Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3109 28.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.06.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Management invasiver Tierarten Kleine Anfrage - KA 7/1767 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2017 wurden für Maßnahmen zur Bekämpfung von invasiven Tierarten 50.000 Euro eingestellt, die zur Anschaffung von Kastenfallen verwendet wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie wurden die angeschafften 510 Kasten- und 10 Betonrohrfallen und Fallenmelder auf die Kreisjagdverbände verteilt? Bitte die verteilte Fallenzahl je Kreisjagdverband, Jagdbezirk/Gebiet auflisten. Mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) vom 05.09.2017 wurde das Landesverwaltungsamt (LVwA) beauftragt, für die Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten 10 Wipprohrfallen mit elektronischen Fallenmeldern sowie 500 Kastenfallen für den tierschutzgerechten Lebendfang zu beschaffen. Gemäß Ziffer 3.3 dieses Erlasses waren die Fallen sowie Fallenmelder an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen- Anhalt e. V. (LJV) zu liefern. Der LJV sorgte für die Verteilung der Fallen. Die Zuordnung der Fallen erfolgte in Abhängigkeit der Bereitschaft der Jäger und der Größe der Populationen invasiver Arten. 2 Anzahl der Kastenfallen Landkreis 61 Anhalt- Bitterfeld 53 Wittenberg 66 Stendal 38 Saalekreis 47 Altmarkkreis Salzwedel 31 Jerichower Land 16 MSH 2 Magdeburg 2 Halle 29 Börde 14 Dessau-Roßlau 72 Harz 45 Salzlandkreis 22 Burgenlandkreis Die konkrete Zuordnung der Betonrohrfallen ist der Landesregierung derzeit nicht bekannt. 2. Welche Einzelkosten entfallen auf die jeweiligen angeschafften Modelle der Fallen? Die Einzelkosten je Falle inklusive Lieferung und Umsatzsteuer belaufen sich für die beschafften 10 Stück Betonrohrfallen (Wipprohrfallen) auf 550,87 Euro je Stück sowie für die beschafften 500 Stück Kastenfallen auf 65,00 Euro je Stück. 3. Welches Referat des Landesverwaltungsamtes hat die Leistungsbeschreibung für die Anschaffung der Kastenfallen erstellt? Bitte die Leistungsbeschreibung als Anhang. Die Leistungsbeschreibungen für die Anschaffung der Kastenfallen wurden durch das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit des Landesverwaltungsamtes erstellt. Die Leistungsbeschreibungen sind in der Anlage beigefügt. 4. Welche Rückmeldungen bzw. Einschätzungen der Jagdausübungsberechtigten gab es bisher zur Effektivität und Funktionalität der angeschafften Fallen? Eine repräsentative Abfrage zu dieser Thematik erfolgte bisher nicht. Neben positiven Rückäußerungen waren auch einige kritische Meinungen zur Funktionalität der beschafften Fallen zu verzeichnen. Die bisher erzielten Streckenergebnisse belegen jedoch die grundsätzliche Wirksamkeit und Effizienz der gewählten Fallentypen. 3 5. Für welchen Zweck - bei der Bekämpfung invasiver Tierarten - werden die eingestellten Haushaltsmittel von 100.000 Euro des Haushaltsjahres 2018 verwendet? Jagd bedeutet eine nachhaltige Nutzung jagdbarer Wildtiere. Dazu zählt nicht nur die Verwertung von Wildbret, sondern auch die nachhaltige und sinnvolle Verwendung der Felle von erlegtem Raubwild. Die Haushaltsmittel von 100.000 Euro des Haushaltsjahres 2018 werden zur Schaffung von Strukturen zur Vermarktung jagdlicher Erzeugnisse verwendet, konkret zur Umsetzung des Projektes „Fellwechsel“ in Sachsen-Anhalt. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 7/1768 in der Drucksache 7/3030 verwiesen. Lieferung von Lebendfangfallen zur Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten mittels Fallen Leistungsbeschreibung 1. Ziel der Leistung Die Arten Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria unterliegen seit 1991 bzw.2002 (Nutria) in Sachsen-Anhalt dem Jagdrecht. Grundlage ist § 4 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG). Sie sind ganzjährig bejagbar (mit Ausnahme von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren) und von der Hegeverpflichtung ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 LJagdG). Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2016 die erste Unionsliste zu der EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Liste ist am 3. August 2016 mit 37 invasiven Tier- und Pflanzenarten in Kraft getreten. Die erste Erweiterung der Unionsliste mit 12 invasiven Arten ist am 2. August 2017 in Kraft getreten, wobei die Listung für eine Art (Marderhund) erst ab 2. Februar 2019 gilt. Waschbär, Marderhund und Nutria zählen demnach EU-rechtlich zu den invasiven gebietsfremden Arten. Zur Intensivierung der Bejagung dieser invasiven Arten soll die Lieferung von 10 Betonrohrfallen in Auftrag gegeben werden. 2. Leistungsumfang • 10 Wipprohrfallen 2.1. Anforderung an die Wipprohrfallen • Die Wipprohrfalle muss für die o. g. invasiven Arten geeignet sein. • Die Bauart entspricht der nach der AIHTS-Abkommen geprüfte Wippbetonrohrfalle. • Der Innenrohrdurchmesser beträgt mind. 30 cm. • Die Metallteile (z.B. Schieber, Schieberkästen, Auslösegestänge) sind feuerverzinkt. • Die Schieber/klappen müssen nach dem Auslösen gegen Hochschieben gesichert sein. • Der Auslösemechanismus befindet sich außerhalb der Falle. 2.2. Sonstige Anforderungen • Der Auftragnehmer hält ggf. Rücksprache mit dem Auftraggeber. 2.3. Anlieferung und Verstauung • Der Dienstleister liefert fristgerecht bis zum 17.11 .2017 10 Wipprohrfallen an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V., in der Halberstädter Straße 26 in 39171 Sülzetal OT Langenweddingen. Lieferung von Fallenmeldern zur Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten mittels Fallen Leistungsbeschreibung 1. Ziel der Leistung Die Arten Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria unterliegen seit 1991 bzw. 2002 (Nutria) in Sachsen-Anhalt dem Jagdrecht. Grundlage ist § 4 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG). Sie sind ganzjährig bejagbar (mit Ausnahme von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren) und von der Hegeverpflichtung ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 LJagdG). Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2016 die erste Unionsliste zu der EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Liste ist am 3. August 2016 mit 37 invasiven Tier- und Pflanzenarten in Kraft getreten. Die erste Erweiterung der Unionsliste mit 12 invasiven Arten ist am 2. August 2017 in Kraft getreten, wobei die Listung für eine Art (Marderhund) erst ab 2. Februar 2019 gilt. Waschbär, Marderhund und Nutria zählen demnach EU-rechtlich zu den invasiven gebietsfremden Arten. Zur Intensivierung der Bejagung dieser invasiven Arten soll die Lieferung von 10 Fallenmeldern in Auftrag gegeben werden. 2. Leistungsumfang • 10 Fallenmelder 2.1. Anforderung an die Fallenmelder • Der Fallenmelder muss für Betonrohrfallen geeignet sein. • Der Fallenmelder muss eine tägliche Statusmeldung abgeben sowie eine sofortige Meldung bei Fang (optional per SMS, Anruf oder eMail). • Der Fallenmelder sollte mit Leistungsstarken Akkus ausgestattet sein die temperaturunabhängig zuverlässig funktionieren. • Der Fallenmelder soll über ein wetterfestes, wasserdichtes Gehäuse verfügen. • Der Fallenmelder muss über eine einwandfreie Auslöseeinheit verfügen. 2.2. Sonstige Anforderungen • Der Auftragnehmer hält Rücksprache mit dem Auftraggeber. 2.3. Anlieferung und Verstauung • Der Dienstleister liefert fristgerecht bis zum 17.11.2017 10 Fallenmelder an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V., in der Halberstädter Straße 26 in 39171 Sülzetal OT Langenweddingen. Lieferung von Lebendfallen zur Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten 1. Ziel der Leistung Die Arten Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria unterliegen seit 1991 bzw. 2002 (Nutria) in Sachsen-Anhalt dem Jagdrecht. Grundlage ist § 4 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG). Sie sind ganzjährig bejagbar (mit Ausnahme von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren) und von der Hegeverpflichtung ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 LJagdG) . Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2016 die erste Unionsliste zu der EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Liste ist am 3. August 2016 mit 37 invasiven Tier- und Pflanzenarten in Kraft getreten. Die erste Erweiterung der Unionsliste mit 12 invasiven Arten ist am 2. August 2017 in Kraft getreten, wobei die Listung für eine Art (Marderhund) erst ab 2. Februar 2019 gilt. Waschbär, Marderhund und Nutria zählen demnach EU-rechtlich zu den invasiven gebietsfremden Arten. Zur Intensivierung der Bejagung dieser invasiven Arten soll die Lieferung von 500 Kastenfal len in Auftrag gegeben werden. 2. Leistungsumfang • 500 Kastenfallen 2.1. Anforderung an die Kastenfallen • Die Kastenfalle muss für die o. g. invasiven Arten geeignet sein . • Die Kastenfalle muss aus wasserfesten, wetterbeständigen Material gefertigt sein (z. B. imprägniertes Holz, Siebdruckplatten mit versiegelten Schnittkanten). • Die Kastenfalle muss mindestens folgende Dimensionierung aufweisen : 150 x 30 x 30 cm • Die Kastenfalle muss vollständig geschlossen sein (keine vergitterten Öffnungen). • Die Kastenfalle muss über zwei Eingänge verfügen. • Die Kastenfalle muss über einwandfrei schließende sowie gut arretier bare Klappen aus Metall (Stärke min. 1 mm) verfügen. • Das Spaltmaß an den beweglichen Teilen darf 3mm nicht überschreiten . • Die Kastenfallen mit Trittbrettauslösung muss über ein sehr stabiles Trittbrett aus Metall (Stärke 1 mm) verfügen. • Die Kastenfalle muss über eine korrosionsfreie Auslösemechanik verfügen . • Die Kastenfalle muss über eine witterungsbeständige Abdeckung verfügen. 2.2. Sonstige Anforderungen • Der Auftragnehmer hält Rücksprache mit dem Auftraggeber. • 2.3. Anlieferung und Verstauung • Der Dienstleister liefert fristgerecht 500 Kastenfalle an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. , in der Halberstädter Straße 26 in 39171 Sülzetal OT Langenweddingen.