Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3146 06.07.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Storbeck Kleine Anfrage - KA 7/1720 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. In Drs. 7/1153 wurden „Messanordnungen zur Ermittlung der von Windkraftanlagen ausgehenden Emissionen und Immissionen“ für neun Anlagen im Windpark Storbeck benannt. Daraus ergeben sich für den Windpark Storbeck Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Antwort zu Frage 32 ist eine Karte als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 2 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Storbeck und seit wann ist er in Betrieb? Bitte entsprechende Betreiberwechsel seit Betriebsbeginn mit angeben. WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 01, 02, 04 ENERCON E-101 Windpark Storbeck GmbH Co.KG Bismarker Str. 12 39606 Osterburg 16.10.2014 03, 05 - 09 ENERCON E-82 2. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der WP Storbeck? Bitte Größen (ha) mit angeben. Vorranggebiet XXIV - Storbeck, Fläche 71 ha. 3. Wohin wird der im WP Storbeck erzeugte Strom geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz. 4. Aus wie vielen WEA besteht der WP Storbeck und für wie viele Windenergieanlagen (WEA) gelten die Abschaltzeiten für Fledermäuse? Siehe Antwort zu Frage 1 und 10. 5. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Storbeck? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 137,40 m. 6. Gibt es für den Windpark Storbeck Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Wenn ja, bitte die Anzahl der WEA mit Typ, Höhe und Leistung angeben. Nein. 7. Gibt es für den WP Storbeck Anträge von Investoren auf Erweiterung? Wenn ja, bitte die Anzahl der WEA mit Typ, Höhe und Leistung angeben. Nein. 8. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 9. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 3 10. Wie sind die kalendarischen Abschaltzeiten genau definiert, das heißt zu welchen Uhrzeiten werden wie viele WEA nachts abgeschaltet? Die WEA 02, 03, 05, 06 und 07 sind im Zeitraum vom 15. April bis 15. Mai und vom 20. Juli bis 20. September von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bis zu einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s abzuschalten. Die WEA 01, 04, 08 und 09 sind dauerhaft von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bis zu einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s abzuschalten. Bei Stark-und Dauerregen ist keine Abschaltung notwendig. 11. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Storbeck dokumentiert? Bitte Dokumentationsmethode, Messverfahren, -intervalle und -zeiten angeben . Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 12. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Landkreis Stendal als zuständige Überwachungsbehörde. 13. An welchen Zeitpunkten erfolgten - nach welchem Kontrollsystem - Vorortkontrollen der zuständigen Überwachungsbehörde? Bitte die Kontrollen und deren Ergebnisse je Kalenderjahr auflisten. Die Installation des Abschaltsystems und die Konfiguration der Abschaltzeiten werden bei Inbetriebnahme der Anlage kontrolliert, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen. 14. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. Seitens der Überwachungsbehörde konnten keine Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten festgestellt werden. 15. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Ja. 16. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Konkrete Angaben zu vermeintlichen Verstößen wurden vom Beschwerdeführer nicht gemacht. 4 17. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 14 und 16. 18. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 19. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Storbeck vor? Ein Monitoring wurde nicht beauflagt. 20. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten dokumentiert und überwacht? Es erfolgt keine Überwachung des Zugverhaltens. 21. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Storbeck? Es liegen keine Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der genannten Arten vor. 22. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des WP Storbeck vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Fledermausarten erfasst: Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus , Mopsfledermaus, Mückenfledermaus. 23. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Storbeck durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Gemäß Genehmigung war nach Errichtung der WEA während der Brutzeit des Rotmilans (Nestlingszeit vom 15. Mai bis 20. Juli) ein Schlagopfer-Monitoring durch den Betreiber durchzuführen. 5 Hinsichtlich Fledermäuse kann der Betreiber ein Schlagopfer-Monitoring durchführen zur Überprüfung einer möglichen Anpassung der festgesetzten Abschaltzeiten . 24. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Bitte zeitliche Zuordnung der konkret verunglückten Einzeltiere zu den WEA. Das Monitoring hat 2015 keine Rotmilan-Todfunde oder –schlagopfer ergeben. 25. Wer hat wann Erfassungen zu Fledermäusen bzw. avifaunistische Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Storbeck durchgeführt? Bericht vom 31. Dezember 2011 über Brut- und Rastvogelerfassung 2011, erstellt durch Frank Sinning, Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung , Ulmenweg 17, 26188 Edewecht-Wildenloh. Faunistische Sonderuntersuchung Fledermäuse vom 24. Januar 2013 (Erfassung Fledermäuse 2011); erstellt durch Myotis - Büro für Landschaftsökologie, Magdeburger Straße 23, 06112 Halle (Saale). 26. Wo wurden diese Gutachten veröffentlicht? Eine Veröffentlichung der Gutachten ist nicht erfolgt. 27. Aufgrund welcher Tatsache bzw. welcher Daten wurden Messanordnungen für neun WEA im WP Storbeck festgelegt? Eine Messanordnung wird getroffen, wenn Messwerte (Schallleistungspegel) für bau- und typgleiche WEA nicht vorliegen. Hier erfolgte im Rahmen der Überwachung die Anordnung vom 9. März 2016 einer schalltechnischen Immissionsmessung an einem ausgewählten Immissionsort in der Ortschaft Storbeck. 28. Gab es aktuelle oder zurückliegende Messungen zur Schallerzeugung einzelner WEA bzw. des Gesamtschallpegels aller WEA des WP Storbeck in den anliegenden Ortschaften? Mit Datum vom 14. September 2017 erfolgte eine Schallimmissionsmessung durch T&H Ingenieure GmbH, Bremerhavener Heerstr. 10, 28717 Bremen und es wurde darüber der Messbericht vom 29. September 2017 vorgelegt. 29. Wer hat wann zu welchen Zeitpunkten welche Messdaten - Schallpegel dB(A) - ermittelt? Siehe Antwort zu Frage 28. Laut Messbericht hat die Messung gemäß TA Lärm ergeben, dass der nächtliche Beurteilungspegel der Gesamtbelastung aller WEA nachts am Immission- 6 sort Storbeck 30 unter Berücksichtigung des Messabschlags für Überwachungsmessungen 38 dB(A) beträgt. 30. Ab welchen Windgeschwindigkeiten emittieren die neun WEA im WP Storbeck mehr Lärm? Bitte anhand der entsprechenden Windstärken mit Messdaten - Schallpegel dB(A) - belegen. Laut Datenblatt betragen die Schallleistungspegel: 97,5 dB(A) bei 5 m/s, 101,9 dB(A) bei 6 m/s , 103,5 dB(A) bei 7 m/s, 103,5 dB(A) bei 8 m/s, 103,5 dB(A) bei 9 m/s, 103,5 dB(A) bei 10 m/s (WEA Typ E-82). 99,4 dB(A) bei 5 m/s, 102,6 dB(A) bei 6 m/s , 104,4 dB(A) bei 7 m/s, 105,3 dB(A) bei 8 m/s, 105,5 dB(A) bei 9 m/s, 105,5 dB(A) bei 10 m/s (WEA Typ E-101). 31. Wann wurden entsprechende Messprotokolle zu welchen Windsituationen bzw. Tageszeiten erstellt und welche Schallpegel, in dB(A) gemessen, wurden ermittelt? Siehe Antwort zu Frage 29 und 30. 32. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des WP Storbeck während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst wurden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte als nichtöffentliche Anlage. Es wurden 6 Rotmilanbrutpaare im 4.000 m - Prüfradius erfasst. 33. Kommen weitere Greifvogelarten als Brutvögel im Bereich des WP Storbeck vor oder wurden weitere Greifvogelarten als Durchzügler oder Nahrungsgäste beobachtet? Wie viele Brutpaare je Art bzw. Einzelexemplare wurden festgestellt? Im Untersuchungsgebiet wurden folgende weitere Arten erfasst: Rohrweihe - vermutlich 1 Brutpaar, Wiesenweihe - vermutlich 2 Brutpaare, Schwarzmilan - kein Hinweis auf Brutpaar. Zur Anzahl von Einzelexemplaren liegen keine Angaben vor.