Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/314 02.09.2016 (Ausgegeben am 02.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Übersicht offener Stellen an Grundschulen im Schuljahr 2016/2017 Kleine Anfrage - KA 7/142 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Grundschulen gibt es mit dem beginnenden Schuljahr 2016/2017 noch in Sachsen-Anhalt? Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 bestehen in Sachsen-Anhalt insgesamt 500 Grundschulen, darunter 449 öffentliche Grundschulen. Frage 2: Mit wie vielen Grundschulleiterstellen, Grundschullehrerstellen, pädagogischen Mitarbeitern, Verwaltungsstellen und Hausmeisterstellen sind diese Grundschulen ausgestattet? Im Haushalt 2016 sind an öffentlichen Grundschulen insgesamt 4.350 Stellen für Lehrkräfte und 461 Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) ausgebracht. Unter den Lehrkräftestellen befinden sich 463 Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter (darunter 7 für Schulleitungen in der Freistellung der Altersteilzeit). Die Anpassung an die Schulstruktur (449 Schulen) erfolgt im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017/2018. Für die darüber hinaus gehende Ausstattung der Schulen mit Personal (z. B. Hausmeister ) ist der Schulträger zuständig. 2 Frage 3: Wie viele dieser Stellen sind noch mit Beginn des Schuljahres unbesetzt? Die im Haushalt 2016 ausgewiesenen Stellen (mit Ausnahme der Vakanzen bei den Schulleitungen) sind dem Grunde nach alle besetzt. Dies lässt aufgrund der Haushaltssystematik derzeit jedoch keinen Rückschluss auf - die Anzahl der Beschäftigten, - das durch diese verfügbare Arbeitsvermögen, - die insgesamt benötigten (verausgabten) Personalmittel und - die Unterrichtsversorgung zu. Erst mit dem Haushalt 2017 wird voraussichtlich zumindest die Deckungsgleichheit zwischen Personen und Stellen erzielt. Maßgebend für die Abweichungen zwischen den o. a. Faktoren (also Stellen, Arbeitsvermögen , Bezahlung und Unterrichtsversorgung) sind u. a. Schulstandorte, Schülerzahlen, Anzahl der Klassen sowie Langzeiterkrankung, Beurlaubung, Altersteilzeit , Teilzeit, Elternzeit, Mutterschutz der Beschäftigten. Momentan sind 41 Schulleiterstellen im Grundschulbereich nicht besetzt. Diese setzen sich zusammen aus: - 5 Stellen an bestandsgefährdeten Grundschulen, - 3 Stellen, deren Ausschreibung gerade erfolgt, - 11 Stellen, für die es keine Bewerber gab und die Ausschreibung wiederholt wird, - 17 Stellen, für die Auswahlverfahren gerade laufen, - 5 Stellen, bei denen die Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters in Kürze erfolgt . Frage 4: Ist die Arbeitsfähigkeit der Grundschulen für die Gewährleistung eines normalen , unterrichtsausfallfreien Betriebes gegeben? Die Arbeitsfähigkeit der Grundschulen ist gegeben. Zu Beginn des Schuljahres ergab sich für die Grundschulen eine Unterrichtsversorgung von knapp über 100 %. Dennoch ist Unterrichtsausfall praktisch nie vollständig vermeidbar. In Fällen unvorhergesehenen und mehrfachen Ausfalls von Lehrkräften müssen Vertretungslösungen erst gesucht und realisiert werden.