Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3189 24.07.2018 (Ausgegeben am 24.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Geplante Novelle des Verfassungsschutzgesetzes Kleine Anfrage - KA 7/1822 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Jahre 2016 bis 2021 steht auszugsweise Folgendes: „Wir werden eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes zu einer modernen Behörde weiter vorantreiben. Eine transparente Organisationsstruktur und eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle sind dafür unerlässlich. Dazu wird die Koalition durch eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes transparente und abschließende Regelungen für den Einsatz und die Führung von V-Leuten sowie für verdeckte Maßnahmen schaffen. ...“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Verfassungsschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auf den parlamentarischen Weg zu bringen? Befindet sich der Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes bereits in der Phase der Erarbeitung? Die Landesregierung beabsichtigt, in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes in den Landtag einzubringen. Im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wird derzeit der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesnovelle erarbeitet. 2. Aus welchen Gründen beabsichtigt die Landesregierung, das Verfassungsschutzgesetz zu novellieren? 2 3. Mit welcher Zielrichtung und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten soll die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes ausgestaltet werden? Auf die Fragen 2 und 3 wird zusammenfassend geantwortet. Mit der Gesetzesnovelle sollen unter anderem abschließende Regelungen für den Einsatz und die Führung von sogenannten V-Personen sowie für verdeckte Maßnahmen geschaffen werden. Darüber hinaus sollen mit dem Ziel der Rechtsvereinheitlichung zwischenzeitliche Änderungen des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) aufgegriffen werden. Zudem wird sich aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - soweit diese relevant ist - im Gesetzentwurf niederschlagen. 4. Wie soll die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes zu einer modernen Behörde konkret umgesetzt werden? Wie sieht die künftige Organisationsstruktur aus? Die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt, in Bezug auf Transparenz, Offenheit und Kooperation mit dem Bund und den Ländern, hat bereits im Jahr 2012 begonnen. Hierbei handelt es sich um einen fortwährenden Prozess, in dessen Rahmen auch Optimierungen der Organisationsstruktur des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt vorgenommen werden. 5. Wie soll künftig eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes aus Sicht der Landesregierung erfolgen? Welche Veränderungen sind hierfür vorgesehen? Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt wird bereits jetzt von mehreren Institutionen und auf verschiedenen Ebenen kontrolliert; von der Verwaltungskontrolle über die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle bis hin zur öffentlichen Kontrolle . Diese Kontrollmechanismen haben sich bewährt, was allerdings nicht ausschließt , dass sie erforderlichenfalls zu gegebener Zeit fortentwickelt werden. 6. Gibt es bereits eine Einigkeit darüber, inwieweit die Befugnisse zur besonderen Datenerhebung verändert werden sollen? 7. Hält die Landesregierung an ihrem angekündigten Vorhaben fest, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) soweit wie möglich öffentlich tagen kann? 8. Soll die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die Möglichkeit der Teilnahme von sicherheitsüberprüften Mitarbeitern der Fraktionen an den Sitzungen der PKK verbessert und entsprechend gesetzlich geregelt werden? Auf die Fragen 6, 7 und 8 wird zusammenfassend geantwortet. Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.