Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3118 29.06.2018 (Ausgegeben am 02.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Linksradikale Ausschreitungen in Salzwedel am 16. Mai 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1756 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 16. Mai 2018 fand nach Presseberichten1 in Salzwedel ein als „alternativer Stadtspaziergang“ bezeichneter unangemeldeter Provokationsmarsch linker Gruppierungen statt. Die mehr als 100 Teilnehmer hätten Routenpläne mit sich geführt, auf denen Wohn- und Geschäftsräume politischer Gegner ebenso verzeichnet gewesen seien, wie die AfD-Kreisgeschäftsstelle. Die Polizei bezifferte die von den Teilnehmern des „wilden“ Aufmarsches begangenen Sachbeschädigungen auf 4.000 Euro. Es soll zu Übergriffen der Linken gegen Journalisten gekommen sein.2 Während die „Demonstration“ nach Presseberichten um 16:05 Uhr begann, sollen erst nach 18:00 Uhr Polizeikräfte vor Ort gewesen sein, nachdem Beamte anderer Dienststellen, auch aus Niedersachsen, alarmiert worden seien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hatte die Polizei im Vorfeld Hinweise auf eine unangemeldete Demonstration Linker Kräfte am 16. Mai 2018 in Salzwedel? Falls nein, wie hat die Polizei Kenntnis von der Zusammenrottung erlangt? Es handelte sich um eine vorher nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldete Versammlung der linken Szene mit überörtlicher Beteiligung, insbesondere auch aus der Region Wendland, Niedersachsen. Durch eine anlassunabhängi- 1 https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/unangemeldete-demo-innenstadt-9876840.html 2 https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/zwei-stunden-lang-anarchie-9880263.html  2 ge Internetrecherche wurde die Versammlung erst am 16. Mai 2018, kurz vor deren Beginn, polizeilich bekannt. Im Vorfeld gab es dazu keine Erkenntnisse. 2. Welche Maßnahmen wurden ab der ersten Information über die Zusammenrottung am 16. Mai 2018 von der Polizei ergriffen? Nach Bekanntwerden der Versammlung erfolgte eine erste Information an den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel als Versammlungsbehörde sowie an das Ordnungsamt der Hansestadt Salzwedel. Erste Polizeikräfte trafen um 16:45 Uhr vor Ort ein, um die Versammlungslage aufzuklären. Die Begleitung des um 17:30 Uhr begonnenen Aufzuges wurde zunächst durch Zivilbeamte realisiert . Zusätzlich wurden noch weitere Polizeikräfte von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt sowie von der Polizei Niedersachsen zur Unterstützung angefordert und sukzessive an die Versammlung herangeführt, um diese im Weiteren offen zu begleiten sowie Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Nach Beendigung des Aufzuges fanden Raumschutzmaßnahmen statt. 3. Was für Straftaten wurden aus dem Kreis der Teilnehmer des Aufmarsches begangen? Kam es zu Festnahmen? Es ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs gegen Teilnehmer der Versammlung mit folgenden Einzelstraftaten (Fallakten) eingeleitet worden: - Sachbeschädigung an Personenkraftwagen, - Sachbeschädigung an einem Kraftrad, - Sachbeschädigung durch Graffiti auf einer Straße sowie - Nötigung von Pressevertretern einer örtlichen Tageszeitung. Es wurden keine Personen festgenommen. 4. Waren unter den Teilnehmern „Autonome Antifa Salzwedel“ oder der Partei „Die Linke“? Wurden weitere Gruppierungen als Teilnehmer identifiziert ? Einzelpersonen der örtlichen und überörtlichen linken Szene wurden im Aufzug festgestellt. In Bezug auf die Teilnahme von Mitgliedern der Partei „Die Linke“ liegen keine Erkenntnisse vor. 5. Hat die Polizei zur Anzahl der Teilnehmer genauere Erkenntnisse als die Presse? Nach polizeilicher Feststellung waren während der Versammlung zwischen 60 bis 100 Personen vor Ort. 3 6. Hat die Polizei eine Konzeption Wohn- und Geschäftsräume von linken Gruppierungen bedrohter Personen, Einrichtungen oder Strukturen präventiv zu schützen? Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport zum Personen- und Objektschutz vom 22. März 2012 werden bezüglich der Wahlkreisbüros der einzelnen Parteien anlassbezogen Gefährdungslagebilder erstellt sowie entsprechende Maßnahmen geprüft und durchgeführt. 7. Welche Rolle spielte bei der Zusammenrottung das „Autonome Zentrum“ in Stendal? Zu einem „Autonome Zentrum“ im Bereich Stendal liegen keine Erkenntnisse vor. Sofern die Frage auf das „Autonome Zentrum“ Salzwedel abzielt, so war dieses der Treff- und Anlaufpunkt für die Teilnehmer der Versammlung am 16. Mai 2018. 8. Wer ist der Eigentümer der Immobilie „Autonomes Zentrum“? Wer ist der Betreiber (ggfls. Mieter) des „Autonomen Zentrum“? Die Immobilie des „Autonomen Zentrum“ Salzwedel befindet sich seit 2012 im Eigentum der beiden Vorsitzenden des Vereins „Kultur & Courage e. V.“. Zu eventuell bestehenden Miet- oder Nutzungsverträgen liegen hier keine Erkenntnisse vor. 9. Erhält das „Autonome Zentrum“ in Salzwedel Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln? Wenn ja, in welcher Höhe und seit wann? Bitte ggfls. nach Kalenderjahren aufschlüsseln. Eine Förderung bzw. Bezuschussung des „Autonomen Zentrums“ bzw. des Vereins „Kultur & Courage e. V.“ aus öffentlichen Mitteln ist nicht bekannt.