Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3156 09.07.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 10.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im und am Windpark Hüselitz Kleine Anfrage - KA 7/1717 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Hüselitz diverse Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Hüselitz und seit wann ist er in Betrieb? Bitte entsprechende Betreiberwechsel seit Betriebsbeginn mit angeben. WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 01 02 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft I KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 11.11.2015 03 Vestas V 126 Windpark Hüselitz 3 GmbH & Co. KG Poststraße 3, 39576 Stendal 29.09.2017 04 - 06 Vestas V 126 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft XV KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 29.09.2017 2 WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 07 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft II KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 20.11.2015 08 09 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft III KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 13.11.2015 10 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft IV KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 25.12.2015 11 12 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft III KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 25.12.2015 13 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft II KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 06.10.2016 14 Vestas V 112 Windpark Hüselitz 1 GmbH & Co. KG Poststraße 3, 39576 Stendal 05.11.2015 15 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft V KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 25.12.2015 16 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft VI KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 25.12.2015 17 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft VII KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 25.12.2015 18 - 21 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft VIII KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 25.12.2015 22 23 24 25 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft IX KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 13.11.2015 18.11.2015 18.11.2015 06.10.2016 26 - 27 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft X KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 25.12.2015 28 Vestas V 112 Windpark Hüselitz 2 GmbH & Co. KG Poststraße 3, 39576 Stendal 05.11.2015 29 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft XI KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 30.01.2016 30 - 32 Vestas V 112 Windpark Hüselitz 2 GmbH & Co. KG Poststraße 3, 39576 Stendal 05.11.2015 33 34 35 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft X KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 18.02.2016 06.10.2016 18.02.2016 36 - 38 Vestas V 112 Windpark Hüselitz 1 GmbH & Co. KG Poststraße 3, 39576 Stendal 09.11.2015 3 WEA WEA Typ Betreiber Inbetriebnahme 39 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft XIII KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 06.10.2016 40 41 42 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft XII KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 06.10.2016 18.02.2016 18.02.2016 43 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft XIV KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 18.02.2016 45 46 47 Vestas V 112 Hüselitz Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft XIII KG Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine 16.02.2016 06.10.2016 16.02.2016 Vormaliger Betreiber der WEA war die ARGE Hüselitz GbR, Max-Born-Str. 1, 48431 Rheine. 2. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der WP Hüselitz? Bitte Größen (ha) mit angeben. Vorranggebiet XVI – Hüselitz, Fläche 448 ha. 3. Wohin wird der im WP Hüselitz erzeugte Strom geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz. 4. Aus wie vielen Windenergieanlagen (WEA) besteht der WP Hüselitz und für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten? Siehe Antwort zu Frage 1 und 10. 5. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Hüselitz? Die Nabenhöhe beträgt 119 m. 6. Gibt es für den Windpark Hüselitz Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Wenn ja, bitte die Anzahl der WEA mit Typ, Höhe und Leistung angeben. Nein. 7. Gibt es für den WP Hüselitz Anträge von Investoren auf Erweiterung? Wenn ja, bitte die Anzahl der WEA mit Typ, Höhe und Leistung angeben. Nein. 4 8. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 9. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 10. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert - Das heißt: In welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele WEA abgeschaltet ? Die WEA 01, 02, 07, 08, 12 und 13 sind im Zeitraum vom 01. Mai bis 30. September in der Zeit von eine Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang abzuschalten bei Lufttemperatur ab 8 °C und Windgeschwindigkeit bis 8 m/s, gemessen in Nabenhöhe. Bei Stark- und Dauerregen ist keine Abschaltung notwendig . Die WEA 03, 04, 05 und 06 sind im Zeitraum vom 15. Mai bis 30. September von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe bis 8 m/s und Lufttemperatur von über 8° C abzuschalten. Bei Stark- und Dauerregen ist keine Abschaltung notwendig. Die WEA 42 und 43 sind im Zeitraum vom 20. Juli bis 30. September von eine Stunde vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang abzuschalten bei Lufttemperatur ab 8 °C und Windgeschwindigkeit bis 8 m/s, gemessen in Nabenhöhe . Bei Stark- und Dauerregen ist keine Abschaltung notwendig. 11. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Hüselitz dokumentiert? Bitte Dokumentationsmethode, Messverfahren, -intervalle und -zeiten angeben . Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 12. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Landkreis Stendal als zuständige Überwachungsbehörde. 5 13. An welchen Zeitpunkten erfolgten - nach welchem Kontrollsystem - Vorortkontrollen der zuständigen Überwachungsbehörde? Bitte die Kontrollen und deren Ergebnisse je Kalenderjahr auflisten. Die Installation des Abschaltsystems und die Konfiguration der Abschaltzeiten werden bei Inbetriebnahme der Anlage kontrolliert, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen. 14. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 15. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 16. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 14 und 15. 17. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 14 und 15. 18. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Hüselitz vor? Ein Monitoring wurde nicht beauflagt. 19. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten dokumentiert und überwacht? Es erfolgt keine Überwachung des Zugverhaltens. 20. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus, des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Hüselitz? Es liegen Hinweise vor auf reproduzierende Vorkommen des Kleinen und des Großen Abendseglers. 6 21. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windpark Hüselitz vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Fledermausarten erfasst: Kleiner und Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus , Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Mopsfledermaus 22. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Hüselitz durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Bei Auftreten der Rohrweihe erfolgt ein Monitoring durch den Betreiber. 23. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Bitte zeitliche Zuordnung der konkret verunglückten Einzeltiere zu den WEA. Es liegen keine Ergebnisse vor. 24. Wer hat wann Erfassungen zu Fledermäusen bzw. avifaunistische Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Hüselitz durchgeführt? Avifaunistisches Gutachten von 09/2011, erstellt durch Stadt und Land Planungsgesellschaft Hohenberg-Krusemark. Erfassung Zug- und Rastvögel 2008/2009 und Erfassung Brut- und Gastvögel 2009/2010/2011 und Raumnutzungsanalyse Rotmilan vom 22.12.2013, erstellt durch Myotis - Büro für Landschaftsökologie. Ergänzende bioakustische Langzeituntersuchungen Fledermäuse vom 29.01.2013, erstellt durch Myotis - Büro für Landschaftsökologie. 25. Wo wurden diese Gutachten veröffentlicht? Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in der Zeit vom 25.03.2013 bis 24.04.2013 die Antragsunterlagen einschließlich Avifaunistisches Gutachten zur Einsichtnahme ausgelegt. Es ist keine Veröffentlichung der Gutachten erfolgt. 26. Als vorgezogene Kompensationsmaßnahme wurde ein neuer Weiher mit Brutplätzen für Kranich und Rohrweihe angelegt. 26.1 Wie groß (ha) ist der angelegte Ausweichbrutplatz für die benannten Arten? Die Fläche der Maßnahme „Anlage eines Weihers und Extensivierung von Grünland“ beträgt insgesamt 2,61 ha. 26.2 Wann wurde der entsprechende Ausweichbrutplatz angelegt? 2016. 7 26.3 Wie viele Brutpaare der beiden Arten nutzen erfolgreich den Ausweichbrutplatz ? Bitte je Kalenderjahr mit Fortpflanzungserfolg angeben. 1 Kranich-Brutpaar 2017, ohne Bruterfolg. 26.4 Wie viele Brutpaare der beiden Arten nutzen noch den ursprünglichen Brutplatz (Soll nordöstlich der Gemeinde Windberge sein.)? Bitte Entwicklung je Kalenderjahr mit Fortpflanzungserfolg angeben. 1 Rohrweihe-Brutpaar 2017, ohne Bruterfolg