Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3204 30.07.2018 (Ausgegeben am 31.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Lars-Jörn Zimmer (CDU) Berufliche Kompetenzentwicklung und Retentionmanagement im Hotel- und Gaststättengewerbe (HoGa.Retention) - Qualität durch Qualifizierung Kleine Anfrage - KA 7/1832 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms (BMAS) „Fachkräfte sichern - weiterbilden und Gleichstellung fördern“ nahmen die Euro-Schulen Sachsen-Anhalt Süd GmbH im Sommer 2015 an einem bundesweiten Ideenwettbewerb teil. Unter den mehr als 130 Interessensbekundungen erhielt das Projekt „Berufliche Kompetenzentwicklung und Retention-Management im Hotel- und Gaststättengewerbe (HoGa.Retention)“ für Sachsen-Anhalt den Zuschlag und wird derzeit im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 durchgeführt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkungen: Das Land Sachsen-Anhalt ist weder an der Förderung noch an der Umsetzung und Begleitung des Projektes „HoGa.Retention“ beteiligt. Die nachfolgend aufgeführten Antworten, insbesondere zum finanziellen Förderrahmen sowie zu den bisherigen quantitativen Projektergebnissen, gründen sich daher auf Angaben des Projektträgers . Weitere Informationen zu den Zielen und Inhalten des Projektes sowie zur Projektumsetzung und zum Projektverlauf können der Internetseite http://www.eso.de/ dessau/projekte/hogaretention/ entnommen werden. 2 1. Welches sind die Besonderheiten zu bisherigen Programmen? Das Projekt „HoGa.Retention“ der EURO-Schulen Sachsen-Anhalt wird im Rahmen der sogenannten ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziell gefördert. Die ESF-Sozialpart-nerrichtlinie ist eine gemeinsame Initiative des BMAS, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das Förderprogramm bildet das Nachfolgeprogramm der Programme „weiter bilden“ und „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ aus der ESF-Förderperiode 2007 - 2013. Im Rahmen der Richtlinie sollen die Anstrengungen der Sozialpartner im Hinblick auf die folgenden Ziele unterstützt werden: - Aufbau von nachhaltigen Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen durch systematische Personalentwicklung und Weiterbildungsstrategien mit dem Ziel, den demografischen Wandel zu gestalten. Hierbei sollen insbesondere Beschäftigtengruppen wie Ältere, Frauen, An- und Ungelernte, zugewanderte Fachkräfte sowie Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, die unterdurchschnittlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. - Deutliche Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen . Stärkere Verankerung einer Weiterbildungskultur in Branchen. - Verbesserung der Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen in Unternehmen durch gezielte individuelle Förderung sowie durch die nachhaltige Veränderung von Unternehmensstrukturen und -prozessen. - Erhöhung der qualifikationsgerechten Erwerbsbeteiligung von Frauen durch die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Arbeitszeitmodellen, die sich an den wechselnden Lebensphasen von Frauen und Männern orientieren, sowie durch Ansätze, die den Wiedereinstieg nach einer Familienphase erleichtern. Hierbei ist auf eine ausgewogene Balance zwischen den Erfordernissen der Betriebe und den Bedürfnissen der Beschäftigten zu achten. 2. Welche Mittel stehen für das Projekt zur Verfügung insgesamt und für direkte Beratungsleistungen in den Firmen? Für den Projektzeitraum 01.01.2016 - 31.12.2018 stehen Mittel als nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 681.747 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt 1.011.679 Euro zur Verfügung. Bislang sind etwa 267.000 Euro in Form von Personalkosten in direkte Beratungsleistungen eingegangen. 3 3. Wie viel Firmen wurden beraten und zu welchen speziellen Themen fanden die Beratungen statt? Bitte getrennt nach Hotellerie und Gastronomie aufführen . Im Projektzeitraum sind bisher insgesamt 65 Unternehmen über das Projekt informiert worden, mit 36 Unternehmen wurden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen . Diese Unternehmen werden regelmäßig zu Arbeitsgesprächen aufgesucht und informiert. Darüber hinaus erfolgende Beratungen haben vorrangig den Charakter von Problemlösungsgesprächen. Zu den wichtigsten Beratungsthemen und -inhalten gehörten neben erforderlichen fachlichen Qualifizierungen die Handlungsfelder Kommunikationsprozesse im Unternehmen, Arbeitsorganisation, Personalbedarfe und Mitarbeiterbindung. Eine nach den Bereichen Hotellerie und Gastronomie differenzierte Ausweisung von beratenen und unterstützten Unternehmen ist nicht möglich, da die meisten Firmen sowohl einen Hotel- als auch einen Gaststättenbereich betreiben. 4. Wie viele Fach- und Führungskräfte wurden seit dem Beginn des Projektes geschult bzw. qualifiziert? Seit Beginn des Projektes wurden 313 Fach- und Führungskräfte in 7.500 Qualifizierungsstunden geschult bzw. qualifiziert. 5. Wie schätzt die Landesregierung das Projekt insgesamt ein, seine Umsetzung und seine Wirkung am Markt? Eine substantielle fachliche Einschätzung und Bewertung des Projektes ist mangels Beteiligung des Landes nicht möglich. 6. Wie schätzt der zuständige Fachverband DEHOGA das Projekt ein? Nach Angaben der Geschäftsführung des DEHOGA-Landesverbandes leistet das Projekt „HoGa.Retention“ wichtige präventive Beiträge, um die Anpassungsfähigkeit von klein- und mittelständischen Hotel- und Gaststättenbetrieben zu verbessern und die Gastronomie insbesondere im ländlichen Bereich zu stärken. Durch die Verbesserung der fachlichen und kommunikativen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich die Unternehmen besser auf den steigenden Tourismus im Land einstellen und effektiver auf Gäste- und Kundenbedürfnisse reagieren. Da Weiterbildungen und Schulungen grundsätzlich für alle betrieblichen Abteilungen, Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildenden möglich sind, können betriebliche Prozesse insgesamt effizienter gestaltet werden. Nach Auffassung des DEHOGA könnte ohne das Projekt nicht jedes Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen für seine Beschäftigten realisieren, da die Kosten in den Unternehmen für die Weiterbildung steigen würden. Aufgrund der häufig zu schmalen Kapitaldecke in den Unternehmen seien die Kosten teilweise nicht mehr zu finanzieren . 4 7. Sollte nach Einschätzung der Landesregierung das Projekt weitergeführt werden? Gemäß dem aktuellen Förderrahmen der Richtlinie „Fachkräfte sichern: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ endet die Projektförderung zum 31.12.2018. Eine Weiterführung durch Verlängerung ist nach Kenntnis der Landesregierung nicht vorgesehen . Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 5 kann eine Einschätzung dazu nicht erfolgen.