Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3134 02.07.2018 (Ausgegeben am 03.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Planungen der Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für den Fall eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (IV) Kleine Anfrage - KA 7/1781 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im November 2017 wurde unter Leitung des Ministeriums für Inneres und Sport die Stabsrahmenübung „Themis 2017“ durchgeführt. Zu dem zu bewältigenden Szenario gehörte u. a., dass es aufgrund eines Cyberangriffs zu einem flächendeckenden, langandauernden Stromausfall kommt. Nach Abschluss der Übung erklärte die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres und Sport gegenüber den Medien, dass die Übung „summa summarum (…) ein Erfolg“ gewesen sei. Eine komplette Auswertung der Übung solle „voraussichtlich im März 2018 vorliegen“. Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen Planungen der Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für den Fall eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (I bis III; Drs. 7/1950, 7/2850, 7/2851). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Liegt die komplette Auswertung der Übung „Themis 2017“ vor? Wenn nein, was hat zu Verzögerungen bei der Auswertung geführt und wann wird diese vorliegen? Der Auswertebericht befindet sich noch in der Schlussabstimmung durch die Lenkungsgruppe und wird in Kürze vorliegen. Verzögerungen ergaben sich durch die Aufarbeitung der Hinweise der Übungsteilnehmer und anschließender Berücksichtigung bei der Erstellung des Abschlussberichtes durch die Steuerungsgruppe . 2 2. Für den Fall, dass die Auswertung vorliegt: Hält die Landesregierung im Ergebnis der Übung ihre bisherige Auffassung aufrecht, dass man in Sachsen -Anhalt, anders als beispielsweise in Hessen und Baden-Württemberg, keine Planungshilfen für die Katastrophenschutzbehörden für einen flächendeckenden , langanhaltenden Stromausfall auch im Land Sachsen- Anhalt erstellt? Die Landesregierung verweist erneut auf bereits existierende Planungshilfen für einen flächendeckenden, langandauernden Stromausfall. Insbesondere wird auf entsprechende Leitfäden des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwiesen. 3. Für den Fall, dass die Auswertung vorliegt: Schätzt die Landesregierung im Ergebnis der Übung ein, dass die Katastrophenschutzbehörden in Sachsen -Anhalt über eine ausreichende Zahl mobiler Notstrom-Großaggregate zur dezentralen Energieeinspeisung in Gebäude und Anlagen kritischer Infrastrukturen verfügen? Wenn nein, wie umfangreich müsste die Ausstattung nach Einschätzung der Landesregierung sein und wie soll diese erreicht werden? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. 4. Die Treibstoffvorräte in Fahrzeugen sowie mobilen und stationären Netzersatzanlagen sind durch die Tankgrößen begrenzt und für die Überbrückung längerer Zeiträume nicht ausreichend. Die Möglichkeit zur Nachbetankung an öffentlichen Tankstellen ist bei einem Stromausfall nicht gegeben, da Tankstellen nur in Einzelfällen notstromversorgt betrieben werden. Es besteht das zwingende Erfordernis, dass zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung, zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Wiederaufbau der Stromnetze die hierfür notwendigen Fahrzeuge uneingeschränkt einsatzbereit sein müssen. Ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage Planungen der Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für den Fall eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (III; Drs. 7/2851) setzt die Landesregierung auf die Betankung über die wenigen im Land vorhandenen notstromversorgten Tankstellen. Warum folgt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt nicht dem Beispiel des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen, der zunächst auf die Notstromversorgung von großen zentralen Tanklagern zur Betankung von Tanklastwagen setzt? Die Versorgung mit Treibstoffen bei Stromausfall wurde im Juli 2017 durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im Band 18 der Schriftenreihe Praxis im Bevölkerungsschutz : „Treibstoffversorgung bei Stromausfall. Empfehlung für Zivilund Katastrophenschutzbehörden.“ analysiert und es werden Handlungsempfehlungen gegeben. Nach dortiger Darstellung sollen sowohl Tankstellen als auch Tanklager sowie die entsprechenden Transporte Berücksichtigung finden. Zur Betankung von Tankwagen soll bevorzugt auf Tanklager auf Raffineriegeländen zurückgegriffen werden, da dort voraussichtlich eine autarke Stromversorgung über die Raffinerie vorhanden ist. In Sachsen-Anhalt gibt es eine Raffinerie in Leuna. Diese verfügt über ein eigenes Kraftwerk. 3 Der Erdölbevorratungsverband (EBV) hält auf Grundlage des Erdölbevorratungsgesetzes (ErdölBevG) Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen (u. a. Benzin und Dieselkraftstoff) über das Bundesgebiet verteilt bereit. In Sachsen-Anhalt lagert der EBV 27.000 Tonnen Ottokraftstoff und 17.000 Tonnen Mitteldestillate (Diesel, Heizöl). Für die Versorgung Sachsen-Anhalts sind die folgenden vom EBV unter Vertrag gehaltenen Tanklager relevant. Diese sind mit einer Notstromvorrichtung bzw. einer Einspeisemöglichkeit für Notstrom ausgestattet, sodass eine Auslagerung bei Stromausfall möglich ist: - Das Tanklager MUT Magdeburg verfügt über ein Notstromaggregat, das einen , wenn auch nicht vollumfänglichen, Betrieb bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung ermöglicht. - Eine Versorgung insbesondere der südlichen Landkreise Sachsen-Anhalts ist vom Oiltanking Tanklager Gera (Thüringen) aus möglich, dieses verfügt über einen Einspeisepunkt bei Bereitstellung einer Netzersatzanlage durch die Behörden . - Eine Versorgung insbesondere der östlichen Landkreise Sachsen-Anhalts ist über das Tanklager Tabeg Medewitz (Brandenburg) möglich, das über eine Netzersatzanlage verfügt. Das Tanklager liegt direkt an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Die Angaben zur Betriebsbereitschaft bei Stromausfall gelten für die genannten Tanklager unabhängig vom Eigentümer der dort gelagerten Kraftstoffe. Ein Zugriff auf Vorräte des EBV ist nur unter den Voraussetzungen des ErdölBevG möglich.