Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3163 11.07.2018 (Ausgegeben am 12.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Wasserkraftanlagen am Flusslauf der Weißen Elster in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1798 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wann wurden welche Genehmigungen für die Errichtung/den Betrieb von Wasserkraftanlagen zur Gewinnung elektrischer Energie am Flusslauf der Weißen Elster in Sachsen-Anhalt erteilt? Welche installierte elektrische Leistung haben diese Wasserkraftanlagen? Bitte einzeln auflisten. Wasserkraftanlage Wetterzeube: Für die Wasserkraftanlage besteht ein Altrecht aus dem Jahr 1928. Die wasserrechtliche Erlaubnis mit nachträglichen Festlegungen zum Altrecht zur ökologischen Verbesserung durch Fischauf- und Fischabstiegsanlage wurde mit Datum vom 28. April 2009 verfügt. Die Leistung der Wasserkraftanlage mit zwei Turbinen beträgt 340 Kilowatt. Wasserkraftanlage Kunstmühle Ostrau Mühlgraben bei Göbitz: Es liegt eine Bewilligung vom 18. Juli 2007 einschließlich eines Änderungsbescheides vom 01. August 2016 im Rahmen des Altrechts aus dem Jahr 1921 vor. Die elektrische Leistung der Anlage beträgt 56 Kilowatt. Wasserkraftanlage Göbitz am Mühlgraben: Zur Wasserkraftanlage Göbitz wird zurzeit bei der unteren Wasserbehörde des Burgenlandkreises ein Erlaubnisverfahren geführt. Die Erlaubnis ist im dritten Quartal 2018 zu erwarten. Die elektrische Leistung der Anlage beträgt 110 Kilowatt. Ölmühle Zeitz am Mühlgraben bei Zeitz: Es existiert eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb eines Wasserrades an der ehemaligen Ölmühle in Zeitz vom 18. Juni 2003. Die Leistung ist nicht bekannt. 2 2. Liegen den zuständigen Behörden weitere Anträge zur Errichtung/Betrieb von Wasserkraftanlagen zur Gewinnung elektrischer Energie am Flusslauf der Weißen Elster in Sachsen-Anhalt vor? Welche elektrische Leistung sollen diese Wasserkraftanlagen aufweisen? Bitte einzeln auflisten. Dem Landesverwaltungsamt liegt als oberer Wasserbehörde ein Antrag zur Wasserkraftnutzung am Rossnerwehr bei Großosida an der Weißen Elster vor. Die Wasserkraftanlage soll eine Nennleistung von 320 Kilowatt aufweisen. 3. Erteilte Genehmigungen sind regelmäßig mit Nebenbestimmungen versehen . Welche Behörde ist für die Kontrolle der Einhaltung der Nebenbestimmungen zuständig? Können Aussagen zur Häufigkeit der Kontrollen getroffen werden? An Gewässern zweiter Ordnung und an Wasserkraftanlagen an Gewässern erster Ordnung ohne Aufstau des Gewässers ist die untere Wasserbehörde des Landkreises für die Kontrolle der Einhaltung der Nebenbestimmungen zuständig . Für Wasserkraftanlagen an Gewässern erster Ordnung, bei denen ein Aufstau des Gewässers stattfindet, ist die obere Wasserbehörde zuständig. Für die Wasserkraftanlagen Kunstmühle Ostrau, Mühle Göbitz und Ölmühle Zeitz liegen demnach die Zuständigkeiten für die Kontrolle der Einhaltung der Nebenbestimmungen bei der unteren Wasserbehörde des Burgenlandkreises. Für die Wasserkraftanlage Wetterzeube liegt die Zuständigkeit bei der oberen Wasserbehörde. Kontrollen an den Wasserkraftanlagen werden bei Bedarf oder nach Informationen über Nichteinhaltung von Nebenbestimmungen durchgeführt.