Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/312 02.09.2016 (Ausgegeben am 02.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Erfassung des Einsatzaufkommens der Objektschutzkräfte, welche an und in Asylunterkünften eingesetzt sind Kleine Anfrage - KA 7/139 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsätze hatten im Jahr 2015 und 2016 private und polizeiliche Objektschutzkräfte, welche an und in Asylunterkünften eingesetzt sind? Die Landesregierung weist darauf hin, dass bereits die polizeilichen Objektschutzmaßnahmen selbst Einsätze der Polizei darstellen und entsprechend durch die Polizei erfasst wurden. Die alleinigen Maßnahmen des Objektschutzes werden daher nicht zum Gestand der Beantwortung gemacht, da es sich hierbei um den jeweiligen Gesamteinsatz des polizeilichen Objektschutzes handelte. Bei Objektschutzmaßnahmen der Polizei durch Posten oder Streifen in besonderen Fällen (zu bestimmten Zeiten/aus besonderem Anlass) oder ständigen Objektschutz wurden im Jahr 2015 und ersten Halbjahr 2016 insgesamt 420 polizeiliche Einsätze (2015: 132, 1. Halbjahr 2016: 288) erfasst. Von privaten Objektschutzkräften wurden für das Jahr 2015 und das erste Halbjahr 2016 insgesamt 79 Einsätze (2015: 33, 1. Halbjahr 2016: 46) registriert. Bei diesen Einsätzen wurde größtenteils auch die Polizei hinzugezogen. 2. Wie viele dieser Einsätze wurden intern heraus durch Asylbewohner ausgelöst und wieviel Einsätze wurden von außen heraus durch Dritte verursacht ? Von Bewohnern der Asylunterkünfte wurden 252 polizeiliche Einsätze (2015: 41, 2 1. Halbjahr 2016: 211) ausgelöst. 66 polizeiliche Einsätze (2015: 34, 1. Halbjahr 2016: 32) wurden von außen durch Dritte ausgelöst. Bei 102 Einsätzen (2015: 57, 1. Halbjahr 2016: 45) wurde kein Verursacher zugeordnet bzw. handelte es sich um polizeiliche Maßnahmen ohne konkreten Verursacher. Von Bewohnern der Asylunterkünfte wurden 74 Einsätze (2015: 33, 1. Halbjahr 2016: 41) der privaten Objektschutzkräfte ausgelöst. Fünf Einsätze (2015: 0, 1. Halbjahr 2016: 5) der privaten Objektschutzkräfte wurden von außen durch Dritte ausgelöst. 3. Wie setzt sich diese Einsatzbelastung zusammen nach polizeilicher Straftatenbekämpfung , nach Gefahrenabwehr, nach Feuerwehreinsätzen, nach RTW- und/oder Notarztanforderungen? Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) hat die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr auch zu erwartende Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten). Insgesamt wurden 411 Einsätze (2015: 55, 1. Halbjahr 2016: 356) zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit den Objekten von der Polizei erfasst. Je nach Sachlage ist es zum Teil nicht möglich, Einsätze eindeutig nur als Gefahrenabwehr/vorbeugende Straftatenbekämpfung oder Straftatenverfolgung einzuordnen, da es zu Gemengelagen kommt. Im Rahmen der strafprozessualen Zuständigkeit der Polizei wurden 1.858 Straftaten erfasst, bei denen das Schutzobjekt gem. Frage 1 als Tatort erfasst wurde . In dieser Gesamtanzahl sind 1.621 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz enthalten. Einige dieser Straftaten sind noch Gegenstand von Ermittlungen. Im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 war insgesamt 160-mal ein Hinzuziehen von Feuerwehren (2015: 75, 1. Halbjahr 2016: 85) und 1.139-mal eine Anforderung von Rettungswagen/Notärzten (2015: 656, 1. Halbjahr 2016: 483) bei allen Asylunterkünften erforderlich. Eine Abgrenzung der Einsätze der Rettungswagen und/oder einer Notarztanforderung ist anhand der vorhandenen Statistiken nicht möglich. Darüber hinaus ist es nicht möglich, diese Einsätze der Feuerwehr, der Rettungswagen und der Notärzte den jeweiligen Einsätzen der Polizei und der privaten Objektschutzdienste zuzuordnen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Einsätze der Feuerwehr, der Rettungswagen und Notärzte für die Landesaufnahmeeinrichtung in Magdeburg nicht erfasst wurden. 4. Wie viele dieser Einsätze wurden öffentlichkeitswirksam gemacht durch herausgegebene Pressemitteilungen der verantwortlichen Landespolizei oder der Landkreise und Kommunen? Von den Polizeidirektionen wurden den Medienvertretern im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 32 Pressemitteilungen zur Verfügung gestellt. Zu der Anzahl der Pressemitteilungen, die von den Landkreisen und Kommunen herausgegeben wurden, sind keine Aussagen möglich. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.