modernisierung der Wanderausstellung, Nachbau von historischen Guericke-Experimentieranlagen, Ausbau und zum Teil Neugestaltung der Gartenanlage, Zukauf von Literatur und Erwerb von Archivmaterialien. Antwort zu Frage 4: Die Schülerlabore in Sachsen-Anhalt befinden sich in sehr unterschiedlicher Trägerschaft . Sie werden eigenständig von ihren jeweiligen Trägern (zumeist in der Anbindung an die Wirtschaft, an Hochschulen oder durch Trägervereine) errichtet und werden eigenverantwortlich und unabhängig von anderen Institutionen in der jeweiligen Zuständigkeit geführt. Finanziert werden die Einrichtungen in Form von Mischfinanzierungen. Die Labore werden von den jeweiligen Trägern oder Kooperationspartnern unterstützt, u. a. durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, von Personal und Material. Weiterhin sind die unterschiedlichsten Sponsoren beteiligt. Die Schülerlabore werden vornehmlich durch Förderung der Projektarbeit unterstützt. Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt verankert in § 24 die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schule. In Abs. 2, Satz 1 ist festgelegt, dass den Schulen für ihre pädagogische Arbeit ein Budget zur Verwendung in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt wird. Das sogenannte Schulbudget (Kapitel 07 07, Titelgruppe 80) beinhaltet Teilbudgets, z. B. für Lehr- und Lernmittel, Schulfahrten, Fortbildung, Einsatz von Experten im Unterricht, Ganztagsangebote, Förderung der Arbeit mit Vereinen und Verbänden. Die Schulen erhalten daraus ein erweitertes Budget, das sie vom Grunde und der Höhe nach in die Lage versetzt, selbst inhaltlich zu planen und Entwicklungsschwerpunkte zu setzen. Sie haben die alleinige Entscheidungsvollmacht über die Verwendung ihrer Mittel. Im Rahmen der Begabtenförderung können Schülerlabore Förderanträge bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres an das Ministerium für Bildung stellen, wenn im jeweiligen Schülerlabor ein Projekt zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden soll. Nach Vorlage einer Konzeption und der Kostenkalkulation sowie der Prüfung im Ministerium für Bildung kann im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ein anteiliger Zuschuss bis zur Höhe von ca. 1.000 Euro pro Labor/pro Projekt gewährt werden. Eine Förderung des Projektes Visualisierter Ausbau des Guericke-Museums aus dem Kulturhaushalt kann bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags von der Bewilligungsbehörde geprüft werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.