Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3147 06.07.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ronald Mormann (SPD) Sparerschutz in Deutschland, Zentralisierung der Einlagensicherung in der Eurozone (EDIS) und Auswirkungen auf die Sparkassen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1820 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Sparerinnen und Sparer ist für den Finanzkreislauf und die Akzeptanz in die deutsche Finanzwirtschaft, gerade bei den Sparkassen , unabdingbar. Im Juli 2015 wurde in Deutschland das national angesiedelte Sicherungssystem der Einlagensicherung in Kraft gesetzt. Im November 2015 stellte die EU erstmals ein dezentrales System der Einlagensicherung vor und wird voraussichtlich im Sommer 2018 darüber beraten. Dieses Projekt hebelt die bestehenden sehr guten Kontrollsysteme in Deutschland und das bestehende Subsidiaritätsprinzip vollständig aus. Zudem könnte dies ein „Weiterreichen“ von Risiken der Banken anderer europäischer Länder an die dann europäische Ebene bedeuten und somit Haftungsverpflichtungen bei deutschen Kreditinstituten in unbekanntem Maß auslösen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage 1 Welche Position vertritt die Landesregierung in dieser Frage? Die Landesregierung hat sich noch nicht zu der vom Fragesteller angesprochenen Thematik positioniert, da noch kein entscheidungsreifer Vorschlag von den verantwortlichen EU-Gremien erarbeitet worden ist. 2 Die inhaltlichen Verhandlungen auf politischer Ebene (Bundesebene) werden erst wieder aufgenommen, sobald hinreichende weitere Fortschritte bei den Maßnahmen zur Risikominderung im Hinblick auf die noch existenten hohen Altbestände an notleidenden Krediten bei verschiedenen Banken in den einzelnen europäischen Ländern erzielt worden sind. Auf der Juni-Tagung des Europäischen Rates am 28./29. Juni 2018 werden die Regierungschefs der EU-Staaten unter anderem auch über die europäische Einlagensicherung beraten. Ziel soll es zunächst sein, sich zumindest dahingehend zu verabreden , dass die Arbeiten zur Erstellung einer neuen Roadmap (zeitlicher Ablaufplan) aufgenommen werden. Das Verfahren steht somit noch am Anfang des Diskussionsprozesses. Bezüglich der Position der verhandlungsführenden Bundesregierung wird auf die Bundestagsdrucksache BT 19/814 (Anlage) verwiesen. Frage 2 Ist der Landesregierung bewusst, dass dieses Projekt, neben unkalkulierbaren Risiken (auch im politischen Raum), in einer Transferunion endet? Der Landesregierung sind die Zusammenhänge in Bezug auf die geplante Einrichtung einer Bankenunion in der Eurozone bekannt. Im Mai 2014 wurde zunächst beschlossen, nationale Aufsichtskompetenzen auf zentrale europäische Institutionen zu übertragen. Zudem wurde und wird intensiv an der Schaffung von einheitlichen, gemeinsamen Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der Europäischen Union gearbeitet. Die drei zentralen Themenbereiche der Bankenunion sind: der einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM), der eine zentrale Bankenaufsicht von Großbanken in der Eurozone durch die EZB einführt, der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM), der zur Abwicklung illiquider Großbanken eine zentrale Abwicklungsbehörde (SRB) schafft; diese kann unter gewissen Bedingungen auf einen gemeinschaftlichen Fonds (SRF) zurückgreifen, um Abwicklungsmaßnahmen zu finanzieren und die Einrichtung einer gemeinsamen Einlagensicherung (European Deposit Insurance System, EDIS). Mit dem EDIS-Verordnungsvorschlag der europäischen Kommission vom 24. November 2015 wurde als dritte Säule der Bankunion ein europäisches Einlagenversicherungssystem vorgestellt. Dieses sollte in drei Stufen von einem Rückversicherungssystem über ein Mitversicherungssystem zu einem System mit vollem Versicherungsschutz geschaffen werden. 3 Frage 3 Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die präventiven nationalen Sicherungssysteme, im speziellen der deutschen Sparkassen, zu erhalten? Die nationalen Sicherungssysteme unterliegen nicht der Aufsicht des Landes; insoweit besteht keine Grundlage für die Einleitung von Maßnahmen. Frage 4 Plant die Landesregierung konkrete Projekte/Fonds, um die dadurch entstehenden Mehrkosten bzw. Risiken für die Sparerinnen und Sparer sowie für die Mittelstandsfinanzierung der Sparkassen abzufedern? Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen der Landesregierung keinerlei Informationen zu den konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen in Bezug auf die geplante EU - weite Zentralisierung der Einlagensicherung vor. Insoweit sind keine Maßnahmen zur Abfederung möglicher Mehrkosten geplant. Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Drucksache 19/814 20.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Nicola Beer, Britta Katharina Dassler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/638 - Einlagensicherung- Roadmap Vorbeme r k un g der Frageste l ler Beim Treffen der EU-Finanzminister am 22. und 23. Januar 2018 in B1üssel ging es auch um die Bankenunion. Der geschäfts:fiihrende Bundesminister der Finanzen Peter Altmaier hat sich in seinem Pressestatement zu den bisherigen Plänen der Bundesregierung bekannt, nach denen die Hundesregierung konstruktiv an der Roadmap der Bankenunion mitarbeite, aber politische Arbeiten über die Vollendung der Haftungsgemeinschaft erst geführt würden, wenn es einen Konsens über die Risikoreduzierung gäbe. Laut Medienberichten könne diese Roadmap bis Juni 2018 stehen, in der Schritt :fiir Schritt der Weg zur Vollendung der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung vollzogen wird (vgl. u. a. www.fa.z.net/a.ktuell/wirtschaft/peter-altrna.ieroeffnet -tuer-zur-einlagensicherung-1 5413748.html). Die Bundesregierung hat bislang die Linie vertreten, dass die Risiken in den Bankenlizenzen ausreichend gesenkt werden müssen. l. Was heißt dies :fiir die Bundesregierung konkret? Die Position der geschäftsfuhrenden Bundesregierung zur Fortentwicklung der Bankenunion und insbesondere im Hinblick auf eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ist unverändett. Ohne eine erhebliche Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize gibt es keine belastbare Grundlage für politische Verhandlungen über eine europäische Einlagensicherung. Den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Europäische Einlagensicherung (EDIS) vom November 2015 lehnt die geschäftsfuhrende Bundesregierung weiterhin ab. 2. Welche Risiken müssen :fiir die Bundesregierung aufwelches Zielniveau bis wann gesenkt werden? Die Maßnahmen zur Risikoreduktion, auf die sich der Ministerrat in seinem Fahrplan vom Juni 2016 verständigt hat und die die geschäftsführende Bundesregierung unterstützt, umfassen insbesondere Maßnahmen Die Antwort wurdenamensder Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext. Drucksache 19/814 - 2- Deutscher Bundestag-19. Wahlperiode • zm Gewährleistung ausreichender Verlustabsorptionspuffer, die zu einem effizienten und geordneten Abwicklungsprozess beitragen, • zu einem gemeinsamen Ansatz fiir die Hierarchie der Gläubiger einer Bank, um die Rechtssicherheit im Falle einer Abwicklung zu erhöhen, • zrn· Weiterentwicklung des Bankaufsichtsrechts inklusive einer Umsetzung der verbleibenden Baseler Reformen, • zrn· Mindestharmonisierung des Insolvenzrechts, die auch dazu beitragen könnte, das künftige Ausmaß notleidender Kredite zu reduzieren, • zm Harmonisierung der Regeln von Instrumenten fiir den Zahlungsaufschub zrn· Stabilisierung eines Instituts vor und möglicherweise auch nach einer Intervention , • zrn· regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Abbau bestehender notleidender Kredite wichtiger Bestandteil der Risikoreduktion, wozu der Ministerrat am 11. Juli 2017 auch einen Aktionsplan fiir den Abbau notleidender Kredite in Emopa verabschiedet hat. Die Kommission hat am 23. November 2016 ein Paket mit Gesetzgebungsvorschlägen zm Reduktion von Risiken im Bankensektor vorgelegt, mit denen mehrere dieser in dem Fahrplan des Ministerrats vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die geschäftsfuhrende Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Vorlage des Paketes. Zm Hierarchie fiir die Gläubiger einer Bank gab es bereits im letzten Jahr eine Einigung zwischen dem Emopäischen Parlament und dem Ministen·at, die am 27. Dezember 20 17 im Amtsblatt der Emopäischen Union veröffentlicht wurde. Die Verhandlungen zu den übrigen Vorschlägen der Emopäischen Kommission im Ministerrat dauern an. Die geschäftsfUhrende Bundesregiemng vertritt die Position, dass zu den genannten Maßnahmen im Ministenat konhete, messbare Zielvorgaben entwickelt werden müssen, die in allen Mitgliedstaaten zu einem vergleichbaren, niedrigen Risikoniveau fiihren. 3. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Roadmap? Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sieht der Fahrplan des Ministerrats keinen Zeitplan bzw. keine Fristen vor. Auch in zeitlicher Hinsicht gilt insoweit, dass erst nach effektiven Maßnahmen zrn· Risikoreduzierung politische Verhandlungen über eine weitere Risikoteilung erfolgen können. Dabei kommt es aus Sicht der geschäftsfUhrenden Bundesregierung maßgeblich auf Substanz, Sorgfalt und Nachhaltigkeit in der Risikoreduktion an. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Erfüllung der Kriterien in den einzelnen Mitgliedsländern, insbesondere was den Bestand und die Entwicklung sog. fauler Kredite, den Bestand und die Entwicklung von Staatsanleihen in den Bankbilanzen sowie das Vorhalten von "Bail-in-flihigem" Kapital angeht (bitte ausruhrliehe Darlegung nach Risikokritel'ium und Mitgliedsland )? Der nachhaltige Abbau notleidender Kredite ist nach Auffassung der geschäftsfiihrenden Bundesregierung von zentraler Bedeutung fiir den Risikoabbau in Europa . Die geschäftsfuhrende Bundesregierung unterstützt daher den Aktionsplan :fur den Abbau notleidender Kredite in Emopa, den der Ministerrat am 11. Juli 20 17 verabschiedet hat. Deutscher Bundestag - 19. Wahlperiode -3- Wichtig ist, beim weiteren Vorgehen die objektive Datenlage und Einschätzung von Expetten zu berücksichtigen: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hält aktuelle Daten über den Bestand und die Entwicklung notleidender Kredite in den einzelnen Mitgliedstaaten vor (siehe dazu: EBA, Risk Dashboard, zuletzt aktualisielt arn 16. Januar 2018, abrufbar über die Internetseite der EBA). Die EBA hat am 20. Dezember 2017 auch einen Bericht ("Quantitative Update of the EBA l\.1REL Repolt") mit Angaben zur Höhe der Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsf::ihigen Verbindlichkeiten (l\.1REL) veröffentlicht , der ebenfalls über die Internetseite der EBA abrufbar ist. Daten zu den offenen Positionen einzelner signifikanter Institute gegenüber Staaten in den einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht die EBA im Rahmen ihres jährlichen Transparency Exercises (zuletzt aktualisielt am 24. November 2017, abrufbar über die Internetseite der EBA). 5. Ein nicht geringer Teil der Schulden der einzelnen Mitgliedsländer wird von den jeweils heimischen Banken gehalten. Geraten die Staaten in Schwierigkeiten , geraten insbesondere auch die Banken in Schwierigkeiten und umgekehrt (vgl. www.handelsblatt.com/my/meinung/gastbeitraege/gastbeitragvon -joerg-rocholl-die-eu-einlagensichemng-waere-ein-grosses-risiko/20879 560.html?ticket=ST -190683 1-cczcGJQajKJou09mB5Jv-ap4). a) Sieht die Bundesregierung in der engen Verknüpfung von Banken und Staaten ein Risiko, ein Transfermechanismus innerhalb Emopas aufzubauen ? b) Wenn ja, wie hoch schätzt die BundesregieJUng das Risiko ein, dass die gemeinsame Einlagensicherung am Ende für die Überschuldung einzelner Staaten geradestehen muss? c) Plant die Bundesregierung in den Verhandlungen zur Bankenunion und zur Einlagensicherung die enge Verknüpfung von Banken und Staaten anzugehen ? Wenn j a, welche Maßnahmen zieht sie in Betracht? d) Ganz konkret zur vorherigen Frage Sc nachgefi·agt: Wie stellt sich die Bundesregierung vor, in den Verhandlungen auf die Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen zu bestehen? Die Fragen 5a bis 5d werden zusammen beantwortet. Die geschäftsfi.lhrende Bundesregierung setzt sich auch und gerade in den derzeit stattfindenden Verhandlungen zur Vollendung der Bankenunion da:fur ein, Risiken sowohl auf Seiten der Banken als auch auf Seiten der Staaten nachhaltig zu reduzieren und den Nexus zwischen Banken und Staaten abzuschwächen. Dazu setzt sie sich :fur die in dem Fahrplan des Ministerrats enthalten Maßnahmen zur Risikoreduktion, inklusive einer adäquaten regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen in Europa, und den nachhaltigen Abbau notleidender Kredite ein. Eine erhebliche Reduktion der bestehenden Risiken ist eine notwendige Voraussetzung :fur den Statt politischer Verhandlungen über eine weitere Risikoteilung. Drucksache 19/814 Drucksache 19/814 -4- Deutscher Bundestag - 19. Wahlperiode 6. Die Insolvenzordnungen der Mitgliedstaaten gelten teilweise als zu schwach ( vgl. www. handelsblatt. com/my I meinung/ gastbei traege/ gastbei trag-vonjoerg -rocholl-die-eu-einlagensicherung-waere-ein-grosses-risiko/20879560. html ?ticket=ST -1906831-cczcGJQajKJou09mB5Jv-ap4). Welche konkreten Änderungen hinsichtlich einer Harmonisierung sind hier seitens der Bundesregierung geplant? D ie geschäftsfuhrende Bundesregierung strebt an, dass Insolvenzverfahren in den Mitgliedstaaten, in denen dies erforderlich ist, effizienter werden. Änderungen werden derzeit im Rahmen der Verhandlungen zu einem Richtlinienvorschlag der Kommission über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zw· Steigemng der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (COM(2016) 723) verhandelt. Zu diesen gehören Vorgaben für einen präventiven Restrukturierungsrahmen sowie zw· Qualifikation und Spezialisierung von Insolvenzgerichten und -vetwaltern. Nach Ansicht der geschäftsfuhrenden Bundesregierung ist der Vorschlag nach derzeitigem Stand j edoch nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Risikoreduktion im Bankensektor zu leisten. 7. Eine Alternative zur Vollendung der Haftungsgemeinschaft bei der Einlagensicherung wäre nach Auffassung der Fragesteller die Eigenverantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten. Wird diese Alternative von der Bundesregierung noch in die Verhandlungen eingebracht? Wenn ja, weshalb besteht die Bundesregierung nicht auf diese Altemative? Die Sicherheit der Spareinlagen ist ein wesentliches Element stabiler Finanzmärkte . Die Harmonisierung des Einlagenschutzes in Buropa ist daher ein weiterer wichtiger Baustein der Dankenunion. Die 20 14 in Kraft getretene Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie stärkt die nationalen Einlagensicherungssysteme und fuhrt dadurch zu einem verbesserten einheitlichen Schutzniveau für Spareinlagen in Europa. Eine darüberhinausgehende Vergemeinschaftung der Einlagensicherung setzt eine vorherige signifikante Risikoreduktion voraus. 8. Ww·den am Rande der Gespräche der Finanzminister andere Maßnahmen besprochen, die die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten zugunsten einer Solidru·gemeinschaft schwächen? Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung positioniert? In den vergangeneu Monaten wurden bei der Eurogruppe, der Eurogruppe im erweitetten Format, beim ECOFIN-Rat und in bilateralen Gesprächen über Elemente der Bankenunion diskutiert. Als weitere Maßnahmen der Risikoteilung sind auch das Vorziehen der gemeinsamen Letztsichemng für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Common Backstop) und die Schaffung von staatsanleihebesicherten Wertpapieren (Sovereign Bond-Backed Securities) im Gespräch. Auch ein Vorziehen des Common Backstop setzt aus Sicht der geschäftsfuhrenden Bundesregierung eine vorherige signifikante Risikoreduktion voraus. Aus Sicht der geschäftsfuhrenden Bundesregierung ist das von der EU Kommission ins Gespräch gebrachte Konzept der Sovereign Bond-Backed Securities als Ersatz für eine angemessene regulatorische Behandlung von Staatsanleihen in Bankbilanzen nicht zielfuhrend. Deutscher Bundestag- 19. Wahlperiode -5- 9. In dem Sondierungsergebnis zwischen CDU, CSU und SPD wird die "Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten" stark betont. a) Wie interpretie1t und was versteht die Bundesregierung unter "Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten" (bitte ausfiihrliche Antwort bei den Punkten , bei denen die Bundesregierung Änderungen zur bisherigen Politik erwartet )? b) Hat die Bundesregierung aufgrund der Sondierungs- und Koalitionsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD ilu·e Verhandlungsstrategie geändett und Zugeständnisse gemacht, die sie bislang nicht gemacht hat? Wennja, welche? Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet. Die geschäftsfUhrende Bundesregierung war nicht beteiligt an den Sondierungsund Koalitionsgesprächen zwischen den genannten Pa1teien und interpretiert deren Ergebnisse nicht. Die Gespräche haben zu keiner Änderung der Position der geschäftsfi.ihrenden Bundesregierung gefiilut. Drucksache 19/814