Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3136 04.07.2018 (Ausgegeben am 05.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Pensionierung des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Dessau -Roßlau Kleine Anfrage - KA 7/1815 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach einer Pressemeldung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung vom 18. Juni 2018 wurde der bisherige Leitende Oberstaatsanwalt Herr B.* im Alter von 64 Jahren in den Ruhestand versetzt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Aufgrund welcher beamtenrechtlichen Regelung wurde der Leitende Oberstaatsanwalt Herr B. vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt? Der Leitende Oberstaatsanwalt Herr B. wurde nicht vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. 2. Geschah die Pensionierung auf Antrag von Herrn B. oder hat die Ministerin für Justiz und Gleichstellung die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand veranlasst? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. * Name ist der Landesregierung bekannt. 2 3. Steht die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand in Zusammenhang mit dem Missmanagement und den Fehlentscheidungen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im Ermittlungsverfahren um die Tötung von Herrn H. am 29. September 2017 in Wittenberg? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.