Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/317 02.09.2016 (Ausgegeben am 02.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) Entsorgung der uranbelasteten Filterelemente Kleine Anfrage - KA 7/146 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei der Trinkwasserversorgung im Bereich Mansfeld-Südharz werden aufgrund erhöhter Uranwerte im Trinkwasser spezielle Uranfilter eingesetzt. Das Filtern des schädlichen und giftigen Urans aus dem Trinkwasser sollte nur eine Zwischenlösung sein. Siehe hier auch: Analog der Kleinen Anfrage KA 6/8062 vom ehemaligen Abgeordneten Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Von wieviel kg jährlicher Kontaminierung mit Uran geht man derzeit aus und wie ist der Trend der letzten fünf Jahre? Die Filteranlagen wurden schrittweise in Betrieb genommen. Bis Ende 2013 sind ca. 9 t und 2014 weitere 3 t mit Uran kontaminierte Ionenaustauscherharze angefallen, die durch Einbau in eine Deponie entsorgt werden konnten. 2015 waren 6,3 t im Zwischenlager. In diesem und im nächsten Jahr werden jeweils weitere ca. 4 t der zu entsorgenden Materialien erwartet. Sollte sich die für 2017 geplante Anbindung an das Fernwassernetz verzögern, fallen jedes Jahr ca. 4 t Material an. 2 2. Besteht eine Gefährdung für Umwelt und Mensch bei unsachgemäßem Umgang mit uranbelasteten Filterelementen (Unfälle, Zerstörung, Diebstahl )? Uran ist nach der Gefahrstoffverordnung bei Gehalten zwischen 1 bis 7 % als „giftig“ eingestuft. Daher kann bei unsachgemäßem Umgang eine Gefährdung entstehen. Als Nebengefahr könnten auch unzulässige Strahlenexpositionen verursacht werden. 3. Wie hoch ist die derzeitige maximale zulässige Lagerung von kontaminierten Filterelementen in den Zwischenlagern des Wasserverbandes Südharz ? Für die Zwischenlagerung der beladenen Ionenaustauscherharze ist eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung nicht erforderlich. Der Wasserverband hat nach Strahlenschutzverordnung die Materialien vor ihrer ordnungsgemäßen Beseitigung gegen Abhandenkommen und vor dem Zugriff durch Unbefugte zu sichern. Die Menge der zwischenzulagernden Ionenaustauscherharze richtet sich somit nach der sicheren Lagerkapazität. 4. Für eine Nachweispflicht der Entsorgung und Kontrolle der Filterelemente ist der Wasserverband verantwortlich. Welche übergeordnete Institution prüft den Wasserverband? Die Aufsicht über den Wasserverband für die Trinkwasserbereitstellung hat das örtliche Gesundheitsamt, diesem wiederum ist das Landesamt für Verbraucherschutz übergeordnet. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in den Anlagen des Wasserverbandes überwacht die Gewerbeaufsicht im Landesamt für Verbraucherschutz. Wenn die beladenen Ionenaustauscherharze entsorgt werden sollen, ordnet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen die entsprechenden Maßnahmen nach § 102 der Strahlenschutzverordnung an. Werden die Ionenaustauscherharze als Abfall verwertet oder beseitigt, überwacht die für die jeweilige Anlage zuständige Überwachungsbehörde hierbei die Einhaltung der Festlegungen der entsprechenden Zulassungsentscheidung und der für die Anlage einschlägigen Vorschriften.