Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3114 29.06.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 02.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Bernhard Daldrup (CDU) Personalsituation innerhalb des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie in den nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen Kleine Anfrage - KA 7/1760 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei der Beantwortung der Fragen bitte darauf achten, dass immer nach den Jahren 2014 bis 2019 (geplant) gefragt ist. Für die bessere Vergleichbarkeit wird eine Umrechnung von Stellen nach Vollzeitäquivalente (VZÄ) für 2014, 2015 und 2016 erwartet . Bitte alle Fragen in tabellarischer Darstellung beantworten. Diese Sachverhalte werden nicht bei jeder Frage erwähnt, sondern durch die Vorbemerkung als bekannt vorausgesetzt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das parlamentarische Verfahren vorgegeben. Bis 2016 galt für die Personalbewirtschaftung das Personalentwicklungskonzept (PEK) 2011 - 2025. Die getroffenen Festlegungen fanden sich in den Haushaltsplänen wieder. Der aktuelle Haushalt weist lediglich die VZÄ-Ziele für die Jahre 2017 und 2018 aus. In den Jahren 2014 bis 2016 gab es keine Erfassung in Vollzeitäquivalenten. Die Stellenbewirtschaftung unterlag anderen Regelungen. Die Zielvorgaben für die Stellenbewirtschaftung wurden durch das PEK 2011 bis 2025 in Form von Stellenzielen 2 allein für die Jahre 2013, 2016 und 2019 vorgegeben. Eine gesonderte Ausweisung für die Jahre 2014 und 2015 gab es nicht, sodass für diese beiden Jahre die Grundlage fehlt. Darüber hinaus gibt es für eine Umrechnung der Stellenziele des PEK keinen sinnvollen Berechnungsmodus. Insoweit können Angaben für die Jahre bis 2016 lediglich im Rahmen der bis dato geltenden Vorgaben erfolgen. Ab dem Haushalt 2017 wurden die Fachkapitelstellen des Landesverwaltungsamtes dem Ressort des MI zugeordnet. Dieses Personal wurde bei Frage 4 nicht berücksichtigt . Zum 01.01.2016 wurde das Forstliche Bildungszentrum von der LLG an das LZW verlagert, in 2016 ging die Zuständigkeit für den Bereich Energie vom MW an das MULE über. Diese Sachverhalte wurden im PEK nicht berücksichtigt, wohl aber bei Festlegungen zu den VZÄ-Zielen 2017/2018. Für das Jahr 2019 liegen bisher noch keine konkreten Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers vor. Lediglich für das Jahr 2020 gibt es die Festlegung im Koalitionsvertrag , den Personalbestand der Landesverwaltung auf 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner in Sachsen-Anhalt festzuschreiben unter Berücksichtigung der Sondervereinbarungen im Lehrer- und Polizeibereich. Eine belastbare Aufschlüsselung auf die Ressorts ist nicht bekannt. 1. Wie hoch ist/war das VZÄ-Ziel innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) inklusive der nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Jahr VZÄ-Ziel 2014 kein VZÄ-Ziel vorgegeben 2015 kein VZÄ-Ziel vorgegeben 2016 kein VZÄ-Ziel vorgegeben, 2017 2.649 2018 2.599 2019 2.599 (Planung) 2. Wie verteilen/verteilten sich die VZÄ-Ziele innerhalb des Geschäftsbereiches MULE und die nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte jede nachgeordnete Landesbehörde und Einrichtung einzeln auflisten. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich in Ermangelung entsprechender Ziele für 2014 bis 2016 sowie 2019 auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018. Kapitel Behörde 2017 2018 Bemerkungen 1501 MULE 351 351 1502 MULE, LAGB (gehört zum MW) 7 7 Bewirtschaftung VZÄ im Ministerium , LAGB wurden 3 Stellen zugewiesen 1503 LHW 410 400 1504 LAU 210 210 3 Kapitel Behörde 2017 2018 Bemerkungen 1505 MULE, LHW, LAU, FGG Elbe 17 16 Bewirtschaftung VZÄ im Ministerium , 1 VZÄ wurde jeweils dem LAU und dem LHW zugewiesen, für die FGG Elbe sind derzeit 10 VZÄ vorgesehen 1509 GSG (Biosphärenreservat Mittelelbe, Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Nationalpark Drömling) 103 100 Bewirtschaftung VZÄ im Ministerium , keine konkrete Aufteilung auf die einzelnen Großschutzgebiete vorgenommen 1510 NPV Harz 61 61 2 VZÄ der GSG aus Kapitel 15 09 sind für eine Besetzung durch die NPV vorgesehen 0910 ÄLFF (ALFF Altmark, ALFF Süd, ALFF Mitte, ALFF Anhalt) 546 533 Bewirtschaftung durch ÄLFF insgesamt, keine Aufteilung der Gesamtzahl auf die einzelnen ÄLFF 0960 LLG 315 307 0980 Gesamt 629 614 in 2017 wurden aufgrund organisatorischer Prüfungen 2 VZÄ nicht konkret zugewiesen davon NW FVA 16 16 LFB 365 357 LZW 247 241 3. Wie viele VZÄ sind Ziel innerhalb des Geschäftsbereiches des MULE und in den nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt unbesetzt? Warum ist das so? Sind Neubesetzungen vorgesehen bzw. laufen schon Besetzungsverfahren? Wie viele VZÄ sind davon betroffen? Für die Jahre 2014 bis 2016 und 2019 kann die Frage aufgrund fehlender VZÄ- Ziele nicht beantwortet werden. Für 2018 ist geplant, die noch verfügbaren freien VZÄ bis zum 31.12.2018 komplett zu besetzen. Zum 31.12.2017 ergibt sich die Beantwortung aus der in Anlage 1 beigefügten Übersicht. Die Gründe für nicht besetzte VZÄ sind sehr vielschichtig. Die Erfassung von VZÄ zu einem festen Stichtag stellt lediglich einen Momentzustand dar. Die Zahl unterliegt ständigen Bewegungen (Teilzeitänderungen, Abgänge, Zugänge ). Um die VZÄ-Zahl zu erhöhen, muss die Zahl der Zugänge die der Abgänge überschreiten. Eine VZÄ war auch dann am 31.12.2017 frei, wenn die Einstellung zum 01.01.2018 erfolgte. Rechtsverpflichtungen zur Besetzung in 2018 erfolgten in 4 mehreren Fällen durch Vertragsabschluss im Jahr 2017 teilweise Monate im Voraus. Faktoren, die zu einer Verringerung der VZÄ führen, sind nicht immer vorhersehbar . Weshalb die VZÄ genau zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt war, kann vielerlei Gründe haben und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Unter der in der Tabelle aufgenommenen allgemeinen Formulierung steht eine breite Streuung. Diese reicht von der Entscheidung, den konkreten Arbeitsplatz nachzubesetzen , ggf. über die Arbeitsplatzbeschreibung bzw. -bewertung bis hin zum Ausschreibungsverfahren und der Besetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Aufwand je Verfahren ist in Abhängigkeit von der Stelle und den Bewerberzahlen und -qualifikationen ebenfalls sehr unterschiedlich. Im Ressort des MULE sind zudem die Arbeitsplätze sehr differenziert. Sammelausschreibungen wie z. B. im Polizei- oder Lehrerbereich sind nur in Ausnahmefällen möglich. Den Aufwand eines Verfahrens erkennt man nicht, wenn am Ende eines eventuell sehr aufwendigen Ausschreibungsverfahrens mit einer Vielzahl von externen Bewerbern eine interne Nachbesetzung erfolgt, da diese Besetzung VZÄ-neutral erfolgt. Am 31.12.2017 war für laufende Besetzungsverfahren bereits das VZÄ-Ziel 2018 von Bedeutung. Bei geringer werdender VZÄ-Zahl konnten Ausschreibungen im Hinblick auf das Ziel 2018 teilweise nur befristet erfolgen. Dies wiederum hatte negativen Einfluss auf die Bewerberlage. Verfahren, die wegen unzureichender oder ungeeigneter Bewerberlage oder kurzfristigen Absagen neu vorgenommen werden müssen, sind ebenso oft von erheblicher Dauer. Nicht zuletzt ist es in Dienststellen, die aufgrund hoher Fluktuation oder aufgrund neuer Aufgaben aus dem 100+20 Stellenprogramm eine große Zahl von Verfahren führen müssen, ein vorübergehendes Problem des Arbeitsvolumens. Auch war die Vielzahl der notwendigen Ausschreibungsverfahren mit dem vorhandenen Personal vom Arbeitsumfang in vielen Fällen nur bedingt leistbar, da nebenbei auch die normale Personalarbeit gewährleistet werden muss. Dies ist für jede freie VZÄ anders gelagert. Neben den Besetzungen der 120er Stellen laufen im Ressort derzeit über 50 Auswahlverfahren. Hinzu kam, dass der Haushalt 2017 erst spät und zunächst mit Beschränkungen in Kraft gesetzt wurde. Auch die Änderungen im System von Neueinstellungskontingenten auf andere haushaltsrechtliche Kriterien führte zu Verzögerungen . 4. Wie verteilen/verteilten sich die Mitarbeiter (nicht VZÄ!) innerhalb des Geschäftsbereiches des MULE und die nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Unterteilung nach Bereich, höherer Dienst (Beamte/Beschäftigte), gehobenen Dienst (Beamte/Beschäftigte), mittlerer Dienst (Beamte/Beschäftigte), sonstige Angestellte. Eine Übersicht zur Beantwortung ist als Anlage 2 beigefügt. 5 5. Sind mittlerweile alle VZÄ aus dem 120er-Programm aufgeteilt und besetzt ? Wenn ja, wo wurden die VZÄ hin verteilt und wie besetzt? Wenn nein, wieso wurden die VZÄ noch nicht abschließend verteilt und besetzt? Hier ist eine Beantwortung für die Jahre 2017/2018 ausreichend, da nur diese beiden Jahre davon betroffen sind. Die VZÄ aus dem 100+20 Stellenprogramm wurden 2017 vollständig aufgeteilt und den Haushaltskapiteln zugeordnet. Eine erneute Umverteilung gab es in 2018 nicht. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Umsetzung von 2 VZÄ vom Kapitel 15 09 in das Kapitel 15 10 beabsichtigt. Hier war die ursprüngliche Zuordnung für die Großschutzgebiete komplett im Kapitel 15 09 erfolgt, die in 2017 getroffene Festlegung, 2 Stellen der Nationalparkverwaltung zuzuordnen, soll mit dem neuen Haushalt korrigiert werden. Mit Stichtag zum 06.06.2018 ergibt sich der folgende Sachstand: Kapitel Behörde Zuordnung Besetzung erfolgt in Auswahlverfahren 2017 2018 läuft in Vorberei - tung 1501 MULE 28 1 11 9 7 1503 LHW 9 0 2 7 0 1504 LAU 27 5 17 3 9 1509 GSG (Biosphärenreservat Mittelelbe, Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Nationalpark Drömling) 15 1 5 3 6 1510 NPV Harz 2 Stellen in 1509 vorgesehen, Umsetzung 2 VZÄ in 2019 geplant * 0910 ÄLFF (ALFF Altmark, ALFF Süd, ALFF Mitte, ALFF Anhalt) 6 5 1 - - 0960 LLG 10 1 2 1 6 0980 Gesamt 25 7 14 4 - davon NW FVA 1 - 1 - - LFB 15 6 5 4 - LZW 9 1 8 - - Summe 120 13 52 27 28 Besetzt wurden die Stellen unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 5 GG). Insgesamt sind aktuell 65 Stellen besetzt, teilweise ist der vereinbarte Arbeitsbeginn aufgrund verschiedener Umstände wie z. B. Kündigung beim vorhergehenden Arbeitgeber erst später datiert. Die Gründe dafür, dass noch nicht alle Stellen besetzt werden konnten, sind in der Antwort auf die Frage 3. ausführlich für alle freien VZÄ geschildert. Diese unterscheiden sich nicht von den anderen Besetzungsverfahren. Anlage 1 Kapitel/ Dienststelle VZÄ-Ziel 2017 Ist 31.12.2017 Abweichung Gründe 0910 Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einschließlich ELER (1390) 546,00 516,10 -29,90 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, -Fachkräftemangel -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit 0960 Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) 315,00 290,10 -24,90 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018 0980 Landesbetriebe der Forstverwaltung , Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt 629,00 596,40 -32,60 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit 1501 Ministerium einschließlich ELER (1390) 351,00 307,86 -43,14 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, -Einstellungsbedarf wegen Fluktuation -Fachkräftemangel 1502 Allgemeine Bewilligungen 7,00 6,30 -0,70 -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit 1503 Landesbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts 410,00 386,32 -23,68 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018 1504 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 210,00 176,20 -33,80 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, -Fachkräftemangel 1505 Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft 17,00 16,60 -0,40 -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit 1509 Umwelt- und Naturschutzverwaltung 103,00 81,80 -21,20 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018 1510 Nationalpark Harz 61,00 58,80 -2,20 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stichtag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, -Einstellungsbedarf wegen Fluktuation 2 Anlage 2 Übersicht über Mitarbeiter in den Dienststellen 2014-2018 2014 2015 2016 2017 (sog. h.D.) (sog. g.D.) (sog. m./e.D.**) sonst. (sog. h.D.) (sog. g.D.) (sog. m./e.D.**) sonst. (sog. h.D.) (sog. g.D.) (sog. m./e.D.**) sonst. (sog. h.D.) (sog. g.D.) (sog. m./e.D.**) sonst. (sog. h.D.) (sog. g.D.) (sog. m./e.D.**) sonst. Dienststelle Kapitel Bea. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Bea. Besch. Besch. Ministerium 1501(tlw. 1502,1505,1511, 0902,1390,1396) 97 42 67 75 1 64 0 97 41 66 78 1 58 0 107 49 65 75 1 62 0 104 49 62 77 1 61 0 103 51 64 79 1 59 0 LHW 1503 (tlw.1502/1505) 6 35 1 152 0 255 0 5 37 1 150 0 255 0 4 33 1 151 0 227 0 4 33 0 148 0 215 0 5 34 0 141 0 214 0 LAU 1504 (tlw.1502/1505, 23 52 3 57 0 65 0 22 54 4 56 0 63 0 21 53 4 55 0 60 0 18 51 5 58 0 58 0 19 52 5 55 0 59 0 Großschutzgebiete 1509/ tlw. 1396 2 4 6 23 0 68 0 1 4 6 22 0 63 0 1 4 6 20 0 61 0 0 4 5 19 0 61 0 0 4 5 22 0 60 0 Nationalparkverwaltung Harz 1510/ tlw. 1396 0 8 5 4 0 54 0 0 7 5 5 0 53 0 0 7 5 4 0 52 0 0 7 5 4 0 45 0 0 7 5 4 0 43 0 ALFF Altmark 0910 (tlw.0902/1390, 1396) 9 5 22 82 2 53 0 8 4 23 90 2 51 0 8 5 22 90 2 48 0 8 5 21 84 2 48 0 6 5 19 84 2 48 0 ALFF Anhalt 0910 (tlw.0902/1390, 1396) 10 2 25 60 0 35 0 9 2 24 65 0 35 0 7 2 24 62 0 33 0 6 2 23 62 0 31 0 6 3 21 58 0 29 0 ALFF Mitte 0910 (tlw.0902/1390, 1396) 12 6 14 71 1 44 0 11 6 15 77 1 35 0 10 6 15 73 1 30 0 10 5 15 71 1 31 0 10 5 14 74 1 33 0 ALFF Süd 0910 (tlw.0902/1390, 1396) 9 4 24 74 0 48 0 8 4 22 75 0 45 0 7 4 21 71 0 45 0 8 2 19 70 0 42 0 8 2 19 68 0 42 0 LLG 0960 (tlw.0902, 1396) 7 68 4 69 1 182 27 6 71 4 72 1 171 31 4 69 4 76 1 148 27 5 67 2 74 1 139 27 5 67 2 72 0 145 29 NW FVA 0980 1 5 1 2 0 2 0 1 5 1 2 0 2 0 1 6 1 3 0 1 0 1 5 1 3 0 1 0 1 6 1 3 0 1 0 LFB 0980 (tlw. 1396) 11 2 51 30 1 166 0 12 2 51 33 1 166 0 12 2 49 32 1 159 0 12 2 47 33 1 152 0 12 2 47 37 1 148 0 LZW 0980 (tlw. 1396) 22 8 99 34 0 308 0 22 8 97 32 0 318 0 25 7 92 35 0 314 0 23 5 89 35 0 277 0 25 5 90 39 0 267 0 *ohne Ausbildung (Azubis, Referendare, Anwärter, Tierärzte in Weiterbildung zum Fachtierarzt unter 422 05 ** erfasst TV-L und TV-Forst Hinweis: Beschäftigte des Entgelttarifvertrages zwischen dem Land-und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt und der IG Bau- Agrar- Umwelt (sog. "Grünen Tarif") wurden unter sonstiges erfasst Laufbahngr.1 31.05.2018 Laufbahngruppe 2 Laufbahngr.1 Laufbahngruppe 2 Laufbahngr.1 Laufbahngruppe 2 Laufbahngr.1 Laufbahngruppe 2 Laufbahngr.1 Laufbahngruppe 2