Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3145 06.07.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Arneburg Kleine Anfrage - KA 7/1718 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark (WP) Arneburg Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Antwort zu Frage 26 ist eine Karte als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den WP Arneburg und seit wann ist er in Betrieb? WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 01 - 15 17 - 20 22 GE 1.5sl SachsenFonds GmbH & Co. Windpark I KG Max-Planck-Straße 3 85609 Aschheim-Dornbach 31.12.2001 2 16 ENERCON E-66 Energieconsult Stendal WEA Billberge GbR Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 23 39576 Stendal 31.12.2001 21 ENERCON E-40 Energieconsult Stendal Baraniak & Stürze GbR Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 23 39576 Stendal 31.12.2001 23 GE 2.75-120 FEFA Windpark I GmbH & Co. KG Südwall 3, 39576 Stendal 18.01.2017 24 GE 2.75-120 FEFA Windpark II GmbH & Co. KG Südwall 3, 39576 Stendal 18.01.2017 2. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der WP Arneburg? Bitte Flächengrößen (ha) mit angeben. Vorranggebiet XVIII - Arneburg / Sanne, Fläche 150 ha. 3. Gibt es für den Windpark Arneburg Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Wenn ja, wie viele Windenergieanlagen (WEA) sollen durch neue WEA- Typen und durch welchen Investor ersetzt werden? Nein. 4. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 5. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 6. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten in den beiden kalendarisch festgelegten Zeiträumen genau definiert? Für die WEA 23 und 24 sind Abschaltzeiten zum Fledermausschutz festgelegt im Zeitraum vom 15. April bis 15. Mai und vom 10. Juli bis 15. Oktober in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe unter 6 m/s und Lufttemperaturen über 10° C. Bei Regen ist keine Abschaltung notwendig. 7. Aus wie vielen WEA besteht der WP Arneburg und für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten für Fledermäuse? Siehe Antwort zu Frage 1 und 6. 3 8. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Arneburg ? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 86,25 m. 9. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Arneburg dokumentiert? Bitte Dokumentationsart, Messverfahren, -intervalle und -zeitraum angeben . Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 10. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Landkreis Stendal als zuständige Überwachungsbehörde. 11. An welchen Zeitpunkten erfolgen durch die Überwachungsbehörde Vorortkontrollen und nach welchem Kontrollsystem? Bitte die entsprechenden Kontrollen je Kalenderjahr nach Terminen und mit den festgestellten Ergebnissen auflisten. Die Installation des Abschaltsystems und die Konfiguration der Abschaltzeiten werden bei Inbetriebnahme der Anlage kontrolliert, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen. 12. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 13. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 14. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 12 und 13. 15. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten - seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden - festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 12 und 13. 4 16. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 17. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Arneburg vor? Ein Monitoring wurde nicht beauflagt. 18. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten im Bereich des WP Arneburg überwacht? Es erfolgt keine Überwachung des Zugverhaltens. 19. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Arneburg? Es liegen keine Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der genannten Arten vor. 20. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des WP Arneburg vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Fledermausarten erfasst: Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus. 21. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Arneburg durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Mit Genehmigung für die WEA 23 und WEA 24 ist für die 2 Jahre nach Inbetriebnahme ein Schlagopfer-Monitoring im Zeitraum vom 16. Mai bis 9. Juli festgelegt worden. Für die Durchführung ist der jeweilige Betreiber verantwortlich. 22. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Bitte zeitliche Zuordnung der konkreten Einzeltiere zu den WEA. Es liegen keine Ergebnisse vor. 23. Wer hat wann Erfassungen zu Fledermäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Arneburg durchgeführt? 5 Fledermausuntersuchungen von September 2014 (Erfassung Fledermäuse 2013 bis 2014), erstellt durch Diplom-Biologin Susanne Rosenau, Lichtenbergstr . 49, 14612 Falkensee. 24. Wo wurde das entsprechende avifaunistische Gutachten der Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH veröffentlicht? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren wurden die Antragsunterlagen einschließlich Gutachten, siehe Antwort zu Frage 25, in der Zeit vom 7. Januar 2016 bis 08. Februar 2016 bzw. vom 16. November 2017 bis 15. Dezember 2017 zur Einsichtnahme ausgelegt. Es ist keine Veröffentlichung der Gutachten erfolgt. 25. Gab es weitere avifaunistische Gutachten? Avifaunistisches Gutachten vom Januar 2015 (Erfassung Brutvögel und Zug-/ Rastvögel 2013 bis 2014), erstellt durch Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 6, 39596 Hohenberg-Krusemark. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom Juni 2017 (Erfassung Brutvögel 2017 und Zug-/Rastvögel 2016/2017) erstellt durch Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 6, 39596 Hohenberg-Krusemark. 26. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des WP Arneburg während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst wurden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte als nichtöffentliche Anlage. Es wurden 9 Rotmilanbrutpaare im 4.000 m - Prüfradius erfasst. 27. Kommen weitere Greifvogelarten als Brutvögel im Bereich des WP Arneburg vor - oder wurden weitere Greifvogelarten als Durchzügler oder Nahrungsgäste beobachtet? Wie viele Brutpaare je Art bzw. Einzelexemplare wurden festgestellt? Im Untersuchungsgebiet wurden 2 Weißstorch-Brutpaare erfasst. Zur Anzahl von Einzelexemplaren liegen keine Angaben vor. 28. Welche Ergebnisse erbrachte die Raumnutzungsanalyse im WP Arneburg für den Rotmilan, Fischadler, Rohrweihe, Seeadler, Schwarzmilan und Weißstorch im Hinblick auf die Nutzung der Windparkflächen als Nahrungshabitate oder beim Überflug? Es erfolgte keine Raumnutzungsanalyse. 6 29. Um den WP Arneburg liegen bzw. grenzen an drei FFH-Gebiete, ein SPA- Gebiet und das Biosphärenreservat Mittelelbe. Welche Beeinflussungen gehen vom WP Arneburg auf das ökologische Verbundsystem der benannten Schutzgebiete aus? Bitte auf geschützte Arten und deren Bestände beziehen und begründen. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführte FFH-Vorprüfung (April 2015) hat ergeben, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensgemeinschaften und Arten sowie von Schutz- und Erhaltungszielen des EU-SPA „Elbaue Jerichow“ inclusive des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen“ zu erwarten sind. 30. Welche Managementmaßnahmen zum Artenschutz an WEA wurden für Rotmilan, Fischadler, Rohrweihe, Seeadler, Schwarzmilan und Weißstorch festgelegt? Antwort bitte mit Maßnahmen bzw. Ablehnung je benannter Art begründen . Gemäß LBP von 04/2015 sind in der Genehmigung für die WEA Nr. 23, 24 die Renaturierung eines Altmäanders des Zehrengraben und Anlage einer Luzernefläche von 2,5 ha als Kompensationsmaßnahmen festgelegt worden. 31. Wohin wird der Strom, der im WP Arneburg erzeugt wird, geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz.