Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3148 06.07.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Garlipp Kleine Anfrage - KA 7/1719 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Garlipp verschiedene Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Garlipp und seit wann ist er in Betrieb? Bei der Antwort bitte die einzelnen Ausbaustufen berücksichtigen und den Baujahren die Projektentwickler und nachfolgend die aktuellen Betreiber zuordnen. WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 01 02 Vestas V 47 G-Wind Stendal Westwall 19 39576 Stendal 2001 03 04 Vestas V47 1997 2 WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 05 06 Vestas V 112 Windpark Garlipp GmbH & Co. Betriebs KG Alexanderstraße 404b 26127 Oldenburg 31.12.2012 07 08 09 10 Vestas V 112 Windpark Garlipp GmbH & Co. 2. Betriebs KG Alexanderstraße 404b 26127 Oldenburg 19.05.2014 11 12 13 14 Vestas V 112 Windpark Garlipp GmbH & Co. 3. Betriebs KG Alexanderstraße 404b 26127 Oldenburg 15.10.2014 29.06.2015 20.07.2015 07.07.2015 15 16 17 Vestas V 117 Windpark Garlipp 4 Betriebs GmbH Elbestraße 7 01662 Meißen 20.06.2017 2. In welchen Windvorranggebieten befinden sich der WP Garlipp und seine Ausbaustufen? Vorranggebiet XXVI - Garlipp, Fläche 90 ha. 3. Gibt es für den Windpark Garlipp Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering bzw. wurden Repowering-Projekte realisiert? Nein. 4. Gibt es Anträge von potenziellen Investoren auf weitere Ausbaustufen des WP Garlipp? Nein 5. Ab welchem Datum wurde der festgelegte Abschaltzeitraum für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 6. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 7. Zu welchen Nachtzeiten (Uhrzeiten) werden die im Zeitraum vom 15. April bis 20. Oktober festgelegten Abschaltzeiten umgesetzt? WEA 11: Abschaltung im Zeitraum vom 10. Juli bis 15. September in der Zeit von eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang. 3 Die Abschaltung kann bei Windgeschwindigkeiten in Nabenhöhe über 6 m/s aufgehoben werden. Die Abschaltung entfällt bei Dauerregen. WEA 12 und 13: Abschaltung im Zeitraum vom 15. April bis 20. Oktober in der Zeit von eine Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei Lufttemperatur ab 8°C und Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe bis 7,5 m/s. Die Abschaltung kann bei Regen (mehr als 5 mm in 5 Minuten) sowie bei Dauerregen aufgehoben werden. WEA 14: Abschaltung im Zeitraum vom 15. Juli bis 20. September in der Zeit von eine Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei Lufttemperatur ab 8°C und Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe bis 6,5 m/s. Die Abschaltung kann bei Regen (mehr als 5 mm in 5 Minuten) sowie bei Dauerregen aufgehoben werden. WEA 15 und 16: Abschaltung im Zeitraum vom 15. Mai bis 20. September in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei Lufttemperatur über 10° C und Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe bis 6,5 m/s. Bei Stark- und Dauerregen ist keine Abschaltung notwendig. 8. Aus wie vielen Windenergieanlagen (WEA) besteht der WP Garlipp und für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten? Bei der Antwort bitte die Ausbaustufen des WP berücksichtigen und betroffenen WEA entsprechend zuordnen. Siehe Antwort zu Frage 1 und 7. 9. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Garlipp? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 90,90 m. 10. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Garlipp dokumentiert? Bitte Dokumentationsmethode, Messverfahren, -intervalle und -zeiten angeben . Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 11. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Landkreis Stendal als zuständige Überwachungsbehörde. 12. Wann wurden seitens der Kontrollbehörden Vorortkontrollen der Abschaltzeiten durchgeführt? Bitte Kontrollen und Ergebnisse je Kalenderjahr auflisten. Die Installation des Abschaltsystems und die Konfiguration der Abschaltzeiten werden bei Inbetriebnahme der Anlage kontrolliert, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen. 4 13. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 14. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 13. 15. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 13. 16. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Garlipp vor? Ein Monitoring wurde nicht beauflagt. 17. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten im Bereich des WP Garlipp überwacht? Es erfolgt keine Überwachung des Zugverhaltens. 18. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Garlipp? Es liegen keine Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der genannten Arten vor. 19. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windpark Garlipp vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Fledermausarten erfasst: Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus , Mopsfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus . 20. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Garlipp durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Gemäß Genehmigung war nach Errichtung der WEA 07 bis 10 für zwei Brutzeiten des Rotmilan (Nestlingszeit vom 15. Mai bis 20. Juli) ein Schlagopfermoni -toring/Rotmilan sowie nach Errichtung der WEA 07 und 08 für zwei Jahre vom 10. Juli bis 15. September ein Schlagopfermonitoring/Fledermäuse durch den Betreiber durchzuführen. 5 21. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? In den Begehungszeiträumen von 2014 und 2015 wurde an den untersuchten WEA kein Rotmilan-Schlagopfer festgestellt. In den Untersuchungszeiträumen 2014 und 2015 wurden jeweils 12 Fledermaus -Todfunde an den intersuchten WEA verzeichnet. Dabei war zwischen beiden Jahren eine deutliche Variabilität und verändertes Artenspektrum festzustellen . Aus den vorliegenden Daten kann keine gesicherte artenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen werden. 22. Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fledermäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Garlipp durchgeführt? Fachgutachten Fledermäuse vom 27. November 2013 (Erfassung Fledermäuse 2012), erstellt durch Diplom-Biologen Guido Mundt, Wielandstr. 23, 06108 Halle (Saale). Brutvogeluntersuchungen vom September 2012 (Erfassung Brutvögel: 2012), erstellt durch Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GbR, Zur Großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Gastvogeluntersuchungen vom Mai 2013 (Erfassung Brutvögel 2012/2013), erstellt durch Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GbR, Zur Großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Greifvogeluntersuchung vom November 2014 (Erfassung Brutvögel: 2012/2014), erstellt durch Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GbR, Zur Großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau 23. Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren wurden in der Zeit vom 6. November 2014 bis 5. Dezember 2014 die Antragsunterlagen einschließlich des Fachgutachtens Fledermäuse zur Einsichtnahme ausgelegt. Es ist keine Veröffentlichung der Gutachten erfolgt. 24. Wer überprüft die Wirkungen der angepflanzten Hecken unter vier WEA im WP Garlipp im Hinblick auf Nutzung und Konfliktpotenzial durch diverse Tierarten? Siehe Antwort zu Frage 11. 25. Wohin wird der Strom, der im WP Garlipp erzeugt wird, geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz.