Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3153 09.07.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Möglichkeiten der Verminderung von landwirtschaftlichen Emissionen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Wohnbebauung und besonders sensible Flächen Kleine Anfrage - KA 7/1779 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Ortslage 06888 Dabrun-Melzwig wird ein neuer Kindergarten gebaut. Das Finanzministerium fördert den Neubau der Kita mit über 2 Millionen Euro. Direkt an der Grundstücksgrenze liegt ein Flurstück mit landwirtschaftlicher Nutzung. Um das Risiko von Emissionen durch Pflanzenschutzmittel, speziell bei sich ändernden Windverhältnissen zu vermeiden, sind die Kinder vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Die benannte Problematik tritt allerdings nicht nur an der Grundstücksgrenze des Kindergartenneubaus auf, sondern auch an weiteren Grundstücksgrenzen der Ortslage 06888 Dabrun-Melzwig, die direkt an landwirtschaftliche Nutzflächen angrenzen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Der Landkreis Wittenberg hat mit Datum vom 01.06.2017 eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit 60 Plätzen auf den Flurstücken 738, 740 und 746 der Flur 1 in der Gemarkung Dabrun erteilt. Das Baugrundstück und seine Um- 2 gebung, die Standorte der baulichen Anlagen sowie die sonstige Grundstücksgestaltung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Der Vorhabenstandort liegt im räumlichen Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung der Gemeinde nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung der 1. Änderung, so dass sich die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Kindertagesstätte nach § 34 BauGB richtete. Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Hierzu gehören u. a. Vorgaben, um die Anwendung und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken. Diese dürfen daher nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden. Zu den Allgemeinen Grundregeln für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zählt, dass der vorgeschriebene Abstand zu benachbarten Flächen einzuhalten ist. Da durch leichte Luftbewegungen eine Abdrift nicht auszuschließen ist, werden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Mindestabstände von zwei Metern bei Flächenkulturen (z. B. Getreide, Mais, Raps) und fünf Metern bei Raumkulturen (z. B. Obstbäume, Wein, Hopfen) zugrunde gelegt. Diese Abstände gelten für Grundstücke mit Wohnbebauung, privat genutzte Gärten, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und unbeteiligte Personen (z. B. Spaziergänger). Das BMEL hat in einem Info-Faltblatt auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Verhalten in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung, Gärten oder Personen - siehe Anlage) hingewiesen. 1. Wie wird die Fläche, die innerhalb des vorgeschriebenen zwei Meter- Abstandes (§ 17 Pflanzenschutzgesetz) zwischen Kindergarten und landwirtschaftlicher Nutzfläche gestaltet? In § 17 des Pflanzenschutzgesetzes ist die Einhaltung eines Bewirtschaftungsabstandes von zwei Metern nicht vorgegeben. Bei der Abstandsregelung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) handelt es sich um einen allgemeinen Sicherheitsabstand von zwei Metern zum Feldrand, der durch das Zulassungsverfahren von PSM vorgeschrieben ist. Der Flächenbewirtschafter darf hier keine PSM ausbringen, er hat diesen Abstand im Rahmen der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“ einzuhalten. Hierzu werden vonseiten der Landwirtschaftsverwaltung Fachrechtskontrollen als Regel- und Anlasskontrollen sowie nach den Vorschriften des Cross-Compliance durchgeführt. Verstöße werden über Ordnungsgeld und Kürzungen der Direktzahlungen sanktioniert. Aus dem Pflanzenschutzgesetz ergeben sich darüber hinaus keine im Baugenehmigungsverfahren nach § 71 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die bauliche Nutzung von benachbarten Flächen. Die Gestaltung der Außenflächen des Grundstücks, auf dem die Kindertagesstätte genehmigt wurde, ist in der Anlage „Außenanlagen“ ersichtlich. 2. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um eine Pufferzone - über dem vorgeschriebenen zwei-Meter Abstand (§ 17 Pflanzenschutzgesetz) hinaus - zwischen dem Kindergarten, als besonders sensible Fläche und der landwirtschaftlichen Fläche einzurichten und damit das Risiko des 3 Emissionseintrages von Pflanzenschutzmitteln generell zu vermeiden bzw. weiter zu reduzieren? Auch dazu ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz keine im Baugenehmigungsverfahren nach § 71 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die bauliche Nutzung von benachbarten Flächen. Es gilt hier - im Einzelfall zwischen den Flächennutzern - freiwillige Vereinbarungen abzuschließen bzw. durch den Bebauungsplan und die Baugenehmigung Vorsorge zu treffen. 3. Gibt es Planungen und Überlegungen, dass im Außenbereich des Kindergartens z. B. ein Feldgehölz, ein Heckenschutzstreifen, eine Blüh- oder eine Streuobstwiese - im Rahmen von Förderprojekten oder als Agrarausgleichsmaßnahme - errichtet werden können? Wenn nicht, bitte begründen , ob die benannten Strukturen oder Flächengestaltungen über Fördermöglichkeiten (z. B. Greening) und Entschädigungs- bzw. Ausgleichszahlungen an den entsprechenden betroffenen Landwirt umgesetzt werden können. Nein. Es gilt auch hier - im Einzelfall zwischen den Flächennutzern - freiwillige Vereinbarungen abzuschließen bzw. durch den Bebauungsplan und die Baugenehmigung Vorsorge zu treffen. Für ein Erfordernis zusätzlicher Bepflanzungen auf dem Baugrundstück gibt es keine baurechtlichen Rechtsgrundlagen. Im Übrigen sind die Bauaufsichtsbehörden für die Gewährung von Fördermitteln bzw. Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen zu Maßnahmen nach dem Pflanzenschutzgesetz nicht zuständig. Das Greening im Rahmen der Direktzahlungen beinhaltet konkrete Verpflichtungen für den Landwirt. Es enthält aber keine Möglichkeiten einer direkten Förderung freiwilliger Maßnahmen. Die Förderung besonders umweltgerechter Produktionsverfahren in der Landwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Förderung des ländlichen Raums (ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Hauptziel der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ist die Erhaltung oder Verbesserung der Umweltsituation. Das Land Sachsen- Anhalt unterstützt die Landwirte in ihrem freiwilligen Engagement für eine nachhaltige Bewirtschaftung durch spezielle AUKM. Die Maßnahmen haben einen Verpflichtungszeitraum von jeweils fünf Jahren und die Flächen müssen selbst landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Im Rahmen der AUKM können Landwirte finanzielle Zuwendungen für die freiwillige Verpflichtung zu Produktionsverfahren , die dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes dienen, erhalten. Hierzu zählen auch das Anlegen von Blühstreifen - und Blühflächen. Für die Anlage von Streuobstwiesen steht in der aktuellen Förderperiode im Rahmen von AUKM keine Maßnahme zur Verfügung. Für Kommunen steht diese spezielle Förderung AUKM nicht zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass Hecken zur Abschirmung des Kindergartens keine wasser- oder winderosionshemmenden Wirkungen haben. Da Hecken über die Heckenrichtlinie aber nur gefördert werden können, wenn diese Wir- 4 kungen gegeben sind, kann die Kommune auch nicht über die Heckenrichtlinie gefördert werden. 4. Gibt es Planungen und Überlegungen, dass im Außenbereich der gesamten Wohnbebauung der Ortslage 06888 Dabrun-Melzwig z. B. ein Feldgehölz , ein Heckenschutzstreifen, eine Blüh- oder Streuobstwiese - im Rahmen von Förderprojekten oder als Agrarausgleichsmaßnahme - errichtet werden können? Wenn nicht, bitte begründen, ob die benannten Strukturen oder Flächengestaltungen über Fördermöglichkeiten (z. B. Greening) und Entschädigungs- bzw. Ausgleichszahlungen an den entsprechenden betroffenen Landwirt generell umgesetzt werden können. Nach vorliegendem Kenntnisstand sind der Landesregierung keine entsprechenden Planungen und Überlegungen im Außenbereich der Ortslage Dabrun- Melzwig bekannt. Im Rahmen der Förderung über AUKM ist die Anlage von Heckenpflanzungen möglich. Ebenfalls denkbar sind in Abstimmung mit der Kommune und den Landwirten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutz - und Baurecht. Kommunale Flächen könnten vorbereitend oder begleitend mit Flurneuordnungsverfahren - insbesondere mit freiwilligen Landtauschen oder beschleunigten Zusammenlegungsverfahren - in die geeigneten Lagen gebracht werden. Im Übrigen wird hinsichtlich des Greenings und der Förderung im Bereich der AUKM auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 5. Welche Überlegungen und Initiativen werden im Land Sachsen-Anhalt ergriffen , um den Abstand zwischen der Ausbringungsfläche von Pflanzenschutzmitteln und sensiblen Flächen (§ 17 Pflanzenschutzgesetz) quantitativ zu erweitern, wie in anderen Ländern bereits umgesetzt bzw. diskutiert ? Bitte begründen. Derartige Überlegungen und Initiativen liegen außerhalb der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden. Nach dem Pflanzenschutzgesetz bestehen hierfür keine gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen wird auf die Zulassungs- und Anwendungsbedingungen im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis verwiesen. Siehe auch Antwort zu Frage 3. GEMAR l;NG DABR N GEMAR NO DABRlJN o =~- ) --f Il : ~ Gre nze des im Zusammenhang bebauten Orts teiles gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB im Rahmen rI\-.. der 1. Änderung 'U o KortengrvndJoge; Liegenschoftskarte des Londesom~es fOr Vermessung vnd Goofnlofmolionen lond $oChsOfl-AnhOU Stadt Kemberg Gemotkung OObrun F...... 1. 2. 8. 9 MoBiolob , : , .(XX) Stand ck;!f Pklnvnterioge Ir-JonaJ/Jahr1 01/2017 Vervieltöttigurtg§Ef1oubnts ertent durch das lond61Oml f\)r Vermessung und Geoinfonnationen land Sachsen-Anhat vom AltJenzelchen 2807.2010 AI 8-1 8()-20IO -- Zeichenerkläru GemeInde- • KmlQrenz.. Gemarlumgsgren.ze F1utgrenze vom. FlufltQcI($OI"II1WI mit Grenzpunkt und -IIngt neue fh.lfltüct(sgrcnze mit G~nkt und 4nge ............... ......... """ Dateohbel a",,",,",,,, Medien F erI'TWIfTneleitung ScIvnWwa __ ROQeli ."IIM1tung Mltchwa.tefleitung T rink'l'l1uaer1eitung 11 -_ .. _ ._- - "._ ". - (33\ -<>>--"13,,.3 .. 1 -O~- I I /;' • N // . // 5chaltX8stetv'Strom Lolerne Mast I Stahlbeton Ka!'l!~ & Schtct11tt9ht!. Deck~ 50111. Auslauf Ei'llauf Obet1'IOOlydr1lrrt Unterllurttydrllnt SnlLenl nkXutan (Regeneinlaut) &h",,", W-Wasser G-GIS SchIId~.hl Bsp. GliIlW ....... .- E- .. G/WP Am,.. Haltestelle SiraBennamenschild Mauer mit MluentAnc.e Z.un Hed<. ",.,.. Begrenrungalinle " .. "',,"" F " !C o 0 11 1 11 Offnunoen am GebAude 11" ytottatjon J Bf'wu<;hI' Baum r. :\ fkhe KronefvlIdlul \.... K-2,5m Stamroo-mf8I1Q :.,I U.O,ßm einzelner Laubblum A Q einzelner Nadelbaum ~ , . . , , , . Parkan&8Qel A. .. n liegewiese (\ . ~ . ' n lAubwald NlldeIwIIld o 0 A • A o 0 n n n " n Bauliche Dachformen Bauarten YOIf\andene bauliche Ant.gen Sonderflachen be.teMnde BIIUl •• t mit Bemaßung vefliegette Alche Maße und Zahlen GeLt .......... HOIlenfntpunkt mit Nt dM Punk._ MaIl_ PnlleliUlt ·'IW @ 703 2.53 # unbefestigt • funbd'-I ...", - 18) Schotter • {SchI ~. lAI Buno-Iow I GartenhaUI 510" Eingang m Ziegel I OEhltein h Oech~ppe mt Metallcleckung Kunstabffplatten Bql 'Ia z P M < ~ WohnMUI, rr.lliv, ZIegeI (Whs / m / ZI K1l!!11npflalter • {kPI Gro6p1\IIlter • (GPI Vetbtr.dltelnpftul8r • ("PI Ralflt'lQittttttei'lt . lReiSI """"Iton- IBPl) Baurecht Ad der Mylls"'o Nutzung Reine Wohngebiete WR • lIgemein. WChI1Q8bfete WA ~~ MO M~ MI Ge sbEytbiebe GE Indultriegebiete GI BlUW!'" nur Einzelh6uMf zul6S1ig nur DoppeIhtUMf zultnig nur Einzel.. und DoppeIhtUMr ZUlllljg otrene Beuw.ise Qeachlosseoe &..-1_ Md d" b.u!lchtn Nutzung GeK:hoßnAchenzahi LB. Baumauenuhl I .B. GrundMchenzahl z.B. ZIIhl der VOigeachc)Ue z.B. E o ED o 9 GFZ 0,7 BMZ3,0 GRZO •• 111 E rkllruna dtr NIITZU na,tc"'b!on' , FUt!!t2UngtIChIßtHI WA9 :MIM: ~ FH -104m Vet1tehrs"lchen beIondem ~Itimmung VertehrsbeNhigtet eer.ich Red- und Fußweg festgeMtzte, eber noch nicht vomandene VerkehrsIlIChe OffWItIiCM , prtvete GtOnnIcne AbilandlNlChe T nach 56 BauO lSA Enndldlutzft6che TB nech §29 8!uOlSA Geh-, F.hr· und Leitungll'8drt KinderspIeIpletz c=J m 11 c=J IÖlP I === Grenze des GeltungttMw-eichet einet Bebeuungsplenes Abgrenzung unterac:hleclticher ------- Nutzl-'lQen ......... Grenz. d .. 8!ugn.JndltOcke, a.ulinie ----- 8!ugrenul Umgrenzung von FI.ehen IDr Stellplatze und G.ragen FIId'Ien tur Anpflanzung I/0I'l Baumen und ......... FIId'ten zum Schutz zu, Pnege und Entwic:klung von N.tu, \.Iod L.nd..:::h!" Elntahrtbore;cn 86r..ch ohne Ein- \.Iod AUlflihtt ...... ...... ...... ...... HOnt blytichtrAnllqen ~~ Meter Ober !-IeMobetug) Trau1hOhe LB. TH ::; 12 .-4 FirsthOhe LB. 111: 5J.5 W.ndhOhe LB. '#I : 15J MauethOhe L B. 1II = 15,5 Ober1I:.nte F ertigfußboden L B (Jffi : J5J Oberi<.nle RohlulUloden LB. m = 15J Oberi Flache mit Waldhaus (Sandflache) = ca. 16 m' : @-@ Flache m~ Rutsche & = ca. 67 m' : Kriechtunnel (gesamt) : (Flache mit Holzspane und Rasenflache) @ Rutsche (einzeln) = ca. 15 m' @ Kliechtunnel (einzeln) = ca. 6 m' . .... , .. , .. , .. , ... ...... ...... , .. , .. , .. ... ... , . " ... ....... ..... ... .......... .. ... ... , .... , .. , .. , ..... , .. , . ..... . Abstandflachenberechnung: 1.) gem. BauO LSA § 2 Abs. (4) Satz 12 Neubau einer Kindertagesslatte = Gebaudeklasse 5 gem. BauO LSA § 6 Abs. (5) Satz 1 5.) gem. BauO LSA § 2 Abs. (3) Satz 2 Neubau von TerrassenOberdachungen = Gebäudeklasse 1 T1 fOr Neubau einer Kindertagesstatte - Satteldach T1 = (72.855 - 68.45) + 113 (76.835 - 72.855) x 0.4 T1 = 4.405 + 113 (8.385 - 4.405) x 0.4 gem. BauO LSA § 6 Abs. (5) Satz 1 und 3 T5 für Neubau von TerrassenOberdachungen T5 = 3.00 m T1 = 2.29 = T min = 3.00 m 2.) T2 fOr Neubau einer Kindertagesstatte - Walmdach T2 = (73.025 - 68.45) + 113 (75.15 - 73.025) x 0.4 T2 = 4.575 + 113 (6.70 - 4.575) x 0.4 T2 = 2.11 = T min = 3.00 m 3.) gem. BauO LSA § 2 Abs. (3) Satz 1 vorhandenes Heizhaus = Gebäudeklasse 1 4.) gem. BauO LSA § 6 Abs. (5) Satz 1 und 3 T3 fOr vorhandenes Heizhaus T3 = 3.00 m gem. BauO LSA § 2 Abs. (4) Satz 13 vorhandene Schule = Gebaudeklasse 5 gem. BauO LSA § 6 Abs . (5) Satz 1 T4 fOr vomandene Schule T4 = (60.65 ·68.45) + 1/3 « 60.97 - 68.45) - (80.65 - 68.45» x 0,4 T4 = 12.20 + 1/3 (12.52 -12.20) x 0.4 T4 = 4.92 m 1 0. März 2017 F O Bauordnung Landkre is W 'ttenberg !lAU Jlanung. & 'betreuungs lIGIo kembetg Landkreis Wittenberg- • Bauauf~,cll tsl)Chorde - Dlpl.·lng. Sobine Pannlef Y.'CYt$lr. 2 1 - 06901 Kemberg ~4~~1 , 2OJ 11 . rwo OJ4 . 1828 Anlage zu, ß.."lUI')l'f)(·hu I{lUIIlJ />Z: .lH8 .. '1.~.,,:#l..a- - :tJUH1J1l17 t!!/(b.ftr (Datum) L-oqeplan (gern. § 11 BauVorlVO) 1. Änderung (Unlerschli!tj Bauvorhaben: Neubau KiTa "Dabruner Elbspatzen" GB-Nr.: 2016318 Maßstab 1 :250 Lagebezug: Gauß-Krüger- KOOrdinatensystem 42/83 (3' ) (LS 150) Höhenbezug: DHHN 92 (NHN) Bauherr: I-7S'-ta:::d:;t"K.::e::.m"'b:,:e"r0'.9-,-_______ ___ --I Projekteintrag : BaugenehmigungsbehOrde: Landkreis Wittenberg Die PIanmaße wurden den Planunter· Gemeinde: I-:K:;.e::.m::b" e'-r::.g.::."'S"ta'-d'7tc.:::::::"-----------I ::!~;"~~6do;~2~~ :nu2~~~20'7 , If-------------I---------------------j -betreuungs BUro Kemberg, entnommen. Gemarkung: Dabrun _ Plan mit lagemJßiger Eilordnung Flur: 1 • Grundriss und Schnin A· A - Ansk:hten (SOd, NOfd, West, Ost) Flurstock: 738,740 - Außenanlagenplan 0112017 Lage: Dabruner Schulstraße 2 . Plan FahrTadständer mit Überdachung 0612015 GrundalOck.elgenachaflen Bebauungsplan: nicht vorhanden Baulasten: keine Lellungsbesland: Entwa88erung: ohne Auskunft Trinkwasser ohne Auskunft GIIS: ohne Auskunft FefTlWllrme: ohne Auskunft Telekommunikation: ohne Auskunft Beklrizil .. t: ohne Auskunft Allgemeine Hinweise • Die Angaben 2U den Medien sind unverbindrlCh und entbinden nicht von der Pfticht \10( Baubeginn eine aktuelle Auskunft bzw. Schachtef1aubnis bei den MedieMelrebem einzuholen. • Es wird keine Gewahr dafür Obemommen, dass da! dargestell te Baugelände frei \Ion unterirdischen leitungen und Bauwen.:en ist. • Sofern der Plan nicht unmittel)ar nach der Fertigstellung (bzw. Ausfertigung) verwendet wird, ist eine OberprOfung insbesondere der Höhenangaben erforder1k:h. · Ober die Lagerid1tigkeit der n der Örtlichkeit 't'Ortlandenen Grenzzeichen wird keine Aussage getroffen. Diese Planuntertage Isl urheberrechtlich gesctlOtzl. Oie Vervielf3ttigung Ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers geslattel. Datum gemessen 0310312016 gezeichnet 1810312016 2710112011 06J03'2017 Name lehmann, OipI.-Ing. Wendelken. VT Wendelken, VT Wendelken, VT DIllei: k:\1631ß\dwg\16318lP2_250 Dlpl .-Ing. CI,udJD~leg l.r v.rmessunii"~MQOr ...... , B.raten~r Ingenktur \ Breit,cheidatraße 2a • 06886 lutherstadt Wittenberg Tel.: (0 34 91 ) 49 53 0 Fax: (0 34 91) ' 9 53 2. email: posl@vermeasutgsbuero-zieQler.de Liegenschaftsauskunft Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Maßstab: 1 :4.000 - zum internen Gebrauch - Bearbeiter: Datum: 11.06.2018 Schutz der Nutzpflanzen im Randbereich zu mindern. Ein direkter Eintrag auf angrenzende Flächen wird damit verhindert. Behandeln Sie in Raumkulturen die äußeren Reihen stets von außen nach innen. Beachten Sie daher bei der Pflanzung der Anlage, dass der gesamte Bestand umfahren werden kann. ~ Verständigen Sie die Nachbarn vorsorglich und umgehend, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in unvertretbarem Ausmaß auf Nachbarflächen aufgetreten ist. Weisen Sie auf Vorsorgemaßnahmen hin, z. B. Einhaltung einer Wartezeit vor dem Betreten der Fläche oder vor der Ernte von Obst oder Gemüse. Ziehen Sie im Zweifelsfall den örtlich zuständigen Pflanzenschutzdienst hinzu. Informationen und Empfehlungen für Anwohner und unbeteiligte Personen ~ Ein unangenehmer Geruch bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel kann in Einzelfällen auftreten. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten, wenn zugelassene Pflanzenschutzmittel ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. ~ Sprechen Sie die Anwender von Pflanzenschutzmitteln an oder informieren Sie sich beim nächstgelegenen Pflanzenschutzdienst. Zuständigkeiten und AuskunftssteLLen der Länder Für Fragen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Pflanzenschutzdienste der jeweiligen Bundesländer zuständig. Eine Übersicht zu den amtlichen Auskunftsstellen finden sie im Internet auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: ~ bv'.bund.de/pf'anzenschutzdienste HERAUSGEBER Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Referat 512 Rochusstraße 1 53123 Bonn STAND Juni 2018 GESTALTUNG BMEl BILD NACHWEIS Titel: lennartz. BMEL; Innen: Julius Kühn-Institut DRUCK BMEL Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird betreut von: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BlE) Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) Erwin-Baur-Straße 27,06484 Quedlinburg Weitere Informationen unter www.bmel.de www.nap-pflanzenschutz.de - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Verhalten in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauungen, Gärten oder Personen ALLgemeine Grundregeln für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln -7 Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie unannehmbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu vermeiden. -7 Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie eine Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben. Die Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels enthält alle mit der Zulassung verbundenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen . Diese sind zwingend zu befolgen. -7 Pflanzenschutz darf nur nach "guter fachlicher Praxis" durchgeführt werden. Hierzu gehören u. a. Vorgaben, um die Anwendung und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken. -7 Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich , gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden. Anwendungen auf Nichtkulturland und auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, bedürfen einer besonderen Genehmigung. -7 Für berufliche Anwender zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen nur durch Anwender ausgebracht werden, die über einen Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verfügen und regelmäßig an den entsprechenden Fort- und Weiterbildungen teilnehmen. Empfehlungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln Besondere Sorgfalt und Rücksichtnahme bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind gegenüber unbeteiligten Personen wie Anwohnern und Spaziergängern angezeigt. Dies gilt insbesondere, wenn Behandlungsflächen unmittelbar an bebautes Gebiet einschließlich Haus- und Kleingärten oder an Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, angrenzen. -7 Informieren Sie aktiv über Pflanzenschutzmittelanwendungen , insbesondere dann, wenn Sie angesprochen oder gefragt werden. -7 Halten Sie gesetzliche Ruhezeiten ein, vor allen in der Nähe von bewohnten Gebieten. -7 Verzichten Sie soweit möglich darauf, Pflanzenschutzmittel an Sonn- und Feiertagen anzuwenden . -7 Vermeiden Sie Abdrift, indem Sie abdriftmindernde Geräte und Düsen mit entsprechender Einstellung sowie fahrgeschwindigkeit verwenden und keine Pflanzenschutzmittel bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 5 mls ausbringen. "Verlustmindernde Geräte" finden Sie über die Suchfunktion auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts. -7 jutius-Iwehn.de -7 Halten Sie den vorgeschriebenen Abstand zu benachbarten Flächen ein. Da Abdrift durch leichte Luftbewegungen nicht auszuschließen ist, werden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelnl Mindestabstände von zwei Metern bei Flächenkulturen (z. B. Getreide) und fünf Metern bei Raumkulturen (z. B. Obstbäume oder Reben) zugrunde gelegt. Diese Abstände gelten für: • Grundstücke mit Wohnbebauung, • privat genutzte Gärten, • Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und • unbeteiligte Personen (z. B. Spaziergänger). Sind im Einzelfall größere Abstände festgelegt, ist dies in der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels vorgegeben. -7 Verwenden Sie im Randbereich spezielle Randdüsen , durch die eine rand scharfe Behandlung der Flächenkultur ermöglicht wird, ohne den 1 Bekanntmachung Ober die Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern. die der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zugrunde gelegt werden im Bundesanzeiger vom 27. April 2016 (BVL 16/02/02) Außenanlagen Feder- Sonnenschutz , . , • ~ ~ ". " 'r. \'. /\ 0-'l<: Y f:. ~ ~ f, ;} ... 0 'r. ... • , • • • • • 0:. • • '. 'i;, ~.,. ~ ~ ~ "7 • • (I • • . ' CP @ o • • • • • , . • • ./ N , Planzeichenerklärung ZlIaIw1IFW-Partdlöche p- O ~ 0 T """""" Gehweg/RoIert>a 0 SpriI2schuIzJI< 0 .. Sand _ 0 Holzspäne D Rasen BepIanzu1g D Sp;eIgeriiIe D Sichemeitsberei GUIII,iboid o 2821201 F~ Telekom vorh_ T-..nneu Regenwasser vorhanden Regenwasser neu ScIunutzwa ..... vorhanden ~neu T __ T.ir*wasser neu ETLneu BAU planungs " ' bo~euu Kernberg 00'1000 DiP/.·lng. Soblne ~~;Y KreuUlr. 2' • 0690 ~ Tel. 034921.2031' • "'>"'3." INGENIEURBÜRO TIEFBAU GmbH JESSEN (E.) - a...w.s. ..... : • Ta Stadt Kemberg Bauamt Neubau KITA Dabrun TO: Freianlagen (Außenanlagen, TW, SW,RW) - , -- T I!II..: (m4II211 11214 Fa.; (03C1) 71 120 Lageplan ~3 _w. -. d3153_Anlage.pdf KA 7-1779 Innenbereichssatzung-1.pdf KA 7-1779 Lageplan-2 KA 7-1779 ALK mit Luftbild-3 KA 7_1779 BMEL-Faltblatt-4 KA 7-1779 Außenanlagen-5