Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3078 22.06.2018 (Ausgegeben am 25.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Barth (SPD) Stand der Ausweisung des Biosphärenreservats Drömling Kleine Anfrage - KA 7/1753 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Erklärung des Drömling zum Biosphärenreservat nach Landesrecht? Der Entwurf einer Verordnung zur Ausweisung des Biosphärenreservates im Drömling Sachsen-Anhalt ist entsprechend § 20 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember 2010 für das Verordnungsverfahren im Rahmen eines Verordnungsverfahrens nach § 25 BNatschG i. V. mit § 15 Abs. 1 Nr. 2c NatSchG LSA erstellt worden. Nach Abschluss der Einarbeitung der Hinweise aus dem ressortinternen Abstimmungsprozess und der organisatorischen Vorbereitungen für die Durchführung soll das Verordnungsverfahren im dritten Quartal 2018 durchgeführt werden. 2. Zu welchen Ergebnissen ist die gemeinsame Arbeitsgruppe mit Niedersachsen auf der Ebene der Ministerien hinsichtlich eines gemeinsamen Biosphärenreservats bisher gekommen? Die Abstimmungen zu einem länderübergreifenden Biosphärenreservat im Drömling erfolgten sowohl zwischen den für Naturschutz zuständigen Ministerien des jeweiligen Bundeslandes als auch insbesondere mit den Kommunen und Interessengruppenvertretenden der Region. Das Eckpunktepapier „Auf dem Weg zum Biosphärenreservat Drömling“ der länderübergreifende Arbeitsgruppe Drömling (Magdeburg/Hannover im April 2016) ist das Ergebnis des Kommunikations- und Abstimmungsprozesses in der Region und bildet die Grundlage für die weitere Arbeit der länderübergreifenden Arbeitsgruppe. 2 Zu den Ergebnissen zählen u. a.: rechtliche Sicherung der Flächen (für Sachsen-Anhalt siehe Antwort zu Frage 1); gemeinsame, länderübergreifende Verwaltung des Biosphärenreservates; Sitz der Verwaltung in Oebisfelde (Sachsen-Anhalt); Einrichtung eines Beirates für das länderübergreifende Biosphärenreservat; gemeinsame Antragsstellung auf Anerkennung des Biosphärenreservates bei der UNESCO; bestehende hoheitliche Zuständigkeiten werden durch die Einrichtung des Biosphärenreservates nicht geändert. 3. Wann hat die gemeinsame Arbeitsgruppe zu welchen Themen in den vergangenen zwei Jahren getagt und welche gemeinsamen Beratungen sind noch geplant? Die länderübergreifende Arbeitsgruppe Drömling hat sich im Jahr 2016 am 5. Februar , 15. März, 19. Mai, 9. November und 21. - 23. November, im Jahr 2017 am 6. Februar und 29. März, 28. Juli sowie im Jahr 2018 am 8. Mai 2018 getroffen und die anstehenden Aufgaben zur Umsetzung des Eckpunktepapieres beraten. Inhalt der Beratungen waren der Umsetzungsstand in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen und vorbereitende Maßnahmen für eine Verwaltungsvereinbarung und für den gemeinsamen UNESCO-Antrag. Darüber hinaus gab es zahlreiche, bilaterale Abstimmungen zwischen den für Naturschutz zuständigen Ministerien und ebenfalls mit Vertretern des deutschen MAB-Nationalkomitees und der MAB-Geschäftsstelle im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (8. Mai 2018). 4. Gab es eine Verständigung mit Niedersachsen hinsichtlich der Wasserentnahmen im Drömling? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man diesbezüglich gekommen? Im Zuge der Entwicklung des Naturparks Drömling zu einem Biosphärenreservat haben sich Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auf ein länderübergreifendes Wassermanagement geeinigt. Hierfür soll ein vorhandenes Wasserbilanzierungsmodell aktualisiert und fortgeschrieben werden. Dadurch können unter anderem Aussagen zu den Auswirkungen auf den Wasserund Naturhaushalt im Gebiet des Drömlings durch Grundwasserentnahmen in beiden Bundesländern getroffen werden. Die Ergebnisse sollen für eine zukünftige gemeinsame Bewirtschaftung des Drömlings hinsichtlich wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Fragestellungen genutzt werden. Erste Ergebnisse der Modellierung liegen voraussichtlich im Jahr 2019 vor.