Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3151 09.07.2018 (Ausgegeben am 09.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Aufstiegsausbildung in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals gehobener Dienst) II Kleine Anfrage - KA 7/1793 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die nachfolgenden Fragen nehmen Bezug auf die Kleine Anfrage KA 7/545 (Drs. 7/1005). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2017 eine Aufstiegsausbildung nach der Polizeilaufbahnverordnung erfolgreich abgeschlossen? Bitte nach Aufstieg und Verwendungsaufstieg (Aufstieg von berufserfahrenden Beamten) angeben. Im Jahr 2017 hat kein Polizeivollzugsbeamter (PVB) des Landes Sachsen- Anhalt eine Aufstiegsausbildung gemäß §§ 18 bzw. 19 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (PolLVO LSA) erfolgreich abgeschlossen. 2. Wie viele Beamte, die seit dem Jahr 2006 den Verwendungsaufstieg bzw. Aufstieg von berufserfahrenen Beamten erfolgreich abgeschlossen haben , befinden sich mittlerweile aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze im Ruhestand? Im Amt welcher Besoldungsgruppe befanden sich diese Beamten zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand? 2 Jahr Anzahl PVB mit erfolgrei-cher Aufstiegsausbildung davon im Ruhestand aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze PK/KK POK/KOK PHK/KHK Gesamt (A 9 BesO) (A 10 BesO) (A 11 BesO) 2006 19 3 5 8 2007 26 1 1 0 2 2008 39 0 0 0 0 2009 64 4 0 0 4 2010 59 0 0 0 0 2012 21 0 0 0 0 3. Nach Aussage der Landesregierung wären die Zulassungen zum Aufstieg in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2 gemäß §§ 18 und 19 PolLVO LSA insbesondere unter Berücksichtigung der erhöhten Einstellungen von Polizeimeister- bzw. Polizeikommissaranwärter /-innen sowie der vorhandenen Planstellen der nachfolgenden Haushaltsjahre frühestens zum 1. März 2018 vorgesehen. Wie viele Polizeivollzugsbeamte haben zum 1. März 2018 die Aufstiegsausbildung gemäß § 18 und § 19 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (Polizeilaufbahnverordnung - PolLVO LSA) begonnen? Wie viele Polizeivollzugsbeamte sollen laut Planung der Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 zu welchen Terminen zur Aufstiegsausbildung zugelassen werden? Im Jahr 2018 konnte aufgrund der Ressourcenbindung durch die erhöhten Einstellungen von Polizeimeisteranwärtern/-innen bzw. Polizeikommissaranwärtern /-innen an der Fachhochschule Polizei keine Aufstiegsausbildung gemäß § 18 und § 19 PolLVO LSA durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, ab dem Jahr 2019 wieder einen Aufstieg im Polizeivollzugsdienst anzubieten. Jeweils 25 PVB sollen zum 1. August 2019 für den Aufstieg gem. § 19 PolLVO LSA und zum 1. September 2019 für den Aufstieg gem. § 18 PolLVO LSA zugelassen werden. Danach ist geplant, den Aufstieg in die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, jährlich anzubieten.