Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/339 08.09.2016 (Ausgegeben am 08.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) § 13 (4) KiFöG - Zahl der begünstigten Familien Kleine Anfrage - KA 7/150 Vorbemerkung des Fragestellenden: Den vorläufigen Zahlen (Veröffentlichung endgültiger Zahlen: Mitte August 2016) des Statistischen Landesamtes in Sachsen-Anhalt zufolge lag die Zahl von Kindern in Sachsen-Anhalt in Tagesbetreuung und Tagespflege am Stichtag 1. März 2016 bei insgesamt 143.104 (Tagesbetreuung: 142.320; Tagespflege: 784). Gem. § 13 (4) KiFöG darf der gesamte Kostenbeitrag „für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden“, seit „dem 1. Januar 2014 160 v. H. des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist, nicht übersteigen .“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Familien bzw. Eltern in Sachsen-Anhalt profitierten am Stichtag 1. März 2016 von der Regelung bzgl. des Kostenbeitrages in § 13 (4) KiFöG? 2. Wie viele der an besagtem Stichtag profitierenden Familien hatten zwei Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut wurden bzw. werden? 3. Wie viele der an besagtem Stichtag profitierenden Familien hatten drei Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut wurden bzw. werden? 4. Wie viele der an besagtem Stichtag profitierenden Familien hatten mehr als drei Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut wurden bzw. werden? 2 Die erbetenen Daten werden durch das Land nicht erfasst. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe um Zuarbeit gebeten. Da auch dort die Daten regelmäßig nicht erfasst werden, beteiligten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihrerseits die Gemeinden und Verbandsgemeinden . Die Angaben zu den Fragen 1 bis 4 sind lückenhaft, da nicht von allen Gemeinden und Verbandsgemeinden alle erforderlichen Daten zugearbeitet wurden. Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis/kreisfreie Stadt) Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Altmarkkreis Salzwedel 456 426 29 1 Anhalt-Bitterfeld k.A. k.A. k.A. k.A. Bördekreis k.A. k.A. k.A. k.A. Burgenlandkreis k.A. k.A. k.A. k.A. Dessau-Roßlau 414 392 18 4 Halle 1.661 1.544 110 7 Harz 1.020 904 61 8 Jerichower Land 499 472 25 2 Magdeburg 1.376 1.292 74 10 Mansfeld-Südharz 602 526 49 0 Saalekreis 1.695 872 44 2 Salzlandkreis k.A. k.A. k.A. k.A. Stendal k.A. k.A. k.A. k.A. Wittenberg 304 279 23 2