Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3154 09.07.2018 (Ausgegeben am 10.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Walsleben-Goldbeck Kleine Anfrage - KA 7/1715 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Walsleben- Goldbeck verschiedene Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Walsleben-Goldbeck und seit wann ist er in Betrieb? Bitte entsprechende Betreiberwechsel seit Betriebsbeginn mitberücksichtigen . WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 01 - 06 ENERCON E-101 Windpark Walsleben-Goldbeck GmbH & Co. KG Bismarker Straße 12, 39606 Hansestadt Osterburg 16.10.2014 07 ENERCON E-115 Windpark Walsleben-Goldbeck Erweiterung GmbH & Co. KG Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen 12.10.2015 2 2. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der Windpark Walsleben- Goldbeck? Bitte Größen (ha) mit angeben. Vorranggebiet XX – Erxleben, Fläche 278 ha. 3. Gibt es entsprechende Anträge von Investoren auf Erweiterung des WP Walsleben-Goldbeck? Wenn ja, wie viele Windenergieanlagen (WEA) sind geplant? Bitte Typen, Höhen und Leistung mit angeben. Nein. 4. Gibt es für den Windpark Walsleben-Goldbeck Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Nein. 5. Ab welchem Datum wurden die kalendarischen Abschaltzeiten für Fledermäuse im WP Walsleben-Goldbeck bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 6. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 7. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten innerhalb der beiden kalendarisch festgelegten Zeiträume genau definiert? Die 7 WEA sind im Zeitraum vom 20. Mai bis 30. Juni und vom 20. Juli bis 30. September in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei einer Lufttemperatur über 9°C abzuschalten. Bei Windgeschwindigkeiten über 6 m/s, gemessen in Nabenhöhe, ist der Anlagenbetrieb zulässig. Bei Stark- und Dauerregen ist keine Abschaltung erforderlich. 8. Aus wie vielen WEA besteht der WP Walsleben-Goldbeck und für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten? Bitte mit Typenangaben und Baujahr beantworten. Siehe Antwort zu Frage 1 und 7. 9. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Walsleben- Goldbeck? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 135,90 m. 3 10. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Walsleben -Goldbeck dokumentiert? Bitte Dokumentationsverfahren, Messsystem, -intervalle und -zeiten angeben . Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 11. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Landkreis Stendal als zuständige Überwachungsbehörde. 12. An welchen Zeitpunkten erfolgten Vorortkontrollen der Überwachungsbehörde und nach welchem Kontrollsystem erfolgten diese? Bitte Angabe der Kontrolltermine je Kalenderjahr mit den entsprechenden Kontrollergebnissen. Die Installation des Abschaltsystems und die Konfiguration der Abschaltzeiten werden bei Inbetriebnahme der Anlage kontrolliert, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen. 13. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 14. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 15. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 13 und 14. 16. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 13 und 14. 17. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Walsleben-Goldbeck vor? Es wurde kein Monitoring beauflagt. 4 18. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten überwacht? Es erfolgt keine Überwachung des Zugverhaltens. 19. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus, des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Walsleben-Goldbeck? Es liegen Hinweise vor auf reproduzierende Vorkommen des Kleinen und des Großen Abendseglers. 20. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des WP Walsleben-Goldbeck vor oder wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Fledermausarten erfasst: Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Langohrfledermaus, Wasserfledermaus , Mopsfledermaus. 21. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Walsleben-Goldbeck durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Seit 2015 Schlagopfer-Monitoring zum Rotmilan durch den Betreiber. 22. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Nach bisherigem Zwischenbericht keine Todfunde oder Schlagopfer. 23. Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fledermäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Walsleben-Goldbeck durchgeführt? Avifaunistisches Gutachten von August 2011 (Erfassung Brutvögel 2010, Erfassung Rastvögel 2010-2011), erstellt durch Büro BIO-Consult. Untersuchung zur Betroffenheit von Fledermäusen vom 06.01.2011 (Erfassung Fledermäuse 2010), erstellt durch Büro HagenGuthAchten. 24. Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Es ist keine Veröffentlichung erfolgt. 25. Wohin wird der Strom, der im WP Walsleben-Goldbeck erzeugt wird, geliefert ? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz.