Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3192 24.07.2018 (Ausgegeben am 25.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Falko Grube (SPD) Jährlich durchschnittlich verfügbare Deponiekapazitäten in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1818 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Abfallwirtschaftsplan 2017 wurden zur Ermittlung der Entsorgungssicherheit der nächsten 10 Jahre die notwendigen Deponievolumina auf der Grundlage der genehmigten Gesamtvolumina an Deponiekapazitäten berechnet. Dies lässt außer Acht, dass die jährlich durchschnittlich verfügbare Deponiekapazität in den Anträgen zum jeweiligen Planfeststellungsbescheid festgeschrieben ist, welche von einer ganzen Reihe von Kriterien abhängig sind, wie z. B. der Laufzeit der Deponie, den technischen Voraussetzungen und der Einhaltung von Umweltnormen, wie der TA Luft und der TA Lärm. Insofern können aus dem genehmigten Gesamtvolumen an Deponiekapazitäten nur sehr begrenzt Aussagen zu den jährlich tatsächlich verfügbaren Deponiekapazitäten getroffen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie schätzt die Landesregierung die kurz-, mittel- und langfristige Entsorgungssicherheit ein, wenn sie die aktuellen Zahlen aus den Jahren 2017 und 2018 zugrunde legt? Gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. Nr. 2 des Anhangs 5 der Deponieverordnung hat jeder Deponiebetreiber eine Auswertung der im Berichtsjahr angenommenen Abfallmengen zu erstellen und mit der jeweiligen Jahresberichterstattung grundsätzlich bis zum 31.März des Folgejahres an die zuständige Behörde zu übermitteln. Aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2018 liegen daher nicht vor. Die Auswertung der von den Deponiebetreibern in den Deponiejahresberichte mitgeteilten Abfallmengen bestätigt die im Abfallwirtschaftsplan enthaltene Planaus- 2 sage der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, zumal die tatsächlich ermittelten Abfallmengen bis 2017 deutlich unterhalb des Ansatzes des dem Abfallwirtschaftsplanes zugrundeliegenden Prognosemodells liegt.   Insoweit bedarf die Planaussage auch mit Vorlage der aktuellen Zahlen keiner Anpassung . 2. Welchen Einfluss haben die mit den Genehmigungen der Deponien verbundenen Auflagen auf die kurz-, mittel- und langfristige Entsorgungssicherheit ? Aus den in den Planfeststellungsbeschlüssen enthaltenen Auflagen sind keine die Entsorgungssicherheit beeinträchtigenden Auswirkungen zu erwarten. Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 5 wird verwiesen. 3. Welchen Einfluss haben die Großbauvorhaben Nordverlängerung der A 14 und die Fertigstellung der A 143 hinsichtlich der damit verbundenen Aushubmengen auf die Entsorgungssicherheit? Der Bau der Nordverlängerung der A 14 und die Fertigstellung der A 143 haben keinen Einfluss auf die Entsorgungssicherheit in Bezug auf Deponiekapazitäten. Bei den Aushubmaterialien/Erdstoffen handelt es sich nicht um Abfälle, die auf einer Deponie zu entsorgen wären, sondern um Wertstoffe, zur Weiterverarbeitung im Bereich der Bauwirtschaft. 4. Wie hoch war das Gesamtvolumina an Deponiekapazitäten in Sachsen- Anhalt zum Stichtag 31. Dezember 2017? Die Beseitigungskapazität auf genehmigten Deponien in Sachsen-Anhalt zum Stichtag 31. Dezember 2017 betrug • für DK 0 rund 1,09 Mio. m³, • für DK I rund 15,66 Mio. m³, • für DK II rund 2,44 Mio. m³. Die Verwertungskapazität (Einsatz als Deponieersatzbaustoffe gem. §§ 14 ff der Deponieverordnung ) auf genehmigten Deponien in Sachsen-Anhalt zum Stichtag 31. Dezember 2017 betrug rund 3,39 Mio. m³. 5. Wie hoch sind die jährlich durchschnittlichen Deponiekapazitäten für DK0, für DK1 und für DK2, welche in den Anträgen zum jeweiligen Planfeststellungsbescheid festgeschrieben sind für die Deponien Reesen, Farsleben, Walbeck, Profen, DHS und Roitzsch? Bitte jeweils für jede Deponie getrennt für die einzelnen Jahre von 2018 bis 2027 aufführen. Der Zeitraum bis zur Erreichung der Gesamtablagerungskapazität im Ausbauendzustand einer Deponie beruht auf einer Schätzung der jährlichen Ablagerungsmenge. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet keine zeitliche Beschränkung der Laufzeit noch eine Beschränkung auf die eingeschätzte jährliche Ablagerungsmenge. 3 Die Betriebsphase der Deponie (Ablagerungsphase gemäß § 2 Nr. 2 DepV und Stilllegungsphase gemäß § 2 Nr. 32 DepV) endet mit der behördlichen Feststellung der endgültigen Stilllegung gemäß § 40 Abs. 3 KrWG und dem Beginn der Nachsorgephase (§ 2 Nr. 27 DepV) im zuletzt zur Ablagerung genutzten Deponieabschnitt. Tabelle: Durchschnittlich geplante Ablagerungsmengen pro Jahr für mineralische Abfälle zur Beseitigung auf den Deponien Reesen, Farsleben, Walbeck, Profen und Roitzsch Deponie Ablagerungsvolumen gem. Antrag Geplante Ablagerungs - menge pro Jahr geschätzte Laufzeit in Jahre Beginn der Ablage - rung DK I Reesen ca. 4,5 Mio. m³/ ca. 9 Mio. t ca. 300.000 t ca. 30 11/2011 DK I Farsleben ca. 2,8 Mio. m³/ ca. 5 Mio. t ca. 150.000 t ca. 30 11/2013 DK I Walbeck ca. 6,6 Mio. m³ / ca. 12 Mio. t ca. 460.000 t ca. 26 12/2010 DK I Profen ca. 5,0 Mio. m³/ ca. 7,5 Mio. t ca. 250.000 t ca. 30 offen DK II Roitzsch ca. 2,8 Mio. m³/ ca. 5 Mio. t ca. 150.000 t ca. 28 02/2015 Summe ca. 1,310.000 t Die angegebenen Mengen gelten für jedes Jahr der erfragten Zeitspanne. Die Deponie Hochhalde Schkopau (DHS) befindet sich in der Stilllegungsphase. Hier besteht Bedarf an rund 2,2 Mio. m³ mineralischer Abfälle zur Verwertung als Deponieersatzbaustoffe . Derzeit werden pro Jahr rund 0,8 Mio. t Abfälle auf der DHS verwertet , voraussichtlich bis 2021.